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Staatsanwaltschaft

Bereits zwei Freisprüche: Soldat muss wegen verweigerter Corona-Impfung erneut vor Gericht

Ein Bundeswehr-Oberleutnant, der sich 2022 nicht gegen Corona impfen lassen wollte, muss sich erneut wegen Gehorsamsverweigerung vor Gericht verantworten. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Freispruch des 36-Jährigen aufgehoben. Zuvor hatten ihn bereits zwei Gerichte freigesprochen.

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Der Bundeswehr-Offizier wurde wegen der verweigerten Corona-Impfung bereits zweimal freigesprochen. Nun muss sein Fall erneut verhandelt werden. (Symbolbild) (IMAGO/Ardan Fuessmann)

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Die Corona-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten wurde bereits im Mai 2024 abgeschafft, und dennoch geht die Staatsanwaltschaft weiterhin gegen einen Oberleutnant vor, der sich im Januar 2022 nicht gegen Corona impfen lassen wollte. Obwohl ihn das Amtsgericht Bad Kissingen und das Landgericht Schweinfurt bereits freigesprochen hatten, legte die Anklagebehörde Revision ein. Am Freitag bekam sie vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht recht. Der Freispruch wurde aufgehoben, das Verfahren muss erneut verhandelt werden.

Die Richter in Bamberg bemängelten, dass das Landgericht Schweinfurt die Gewissensfreiheit des Soldaten nicht ausreichend gegen die Interessen des Staates abgewogen habe. Weil Soldaten eng zusammenarbeiteten, bestehe ein erhöhtes Infektionsrisiko, erklärte der Vorsitzende Richter laut der Deutschen Presse-Agentur.

Der Oberleutnant hatte Anfang Januar 2022 an einem Lehrgang der Infanterieschule des Heeres im unterfränkischen Hammelburg teilgenommen. Dort wurde er mehrfach aufgefordert, sich gegen Corona impfen zu lassen. Eine Untersuchung durch einen Oberstabsarzt ergab laut Anklage keine medizinischen Gründe, die gegen die Impfung sprachen.

Daraufhin wurde er von seinem Lehrgang abgelöst und in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Auch dort ließ er sich trotz erneuter Aufforderung nicht impfen. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen Gehorsamsverweigerung an.

Das Amtsgericht Bad Kissingen hatte den Oberleutnant im September 2023 unter anderem deshalb freigesprochen, weil die Richterin Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Impfaufforderung angesichts sinkender Infektionszahlen und bekannt gewordener Nebenwirkungen hatte. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.

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Im Januar 2026 entschied auch das Landgericht Schweinfurt zugunsten des Soldaten. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er aus einer ernsthaften Gewissensentscheidung gehandelt hatte. Der Befehl sei deshalb für ihn unverbindlich gewesen. Der Oberleutnant hatte nach der Urteilsverkündung mit den Tränen gekämpft. „Der Weg bis hierhin war nicht leicht und hat mich einiges gekostet“, sagte er anschließend (Apollo News berichtete).

Die Staatsanwaltschaft akzeptierte auch den zweiten Freispruch nicht. Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk begründete sie ihre Revision unter anderem damit, klären lassen zu wollen, „welche Anforderungen an die Annahme von Gewissensfreiheit zu stellen“ seien.

Bei der Verhandlung am Freitag berief sich der Oberleutnant auf seine religiöse Überzeugung. Der gläubige Christ erklärte, sein Gewissen sei „ein Dialogfeld zwischen Menschen und Gott“. Er habe die Impfung verweigert, weil dadurch aus seiner Sicht in den „Bauplan Gottes“ eingegriffen worden wäre. Nach Angaben seines Anwalts darf der Soldat inzwischen keine Kaserne mehr betreten und keine Uniform tragen. Außerdem erhält er nur noch die Hälfte seiner Dienstbezüge.

Gegen den Oberleutnant läuft außerdem ein gerichtliches Disziplinarverfahren der Bundeswehr. Ihm droht damit die Entfernung aus dem Dienst. In diesem Fall könnte er möglicherweise zur Rückzahlung seiner Ausbildungskosten verpflichtet werden (Apollo News berichtete).

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70 Kommentare

  • Vergewaltiger kommen frei, aber so ein Mann wird verurteilt. Was ist aus diesem Land geworden?

    • Der Vergewaltiger ist ja „ansonsten gut intergiert“ (eine Urteilsbegründung für die Bewährung!), der Deutsche (noch) nicht!

      • Wo gerade die Rede davon ist: Wie sieht es eigentlich mit deren Impfung aus?
        Wird es strafverschärfend berücksichtigt, wenn ein Ungeimpfter vergewaltigt?

