Werbung:

Bundesinnenminister

Ausschluss von Bundesfinanzierung: AfD-Stiftung zeigt Dobrindt wegen Rechtsbeugung an

Während alle anderen großen parteinahen Stiftungen jährlich Hunderte Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten, geht die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung leer aus. Die Stiftung hat deshalb Anzeige gegen Innenminister Dobrindt gestellt – wegen des Verdachts der Rechtsbeugung.

Von

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung wirft Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, die Prüfung ihres Förderantrags bewusst zu verzögern. (IMAGO/Bernd Elmenthaler)

Werbung

Die von der AfD als parteinah anerkannte Desiderius-Erasmus-Stiftung hat Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gestellt – wegen des Verdachts der Rechtsbeugung. Das machte deren Vorsitzende Erika Steinbach am Montag auf X öffentlich. Gegenstand der Anzeige ist die Ungleichbehandlung bei der Finanzierung aus Steuermitteln.

Während die Stiftungen aller anderen im Bundestag vertretenen Parteien jährlich Hunderte Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten, geht die Desiderius-Erasmus-Stiftung bislang leer aus. Dagegen klagte die AfD-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht. In seinem Urteil verwarf das Karlsruher Gericht 2023 die gesamte bisherige staatliche Förderpraxis von der Konrad-Adenauer- bis zur Rosa-Luxemburg-Stiftung als verfassungswidrig und forderte eine gesetzliche Regelung.

Daraufhin beschloss der Bundestag das Stiftungsfinanzierungsgesetz. Darin wird festgelegt, dass eine Partei, die zum dritten Mal in Fraktionsstärke ins Parlament einzieht, Anspruch auf finanzielle Förderung ihrer parteinahen Stiftung hat. Für die AfD trifft dies seit der Bundestagswahl 2025 zu. Doch das mit großer Mehrheit der übrigen Fraktionen beschlossene Gesetz sieht eine Einschränkung vor, aufgrund derer das Bundesinnenministerium die Auszahlung der Fördermillionen nun hinauszögert.

Um förderfähig zu sein, muss die politische Stiftung „in einer Gesamtschau die Gewähr“ bieten, „für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten“, heißt es in dem Gesetz. Das von CSU-Politiker Alexander Dobrindt geführte Bundesinnenministerium und das seinem Ministerium unterstellte Bundesverwaltungsamt prüfen seit Monaten, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) diese Anforderung erfüllt.

Die Vorgänge „erwecken den Eindruck, daß die Prüfung der Förderungswürdigkeit der DES vom Bundesinnenministerium bewußt verschleppt und verzögert wird, um sie um ihren Förderanspruch, der ihr für 2026 zusteht, zu bringen“, schreibt der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau als Rechtsanwalt der Stiftung in seiner Strafanzeige, die Apollo News vorliegt. Eingereicht hat er sie laut Erika Steinbach bereits Ende August bei der Staatsanwaltschaft Berlin.

dg

Werbung

Kommentar schreiben

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

Ohne Account kommentierenKein gesicherter Name, von jedem frei wählbar

Mit Account kommentieren Ihr Nutzername für Sie gesichert & einmalig

Anmelden ›Kostenlos registrieren

44 Kommentare

  • Früher hätte ich mal geglaubt, dass ein unabhängiges und unvoreingenommenes Gericht einen solchen Fall nach Recht und Gesetz entscheiden würde…

    • Das war früher…

    • Es gibt nur ein vernünftiges Urteil im Namen des Volkes. Der Minister Dobrindt ist zu einer langjährigen Freiheitsstrafe zu verurteilen.

  • staatsanwaltschaft berlin.
    kein weiterer text nötig.

    • #Die Linke, #Brême, #Rote Hilfe, #IL (Interventionistische Linke). Kein weiterer text nötig. Viel „spass“ für Berlin (Ironie off).

  • Die ganzen Zuschüsse streichen, für ALLE Parteien. Echte Stiftungen überleben das, die parteinahen Vereine, die nur „Stiftung“ im Namen tragen, werden pleite gehen. Gut so, spart hunderte Millionen Steuergeld.

  • Diese Zahlungen gehören abgeschafft. Afuera.
    Wenn keine Stiftung etwas bekommt ist das auch Gleichbehandlung.

  • Es wird höchste Zeit, dass die AfD klagt, allerdings gehören diese Steuergeldern dem Bürger und nicht in dubiose Stiftungen(egal welcher Partei), das ist illegalle Parteienfinanzierung. Wenn der Staat zuviel Steuern eingenommen hat sollte er die Bürger mal steuerlich entlasten und sie nicht verschleudern.

  • Meiner Meinung nach, gehört keiner dieser Stiftungen Steuergeld ausbezahlt. Entweder die finanzieren sich selbst, oder sie haben keine Daseinsberechtigung. Man sollte mal schleunigst den Steuerzahler fragen, für was sein Geld verwendet werden soll!

  • So etwas gab es in der bundesdeutschen Politik noch nie: Alle zeigen sich gegenseitig an oder verklagen sich.

