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Amtlich: Gender-Sprache wird erstmal als Rechtschreibfehler eingestuft

In einer aktualisierten Ausgabe des „Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung“ erteilt der deutsche Rechtschreibrat der „gendergerechten Sprache“ eine klare Absage – damit ist jedes gegenderte Wort ein Rechtschreibfehler.

Ein CDU-Wahlplakat aus Bremen – Gendern widerspricht jedoch dem Regelwerk der deutschen Sprache.

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Die Gender-Sprache gehört nicht zur amtlichen deutschen Sprache. Das geht aus dem seit Juli geltenden aktualisierten „Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung“ hervor, das in unregelmäßigen Abständen vom Rat der Deutschen Rechtschreibung herausgegeben wird. „Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie“, erklärt der Rat, dessen Regelwerk für Schulen und Ämter verbindlich ist, im Kapitel zur Zeichensetzung.

Daraus resultiert, dass jedes gegenderte Wort einen Rechtschreibfehler darstellt. Das widerspricht der gängigen Unterrichtspraxis einiger Schulen, die die Gender-Sprache in den vergangenen Jahren eingeführt hatten. Dabei hatte der Deutsche Rechtsschreibrat der „gendergerechten Sprache“ schon im 2023 eine herbe Abfuhr erteilt. 

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In der am 15. Dezember veröffentlichten Erläuterung und Begründung hieß es eindeutig: „Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechts­sicherheit von Begriffen und Texten. Diese Sonderzeichen als Bedeutungssignale innerhalb von Wörtern können nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden, weil sie derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen sind.“ 

An dieser Auffassung hält der Rechtschreibrat, der sich aus Vertretern aus allen deutschsprachigen Ländern und Regionen zusammensetzt, in dem jetzt überarbeiteten Regelwerk fest. Dort heißt es weiter, „die Folgeprobleme seien nicht ausreichend einschätzbar und die Entwicklung des Gesamtbereichs müsse weiter beobachtet werden.“ Damit lehnt der Rechtschreibrat die politische Praxis mancher Ministerien und Bundesländer eindeutig ab.

An Schulen in Niedersachsen werden gegenderte Begriffe aktuell beispielsweise als korrekt angesehen, in manchen Schulen wird die geschlechtsspezifische Schreibweise sogar aktiv gefördert oder im Unterricht verwendet (Apollo News berichtete). Auch vonseiten der Bundesregierung wird politisch die Gender-Sprache immer wieder druckvoll in die gesellschaftliche Debatte gedrängt.

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So reagierte die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, im Mai mit heftigen Worten auf die Gender-Verbote an bayrischen Schulen: Gendern zu verbieten sei „verfassungsrechtlich problematisch und diene einem Kulturkampf auf dem Rücken von Minderheiten“ (Apollo News berichtete).

Der Rechtschreibrat widerspricht dieser Darstellung mit dem aktualisierten Regelwerk. Folgt man den Ausführungen des Gremiums, so fördert die Bundesregierung mit der „gendergerechten Sprache“ eine Schreibweise, die nicht mit der korrekten, amtlichen Deutschen Sprache vereinbar ist und sein kann.

Eine Ansicht, die den meisten Deutschen gefallen wird. Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für t-online aus Dezember 2023 ergab, dass 80 Prozent der Befragten das Gendern ablehnen. Lediglich 14 Prozent waren positiv gegenüber der neuen Sprachweise eingestellt.

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