Brosius-Gersdorf hielt Straffreiheit von Abtreibungen bis zur Geburt eben doch für zulässig
Immer wieder betont Frauke Brosius-Gersdorf, dass sie sich nie für eine Legalisierung und Straffreiheit der Abtreibung bis zur Geburt ausgesprochen habe. Ein Blick in ihre Rechtsschriften zeigt jedoch, dass sie eine Straffreiheit der Abtreibung bis zur Geburt durchaus für zulässig hält.

„Die Aussage, ich wäre für eine Legalisierung und eine (hiervon zu unterscheidende) Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt, ist unzutreffend und stellt eine Verunglimpfung dar.“ Mit diesem Satz feuerte Frauke Brosius-Gersdorf in ihrem Statement am Dienstag gegen Kritiker, die ihr vorgeworfen hatten, Abtreibungen bis zur Geburt erlauben zu wollen. Ein Blick in ihre Rechtsschriften zeigt jedoch: Ihre Aussage ist mindestens irreführend.
Natürlich hat sich Frauke Brosius-Gersdorf nicht dafür ausgesprochen, Abtreibungen grundsätzlich bis zur Geburt zu legalisieren. Das Gutachten der von der Regierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, an dem Frauke Brosius-Gersdorf beteiligt war, sieht eine Legalisierung der Abtreibung lediglich für die „Frühphase der Schwangerschaft“ vor. In dem Gutachten wird daran festgehalten, eine Abtreibung nach der 21. Schwangerschaftswoche, also ab dem Zeitpunkt, zu dem der Fötus schon in der Lage ist, unabhängig von der Mutter zu überleben, weiterhin als rechtswidrig zu bewerten.
Werbung
Doch der Knackpunkt ist: Wie Brosius-Gersdorf selbst in ihrem oben zitierten Statement betonte, sind Legalisierung und Straffreiheit zwei verschiedene Dinge. Und während sich Brosius-Gersdorf dezidiert gegen eine grundsätzliche Legalisierung der Abtreibung nach der 21. Schwangerschaftswoche aussprach, hielt sie eine Straffreiheit auch in der Spätphase der Schwangerschaft durchaus für zulässig.
Das lässt sich ebenfalls in dem Gutachten der von der Regierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung nachlesen. Konkret heißt es in dem Kapitel 5 „Verfassungsrechtlicher Rahmen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“, bei dem Brosius-Gersdorf als Kapitelverantwortliche angegeben ist, im Abschnitt 5.3.2.1 über die Spätphase der Schwangerschaft: „Eine Strafbewehrung des rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs ist zulässig, wenngleich nicht geboten.“
Dieser Satz deckt sich auch mit der Aussage, die Brosius-Gersdorf im April 2024 bei der Vorstellung des Berichts der von der Ampel-Regierung eingesetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung in der Bundespressekonferenz traf. Damals sagte sie vor laufender Kamera: „Soweit der Gesetzgeber Schwangerschaftsabbrüche untersagt, darf er das Verbot strafrechtlich absichern, muss es aber nicht.“
Lesen Sie auch:
Thesenpapier
Brosius-Gersdorf will auch Leihmutterschaft und Eizellspende legalisieren
Ihre Haltung zum Abtreibungsrecht hatte Frauke Brosius-Gersdorf bereits öffentlich verteidigt. In einem Thesenpapier spricht sich die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht auch für die Legalisierung von Leihmutterschaft und Eizellspende in Deutschland aus.Plattform „Stop Gendern“
Junge Frau wollte Arbeitsvertrag nicht gendern – kurz danach erhielt sie ihre Kündigung
Immer mehr Menschen berichten, durch sozialen oder institutionellen Druck zum Gendern gezwungen zu werden. Die Plattform „Stoppt Gendern“ sammelt solche Fälle: So sei einer Frau gekündigt worden, weil sie einen gegenderten Arbeitsvertrag abgeändert hatte.Weiter unten im von ihr verantworteten Teil des Kommissionsberichts erläutert sie: „Im Interesse eines wirksamen Schutzes des Lebensrechts des Fetus darf der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch in der Spätphase der Schwangerschaft mit Strafe versehen. Ob eine Strafbewehrung verfassungsrechtlich geboten ist, ist weniger eindeutig.“ Im Folgenden diskutiert sie das Für und Wider der Verfassungsmäßigkeit einer Strafbewehrung nach der 21. Schwangerschaftswoche.
Als Pro-Argument schreibt sie unter anderem: „Ein (unzulässiger) Schwangerschaftsabbruch vernichtet das Leben des Fetus unwiederbringlich.“ Als Kontrapunkt wiederum sieht sie, „dass Schwangerschaftsabbrüche – auch in der Spätphase der Schwangerschaft – regelmäßig nicht aus ‚niedrigen Beweggründen‘ oder einer rechtlich missachtenswerten Gesinnung erfolgen, sondern einer Notlage der Frau geschuldet sind.“
Werbung
Dazu bringt sie auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes an, den „Einsatz des Strafrechts zum Schutz des ungeborenen Lebens grundsätzlich der Entscheidung des Gesetzgebers unterstellt“ zu haben. Wie sie selbst anführt, bezog sich diese Entscheidung jedoch nur auf die früheren Schwangerschaftswochen. Brosius-Gersdorf wirft indirekt in den Raum, ob diese Argumentation nicht auch für die Spätphase der Schwangerschaft gelten müsste.
