Werbung:

Mecklenburg-Vorpommern

„Ausländer raus“-Rufe: Staatsschutz ermittelt wegen Abspielen von „L’Amour Toujours“ auch gegen DJ

Beim Peenefest in Demmin riefen Partygäste „Ausländer raus“, als der DJ das Lied „L'Amour Toujours“ spielte. Gegen den DJ und die Partygäste wird nun wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.

Von

Einige Staatsanwaltschaften entschieden, dass „Ausländer raus“ nicht grundsätzlich strafbar ist (Symbolbild)

Werbung

Beim Peenefest im mecklenburg-vorpommerschen Demmin sollen zum Lied „L’Amour Toujours“ einige Gäste „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ gerufen haben. Darum ermittelt nun die Kriminalpolizei und der Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg wegen des Verdachts der Volksverhetzung, wie der Kölner Express am Montag berichtete. Es wird sowohl gegen die Partygäste als auch gegen den DJ ermittelt. Ihm wird eine Mitverantwortung zugerechnet.

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht von Freitag auf Samstag, gegen 3 Uhr. Die Polizei will Videomaterial des Vorfalls auswerten. „Ich bin schockiert und tief erschüttert und entrüstet“, sagte der Bürgermeister Thomas Witkowski gegenüber dem Nordkurier zu dem Vorgang. „Wir werden das mit dem Künstler auswerten – aber ich kann schon einmal versichern, dass er in Demmin in Zukunft keinen Auftritt mehr bekommen wird.“

Der DJ hat seit Jahren bei dem Stadtfest die Musik aufgelegt, das drei Tage lang am Demminer Hafen stattfindet. Handwerker stellen ihre Waren aus, es gibt einen Boots-Korso und eine Festmeile mit drei Bühnen.

„Sollte irgendein Künstler in Zukunft im Festzelt derart entgleisen, dann wird ihm die Technik umgehend den Stecker ziehen“, kündigt der Bürgermeister an. Er befürchtet, dass seine Stadt nun „in eine Ecke gestellt“ würde. Allerdings hatten bereits in der Vergangenheit mehrere Staatsanwaltschaften entschieden, dass die Worte „Ausländer raus“ grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. 

In Augsburg hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zu der Parole eingestellt, nachdem bei einem Faschingsumzug im Februar in Landsberg mehrere Mitglieder der Landjugend Hohenfurch diese Zeilen auf einem Wagen riefen. Denn in dem konkreten Fall sei nicht „zum Hass gegen Ausländer aufgestachelt oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen Ausländer aufgefordert“ worden (Apollo News berichtete). Auch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg entschied, dass die Worte nur dann als Volksverhetzung gelten, wenn bestimmte Begleitumstände erfüllt sind. 

Lesen Sie auch:

So müsste eine Verbindung zum Rechtsextremismus oder zur Gewaltbereitschaft vorliegen, damit „Ausländer raus, Deutschland den Deutschen“ als Volksverhetzung gilt (mehr dazu hier). Als die Worte auf einem Schützenfest in Kleinburgwedel gerufen wurden, entschied die Staatsanwaltschaft Hannover ebenfalls, dass die Kriterien der Volksverhetzung nicht erfüllt seien (mehr dazu hier).

mra

Werbung

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten. Bitte haben Sie Verständnis, dass es ggf. zu längeren Bearbeitungszeiten kommt. Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

100 Kommentare

  • Tja, vergleichbare Verfahren wurden bereits mehrfach eingestellt, trotzdem macht die Empörungsindustrie einen großen Auftritt draus.

    193
    • Wenn’s doch modern ist, dann wird eben überreagiert …
      (Allerdings hätte man sich das Lied aber auch verkneifen können?)

      -13
    • In den seltenen Fällen, in denen Urteile nicht im Sinne des Regimes ausfallen, werden sie halt ignoriert. Es wird sich irgendwann und irgendwo schon mal ein Richter finden (bzw. installieren lassen), der ein „gültiges Urteil“ fällt.

    • Es gibt etliche Einstellungen der Ermittlungen und man bindet nun weiter immer wieder Personal und vergeudet Steuergelder.

      Währenddessen passierten TÄGLICH 79 Messerdelikte in Deutschland 2024. (M. Ostermann Bundesvorsitzender Bundespolizeigewerkschaft)

      So sehen Prioritäten aus.

  • Da gibt es nichts zu „Ermitteln“, das Absingen dieser Zeilen ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Von der Sylter Veranstaltung wurde niemand verurteilt.

    156
    • Niemand verurteilt… Aber deren Leben wurden trotzdem zerstört.

      • Das waren aber alles junge Studenten und high- Potentials in Sylt. Die ziehen wohl ins Ausland um, da sie nichts mehr zu verlieren haben. 🤔

        12
  • Das Lied ist nicht auf dem Index und der DJ ist nicht verantwortlich für die Taten bzw. Ausrufe der Feiernden.

