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Behördenversagen

Ausreisepflichtiger Vergewaltiger aus Ghana seit Jahren auf freiem Fuß

2018 vergewaltigte er mutmaßlich eine Minderjährige, trotzdem befindet sich ein Ghanaer seit Jahren auf freiem Fuß. Dazu war er seit 8 Jahren illegal in Deutschland und sollte eigentlich abgeschoben werden. Doch dem entkam der Mann immer wieder.

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Abschiebung (Symbolbild)

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2018 soll er eine damals 16-Jährige in Mülheim brutal vergewaltigt haben. Seitdem befindet er sich fast ausschließlich auf freiem Fuß und ist die meiste Zeit untergetaucht. Ein 36-jähriger Ghanaer entkommt den deutschen Behörden immer wieder. Seit 2016 darf der Ghanaer eigentlich gar nicht in Deutschland sein, doch eine Abschiebung scheiterte mehrmals. Selbst nach einem laufenden Gerichtsprozess wegen seiner mutmaßlichen Vergewaltigung kam er doch wieder frei. Darüber berichtete zuerst die Westdeutsche Allgemeine Zeitung.

Als sich seine minderjährige Freundin schlafen gelegt hatte, begann der damals 30-Jährige, sie zu vergewaltigen. Sie wachte auf und wehrte sich, doch das half nichts. Was im Nachgang der schrecklichen Tat passierte, war eine Farce. Erst dauerte die Analyse einer DNA-Probe des LKA über ein Jahr, bis festgestellt werden konnte, dass der Ghanaer tatsächlich Geschlechtsverkehr mit dem Teenager gehabt hatte. Dann war der mutmaßliche Täter auch noch untergetaucht.

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Erst Anfang 2024 gelang die Festnahme des Flüchtigen. Nun wurde ihm der Prozess gemacht, bereits der zweite Versuch. Dieser scheiterte jedoch ebenso wie der erste daran, dass die Vergewaltigte nicht erschien und somit keine Aussage vor Gericht machen konnte. Das war für die Richterin jedoch eine essenzielle Voraussetzung für das Verfahren.

Das Verfahren drohte zu scheitern, es blieb nur noch eine Möglichkeit: Den Mann abzuschieben. Denn eigentlich hat der Ghanaer bereits zwei abgelehnte Asylanträge in der Tasche. Bereits 2016, ein Jahr nachdem er den Antrag gestellt hatte, soll sein Antrag, einem Bericht des Nordkuriers zufolge, als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt worden sein. Ghana ist eines der wenigen Länder in Afrika, die offiziell als sichere Herkunftsländer gelten. 2018, also in dem Jahr, als er die Minderjährige vergewaltigt hatte, stellte er erneut einen Asylantrag, welcher erneut abgelehnt wurde.

Dazwischen hatte er, wie der Nordkurier berichtet, aber schon eine lange Phase des Untertauchens hinter sich. Nach seinem ersten abgelehnten Asylantrag tauchte der Mann lange Zeit unter, für die Behörden nicht auffindbar. Auch nach dem zweiten Asylantrag verschwand der Mann für lange Zeit. Deshalb konnte er erst Anfang dieses Jahres gefasst werden. Mittlerweile ist er aber wieder auf freiem Fuß, denn nachdem das Gericht in Rostock einen Abschiebehaftbeschluss angeordnet hatte und der Mann tatsächlich noch im Gerichtssaal festgenommen werden konnte, kam die Ernüchterung: Es gab angeblich keine Abschiebehaftplätze mehr; der Ghanaer musste doch freikommen.

Doch diese relativ dubiose Begründung ist zweifelhaft. Gegenüber dem Nordkurier gab die Ausländerbehörde Mecklenburg-Vorpommern an, dass es noch genug Haftplätze gegeben hatte. Der Fall offenbart jedenfalls das immer öfter anzutreffende Behördenversagen beim Abschiebungen in Deutschland.

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