Weiter schreibt sie über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Der Gesetzgeber müsse nicht die gleichen Maßnahmen strafrechtlicher Art ergreifen wie zum Schutz des geborenen Lebens. Eine Strafandrohung zur Ahndung des Schwangerschaftsabbruchs sei zwar legitim, der Gesetzgeber könne die grundgesetzlich gebotene rechtliche Missbilligung des Schwangerschaftsabbruchs aber auch auf andere Weise zum Ausdruck bringen als mittels Strafandrohung. Entscheidend sei, ob die Gesamtheit der dem Schutz des ungeborenen Lebens dienenden Maßnahmen einen der Bedeutung des zu sichernden Rechtsguts entsprechenden Schutz gewährleisten.“ Wie bereits erwähnt: Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich auf die frühe Phase der Schwangerschaft.
Interessant ist zudem, wie Brosius-Gersdorf den „Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers“ in der Spätphase der Schwangerschaft darlegt. Dort macht sie deutlich, dass sie nicht nur eine Straffreiheit der Abtreibung nach der 21. Schwangerschaftswoche für verfassungsrechtlich zulässig hält, sondern sogar eine späte Abtreibung in bestimmten Fällen für rechtmäßig hält. Bedeutet: In diesen Ausnahmefällen müsse laut Brosius-Gersdorf die Abtreibung in der Spätphase der Schwangerschaft nicht nur straffrei, sondern sogar legal sein.
Werbung
Welche Ausnahmen sind hier gemeint? Brosius-Gersdorf schreibt: „Ausnahmen gelten bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau. […] Eine solche Unzumutbarkeit ist insbesondere in Fällen der medizinischen Indikation gegeben.“ Dies entspricht grundsätzlich der aktuellen Rechtslage. Nach dem Strafgesetzbuch sind Abtreibungen bei medizinischer Indikation bis zur Geburt nicht rechtswidrig. Bei kriminologischer Indikation (beispielsweise eine Schwangerschaft infolge einer Vergewaltigung) ist das nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche der Fall. Da diese Abtreibungen legal sind, werden sie auch von der Krankenversicherung übernommen.
Konkret heißt es im Paragraf 218a, Absatz 2 des Strafgesetzbuchs: „Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.“
Soweit vertritt Brosius-Gersdorf hier also keine beachtenswerte Position. Es macht jedoch hellhörig, dass sie formuliert, dass die diskutierte „Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau“ von ihr nur „insbesondere“ in der medizinischen Indikation gesehen wird. Welche zusätzlichen Indikationen sie (neben der kriminologischen) möglicherweise noch für zulässig erachtet, bleibt bei dieser Formulierung offen.
Werbung
Zudem erklärt sie, dass es in Bezug auf die medizinische Indikation einen Neuregelungsbedarf gebe. Ihrer Ansicht nach erscheine sie „problematisch in Konstellationen, in denen die Gefahr für die Frau nicht in einem akut lebens- oder gesundheitsbedrohenden Befund besteht, der unmittelbar durch die Schwangerschaft selbst bewirkt wird, sondern aus den (psychischen) Belastungen durch die Verantwortung für das Kind nach der Geburt resultiert.“
Solche „Belastungen“ könnten „insbesondere bei einem pränataldiagnostisch auffälligen embryo- bzw. fetopathischen Befund entstehen“, erläutert sie. Unter einem „embryo- bzw. fetopathischen Befund“ sind beispielsweise erst im Verlauf der Schwangerschaft sichtbare Behinderungen des Embryos wie beispielsweise Trisomie 21 zu verstehen. Diese erlauben auch nach aktuellem Recht eine späte Abtreibung, unter der Bedingung, dass ein Arzt die rechtlich erforderliche „schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren“ durch die Austragung des behinderten Kindes als gegeben sieht.
Interessant an der Position von Brosius-Gersdorf ist, dass sie auch hier wieder mit der Formulierung „insbesondere“ auffällt. Nicht ohne Grund könnte man sich also fragen, welche psychischen Belastungen Brosius-Gersdorf hier noch für zulässig erachten könnte, eine Abtreibung bis zur Geburt zu legalisieren. Denkbar (für den Laien) wären ja beispielsweise Androhungen der Mutter, sich umzubringen, sollten die Ärzte ihre späte Abtreibung nicht durchführen. Reicht dies zur Auslegung einer „psychischen Belastung“? Ähnliche Diskussionen finden beispielsweise bereits in den USA statt.