    129
  • Ein so schönes Lied zu verbieten, weil sich evtl. Ein paar trostlose Seelen versingen, ist genauso beschämend, wie z.B. das Auto zu verbieten, weil damit des öfteren in die Menge gefahren wird.
    Leute, wo soll das mal enden?😳

    • Mit Fahrrad fahren.😉

      • Lastenfahrrad mit V8?

        1
  • Die Homepage von Demmin ist derzeit nicht erreichbar. Sehr merkwürdig.

    • Vermutlich ist Frau Paus gerade aktiv.

  • Also wäre ich DJ, würde ich es ab jetzt immer direkt nach Layla spielen … oder – wozu ist man schließlich DJ – den ganzen Abend lang immer mal anspielen als Überleitung.

    • wieso anspielen, einmal Layla, dazwischen 3 andere Lieder wie: haut den B….die Köpfe weg, oder so ähnlich, dann wieder Layla

  • Man muss halt Prioritäten setzen Hr.Bürgermeister! Nicht wahr?

  • In einem Jahr sind in MeckPomm Wahlen. Da kann jeder entscheiden, ob er weiter Lieder verbieten lassen will.

    • Sorry verlesen.

    • Ich glaube die Wahlen sind erst 2026.

  • Das ist aber auch gefährlich…

  • Da sind sie wieder, die gefährlichen Noten. 🤪

  • Ist das jetzt verboten oder nicht? Man kommt vollkommen durcheinander, was man noch darf oder nicht darf. Dieses Gegröle finde ich auch nicht gut, aber Mann sollte sich doch mal einig werden, was durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist oder nicht.

    • Das Schlimmste daran ist, dass bei der Ahndung von „Vergehen“ gegen Deutsche drakonisch ermittelt wird, aber … (lieber nicht 🙁 )

      • Jagut Apollo, löscht den Text ruhig, Business as usual …

        1
    • Weder das Lied noch der dazu dichtete Text sind strafbar.
      Nur die größten Blödmänner beim Staatsschutz haben es noch nicht kapiert….
      Sie fahren ihre rechtswidrige Einschüchterungsmasche weiter.

    • Einfache heute gültige Regeln, damit man immer auf der „richtigen“ konformen Seite der Guten ist: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist/wird verboten!

      Das vereinfacht das Leben ungemein, und man muss nicht mehr soviel denken. … 🤬

      Weiteres erspare ich mir, würde sowieso nicht veröffentlicht.

    • man würde es gerne verbieten, geht allerdings nicht

  • so wird Steuergeld verschleudert, wie oft denn noch.

  • Singt doch einfach „Döpdödödöp“ und die Botschaft kommt auch an.

  • Na denn Mal alles gute beim ermitteln 🥳. ….

  • Habe ich was nicht mitbekommen? Bei diesem Lied handelt es sich doch einfach nur um einen Gassenhauer der 90er, der auch noch auf Englisch ist?! Was kann denn dann der DJ dafür, wenn Leute da nen anderen Text drüber legen? Traurig. Jetzt wird schon harmlose und schöne Musik verboten.

    • Das ist aber wirklich eine faule Ausrede …

  • Scheint das drängenste Problem in D zu sein. Wenn das geklärt ist, ist alles gut.

  • Und ich dachte, dass Thema wäre Ein für alle Male durch. Na ja, den Giggi wird’s freuen.

  • Der Bürgermeister sofort ganz stramm korrekt. So ungefähr stelle ich mir das in vergangenen Zeiten vor.
    Ich frage mich oft, was skandieren denn diejenigen, deren Sprache wir nicht verstehen?

  • Volksverhetzung ist die Aufwiegelung der Massen (mit Mikrofon, Tribüne, Organisation und so). Welche Maßgeblichkeit geht von alkoholisierten Partygängern aus? Eingedenk des heterogenen Medienkonsums des Durchschnitts? Null.

  • Das Lied zu spielen ist aktiver Widerstand gegen den Faschismus.

  • Was der Bürgermeister für eine Angst hat.

    • Um seine Wiederwahl?

  • Hat der Schallplattenunterhalter sein Programm nicht mit dem Sekretär des ZKs der Partei abgesprochen und genehmigen lassen?
    Böser Fehler

  • Der Staatsschutz ermittelt gegen den DJ…

    Köstlich. Bei der „Zeugenbefragung“ wäre ich gerne dabei.

  • Uff, da hat die Justiz aber richtig viel wichtig zu tun. Hat doch ein DJ ein, möglicherweise falsches, Lied abgespielt und einige aus dem Publikum Gegenforderungen zu dem Verhalten der Herrscherklasse aufgestellt. Ich hoffe der Staatsschutz und Verfassungsschutz ermitteln schon.

    • … und erstellen ein „Gutachten“ 😉 von mindestens 1.000 Seiten.

    • was ist an dem Lied falsch, bitte um Erklärung-Steht das irgendwo auf einem Index

Werbung