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Alles nur „rechte Fake News“? Das sagt Brosius-Gersdorf wirklich zur Abtreibung

Die SPD hält an Frauke Brosius-Gersdorf als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht fest und behauptet, die Positionen der Juristin zu Abtreibungen seien von rechten Medien verzerrt dargestellt worden. Was hat sie denn nun tatsächlich gesagt? Apollo News hat ihre Rechtsschriften unter die Lupe genommen.

Besitzt ein Embryo bereits Menschenwürde? Brosius-Gersdorf meint: nein.

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„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Auf diesen ersten Absatz des ersten Artikels des Grundgesetzes lässt sich die in diesen Tagen entbrannte Debatte um die Person Frauke Brosius-Gersdorf herunterbrechen. 

Denn auch wenn Politiker der SPD, Grünen und Linken sowie einige Medienvertreter nun konstatieren, Brosius-Gersdorf sei Opfer einer rechten Schmutzkampagne geworden, die ihre Positionen zur Abtreibung falsch oder verkürzt wiedergegeben habe, ist eines unbestritten: Frauke Brosius-Gersdorf hat in ihren Rechtsgutachten zur Frage nach einer Legalisierung der Abtreibung eine zentrale Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993 angegriffen. Und zwar jene, dass die mit dem Grundgesetz geschützte Menschenwürde darin eindeutig „schon dem ungeborenen menschlichen Leben“ zugesprochen wurde. Brosius-Gersdorf ist dieser Meinung nicht – und wird genau dafür kritisiert.

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Frauke Brosius-Gersdorf hat sich natürlich nicht dafür ausgesprochen, Abtreibungen bis zur Geburt zu legalisieren. Das Gutachten der von der Regierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, an dem Frauke Brosius-Gersdorf beteiligt war, sieht eine Legalisierung der Abtreibung lediglich für die ersten Wochen nach der sogenannten Nidation, also der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut, vor. In dem Gutachten wird daran festgehalten, eine Abtreibung nach der 21. Schwangerschaftswoche, also ab dem Zeitpunkt, zu dem der Fötus grundsätzlich schon in der Lage ist, unabhängig von der Mutter zu überleben, weiterhin als rechtswidrig zu bewerten.

Das war aber auch nie der Punkt. Sondern die Äußerungen der Juristin zur grundsätzlichen Betrachtung der Menschenwürde eines Embryos, die sich unter anderem in einem Protokoll einer Sitzung des Rechtsausschusses im Bundestag im Februar 2025 zur damals im Raum stehenden Gesetzesänderung zur Legalisierung der Abtreibung in den ersten Monaten nach der Empfängnis nachlesen lassen.

Dort erklärte Brosius-Gersdorf unter anderem: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Doch selbst wenn man anderer Meinung sei, argumentiert sie, werde die Menschenwürde des Embryos durch einen Schwangerschaftsabbruch „nicht verletzt“. Ihre Erklärung: „Der Embryo wird dadurch regelmäßig nicht zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt, was der Maßstab ist.“

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Unter anderem in einer Festschrift, die Brosius-Gersdorf 2024 zu Ehren ihres Doktorvaters Horst Dreier verfasst hatte, argumentiert sie in einem Text mit dem Titel „Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene – Reformbedarf beim Schwangerschaftsabbruch“ ähnlich. Dort prägt sie nicht nur diesen medial bereits vor der geplanten Richterwahl beachteten Satz: „Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss. Menschenwürde- und Lebensschutz sind rechtlich entkoppelt.“ 

Sondern auch den folgenden: „Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG [„Menschenwürde“-Artikel im Grundgesetz, Anm. d. Red.] nicht.“ Weiter heißt es: „Ein Schwangerschaftsabbruch dürfte die Menschenwürde des Embryos/Fetus schon deshalb nicht verletzen, weil er nicht vom Staat, sondern von der Frau ausgeht.“ Und: „In jedem Fall dürfte eine Objektivierung nur in Betracht kommen, wenn die Subjektqualität des Einzelnen infrage gestellt wird, etwa durch Kategorisierungen als »lebenswert« oder »lebensunwert«.“ Dies sei beim Schwangerschaftsabbruch nicht der Fall, argumentiert Brosius-Gersdorf. 