Frauke Brosius-Gersdorf positioniert sich zu diesen Fragen nicht direkt. Doch sie öffnet mit ihren Formulierungen einen Interpretationsspielraum für den Gesetzgeber – mit unabsehbaren Folgen. Immerhin betont die Juristin an anderer Stelle zusätzlich, dass der Gesetzgeber auch dafür Sorge tragen müsse, seine Gesetze im Sinne der „Völkerrechtsfreundlichkeit“ mit internationaler Rechtsprechung in Einklang zu bringen. Brosius-Gersdorf appelliert, dass der deutsche Gesetzgeber beachten müsse, dass sich unter anderem die WHO für ein menschenrechtliches Gebot einer vollständigen Entkriminalisierung der Abtreibung ausgesprochen habe.
Werbung
Und tatsächlich wird in der „Abortion care guideline“ der Weltgesundheitsorganisation aus dem Jahr 2022 die „vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs“ (im Original: „full decriminalization of abortion“) empfohlen. Auch bei anderen UN-Organisationen wie dem UN-Menschenrechtsrat lassen sich ähnliche Formulierungen finden.
Nimmt man zu diesen Ausführungen ihre Äußerungen zur Menschenwürde des Ungeborenen dazu (mehr dazu hier), zeigt sich, wie perfide beispielsweise die Aussage der Juristin bei Markus Lanz am Dienstagabend war, ihre Positionen seien nur „ein kleiner Schritt von der geltenden Rechtslage weg“. Auch ihre Behauptung, „zwischen den Koalitionsvertrag und [ihre] wissenschaftliche Position“ passe „kein Blatt“, ist in diesem Zusammenhang kritisch zu sehen (mehr dazu hier).
Wie groß nun der Unterschied dazwischen ist, in seiner wissenschaftlichen Arbeit eine Straffreiheit der Abtreibung in der Spätphase der Schwangerschaft für zulässig zu halten und diese tatsächlich zu befürworten, ist letztlich eine abstrakte und wenig relevante Frage. Sie wirkt jedoch denkbar irrelevant, wenn man bedenkt, dass Brosius-Gersdorf ja auch als Verfassungsrichterin nicht als Privatperson, sondern im Rahmen ihrer rechtswissenschaftlichen Ansichten argumentieren würde. Es bleibt das Bild einer Juristin, die, wie es eine Focus-Journalistin auf X formulierte, „über jeden Selbstzweifel erhaben“ scheint.
Dazu fällt mir nur ein Wort ein: Menschenverachtend!
Drei Viertel der Abgeordneten der Union haben ihre Zustimmung zu dieser Personalie des Horrors signalisiert: Endgültig unwählbar.
Ich werfe der Union vor allen Dingen vor, dass sie sich nicht mit den Personalien Kaufhold und Brosius- Gersdorf beschäftigt haben. Vor allen Dingen werfe ich ihnen Dummheit vor, denn sie haben nicht einmal gemerkt, wie sie von den Grünen und der SPD hier vorgeführt werden.
Hoffentlich haben sie jetzt gemerkt, welches Spiel hier getrieben wird.
Wieso gehen Sie von Unkenntnis und Faulheit aus? Haben Sie dafür Indizien? Ich vermute – wie auch SchautAUF1.TV – viel schlimmeres.
Und noch mehr: Diese permanente, typisch deutsche, Unterstellung bzw. Annahme des guten Willens bzw. Unkenntnis statt böser Absichten ist ja genau unser Problem. BT-Abgeordnete der Union sind doch keine Rotkäppchen!
Bitte nehmen Sie die bittere Wahrheit zur Kenntnis. So schlimm kann ja keiner sein, hat man drei und 30 auch gesagt.
alles richtig, jedoch bleibt der Fakt, dass die deutschen Bürger feist und satt auf ihrem Sofa sitzen bleiben und CDU wählen.
Das ist Absicht und keine Dummheit. Die Dummheit folgt in den Erklärungsversuchen.
Zitate wie aus einem Horror-Film.
„Kein Bock auf ein Kind“ ist keine Notlage.
Man hätte ja ein Verhüterli verwenden können. Ich denke diese Frau hat das getan oder nicht?
Hoffentlich!
Bei jeder Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch sollte ein Bild des kleinen Fötus nach dem Eingriff beigelegt werden. Aber das ist den my-body-my-choice-Skandierenden wohl doch zuviel. Ich frage mich gerade wie eine Abtreibung kurz vor der Geburt ablaufen soll? Gruselig!
Diese Frau definiert Menschenwürde erst ab dem Tag der eigenständigen Lebensfähigkeit. Dieses Thema gab es schon mal ähnlich im III-Reich und endete im T-4-Programm. Denn, wenn diese Definition ins GG kommt, ist der nächste Weg die legale Sterbehilfe für ältere kranke Menschen… Zum Thema Zwang zur Impfpflicht wäre dann einzusehen, wenn es sich um nachweislich Präparate handelt (Wie bei Masern, Polio, Pocken) die auch erst mal ausgiebig getestet und keine Nebenwirkungen an unseren Genen hervorbringen. Diese Frau sollte sich mal mit dem Komplex der Contergan-Tragödie befassen. Aber es gibt immer Unbelehrbare Profitaffen, BionTec, Lauterbach… Spahn… und die vielen NGO’s, die die Menschen verfolgten und bedrohten, weil sie keine Maske trugen oder nicht zur Impfung waren… Da gab es eine Grüne, die wollte Impfverweigerer in Lager sperren – hieß die zufällig auch Brosius-Gersdorf?