  • Rechtbeugung ist gefühlt das Tagesgeschäft der Altparteien geworden. Unstimmige Wahlen werden nicht neu ausgezählt, Beschlüsse mit einem abgewählten Bundestag gefasst, Wahllügen und das Brechen aller Wahlversprechen haben keine Konsequenzen, vorsätzlich falsche Mittelverwendung, usw. und so fort…
    Das ganze System ist marode, dieser Fall ist leider nur einer von ganz vielen….

  • Über die Verfassungstreue einer Partei urteilt einzig und allein das
    BVerfG.

  • Der Bundesinnenminister kann das Recht bewusst falsch anwenden, doch eine strafbewährte Rechtsbeugung kann er nicht begehen.

  • Schafft die Förderung aller Stiftungen ab. Brauche ich nicht als Steuerzahler

  • Sie haben keine Berechtigung den Kommentar anzupassen.
    Ihr Kommentar wartet auf Freigabe.
    AN habt ihr technische Probleme?

    • Besonders verstörend ist auch die Einschränkung mit der Meldung, dass der eigene Kommentar nur „unmittelbar“ nach Veröffentlichung bearbeitet werden darf. Was auch immer das heißen soll, bleibt einem dann keine andere Wahl, als „OK“ anzuklicken. Dadurch macht man sich selbst zum Affen.

  • Die System-Parteien haben sich unseren Staat zur Beute gemacht.

    • Komisch, warum will die AfD das dann auch machen? Doch keine Alternative? 😀

      -12
      • Nee, Ihresgleichen beissen vom Futtertrog weg.

  • Rechtsbeugung beklagen, bei einem Gericht, das selbst für Rechtsbeugung bekannt ist, ob das gut geht?

  • In einem funktionierenden Rechtsstaat hätte eine solche Anzeige durchaus Aussicht auf Erfolg. Angesichts der heutigen Justizwirklchkeit kann man jedoch ernste Zweifel haben, was die Aussichten anbetrifft.

  • „Stiftungen“

    Nomen EST Omen

    > Da geht das Steuergeld des Bürgers i.w.S.d.W. „stiften“ <

  • Im Sinne der Gleichbehandlung müsste einer Klage der AFD stattgegeben werden und sie auch für ihre Stiftung Gelder bekommen.
    Auf der anderen Seite sollten politische Stiftungen der Parteien überhaupt kein Steuergeld erhalten. Für was? Propaganda? Als Versorgungsnetzwerk? Ebenso dürften Parteien auch kein Steuergeld erhalten. Denn Geld bedeutet Macht! Die Macht der Parteien über den Souverän, der der Bürger eigentlich sein soll. Parteien wirken mit an der Willensbildung des Volkes. Sie zwingen uns aber nur ihre Agenden auf, von links bis grün, woke-islamistisch.

  • Das könnte was werden, bedenke man!, das diese prüfungen bei den anderen partein „scheinbar“, nicht passiert.

    Strafgesetzbuch (StGB) § 339 Rechtsbeugung
    Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

    Strafgesetzbuch (StGB) § 12 Verbrechen und Vergehen

    (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
    (2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
    (3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.

  • Die steuerzahlenden Arbeiter und Angestellten haben überwiegend AfD gewählt, da ist es nicht mehr wie recht, daß sie auch was vom bezahlten Kuchen abkriegen.

  • Was leisten diese Stiftungen für den Souverän oder das Land? Mir wäre lieber alle würden kein Geld bekommen, vorallem wenn man keinen Nutzen vorweisen kann, anstatt dass auch die AfD „nahe“ Stiftung ihr Geld bekommt. Ganz offensichtlich hat Raub und Plünderung in DE System. Sie nennen es „unsere Demokratie“.

    • In den Stiftungen werden alle Ehemaligen der Parteien „versorgt“.

    • Wo würden wir hinkommen wenn wir den Staat auf die Dinge kürzen würden, welche einen Nutzen haben?!? Wovon sollen die Links-Grün-Doofen denn dann leben? Etwa Arbeit?!?

  • Gebt endlich auf, am Ende werfen die Euch einfach in den Knast.

  • Irgendwie kann ich die AfD ja auch verstehen, die möchte einfach nur so Kasse machen wie andere Parteien auch. Dann sollte sie aber das „Alternative“ aus dem Parteinahmen streichen, denn das ist sie schon lange nicht mehr.

    -13
  • Es gibt sogar zwei Urteile vom Verfassungsgericht dazu. Das ist nur noch eine Farce, die Gelder müssten längst ausgezahlt werden. Bei der Heinrich-Böll Stiftung und insbesondere der Rosa-Luxemburg Stiftung würde ich viel eher das demokratische Verständnis und vor allem das Thema Verständigung bei diesen Hetzern in Frage stellen.

    • Urteile vom Höchstem-Gericht „Je nach Land oder Staatenbündnis“, Bitte immer aktenzeichen / verfahrenszeichen angeben z.b. = 2 BvQ 66/26 . Da es bei 1000’ten urteilen, es „ansonsten“, nicht nachvollziehbar ist.

  • Die SED-Linke-Islam Partei bekommt doch ihre Knete, ja doch?

  • Dobrindt als Unterstützer dieses linksradikalen Wahnsinns auf ALLEN Ebenen!

Werbung