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1,5 Milliarden

Bei AfD-Landesregierung: Überlegungen Thüringen EU-Gelder zu streichen

Thüringen könnte nach der Landtagswahl stärker ins Visier der EU-Kommission geraten. die ehemalige Kommissionsberaterin Luise Quaritsch empfiehlt bei einer AfD-Landesregierung EU-Mittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zu streichen.

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Thüringen könnte nach der Landtagswahl stärker in das Visier der EU-Kommission geraten. In einem Artikel für die Denkfabrik des Jacques Delors Centre (JDC) von der Hertie School schlägt die ehemalige Kommissionsberaterin Luise Quaritsch vor, dem Bundesland bei einer AfD-Landesregierung EU-Mittel zu streichen.

Quaritsch schreibt: „Rechtspopulistische und -extreme Parteien gewinnen in ganz Europa an Zuspruch.“ Welche Folgen das hätte, könne man „in Ungarn, Polen und der Slowakei beobachten“, so die Beraterin. Gegen diese Staaten habe die EU bereits ihre „Rechtsstaatlichkeitsinstrumente“ genutzt und Mittelkürzungen durchgesetzt. Doch nach Auffassung von Quaritsch sei dies auch auf regionaler Ebene möglich. Demnach könne die EU „mit fast allen ihren Instrumenten auch gegen die autoritäre Regierung eines Bundeslandes vorgehen.“

Konkret schlägt sie die vollständige Streichung von 1,5 Milliarden Euro vor, die Thüringen zwischen 2021 und 2027 erhalten soll. „Diese Summe könnte die Thüringer Regional- und Wirtschaftsförderung empfindlich treffen und damit eine Landesregierung unter Druck setzen“, meint die ehemalige Beraterin der Europäischen Kommission. Immerhin würden die EU-Gelder 15 Prozent der Thüringer Strukturfonds ausmachen. Ob dies unter politischen Gesichtspunkten schlussendlich sinnvoll sei, müsse noch einmal genauer abgewogen werden. Klar sei jedoch, dass die EU-Kommission alle Instrumente in der Hand habe, um gegen Thüringen vorzugehen.

Ein entsprechender Präzedenzfall – auch Regionen mittels Rechtsstaatlichkeitsverfahren Gelder zu entziehen – habe sich bereits in Polen zugetragen, als sich einige Regionen zu „LGBT-freien-Zonen“ erklärt hätten. Quaritsch empfiehlt entsprechend, Vertragsverletzungsverfahren gemäß den Artikeln 258 und 260 AEUV einzuleiten, um eine Landesregierung zu verurteilen, die EU-Gesetze nicht zeitnah umsetzt oder gegen die Grundrechte der Union verstößt. Jedoch könne ein solches Verfahren bis zu zwei Jahre dauern. Um noch schnelleren Druck auszuüben, schlägt Quaritsch zusätzlich die Anwendung der 2021 eingeführten „Konditionalitätsverordnung“ vor. Hierdurch werde es ermöglicht, EU-Mittel bei Rechtsstaatlichkeitsverstößen auch vorläufig einzufrieren.

Zweifel daran, dass ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren auch erfolgreich sein wird, hat Quaritsch nicht. Für sie ist die AfD erwiesenermaßen „rechtsextremistisch“. Entsprechend steht für sie offenbar von vornherein fest, dass eine AfD-Landesregierung nicht auf dem Boden des Rechts handeln könne.

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