        • Der ist trotzdem „ansonsten gut intergriert“, man hat beobachtet, dass er den Hausmeister gegrüßt hat. Ganz klar strafmildernd.
          Außerdem war die Impfung ja „freiwillig“!

          9
    • Spannend, welcher Vergewaltiger wurde denn freigelassen?

      -37
      • Frei gelassen trifft’s nicht ganz. Gar nicht erst weggesperrt, wäre hier zureffender.

      • Die korrkte Frage wäre, welcher Vergewaltiger mit Migrationshintergrund ,musste überhaupt für seine Taten jemals in den Knast?

      • Guten Morgen Herr Troll!

      • Die Justiz MUSS Täter nach einer bestimmten Frist freilassen, wenn es bis dahin nicht zu einem Verfahren kam. Und da sie seit einigen Jahren mehr als überlastet ist, passiert das ziemlich häufig! Heißt, hier laufen Straftäter rum, allein 150.000(!!!) per Haftbefehl Gesuchte!
        Liegt natürlich am Klimawandel!
        Ihr Migrationsbefürworter solltet endlich mal wieder in den Spiegel schauen, vorallem heute, denn es könnte gruselig werden!

      • TD du Dummbappel. Alle Vergewaltiger Goldstücke. Wo lebst du in deiner rosa Blase?

        • Ganz ruhig Brauner, gleich kommen die Pfleger mit den Tabletten und bringen Dich wieder zurück in das Zimmerchen mit den gepolsterten Wänden 🤣🤣🤣🤣🤣

          -9
      • Ach ne … Hirn weggekifft ?

      • Ich fasse die Antworten auf die einfache Frage mal zusammen… infantiles Geplärre aber keine Fakten oder Argumente.

        -10
        • Es ist von Vorteil wenn du des Lesens mächtig wärst. Frag doch mal bei Jobcenter ob die dich nachschulen könnten🤣🤣🤣🤣🤣

          5
        • @TestDrive – Sagt der infantile Plärrer !

          0
  • Unglaublich, bei all dem, was man inzwischen über diese Impfung weiss, gehört dem Soldaten die höchste Auszeichnung der Bundeswehr, wegen Weitsicht und Rückgrat.

    • … es geht gar nicht primär gegen Impfung oder Befehlsverweigerung sondern das man in D, so dreist ist FREI und SELBST zu entscheiden und eben nicht den Diktaten aus Berlin, Brüssel und NY sich unterwirft.

      Genau deshalb ist auch eine Partei seit 10+Jahren der Feind, die zuvor über Jahrzehnte dem System angehörte,

      Auch deshalb ist das ehemalige freie Unternehmertum nun im Bürokratie- und Regulierungskrieg.

      Ebenfalls die Bevölkerung die eben sich alternativ informieren… usw..

      Es geht eben um absolute Macht, Unterdrückung, Auspressung und wer da eben nicht auf Linie ist, wird bekämpft.

      Es sind doch mehr Systemkritiker eingesperrt, überwacht etc. in den westlichen Pseudodemokratien als zugereiste wahre (Mehrfach)Täter.

      ALLEIN in der EU kann und will man 450M täglich Milliarden Gedanken, Billionen an Vermögen kontrollieren und überwachen, aber man weigert sich ein paar Tausend Kilometer Grenze zu schützen, welches komischerweise bis 1990 möglich war zu, auch auf den Meeren.

  • Menschenrecht wird dem Wehrgesetz unterworfen. Der Staat entscheidet über den Körper des Bürgers; UNGEHEUERLICH.

    • Aber dann weinen, daß es nicht genügend freiwillige gibt. Und überhailt, Bzmberg? War da nicht schon mal etwas mit übergriffuger Justitz?

    • „Menschenrecht wird dem Wehrgesetz unterworfen.“
      Das ist nun mal das freiwillig gewählte Los des Soldatendaseins. Das haben nur viele vergessen.
      Der Staat entscheidet nicht nur über den Körper des Soldaten, sondern ggf. auch darüber, ob und wann er stirbt.
      Soldat sein heißt nicht, 16:00Uhr Dienstschluss und gutes Geld kassieren, schwangerengerechte Panzer, Kinderfeste und Einhörner auf dem Kasernenhof und gut beheizte Dienststuben, sondern im Falle eines Falles im Dreck liegen und den Kopf hinhalten.

