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Burgenlandkreis

Alltag einer Ausländerbehörde: Flugticket in die Heimat und 1.200 Euro Staatsgeld obendrauf

Im Burgenlandkreis kämpft das Rückführungsmanagement der Ausländerbehörde gegen Aktenberge und bürokratische Hürden. Ausreisepflichtige bekommen hier auf Staatskosten ein Flugticket und Fördergelder in Höhe von über 1.000 Euro, damit sie das Land verlassen.

Symbolbild

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Im Burgenlandkreis, einer ländlichen Region im Süden von Sachsen-Anhalt, leben derzeit rund 16.200 Flüchtlinge und Asylbewerber. Viele von ihnen sind ausreisepflichtig, weshalb das Rückreisemanagement der Ausländerbehörde mit seiner Arbeit kaum hinterherkommt. Im Gespräch mit Spiegel TV berichtet eine Sachbearbeiterin über die Lage. Sie erklärt: „Die Akten liegen überall, wo Platz ist: auf dem Schreibtisch, im Schrank hinter mir“. Die Akten, die sie bearbeitet, sind nicht selten 15 Zentimeter dick und enthalten dutzende Blätter – pro Person.

Ein Fall, der ihren Arbeitsalltag veranschaulicht, betrifft einen Marokkaner, der bereits seit sechs Jahren im Burgenlandkreis lebt. „Er war echt kreativ, hatte in jedem Land einen anderen Namen und auch beim Geburtsdatum eine Bandbreite von ungefähr zehn Jahren“, erklärt Melanie K. gegenüber Spiegel TV augenzwinkernd. „Er sagte, er ist 40, hier steht 38 – wir wissen es nicht.“

Die Rückreise nach Marokko wird dem Mann vom Staat bezahlt. Sein Flug wird finanziert, zusätzlich bekommt er noch „200 Euro Reisebeihilfe und eine einmalige Förderung von 1.000 Euro“, so eine Sachbearbeiterin.

Auch andere Fälle zeigen, dass den Behörden häufig entscheidende Informationen fehlen: Ein Mann behauptet zum Beispiel, aus Guinea-Bissau zu stammen, doch dafür gibt es keine Beweise. Er sei immer noch in Deutschland, „weil wir nicht wissen, wo er herkommt und kein Dokument haben, an dem wir Nachforschungen anstellen können“, sagt die Mitarbeiterin N., die ebenfalls bei Spiegel TV zu Wort kommt.

Besuche bei der Botschaft von Guinea-Bissau sollten Klarheit schaffen, doch der Mann erschien 2017 nicht zu seinem Termin. Inzwischen vermutet man, dass er eigentlich aus Gambia stammt, doch in der gambischen Botschaft verweigerte er im Jahr 2023 jede Auskunft. Er blieb stumm. Nun soll er erneut bei der Botschaft Gambias vorsprechen, auch wenn er weiterhin bestreitet, von dort zu stammen. Bis seine Herkunft geklärt ist, bleibt seine Duldung bestehen, und er erhält weitere finanzielle Unterstützung.

Landrat Götz Ulrich, der maßgeblich am Aufbau des Rückführungsmanagements beteiligt war, fordert in diesem Zusammenhang klare Rückführungsabkommen zwischen dem Bund und den Herkunftsländern. Er betont, dass die Abteilung der Ausländerbehörde bereits jetzt eine Vielzahl an Rückführungen organisiert: „Viel mehr als manch anderer“, erklärt Ulrich gegenüber Spiegel TV.

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