Nachtrag
Ein Leser und eine Recherche von Danisch haben meine Frage beantwortet:
Frauke Brosius-Gersdorf sagt in ihrer Stellungnahme:
[…]
„Mittels Fetozid kann demnach der Eintritt des Todes des Fetus als Folge der Einwirkung während der Schwangerschaft mittels intrauteriner tödlicher Mittelgabe (idR in das Herz) sichergestellt werden. Eine demgegenüber sog. palliative Geburt erfordert, das lebend geborene Kind palliativmedizinisch in den Tod zu begleiten.“
[…]
„Palliative Geburt“ soso und ich habe nur das Schlimmste befürchtet. 🙁
Ich fände es durchaus angemessen, stattdessen bei jedem Abbruch ein Bild des Fötus auf den Bauch zu tätowieren. In der jeweiligen Größe des Fötus. Dann kann man anhand der Tätowierungen auch den moralischen Status der Frau ablesen.
100 Meter Aufenthaltsverbot für Abtreibungsgegner rund um Ärzte, Kliniken und Beratungsstellen, die eine Abtreibung anbieten, runden das Portfolio zur sauberen Tötung des Ungeborenen ab.
Die gewollt werdende Mutter wird leider nicht entsprechend geschützt. Einfussnahmen von Abtreibungsbefürwortern aller Coleur sind usus. Vom nur gutmeinenden Gynokologen bis zum staatlich unterstützten Klima-Wahn-Apokalyptiker ist alles dabei, was einer werdenden Mutter ihr Kind vermiesen darf.
„Aber meint ihr wirklich, es gäbe weniger Abtreibungen bei einem Verbot oder Bestrafungen?“ Na ja, vielleicht gäbe es ja auch nicht mehr Morde und Messerattacken, wenn man die Täter nicht bestrafen würde, sondern diese frei herumliefen. Wer weiß. Eine Gesellschaft lebt von bestimmten Moralvorstellungen und Werten, und die setzt man normalerweise durch positive und negative Sanktionen durch. Der Staat gibt Ihnen allerorten vor, was sie zu tun und zu lassen haben; sollte das bei der Tötung Ungeborener nicht so sein?
@Dr. J. Kyll, vielen Dank für Ihren Beitrag.
„Aber meint ihr wirklich, es gäbe weniger Abtreibungen bei einem Verbot oder Bestrafungen?“ Na ja, vielleicht gäbe es ja auch nicht mehr Morde und Messerattacken, wenn man die Täter nicht bestrafen würde, sondern diese frei herumliefen. Wer weiß.“
Ehrlich wahr. Das ist genau diese verqueere linke Logik mit der ein normal denkender Mensch nicht zurecht und nicht zum Recht kommt.
Das ist der selbe Schmarrn, wie die Behauptung, dass die Legalisierung von Drogen zu weniger Abhängigen führt. Irre – vollkommen irre !
Legalisieren wir auch Messermorde HPHessen?
da kommt dann eine Todesunterstützerin von gerichts wegen mit der Guillotine, auch Fallbeil genannt, ist ein historisches Hinrichtungswerkzeug, das während der Französischen Revolution bekannt wurde. findet man dann auch nach der wahl in jedem krankenhausflur bereit gestellt um die bevölkerung klein zu halten… die lücke schließen übernimmt der islam… ihr kinderlein kommet….. inshallah…und denk mal darüber nach, Drei Viertel der Abgeordneten der Union haben ihre Zustimmung zu dieser Personalie des Horrors signalisiert: Endgültig unwählbar. -c- wie criminelle …..
Wenn Sie starke Nerven haben, können Sie das hier nachlesen:
http://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/was-passiert-eigentlich-bei-einer-spaetabtreibung/
@Peter
Ich weiß nicht, wie oft man Ihnen etwas erklären soll.
Für Frauen mit dtsch. Staatsangehörigkeit gilt unabhängig davon wo sie abtreiben das dtsch. Strafgesetzbuch.
(Bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe)
„Aber meint ihr wirklich, es gäbe weniger Abtreibungen bei einem Verbot oder Bestrafungen?“
Verbot und Bestrafung existieren also bereits. Und deshalb muss Ihre Frage vielmehr lauten : Wie viele Abtreibungen gäbe es ohne Verbot und Bestrafung?
Meiner Ansicht nach mehr, viel mehr !
Diese kleine letzte Hürde einer Strafbarkeit kann nicht schaden, um ein Massaker an Ungeborenen zu verhindern.