  • „Weil Soldaten eng zusammenarbeiteten, bestehe ein erhöhtes Infektionsrisiko,“
    Und WAS hatte die „Impfung“ daran geändert? Oder anders gefragt und häufig auf den so bösen Corona-Demos plakatiert: „Wenn dich deine Impfung nicht schützt, wie kann dich dann meine schützen?“

  • Da freut sich aber Pistorius, der die Bundeswehr personell aufstocken will! Das ist doch die richtige Werbung ! Die Bundeswehr klagt sich den einen Soldaten aus Prinzip solange durch die Instanzen, bis sie recht bekommt!

  • Wer glaubt wir würden in einem Rechtsstaat leben ,
    hat die Kontrolle über sein Leben längst verloren !
    Und ja , ich weiß
    beim falsch Parken funktioniert er noch !

    • Moment mal, die Staatsanwaltschaft, die Gerichte und die BW wenden lediglich bestehende Gesetze an.
      Dabei hat der Oberleutnant noch Glück, denn bei den Nazi-Oberverbrechern wäre er sofort wegen Befehlsverweigerung erschossen worden.

      -31
      • Quatschkopf

        • @Otmar..

          Leute beschimpfen kann jeder.
          Wo sind Ihre Gegenargumente?

          1
      • wenn ich ihren Blödsinn in einen Topf gebe, könnt man ganz Afrika satt bekommen!

        • @johnny
          Wo sind Ihre Gegenargumente?

          1
      • Wie krank muss man sein Zag um so einen Blödsinn zu verzapfen ?

  • So geht’s ja auch nicht ne. Man stelle sich nur mal vor, der heutige (Öko) Sozialismus wäre noch einen kleinen Happen weiter, dann wäre der Kamerad schon im Knast.
    Deutschland 2026 – ein einziger Fiebertraum

    • Wie kann man gleichzeitig so alt sein und trotzdem kein Gedächtnis an ein früheres Deutschland besitzen.

      -11
  • Die Staatsanwälte sind leider in Deutschland weiterhin an die Vorgaben und Weisungen ihrer politischen Vorgesetzten (Justizminister, seinen Staatssekretären usw.) gebunden und somit faktisch funktionell kein Teil der „unabhängigen“ Judikative sondern der Exekutive …
    Ein Schelm wer da böses denkt und sich nicht mehr wundert über Berufungs- und Revisionsverfahren wie im vorliegenden Fall und anderseits vorzeitigen Entlassungen von Schwerstkriminellen weil sie nicht schnell genug angeklagt werden konnten …
    Es ist wirklich höchste Zeit für einen alternativen Politikwechsel!

    • Sie heißen nicht umsonst STAATSanwälte.

  • Die Zeichen der Diktatur in Deutschland werden überdeutlich.

    • Aber nur im Hohlraum zwischen den Ohren der AfD-Anhängerschaft…

      -10
      • TestDrive – Du schliesst eindeutig von DIR auf andere ! Das ist leider die einzige Hirntätigkeit zu der du in der Lage bist!

  • In einem angelsächsichen Land wäre so etwas nicht möglich. Wer dort einmal von einem Gericht freigesprochen wird, den kann man wegen desselben Deliktes nie mehr anklagen. In Deutschland kann ein Angeklagter bis in die letzte Instanz immer wieder angeklagt werden, wenn der Staatsanwalt Revision einlegt. Jahrelange Unsicherheit und Angst sind die Folgen. Es ist ein Unding, besonders angesichts des zur Verhandlungs stehenden „Vergehens“. Auf eine Anklage gegen Leute wie z. B. Spahn oder VdL, die die Steuerzahler um Milliardensummen geschädigt haben, wartet man bis heute vergeblich.

  • Wenn das Land keine anderen Feinde hat, dann müssen halt die eigenen Soldaten herhalten. Beschämend. Aber andererseits, nicht überraschend.

  • Nun … dann können und müssen die Verteidiger nun auf die neusten Informationen über die Covid-Impfstoffe als ausreichende Beweismittel zurückgreifen, auf die Aussage des ehemaligen Gesundheitsminister Spahn , während der Enquetekommission, dass es nie um Fremdschutz(!) ging etc verweisen und die Richter im neuen Verfahren müssen dies dann (wohl zähneknirschend?) berücksichtigen und zu einem weiteren Freispruch kommen.
    Unsäglich dieses Verhalten der Staatsanwaltschaft.

  • Befehl hin oder her. Wenn man etwas nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann sollte ein mutiger Mensch nicht noch bestraft werden.
    Wie viele geimpfte Soldaten sind eigentlich seit dem krank und Arbeitsunfähig?

