Werbung

...
...

Angriff auf „Flüchtlingslager“ in Gaza? Deutsche Medien fallen auf palästinensischen Mythos herein

Im Zuge eines israelischen Luftschlages in Gaza berichten deutsche Medien übereinstimmend, ein „Flüchtlingslager“ sei getroffen worden. Dahinter steckt eine verquere Definition, die Millionen Menschen über Generationen zu Flüchtlingen erklärt.

Werbung

Bei einem israelischen Luftschlag auf eine Wohnsiedlung in Gaza sind mehrere Menschen getötet worden. Die Siedlung nahe der Stadt Dschabaliya gilt als Hamas-Hochburg und wurde durch die israelische Luftwaffe mit dem Ziel angegriffen, einen hochrangigen Hamas-Kommandeur auszuschalten. Um den umstrittenen Luftschlag soll es an dieser Stelle nicht gehen – sondern um Verirrungen der Presseberichterstattung.

„Dutzende Tote bei Angriff auf Flüchtlingslager in Gaza“, titelt die Tagesschau. „Angriff reißt riesigen Krater in Flüchtlingslager“, schreibt n-tv. „Offenbar viele Tote nach Explosion in Flüchtlingslager“, heißt es in der Zeile der Süddeutschen Zeitung, die an anderer Stelle auch von einem „Flüchtlingscamp“ spricht. Das ZDF titelt über „Luftangriffe auf Flüchtlingslager in Gaza“.

„Flüchtlingslager“ – wer diesen Begriff liest, denkt unweigerlich an Zeltstädte, Containerdörfer oder ähnliche behelfsmäßige Siedlungen, in denen geflüchtete Menschen vorübergehend Obdach und Zuflucht finden. Menschen, die unmittelbar vor einer Bedrohung geflüchtet sind. Der Begriff löst Emotionen aus, Gedanken an schutzsuchende Zivilisten, die gerade erst dem Krieg entkommen sind. Welcher Verbrecher bombardiert bitte ein Flüchtlingslager?

Das Flüchtlingslager, das keines ist

Kaum ein deutsches Medium bemüht sich darum, die Verwendung dieses Begriffes zu hinterfragen. Dabei sieht man sowohl auf den Bildern des „Flüchtlingslagers“ Dschabaliya nach dem Luftschlag als auch auf älteren Bildern keine Zeltstädte und Containersiedlungen, sondern richtige Häuser, vernünftige Gebäude und Straßenzüge, die sich von einer normalen Siedlung nicht unterscheiden lassen. Das „Flüchtlingslager“ Dschabaliya ist kein Flüchtlingslager – sondern eine richtige Wohnsiedlung, eine Stadt mit zehntausenden Einwohnern. Die dortigen „Flüchtlinge“ leben dort teilweise schon seit Generationen, sind dort geboren und aufgewachsen, nicht von einem anderen Einwohner Gazas zu unterscheiden – und gelten doch als Flüchtlinge. Warum?

Die Palästinensischen „Flüchtlinge“ genießen einen weltweiten Sonderstatus. Eigens für sie wurde eine spezielle UN-Behörde eingerichtet. Die UNRWA, das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten, wurde 1949 geschaffen und existiert bis Heute unabhängig vom UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR), welches sich um jeden anderen Flüchtling weltweit kümmert – nie in der Geschichte wurden Flüchtlinge einer bestimmten Volksgruppe so herausgehoben behandelt.

„UNRWA wird von der Generalversammlung der Vereinten Nationen damit beauftragt, palästinensischen Flüchtlingen Hilfe und Schutz zu gewähren, bis eine gerechte und dauerhafte Lösung für ihre Notlage vorliegt“, beschreibt die Organisation ihre Aufgabe selbst.

Die ewigen Flüchtlinge – der absurde Sonderstatus der Palästinenser

Die Palästinensischen „Flüchtlinge“ können ihren Flüchtlingsstatus vererben – ein Umstand, der dazu führt, dass ihre Zahl seit 1949 stetig wächst. Zwar ist dies für Flüchtlinge nach internationalem Recht grundsätzlich möglich, in der Praxis jedoch profitieren davon vor allem die Palästinenser. In den letzten 20 Jahren weitete die UNRWA den Flüchtlingsstatus sogar so weit aus, dass man per Adoption zum Flüchtling werden kann – auch das ein exklusiv palästinensisches Privileg. Dank dieser Ausweitungen wurden aus ursprünglich 650.000 Flüchtlingen bis heute rund fünf Millionen Menschen, die diesen Status für sich in Anspruch nehmen können.

Lesen Sie auch:

Bebelplatz

Ein blutüberströmtes Kinderbett mitten in Berlin

55

Viele von ihnen leben in Gaza ein Leben wie jeder andere Bewohner des Küstenstreifens. Trotzdem gelten sie alle als Flüchtlinge – und haben dank der alten UN-Resolution 194 ein ewiges Rückkehrrecht in die Gebiete, in denen einst sie oder ihre Vorfahren lebten. Zum Vergleich: Das wäre in etwa so, als würden die Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten und ihre Nachfahren in Deutschland noch immer als Flüchtlinge behandelt werden – inklusive Rückkehrrecht nach Preußen, Hinterpommern und Schlesien. Eine offensichtliche Absurdität, die bei den Palästinensern in dieser Form weltweit einmalig ist.

Deutsche Medien täten gut daran, diese Umstände zu berücksichtigen – wer im Zuge des israelischen Luftschlages auf eine Hamas-Hochburg von einem „Flüchtlingslager“ spricht, täuscht.

Werbung