Die immer wieder typische Argumentation der Abtreibungsgegner. Von den Nazis bis zu den radikalen „Lebensschützern“ und radikalen Christen und Islamisten (da seid ihr auf einer Wellenlänge). Aber meint ihr wirklich, es gäbe weniger Abtreibungen bei einem Verbot oder Bestrafungen? Dann gibt es Abtreibungs-Tourismus (Was glaubt ihr, wieviele polnische Frauen hier oder in den Niederlanden abtreiben?), illegale Abtreibungen von Stümpern für Geld durchgeführt, blutige Selbstabtreibungen von Schwangeren durchgeführt…
Die Geschichte zeigt es doch!
Wer hat das je angezweifelt das Brosius lügt?
Einfach mal den Artikel bis zum Ende lesen-
Schlimme Leute und PP
macht doch eure eigene News Seite auf! Hier will eure Meinung niemand hören. Noch nicht gemerkt gelle!
Zitate aus dem Kontext reißen, das ist alles was ihr drauf habt? Oder Zusammenhang nicht bekannt?
Ging um die Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat, denn nur dazu dient das GG. FGBs Begründung war, dass ja die Frau selbstbestimmt abtreibt und nicht der Staat.
Das können hier nicht alle. Und verstehend sowieso nicht…
@ Böse Frau*innen überall
17.07.2025 um 17:08 Uhr
Mord ohne vorheriger Folter erlaubt?
Da komme ich nicht mehr mit.
Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG nicht.47
Zitat FGB
Lesen und verstehen sind verschiedene Dinge. Ich habe übrigens mir die beiden Lanz Sendungen angeschaut. Mehr Dr.JM geht nicht!
Das ist einer von vielen Punkten. Diese Frau und das BVG zusammen geht gar nicht. Ich hoffe, die Union macht sich nicht mitschuldig.
Der Union hat sich meiner Ansicht nach seit 2013 bereits unzählige male schuldig gemacht. Das hier ist nur der bisherige Tiefpunkt. Aber es wird weitergehen. Die deutschen wollen es so. 35 % sind mit der Koalition zufrieden und weitere 40 % sind unrettbar noch weiter links.
Frau BG hat zu diesem Thema eine (juristische) Meinung, die sie haben und auch öffentlich artikulieren darf.
Die bisherige Rechtsprechung des BVerfG sieht allerdings etwas anders aus.
Daher ist Frau BG nicht geeignet, an diesem Gericht ein Richteramt inne zu haben.
Aus Äpfel Amen.
Diese Frau ist nicht wählbar! Wenn die CDU/CSU wieder nach der Pfeife der SPD und Grünen tanzt, dann werden Sie sich bei der nächsten Wahl wundern, warum immer weniger Sie wählen!
Wer sich mit mit meinen Werk in seiner „ganzen Breite“ beschäftigt.
OMG – Ich verneige mich tief vor solcher Gelehrsamkeit, nein – werfe mich in den Staub davor.
Dass Mitglieder dieser Kommission ein Gesetzentwurf für die Zivilgesellschaft vorgeschlagen haben (Liane Wörner) in dem eine legale Abtreibung bis zur 22. Schwangerschaftswoche legal sein soll zeigt doch, wie übergriffig bereits gefordert wird.
Im EU-Parlament gab es eine Initiative, das Recht auf Abtreibung in die EU-Charta aufzunehmen.
Katharine Barley war dort zuvorderst dabei.
Forderungen:
5. ist besorgt über den erheblichen Anstieg der Finanzierung von Anti-Gender- und Anti-Choice-Gruppen weltweit, auch in der EU; fordert die Kommission auf, alle verfügbaren Instrumente zu nutzen, um sicherzustellen, dass Organisationen, die sich gegen die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau, einschließlich der reproduktiven Rechte, einsetzen, keine EU-Mittel erhalten;
(gleichzeitig wird gefordert–Fortsetzung)
13. erkennt die wichtige Rolle von Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigern im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte als Dienstleister und Verfechter der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte an und ermutigt sie, ihre Arbeit fortzusetzen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, einen offenen zivilgesellschaftlichen Raum in der EU durch eine Strategie für die Zivilgesellschaft sicherzustellen und politisch zu unterstützen, den Schutz von Frauen und Menschenrechtsverteidigern im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte durch einen Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger sicherzustellen und sie finanziell zu unterstützen, insbesondere durch das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“; ,,,,,,
6. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Abtreibungen im Einklang mit den WHO-Leitlinien von 2022 vollständig zu entkriminalisieren und Hindernisse für sichere und legale Abtreibungen und den Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten zu beseitigen und zu bekämpfen; fordert Polen und Malta auf, ihre Gesetze und sonstigen Maßnahmen in Bezug auf Verbote und Beschränkungen von Abtreibungen aufzuheben; fordert die polnischen Behörden nachdrücklich auf, legislativen Bemühungen Vorrang einzuräumen, um so bald wie möglich einen uneingeschränkten Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen sicherzustellen; fordert die maltesischen Behörden nachdrücklich auf, Abtreibungen unverzüglich zu entkriminalisieren und im Einklang mit den WHO-Leitlinien von 2022 Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen zu ermöglichen;
SPD/ Grüne/ Linke überall……
Ich erinnere daran, daß der Vater
einer Tochter mit Down-Syndrom
gerade zu einem Nazi gemacht werden
soll. Erst vom Grünen Habeck u. nun
von der linken Staatsanwaltschaft.