Interessant sind auch die Quellen, die Brosius-Gersdorf für ihre Deutung der Abtreibung als eine die Menschenwürde des Embryos nicht verletzende Tötung anführt.  Dabei handelt es sich um einen Grundgesetzkommentar ihres Doktorvaters Horst Dreier, der übrigens – das ist in diesem Zusammenhang nicht unerheblich – 2008 selbst von der SPD als Kandidat für den Posten des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gehandelt, jedoch letztendlich von der Union aufgrund seiner rechtswissenschaftlichen Äußerungen zur Menschenwürde abgelehnt wurde. Diese von der Union als nicht tragfähig bewerteten Äußerungen entstammten eben jenem Grundgesetzkommentar, auf den sich Brosius-Gersdorf in ihrer Festschrift bezieht – und für den sie im Übrigen inzwischen die Herausgeberschaft übernommen hat.

Die Nominierung scheiterte jedoch nicht an den Betrachtungen bezüglich der Menschenwürde des Embryos, sondern vielmehr an einer von ihm durchexerzierten rechtlichen Dilemma-Situation, in der sich der Staat bei einer Entführung zwischen der Menschenwürde eines Entführungsopfers und der des Entführers entscheiden müsse, wenn er zur Freipressung des Entführten dem Entführer Folter androht.

In diesem Grundgesetzkommentar lassen sich jedenfalls zur Abtreibung folgende Ausführungen finden: „Der Schwangerschaftsabbruch verletzt nicht die Würde des Embryos/Fötus, sondern betrifft allenfalls sein Recht auf Leben. […] Doch auch wenn man Embryonen und Föten als Würdeträger begreift, wird ihre Würde durch den Abbruch der Schwangerschaft nicht verletzt.“

Das sei unter anderem der Fall, weil das ungeborene Leben durch den Abbruch „nicht instrumentalisiert“ werde, in dem Sinne, dass Frauen Schwangerschaften nicht „als Mittel zum Zweck eines entspannten kinderlosen Daseins“ abbrechen würden. Sondern sich vielmehr aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sehen, das Kind zu versorgen. 

Eine Interpretation, die in dieser Absolutheit höchst fraglich ist. Allein die britische Sängerin Lily Allen bekannte sich kürzlich in einem BBC-Podcast dazu, einige Abtreibungen gehabt zu haben, an deren genaue Zahl sie sich nicht mehr erinnern könne. Das gab sie mitnichten bedrückt zu, sondern sang es in der Melodie von Frank Sinatras „My Way“. Natürlich ein Extrembeispiel, das aber aufzeigt, wie niedrig in manchen Frauenszenen inzwischen die Hürde einer Abtreibung gesehen wird.

An anderer Stelle heißt es in dem Grundgesetzkommentar: „Schon der Wortlaut des Art. 1 I GG schützt die Würde »des Menschen«, nicht aber »des menschlichen Lebens« und verweist damit zumindest auf ein abgrenzbares Individuum.“ Damit wird infrage gestellt, ob sich der erste Artikel des Grundgesetzes tatsächlich schon auf ungeborenes Leben bezieht.

Außerdem wird angeführt: „Erst mit der Geburt wird der Mensch zu einem Individuum, das seiner Umwelt eigenständig gegenübertritt. Aus gutem Grund daher beginnt die allgemeine Rechtsfähigkeit erst mit der Geburt (§ 1 BGB).“ Womöglich sind dies eine Auswahl der „guten Gründe“, die auch Brosius-Gersdorf dafür sieht, die Menschenwürdegarantie erst als ab der Geburt geltend zu bewerten. 

Zusammengenommen zeichnen die Zitate von Brosius-Gersdorf und ihren Vordenkern das Bild einer juristischen Debatte, die nicht weniger will, als die bewährte Interpretation des ersten Artikels des Grundgesetzes in Frage zu stellen. In ihrem am Dienstag veröffentlichten Statement schrieb Brosius-Gersdorf unmissverständlich: „Die Lösung kann verfassungsrechtlich nur sein, dass entweder die Menschenwürde doch abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt.“

Es wirkt in diesem Zusammenhang zudem erschreckend lapidar, zu argumentieren, eine Würdeverletzung finde bei der Abtreibung nicht statt, weil nicht der Staat, sondern die Mutter der handelnde Akteur ist. Immerhin ließen sich daraus (zumindest für den Laien) beispielsweise auch Fragen ableiten, wie: Ist eine Todesstrafe, die von einer NGO entschieden und durchgeführt wird, auch keine Verletzung der Menschenwürde, weil auch hier der Staat nicht agiert? 

