Verfahren eingestellt
Staatsanwaltschaft Neubrandenburg: „Ausländer raus“-Gesänge sind nicht strafbar
„Ausländer raus“ zu singen ist grundsätzlich nicht strafbar. Das hat die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg nun festgestellt. Erst wenn weitere Begleitumstände hinzukommen ist eine Strafbarkeit denkbar.
Die „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“-Gesänge auf Sylt zur Melodie von „L´amour toujours“ von Gigi D´Agostino haben vor wenigen Wochen in Deutschland für große Aufregung gesorgt. In einem ähnlichen Fall hat auch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ermittelt. Bereits im vergangenen Oktober sangen vier Personen in einer Diskothek diese Zeilen.
Nun hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Beteiligten eingestellt. Die Behörde konnte keine strafbare Handlung feststellen, so eine Sprecherin gegenüber dem Spiegel. Die Gesänge seien nach ständiger und geltender Rechtsprechung von der Meinungsfreiheit gedeckt und stellen damit keine Volksverhetzung im Sinne des Paragraf 130 Strafgesetzbuch dar.
Anderes gelte nur, wenn eine Verbindung zum Rechtsextremismus oder Gewaltbereitschaft festgestellt werden können. Hiervon ist jedoch erst dann auszugehen, wenn bestimmte Indikatoren vorliegen. Dazu gehören das Tragen von in der Szene beliebter Kleidung, die Verwendung nationalsozialistischer Symbole und Codes oder fremdenfeindliche Äußerungen in sensiblen Kontexten, wie etwa vor Flüchtlingsunterkünften. Im vorliegenden Fall waren solche Anzeichen jedoch nicht erkennbar.
Ähnlich entschieden hatte vor kurzem auch die Staatsanwaltschaft Augsburg in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt. Bei einem Faschingsumzug im Februar in Landsberg sangen mehrere Mitglieder der Landjugend Hohenfurch diese Zeilen auf einem Umzugswagen. Noch bevor es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kam, hat die Staatsanwaltschaft auch hier die Ermittlungen eingestellt (Apollo News berichtete).
„Grundsätzlich steht eine Strafbarkeit bei derartigen Parolen zwar immer im Raum“, so die Augsburger Staatsanwältin Melanie Ostermeier gegenüber der BILD. „Der Straftatbestand der Volksverhetzung erfordert aber, dass im konkreten Fall – über die Kundgabe bloßer Ablehnung und Verachtung hinausgehend – zum Hass gegen Ausländer aufgestachelt oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen Ausländer aufgefordert wird oder Ausländer unter Verletzung der Menschenwürde beschimpft, verleumdet oder böswillig verächtlich gemacht werden“, so Ostermeier weiter.
„Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Tatbestand in diesem konkreten Einzelfall nicht erfüllt war“, so die Staatsanwältin. Die Staatsanwaltschaften orientieren sich damit an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010. Demnach verletzt der Ausruf „Ausländer raus“ die Menschenwürde nur dann, wenn zusätzliche Umstände vorliegen.
Dann kann es ja nun richtig zur Sache gehen , besonders in den Bierzelten und Stadien bei der EM.
Dieses Lied darf nicht beim Endspiel wenn alle Politiker da sind fehlen.
Das Lied ist in der Zwischenzeit besser bekannt als unsere Nationalhymne und wird auch freudiger
gesungen – siehe unsere Fußballer.
Was bringt es denn, wenn trotzdem jedesmal die Polizei angeritten kommt. Während wirkliches potentiell gefährliches Klientel von der Polizei gar nicht behelligt wird.
Mal sehen, ob die Tagesschau berichtet
Urteil bitte nach Berlin ins Regierungsviertel schicken.
Der Haß wird doch von den Wirtschaftsmigranten uns Deutschen gegenüber gezeigt. Warum sonst die ganzen Morde, Messerangriffe, Massenvergewaltigungen, Gewalttaten u.s.w.. Aber bei so einem Lied mit der Zeile „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ wird ein Riesenfaß aufgemacht. Wann wird denn endlich mal was gegen die kriminellen Wirtschaftsmigranten unternommen? Sind wir Deutschen nichts mehr wert? Sind wir Müll, der nach belieben vernichtet werden kann? Ich kann das alles hier nicht mehr ertragen.
Was sagt denn die Bundestagspräsidentin dazu, die ja trotz Ermangelung einer korrekten rechtlichen Einschätzung öffentlichkeitswirksam Höchststrafen gefordert hat? Diese Dame wird natürlich trotz dieses schamlosen Auftrittes nicht zurücktreten. Trotzdem hat sie damit den Staat von innen heraus delegitimiert – Herr Haldenwang, bitte übernehmen.
