Ravensburg
Arbeitsamt droht mit rechtlichen Folgen: Flüchtlinge sollen mehr verdienen als andere Mitarbeiter
In Baden-Württemberg sollten zwei Flüchtlinge in einer Versandabteilung angestellt werden – doch die zuständige Behörde verweigerte die Arbeitsgenehmigung aufgrund eines zu niedrigen Stundenlohns. Die Forderung: 14 Euro pro Stunde, damit über einen Euro mehr als ihre Kollegen.
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Eigentlich sollten im baden-württembergischen Weinberg zwei Flüchtlinge für einen Stundenlohn von 12,82 Euro bei der SV Druck GmbH angeheuert werden – doch die Arbeitsagentur schritt ein. Der Lohn müsste mindestens 14 Euro betragen, um die Arbeitsgenehmigung zu erhalten, erklärte die Behörde. Zuvor hatte eine Flüchtlingssozialarbeiterin aus Bad Waldsee im Januar bei der SV Druck GmbH angefragt, ob die zwei Flüchtlinge als Helfer im Versandbereich eingestellt werden könnten.
Die beiden Migranten, die „unbedingt arbeiten möchten“, hätten ansonsten auf staatliche Unterstützung angewiesen bleiben müssen. Das Unternehmen willigte ein und bot den Flüchtlingen Arbeitsverträge mit dem besagten Stundenlohn von 12,82 Euro an, was dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht. Die Arbeit sollte am 1. Februar 2025 beginnen.
Jedoch erhielt das Unternehmen am 20. Januar 2025 ein Schreiben von der Ausländerbehörde des Landratsamtes Ravensburg, in dem die Beschäftigung der Flüchtlinge untersagt wurde. Die Behörde erklärte, dass die „Beschäftigungsbedingungen nicht den ortsüblichen Rahmenbedingungen für einen Helfer in der Versandabteilung entsprechen“ und forderte einen Stundenlohn von mindestens 14 Euro. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe könne „strafrechtlich geahndet“ werden.
Die Ausländerbehörde verwies darauf, dass die Entscheidung in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit falle, die die Zustimmung zur Beschäftigung der Flüchtlinge verweigert habe. Auf Nachfrage erklärte Julia Moosherr, Sprecherin des Landratsamtes: „Die Bundesagentur für Arbeit hat die Zustimmung jedoch versagt. Die Ausländerbehörde hat keinerlei Einfluss auf die Entscheidung der fachlich nicht weisungsgebundenen Bundesagentur für Arbeit.“
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Die Bundesagentur für Arbeit begründete die Entscheidung damit, dass der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro nur dann als Entgelt gelten könne, wenn keine ortsüblichen Löhne ermittelt werden könnten. Laut einer Sprecherin der Agentur gegenüber der Schwäbischen ergebe sich für die Tätigkeit des „Mitarbeiters Versandabteilung“ unter Berücksichtigung der „ortsüblichen Entgelte“ ein Stundenlohn von mindestens 14 Euro. Als Referenzwerte wurden Entgelte von 15,98 Euro bis 16,52 Euro pro Stunde genannt, die für ähnliche Tätigkeiten im Entgeltatlas ermittelt wurden.
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Die Behörde beruft sich auf den Entgeltatlas und andere Quellen wie den Tarifvertrag der Zeitarbeit. Allerdings werden in dieser Berechnung laut SV Druck GmbH zusätzliche Leistungen wie Nachtzuschläge, die den Stundenlohn der Mitarbeiter auf über 14 Euro ansteigen lassen würden, nicht berücksichtigt. Die Bundesagentur für Arbeit betont, dass sie gesetzlich verpflichtet sei, die Arbeitsbedingungen bei der Zustimmung zu einer Beschäftigung zu prüfen. Dies ist in Paragraf 39 des Aufenthaltsgesetzes geregelt.
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Ich sehe da Einsparpotenzial bei den Stellen bei der Arbeitsagentur.
Der Passierschein „A38“ wurde nicht ausgefüllt.
Ich bin entsetzt, nur leider nicht verwundert über diese Bürokratie. 🤯
Da fehlen einem die Worte.
Tarifautonomie ist also auch schon futsch im besten Bio-Wirtschaftswunderland aller Zeiten…
Seit wann bestimmt eine Behörde wie hoch Stundenlöhne zu sein haben ? Die sollen doch froh sein das die Leute arbeiten möchten, auch wenn es zum Mindestlohn ist. Wenn es der Behörde so wichtig ist, können die Leute doch aufstocken.
Der „Entgeltatlas“ ist nicht maßgebend. Wettbewerbskämpfe um Arbeitnehmer mit überhöhten Löhnen ersetzen keine Tariflohnverhandlungen, die in diesem Fall zum tragen kommen und für alle Mitarbeiter gelten.
Noch müssen nicht Leute eingestellt werden, um Quoten zu erfüllen, etwa von Osterhasen. Das kommt dann mit der nächsten eu vo und dann gibt es kein Entrinnen mehr für Arbeitgeber.
