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Antidiskriminierungsbeauftragte

„Rückschritt ins letzte Jahrhundert“: Ataman will Gender-Verbote anfechten

Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman hält das Gender-Verbot an Schulen in Bayern und Hessen für „verfassungsrechtlich problematisch“ - nun will ihr Haus mit einem Gutachten dagegen vorgehen.

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Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman hat sich gegenüber dem Spiegel vehement gegen ein Gender-Verbot ausgesprochen. Hintergrund sind neue Regelungen in Bayern und Hessen. Seit dem 1. April müssen bayerische Lehrkräfte in ihrer schriftlichen Kommunikation auf Gender-Sonderzeichen verzichten. Andernfalls können disziplinarrechtliche Maßnahmen drohen. Und in Hessen wird das Gendern mit Sonderzeichen in Abschlussprüfungen an Schulen seit Kurzem als Fehler gewertet. Ataman hält dies jedoch offenbar für einen Angriff auf die Demokratie.

Die Gender-Verbote seien „verfassungsrechtlich problematisch und dienen einem Kulturkampf auf dem Rücken von Minderheiten“, so Ataman zum Spiegel. Den Kampf um das Gendern will Ataman jedoch nicht aufgeben. Darauf zu bestehen lediglich die althergebrachte Schreibweise zu nutzen würde die „allgemeinen Persönlichkeitsrechte von Frauen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen“ verletzen. Die Antidiskriminierungsstelle plant nun die Veröffentlichung eines Kurzgutachtens in dem die Gender-Sprache verteidigt wird. In der kommenden Woche soll das Papier veröffentlicht werden.

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Demnach würden die Regelungen in Bayern und Hessen das Grundrecht auf die allgemeine Handlungsfreiheit einschränken. Man müsse in der Lage sein „eigene Gedanken selbstbestimmt ausdrücken“ zu können. Das Gender-Verbot greife hier jedoch unzulässigerweise ein. „Auch die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte dürfte unzulässig eingeschränkt werden“, behauptet die Antidiskriminierungsstelle weiter. „Inklusive Sprache“ zu verbieten sei nichts weniger als „ein Rückschritt ins letzte Jahrhundert“, so Ataman.

Mitte 2022 wurde Ferda Ataman zur Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung gewählt. Ihre Einsetzung galt damals als hochumstritten. Nicht zuletzt wurde ihr Rassismus gegen die deutsche Mehrheitsbevölkerung vorgeworfen. Beim Spiegel hatte sie etwa eine Kolumne mit dem Titel „Almanis – oder wie nennen wir Kartoffeln?“. Innerhalb ihrer Texte thematisierte sie unter anderem „weiße Privilegien“, die angeblich der autochthonen Mehrheitsbevölkerung zukommen wurden.

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