Burgenlandkreis
Alltag einer Ausländerbehörde: Flugticket in die Heimat und 1.200 Euro Staatsgeld obendrauf
Im Burgenlandkreis kämpft das Rückführungsmanagement der Ausländerbehörde gegen Aktenberge und bürokratische Hürden. Ausreisepflichtige bekommen hier auf Staatskosten ein Flugticket und Fördergelder in Höhe von über 1.000 Euro, damit sie das Land verlassen.
Im Burgenlandkreis, einer ländlichen Region im Süden von Sachsen-Anhalt, leben derzeit rund 16.200 Flüchtlinge und Asylbewerber. Viele von ihnen sind ausreisepflichtig, weshalb das Rückreisemanagement der Ausländerbehörde mit seiner Arbeit kaum hinterherkommt. Im Gespräch mit Spiegel TV berichtet eine Sachbearbeiterin über die Lage. Sie erklärt: „Die Akten liegen überall, wo Platz ist: auf dem Schreibtisch, im Schrank hinter mir“. Die Akten, die sie bearbeitet, sind nicht selten 15 Zentimeter dick und enthalten dutzende Blätter – pro Person.
Ein Fall, der ihren Arbeitsalltag veranschaulicht, betrifft einen Marokkaner, der bereits seit sechs Jahren im Burgenlandkreis lebt. „Er war echt kreativ, hatte in jedem Land einen anderen Namen und auch beim Geburtsdatum eine Bandbreite von ungefähr zehn Jahren“, erklärt Melanie K. gegenüber Spiegel TV augenzwinkernd. „Er sagte, er ist 40, hier steht 38 – wir wissen es nicht.“
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Die Rückreise nach Marokko wird dem Mann vom Staat bezahlt. Sein Flug wird finanziert, zusätzlich bekommt er noch „200 Euro Reisebeihilfe und eine einmalige Förderung von 1.000 Euro“, so eine Sachbearbeiterin.
Auch andere Fälle zeigen, dass den Behörden häufig entscheidende Informationen fehlen: Ein Mann behauptet zum Beispiel, aus Guinea-Bissau zu stammen, doch dafür gibt es keine Beweise. Er sei immer noch in Deutschland, „weil wir nicht wissen, wo er herkommt und kein Dokument haben, an dem wir Nachforschungen anstellen können“, sagt die Mitarbeiterin N., die ebenfalls bei Spiegel TV zu Wort kommt.
Besuche bei der Botschaft von Guinea-Bissau sollten Klarheit schaffen, doch der Mann erschien 2017 nicht zu seinem Termin. Inzwischen vermutet man, dass er eigentlich aus Gambia stammt, doch in der gambischen Botschaft verweigerte er im Jahr 2023 jede Auskunft. Er blieb stumm. Nun soll er erneut bei der Botschaft Gambias vorsprechen, auch wenn er weiterhin bestreitet, von dort zu stammen. Bis seine Herkunft geklärt ist, bleibt seine Duldung bestehen, und er erhält weitere finanzielle Unterstützung.
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Handy filzen und schon ist die Herkunft bekannt.
Jeder der in der Asylhilfe zu tun hat kennt das.
Die wollen nur nicht Abschieben!
So wie die Schmarotzende Asyl Terroristen gekommen sind mit nichts ,So auch wieder Rausschmeißen oder Arbeitslager.ganz einfach,
„Flugticket in die Heimat und 1.200 Euro Staatsgeld obendrauf“. Bezahlter Urlaub.
Die Klarheit, mit der sperrangelweit offene Grenzen jeden Ausreisepflichtigen zur Rückkehr einladen, werden Rückführungsabkommen niemals erreichen.
Ein Skandal. In diesem Fall muss doch ein Dolmetscher herausfinden können, woher der Mann stammt.
Ganz ehrlich: Wenn wir die Vögel so wenigstens in großem Umfang loswerden würden, dann von mir aus so machen. Hauptsache die sind und BLEIBEN weg.
Aber 1. Kommen die ja zackig wieder und 2. Gehen viel zu wenige.
Es wird für alles gesorgt für die Menschen die gekommen sind , ist es dann wirklich nötig ,die Unwahrheit zu sagen oder Tricks anzuwenden um mehr oder länger zu bekommen?
Es sollte keiner bleiben dürfen der gelogen ,gemauschelt oder betrogen hat.Das ist keine Grundlage für den Beginn eines neuen Lebens .