Wie sich doch die Zeiten ändern! Als ich 1979 nach D kam, war es den Behörden egal wie hoch mein Lohn war, ob ich eine Wohnung hatte, damit überleben konnte, Hauptsache nicht arbeitslos, denn sonst wurde man von der Agentur gegrillt! Heute bekommt man per Order Mufti alles in den Allerwertesten geschoben! Ach was ist das Land doch „gut“ geworden. Um die schon länger hier lebenden Leistungsträger machen sich diese Irren allerdings keine Gedanken, damit kann man ja keinen Blumentopf gewinnen!!
Es reicht nicht die Regierung auszutauschen! Die Behoerden sind ein noch groesserer Sanierungsfall der nur durch Abriss der Behoerden beseitigt werden kann.
Und die Spaltung wird vorangetrieben, wenn Flüchtlinge mehr Lohn in einem Betrieb erhalten als die einheimischen Mitarbeiter .
alle anderen müssen sich selbst um ihre Angelegenheiten kümmern und wären vom Arbeitsamt sanktioniert worden, hätten sie den Job nicht für 12,82 Euro angenommen;
… für „Flüchtlinge“ gelten andere Regeln … da darf die Unterbringung auch mal 40.000 Euro pro Monat für eine Person kosten, nur weil sich diese Person nicht benehmen will;
Tja, da hat man offensichtlich zwei Flüchtlinge, die tatsächlich arbeiten wollen und dann dürfen die nicht. Ist schon schade.
Sollte die AfD nicht die Wahl gewinnen wird es knallen in Deutschland
Ein Beweis dafür, wie wichtig ein Herr Milei für Deutschland wäre.
Jetzt mischen sich also staatliche Stellen in die Tarifpolitik ein, verstehe ich das richtig ? Nun, dann mal bitte ganz schnell die Namen veröffentlichen und Strafanzeige stellen. Kling jedenfalls stark nach Amtsanmaßung.
Den Laden abreißen,was anderes fällt mir dazu nicht ein.
Manche Menschen wollen dieses Land brennen sehen.
Die Behörde beruft sich auf alles mögliche. Auch die von Frau Nahles geführte Arbeitsagentur. Nur offenbar nicht auf Artikel 3 GG.
Man sollte es darauf ankommen lassen, im Falle eines Richterspruchs im Sinne Artikel 3 GG lägen hier Erpressung (Androhung strafrechtlicher Maßnahmen durch die Behörde), unberechtigte Mahnung (Schadenersatzanspruch, Arbeitsaufwand) und möglicherweise mehr vor. Toll sind mal wieder die Behörden, denen so etwas nicht bei Deutschen auffällt, ortsübliche Tarife, die darüber liegen – hätte ja für sie laut dieser Argumentation auch gelten müssen. Hat es aber offensichtlich nicht. Wer sind wir eigentlich für solche Behörden?
Die Regierung verhindert also dass die Leute das Land verlassen müssen, danach verhindert die Regierung dass die Leute einer Arbeit nachgehen dürfen. Die Regierung sorgt damit aktiv dafür, dass Menschen hier im Land in dauerhafter Abhängigkeit vom Amt bleiben. Kann man das so zusammenfassen?
Was sagt Elon Musk dazu?
Erst denken, dann reden.
Diese Erfahrungen habe ich selbst gemacht. Die ZAV ist schon weit ab der Realität… Auch gewisse Gesetzespassagen im AufenthG und der BeschV zeigen dieses. Ein Ausländer, dessen Berufsabschluss in D. anerkannt ist und er erstmals mit einem Alter von 45 Jahren nach Deutschland zur Arbeitsaufnahme kommt, muss ein Mindesgehalt von 4.427 € Brutto pro Monat erhalten. Egal ob Kellner, Koch oder Schlosser… Ich glaub nicht, das ein 45 Jähriger deutscher KFZ Mechaniker das gehalt erhält
Eine weitere Behörde die ihre Kompetenzen überschreitet, auch hier kann ausgedünnt werden. Diese ganzen nutzlosen Beamten und Mitarbeiter benötigt keiner.
Nicht nur, dass sie bei Wohnung bevorzugt werden. Jetzt sollen sie auch noch mehr Geld verdienen als deutsche Kollegen. Von der Qualifikation und der deutschen Sprachkenntnisse mal ganz abgesehen.
Es wird jeden Tag unerträglicher.
ich bin der Meinung, daß hier ein klarer Fall voll vorätzlicher und absichtlicher Verschwendung der Gelder von den Einzahlern vorliegt. Vielleicht ist hier sogar von privater Vorteilsnahme etl. von Mitarbeitern der BA auszugehen. Private Vorteilsnahme kann auch sein, sich sinnlos Arbeit auf den Tisch zu holen, um seinen Job zu behalten. Strafanzeige und Regress sollte mann prüfen.