Seltsame Rechtsauffassung der StA. Wenn man das Lied singt und hat einen „Lonsdale“-Pulli an, dann soll es strafbar sein und in herkömmlichen Klamotten nicht. Ob das vor Gericht einer Überprüfung standhält, das bleibt abzuwarten.
Das dürfte die Medien und viele Politiker nicht hindern, das Thema am „Kochen“ zu halten.
Eigentlich gäbe es wichtigere Dinge:
https://www.merkur.de/lokales/muenchen/versuchtes-toetungsdelikt-in-obersendling-polizei-veroeffentlicht-taeterbeschreibung-93156754.html
„… ist Strafbarkeit denkbar.“
Tja nun, da brauchen wir halt dringend eine Expertise über jeden Bürger, sonst können wir das ja ganz unmöglich abschätzen.
Wie hießen die Dinger in der DDR ?
Also stellt Euch alle mal drauf ein, dass Gesetze nicht für alle gleich gelten. Kommt immer auf die Vita usw. an. Willkür hoch zehn !
Was passiert jetzt mit den Syltern, deren Leben man gratismutig zerstörte?
Bekommen die eine Entschädigung, ihre Arbeit zurück oder zumindest eine öffentliche Entschuldigung?
Naja, unsere Regierung hat ja schon die ultimative Lösung für das Problem gefunden: Schnellere Einbürgerung!
Das entlastet die Statistik der Ausländischen Kriminellen und sie sind alle integriert, da sie ja nun Deutsche sind….
Bitte auch den Schlapphüten mitteilen und die Polizei informieren, dass die nicht die ganzen Schützen- und Sommerfeste stürmen. Es wird aufgrund der Berichterstattung und des Verhaltens einiger voreiliger Politiker der Sommerprotesthit 2024.
Und jetzt alle überall singen!!
Das bundesverfassungsgericht hat das schon 2010 festgestellt,siehe:
1 BVR 369/04
1 BVR 370/04
1BVR 371/01
Vielleicht sollte man mal versuchen an alle Gerichte und Polizeistationen dieses Urteil per Mail zu versenden.
„Der Wolf hat keine Angst vor dem Hund, aber ihm gefällt sein Bellen nicht.“ Kalenderspruch des Tages
Na, da haben sich viele Neo- und Postdemokraten bis auf die Knochen blamiert.
Na dann ist ja Alles geklärt. Oder??
Wen jetzt allerorten der Gesang anhebt brechen die Staatsanwaltschaften und die Polizei in sich zusammen.
Wie wäre es denn bei einem Lied, „Altpolitiker raus nach Sibirien“? Aber da man ja Familien Zusammen Führung will, gehen dann die Sippen hinter her!
Obacht; juristische Falle!
der vorletzte Satz ist der ganz wichtige….
„Straffrei , in diesem konkreten Einzelfall“..
also KEIN grundsätzlicher Freibrief per se für alle anderen Musikfreunde im Land.
Heißt auf Deutsch :
Nach wie vor kann jeder dahergelaufene Denunziant behaupten , er hat oder hätte die bösen gesungenen Worte beim Nachbarn oder sonstwie gehört , den Anzeigenhauptmeister spielen und petzen und anderen Leuten juristisch Knüppel in die Beine werfen.
Und DIE (Sänger)müssen dann, dem je nach dem wie weit neutral oder links politisch tickendem Staatsanwalt/ Richter klarmachen, das das ganze so und so gemeint war (Systemkritik) und nicht so und so (Hass Hetzte Reichsbürger Nazi Deportation…)
Jeden Tag müßten 10 Richter wegen Rechtsbeugung in den Knast. Die „Richter“ machen was sie wollen. Niemand hat mehr Vertrauen in die Justiz. Es braucht gute Rechtsanwälte die dem Staat Paroli bieten und kriminelle CSU Richter sofort in den Knast bringen. Klar, daß immer mehr Bürger Piratenpartei wählen und sich schützen
Ich würde es begrüßen, wenn die Redaktion die Aktenzeichen der entsprechenden Urteile im Artikel jeweils angibt.
Andernfalls kann ich es leider nur als ‚Narrativ‘ und nicht als journalistische Qualitätsarbeit anerkennen.
Wie stehts mit dem schönen Lied „Afrika für Affen“ ?
In der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg werden Stellen frei, hab‘ ich gehört.
Also Bewerbungen verschicken! … Mit dieser Info bin ich meiner Pflicht als „vorbildlicher“ Bürger nachgekommen.