Ich denke mal um die Ecke: Eltern, die
ihr behindertes Kind behalten sind spießig,
woke Abtreibungsfans sind fortschrittlich.
Hm, bei solchen Gedankenverrenkungen
komme ich nicht mehr mit.
On Top: Seine Großeltern wurden von den Nationalsozialisten bedroht, weil sie katholisch waren!
Wenn man da nicht hoch sensibilisiert ist, wann dann?
Ich bin schon bei „…sind Legalisierung und Straffreiheit zwei verschiedene Dinge“ raus.
Was bedeutet das ?
Das Jemand trotz legalem Handeln dafür bestraft werden kann ?
Das Jemand trotz illegalem Handeln nicht bestraft werden muss ?
Ja klar, das passt zur gegenwärtigen Politik, aber ist das noch Verfassungsgemäß?
Mein Vater sagte immer : Die quatschen dir den Hosenlatz nach hinten ! – ich kenne keinen treffenderen Spruch.
Hintergrund : Die ersten Damenhosen hatten wie die Röcke den Reißverschluss hinten. Erst später an der Seite und dann vorne.
„Was bedeutet das ?
Das Jemand trotz legalem Handeln dafür bestraft werden kann ?
Das Jemand trotz illegalem Handeln nicht bestraft werden muss ?“
Letzteres.
Ein Beispiel:
Ein verantwortlicher Polizist droht einem Verdächtigen Folter an, damit er den Ort preisgibt, wo er eine Geisel, die jeden Moment sterben kann, versteckt hält.
(So vor einigen Jahren geschehen in Frankfurt.)
Der Verdächtige verrät es, man findet die Geisel (leider bereits vorher vom Vetdächtigen umgebracht, hier aber irrelevant)
Der Polizist zeigt sich selbst an, da sein handeln illegal war. Entweder kann nun der Richter von einer Bestrafung absehen oder der Gesetzgeber kann durch die Formulierung “ … bis zu x Jahren Freiheitsstrafe“ die Untergrenze auf null setzen. So ist Straffreiheit bei illegalem Handeln möglich.
(Ich glaube, der Polizist ist in diesem Fall auf Bewährung bestraft worden, habe es aber leider vergessen.)
DIES ist doch aber gar nicht das Problem bei der Brösel-Gerstenfeld (leider nicht von mir).
Ich weiß zwar was Sie meinen, aber eine Androhung ist für mich noch kein Handeln. Die Richterabwägung war falsch, es hätte ein Freispruch werden müssen. Wäre ich Polizist, ich käme aus dem Knast gar nicht mehr raus. Wie soll man Recht und Gesetz umsetzen, wenn Verbrecher alles dürfen und den Gesetzeshütern die Hände gebunden sind? Das hat noch niergends funktioniert.
„Eine solche Unzumutbarkeit ist insbesondere in Fällen der medizinischen Indikation gegeben.“ „Insbesondere“ heißt: es ist auch anderes denkbar. Was, wenn eine Schwangere zeitweilige Angstzustände hat, Depressionen, weil sie meint, dass die Erziehung des Kindes sie später überfordern könnte, ihre ökonomischen Perspektiven unsicher sind.
Ja, es gibt einen Güterkonflikt zwischen den Rechten des Ungeborenen und denen der Schwangeren. Dazu heißt es im Gutachten so schön: „Allerdings halten die Belastungen aus der Verantwortung und Sorge für das Kind nach der Geburt und die damit verbundene Beeinträchtigung der persönlichen Lebensgestaltung der Frau länger an.“
Sie kann das Kind zur Adoption freigeben. In Deutschland ist die Anzahl derer, die Babys adoptieren wollen wesentlich höher, als die Zahl der zu adoptierenden Babys.
Da wären dann, neben den Hilfen, die Antonia aufzählte, gute Familienbande sehr wichtig!
Meine beiden Omas bekamen während des 2.WK jeweils drei Kinder und mussten aus dem gleichen Ort in Schlesien fliehen, hatten aber Familienangehörige, die ihnen teils unterwegs oder am Zielort helfen konnten und sich mit um meine Mutter, die ein Jahr alt war und ihre Geschwister und meinen Vater (3) und seine Geschwister kümmern konnten!
Lasst Euch doch nicht sagen, dass Familien nicht wichtig sind und nur die Emanzipation das einzig Richtige ist! In Krisenzeiten und hoffentlich auch in Friedenszeiten, da halten Familien zusammen, da müsste auch kein Staat helfen und Gelder ausgeben…der griff dort, wo es nötig war, aber gibt nun immer weniger aus.
Was ist also die Schlussfolgerung? Hilfe für Familien und Singles oder Tötung von Babies?
Kinder sind Leben und bedeuten Zukunft, aber in dieser Politik scheint sich mehr und mehr alles ins Gegenteil zu verwandeln!
@dawarnochwas
Genau !
Familien stärken ist das A & O.