  • ja herzlichen glückwunsch
    das wird die neuen freiwilligen rekruten bestimmt in massen anziehen

    • sperrt die lügner und politidioten endlich weg…
      Art. 20 GG II. Der Bund und die Länder (Art. 20 – 37)
      (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
      (2) ¹Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. ²Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch
      besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
      (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung
      sind an Gesetz und Recht gebunden.
      (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum
      Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

  • allzu schlimm scheint die personalsituation bei der truppe ja nicht zu sein wenn man sich solche mätzchen leisten kann

  • Wer Soldat wird übergibt seine körperliche Selbstbestimmung und man kann nicht 30 Mann in einer Einheit haben, von denen jeder jedes Wochenende irgendwas Neues anschleppt. Und es geht nicht an, dass da dann einer kommt, der seine Pyridostigminbromid Pille nicht nehmen will.

    -13
    • Thema verfehlt, wenn es um das Soldatengesetz geht.
      Thema exakt erwischt, wenn es um Corona geht: Pyri-Dingens (wie Atropin – nach dem 3. Schuß ist alles egal …) oder eben auch die Coronaspritze hilft NUR im eigenen Körper, wenn überhaupt, NICHT den Kameraden gegenüber.

    • Immer dieser Neid auf Nichtbehinderte. Davon wird’s bei dir doch auch nicht besser.

    • Obrigkeitshörige Knalltüte!

    • Unfassbar diese Zustände hier in Dummland. Wo bleibt Pissporius auf der Bierkist? ? ? ?💩💩💩💩💩

  • diese “ Wehrgesetze “ dürften doch massiv bei der Wiedereinführung der Wehrpflicht störend sein ?

  • Bei der Verhandlung am Freitag berief sich der Oberleutnant auf seine religiöse Überzeugung. Der gläubige Christ erklärte, sein Gewissen sei „ein Dialogfeld zwischen Menschen und Gott“. Er habe die Impfung verweigert, weil dadurch aus seiner Sicht in den „Bauplan Gottes“ eingegriffen worden wäre….

    Großartig, ein Soldat beruft sich auf das Christentum… genau mein Humor!

    -14
  • Nochmal für Alle: Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist bei Soldaten ausdrücklich eingeschränkt: Gegen ihren Willen müssen Soldatinnen und Soldaten ärztliche Maßnahmen dann dulden, wenn diese z.B. explizit der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen (Impfungen). (Siehe: Duldungspflicht ärztlicher Maßnahmen (§ 17a Abs. 2 & 3 SG))

    -14
    • Genau. WENN sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbaren Krankheiten dienen. Und genau das traf auf den Corona-Impfstoff nicht zu. Heute weiß das jeder, damals hätte es jeder wissen können und ein Gericht hätte es wissen müssen. Denn die Hersteller selbst haben nie behauptet, der Impfstoff würde die Übertragung verhindern.

    • Berufssoldaten in Friedenszeiten müssen sich auf das Grundgesetz berufen dürfen, welches sie im Ernstfall verteidigen. Speziell wenn es sich um zweifelhafte pharmazeutische Versuchsprodukte wie der Covid Impfpampe handelt. Ich dachte, solche Versuche am Menschen wären in Deutschland passe´.

  • Bamberg. Die StA Unsererjustiz.Warum sollte überhaupt noch jemand zur Bundeswehr gehen? WAS bitte ist hier noch verteidigenswert?

  • Schon wieder Bamberg. Was sitzen denn da für seltsame Leute?
    Ist eigentlich der Staatsanwalt geimpft?
    Das ist wohl seine Art für die Bundeswehr zu werben.
    Der braucht auch mal einen Anruf vom Verteidigungsminister.

    • Bamberg war schon im 17. Jh. für seine eigenartige Justiz bekannt.
      Wurde sogar verfilmt.

  • Gegen die Faktenlage, gegen die Vernunft, gegen die Menschlichkeit. Eine zutiefst politische und bösartige Justiz.
    Vater vergib Ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun.

    • Die wissen genau, was sie tun. Die somf BÖSARTIG!

  • Es ist doch schon lange bekannt, daß alles, was mit Corona zu tun hatte, gelogen war. Trotzdem wird weiter geklagt. Was ist bloß aus Deutschland geworden?? Einfach nur widerlich

    • Stimmt schon, alles was Rattenfänger wie Füllmich oder Ballweg behauptet haben war gelogen… ebenso die wilden Geschichten eines Wendlers und vielen anderen Dummschwätzern aus den Reihen der Querdenker.

      • TestDrive – Das glauben nur ganz besonders Doofe was du hier von dir gibst!
        Die musst du dir in DEINER Blase suchen !

  • So fängt der Faschismus eines Staates an!

  • Die kommen mir vor wie Piranhas

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