Aber das will man ja nicht. Bei den roten Sozialisten ist eine Familie eine Keimzelle für den Widerstand. Bindungen müssen früh unterbunden werden, deshalb sollen die Mütter auch arbeiten gehen und die Lütten in die Krippen. Dies lässt die kleine „Sippschaft“ gar nicht erst entstehen und stärkt den Corpsgeist der Gesellschaft. Nahe Verwandte werden austauschbar. Das Individuum solidarisiert sich mit der Masse. Die ist wesentlich besser zu lenken als millionen Familien in ihren geschützten Räumen. Zu diesem Zweck werden auch die allerprivatesten Dinge wie z.B. die Sexualität in die Öffentlichkeit gezerrt. Nichts mehr bleibt privat und geheim im Hort der Familie. Alles muss auf den gesellschaftlichen Marktplatz, wird in seine Einzelteile zerlegt und genormt. Die Frohlockung lautet : Wir, deine große Familie, können doch über alles reden. Und dann überwachen sie dich trotzdem, weil sie dir nicht trauen, so wie sie sich selbst nicht ..
„Allerdings halten die Belastungen aus der Verantwortung und Sorge für das Kind nach der Geburt und die damit verbundene Beeinträchtigung der persönlichen Lebensgestaltung der Frau länger an.“
Was aber so auch wieder nicht stimmt.
Die Belastung und Sorge für das Kind nach der Geburt dauert in der Regel einen Lebenszeitabschnitt von 18 bis 21 Jahre, nämlich bis das Kind selbstverantwortlich im Leben steht.
Für das abgetriebene Kind hingegen, dauert sein Tod sozusagen Lebenslänglich.
Für vorübergehend psychisch belastete Schwangere und Mütter gibt es trotz Abtreibungsindustrie mannigfache staatliche und gesellschaftliche Hilfsangebote.
Die Mutter kann das Baby in Pflege
oder zur Adoption freigeben, wenn
sie sich aus verschiedenen Gründen
überfordert fühlt. Der Staat könnte aber
auch betroffenen Müttern
Familienpflegerinnen zur Seite stellen,
statt daran zu sparen. Bei der Caritas
gibt es noch solche. Ich kenne zwei.
Einen Teil bezahlen die Krankenkassen,
die immer öfters nicht zustimmen.
Aus Furcht vor Wochenbettdepressionen,
die u. U. Monate dauern können, sollte
kein Ungeborenes getötet werden.
FBG wirft mit „wissenschaftlichen“
Nebelkerzen um sich, um uns
juristsche Laien ruhigzustellen.
Tja, ihr seid eben jur. Laien, so auch die von AN.
Von Juristerei haben die keine Ahnung.
Bloss weg mit dieser Frau …. es ist ganz offensichtlich, WARUM „UNSERE DEMOKRATIE“ an dieser Frau unbedingt festhalten will und DAS hat NICHTS mit Demokratie zu tun!
Wenn sich hier mal einige Kommentatoren für schon geborenes Leben einsetzen würden.
Und gerade die Kirchen. Wie nannte man uneheliche Kinder? Bastarde!
Tun wir, Sie nicht?
„Ich war’s nicht“. „Das hab‘ ich nie gesagt“. Im Namen des Volkes …
Und sich dann über nur noch 1,35 Geburten je Frau beklagen. Mega – Heuchler.
Dadurch, dass das soziale Verhältnis von Leib und Seele keiner Absurdität folgt, fehlt es jedwedem Eingriff an einer Begründung. Wenn man so will, lässt sich angesichts dessen kritisieren, dass Frauke Brosius-Gersdorf womöglich Probleme löst, die sich in Wirklichkeit auf diese Weise noch nie gestellt haben. Mithin wären es dann bloß leere Gedankenspiele.
Niemand hat FBG bisher ihre
gruseligen Ansichten verboten. Sie
darf im TV & bei Youtube auftreten,
Vorlesungen an Unis abhalten,
u. Bücher schreiben.
Wäre sie eine Rechte, würde
sie längst vom Verfassungsschutz
beobachtet.
Den Sessel am BVerfG sollte sie
aber nicht bekommen. Weil sie
dafür zu linkslastig ist. Auch wenn
sie sich als aus der „gesellschaftl. Mitte“
empfiehlt. Weil in einigen Fragen zu
extrem hat ihn ihr Doktorvater 2008
auch nicht bekommen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Horst_Dreier#Wirken
Und im Dez. 2024 oder Jan. 2005
hat die Union ihren Kandidaten
Seegmüller zurückgezogen, weil
die Grünen ihn für zu rechts hielten.
Die Grünen maulen wegen FBG
noch eine Weile. Vermutl. ist
längst von SPD und Union
beschlossen, daß sie den Posten
nicht bekomme. Denn die SPD
hat ja noch ihre andere Kandidatin,
die öko-radikale Kaufhold. Anstelle
von FBG wird sich schon noch
jmd. anderes finden.
Der Auftrag zu dieser Bewertung wurde intiiert von Karl Lauterbach und Lisa Paus.
So hat man auch die Abstimmung zur Schuldenbremse zum Anlass genommen, um erneut die Abschaffung des Paragraphen 218 durchzubringen. Brosius-Gersdorf mag das gewünschte Gutachten geschrieben haben, aber durchsetzen wollten es SPD und Grüne.
Der Umgang mit dem menschlichen Leben scheint in diesen Parteien einer sehr seltsamen Sichtweise zum Opfer gefallen zu sein. Heute das ungeborene Leben und morgen?
Ein Eingriff von außen in das soziale Verhältnis zwischen Leib und Seele ist schon deshalb niemals möglich, weil in einer modernen Gesellschaft als einem Funktionszusammenhang deren Mechanismen den Einzelnen zuvor entziehen. Wäre es anders, hätte die Rede von der Unantastbarkeit seiner Würde keinen Sinn. Insofern verlieren sich die Ausführungen auch von Frauke Brosius-Gersdorf geradewegs in der Irre.
So wie bei ihnen, Rath. Nur daß Brosius-Gersdorf immerhin halbgebildet ist.
Warum wir immer noch weisungsgebundene Staatsanwälte haben, wäre doch mal ein wichtiges Thema, aber damit macht man keine Karriere und wird schnell abgesägt 😂
Hier ist soviel Doppelmoral bei den Kommentatoren. Die beiden SPD Kandidaten für die 2. Kammer des BVerG sollen den Grundstein eines AFD Verbots bilden. Das gilt es aus vielen Gründen zu verhindern. Aber:
Frauen in Kriesensituationen sollen nie wieder zum Kurfuscher müssen. Es ist um jedes ungeborene Leben zu kämpfen aber nicht mit dem Strafgesetzbuch gegen die Schwangere. Haben wir das moralisch nötig?
Wer sagt sie sollen zu einem Kurpfuscher? Tun sowas Linksgrüne Norbert1?
Schauen Sie sich doch nur die Gesetzesgebung in England dazu an…es soll in der EU/Europa überall so werden. In Frankreich (Ältere), Kanada, Niederlande, Belgien, Schweiz sogar mit „Sterbehilfe“ auch bei Depressionen. Es hängt mit allem zusammen, seit dem großen harmlosen Schnupfen offensichtlich. Wo fing man an zu…. und weiter mit Schwangeren, Behinderten, Vorkrankten. Es geht um die Salonfähigigkeit: Eugenik/Euthanasie. Öffentlich wird von „nutzlosen Essern“, „Überbevölkerung“ fantasiert. Auch wenn Sie diesen Kommentar nicht veröffentlichen. Die Wahrheit holt uns alle ein.
Brosius-Gersdorfs semantische Haarspaltereien („Ich habe niemals gefordert …“) sind wirklich verdammt nah dran an der Lüge.
Diese Frau darf niemals, niemals, niemals Bundesrichterin am BVerfG werden! Dieses Gericht hat ausschließlich deshalb eine so hohe gesellschaftliche Akzeptanz, weil die Parteien es bisher immer geschafft haben, über jeden Zweifel erhabene Richter zu stellen. Schon der erste, bei dem das nicht so war – Merkel-Knappe Harbarth – ist ein viel beachteter Schandfleck, wenn das Gericht mal wieder lebensfernen Murks entschieden hat.
Es setzt sich offensichtlich in der Politik zunehmend die Einstellung durch, dass der Bürger nicht damit einverstanden zu sein braucht, wie er regiert wird. Er hat in Deutschland schon von Haus aus eher wenig zu melden und wenn er aufmuckt, hetzt man ihm halt die Staatsmacht auf den Hals.
Plys, ich hoffe, dass Sie nichts mit Kindstötungen zu tun haben. So abartig können nicht mal Linksextreme sein. Hoffe ich.
Wenn sie jetzt schon lügt, was wird das dann, wenn sie erst Verfassungsrichterin ist?
Bitte unbedingt lesen!
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/spd-gruene-partei-richterinnen/
Eine wahrlich scharfsinnige Analyse !!
DAS wäre der Supergau !
Unter diesen Aussichten wird auch glasklar, warum hier alle Register gezogen werden, um diese Damen einzunisten.
Wenn man auf sich wirken lässt, was diese Frau für einen Charakter offenbart, passt sie genau zum Regierungschef.
Ich glaube, Herr Merz wollte genau diese beiden Frauen im Verfassungsgericht haben, damit die politische Konkurrenz verboten wird und er so tun kann, als ginge ihn das alles nichts an. Sie sollten für ihn die „Drecksarbeit“ erledigen. (hoffentlich geht dieses Wort durch…)
Welch wahres Wort, aber leider glauben immer noch so viele naiv-verzweifelt an an eine „neue junge Union, die mit der Faust in der Tasche nur darauf wartet, endlich zum Zuge zu kommen“. Unter diesen sogar ansonsten so lobenswert recherchierende Journalisten wie der Achim oder die Birgit.
Was muss denn noch passieren, bis endlich verstanden wird, dass alle Altparteien letztendlich dasselbe wollen?