Nun muss man Frau Brosius-Gersdorf zugestehen, dass es als Juristin ihre Aufgabe ist, auch emotional behaftete Rechtsfragen analytisch anhand der bestehenden Rechtsauffassungen zu bewerten. Auch ist es nachvollziehbar, dass unter der Prämisse, dass auch ein Embryo bereits unantastbare, also vollumfängliche Menschenwürde besitzt, es rechtlich eine echte Herausforderung ist, bei der Bewertung eines Schwangerschaftsabbruchs auch die Grundrechte der Mutter angemessen zu würdigen.

Die Grundrechte des Ungeborenen müssen so gegen die Grundrechte der Mutter abgewogen werden – eine schwierige Angelegenheit, erst recht, wenn man sie nicht, wie von der Kommission für Reproduktionsmedizin empfohlen, in verschiedenen Abschnitten der Schwangerschaft separat, sondern (wie bisher vom Bundesverfassungsgericht praktiziert) als grundsätzlich über den gesamten Schwangerschaftszeitraum gleichermaßen gegeben betrachtet. Bisher hat das Bundesverfassungsgericht aus diesem Dilemma unter anderem die Beratungspflicht sowie das Festhalten am Verbot der Abtreibung bei gleichzeitiger Straffreiheit bis zur zwölften Schwangerschaftswoche und bei medizinischer Indikation auch darüber hinaus abgeleitet.

Dessen ungeachtet bleibt die Befürchtung bestehen, dass eine Verfassungsrichterin, die „gute Gründe“ dafür sieht, „die Menschenwürdegarantie“ als erst ab der Geburt geltend anzusehen, in Zukunft womöglich Argumente finden würde, den rechtlichen Rahmen, in dem die Abtreibung rechtlich straffrei gehalten oder sogar legalisiert wird, immer größer zu fassen. Wenn die Menschenwürde des ungeborenen Lebens verhandelbar ist, lässt sich mit Worten und Artikeln vieles begründen.

In gewisser Hinsicht hat die Kommission für Reproduktionsmedizin, zu der Brosius-Gersdorf gehörte, auch schon einen ersten Schritt in diese weitere Auflockerung der Gesetzgebung vorgenommen. Ihre Empfehlung sah nämlich zwar ein Festhalten am Verbot der Abtreibung ab der 22. Schwangerschaftswoche vor, stellt es für den Zeitraum davor dem Gesetzgeber jedoch frei zu definieren, wie weit der Zeitraum, in dem ein Schwangerschaftsabbruch legal ist, zu fassen ist. Das bedeutet: Ginge es nach den Empfehlungen der Kommission, wäre auch eine Legalisierung der Abtreibung bis Ende der 21. Schwangerschaftswoche zulässig. Ein Zeitpunkt, zu dem ein Embryo bereits die Größe einer Banane hat.

Hinzu kommt, dass Brosius-Gersdorf im bereits zitierten Protokoll ebenfalls betont, dass der Gesetzgeber auch dafür Sorge tragen müsse, seine Gesetze im Sinne der „Völkerrechtsfreundlichkeit“ mit internationaler Rechtsprechung in Einklang zu bringen. Brosius-Gersdorf appelliert, dass der deutsche Gesetzgeber beachten müsse, dass sich unter anderem die WHO für ein menschenrechtliches Gebot einer vollständigen Entkriminalisierung der Abtreibung ausgesprochen habe.

Tatsächlich wird in der „Abortion care guideline“ der Weltgesundheitsorganisation aus dem Jahr 2022 die „vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs“ (im Original: „full decriminalization of abortion“) empfohlen. Auch bei anderen UN-Organisationen wie dem UN-Menschenrechtsrat lassen sich ähnliche Formulierungen finden. Was soll man daraus schließen? Verhandeln wir jetzt nicht nur über die Menschenwürde, sondern auch über den Wert des Grundgesetzes? Offenbar ja – in den Händen der Union liegt nun, ob Brosius-Gersdorf die Verhandlungen zwischen internationalem und deutschem Recht mitführen wird.

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244 Kommentare

  • Klasse Recherche, Frau Fußer !
    Das war viel Arbeit. Besten Dank dafür !

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    • Ein sehr gutes Beispiel für Juristensprech. Und hinterher dann sagen “ … völlig im Klaren, dass der einfache Bürger dieses Urteil nicht versteht. Aber hier geht es um Rechtspflege!“
      „Sinngemäß aus dem Urteil eines höchsten Gerichtes (Karlsruhe?)
      Es ging um einen früher frei gesprochenen (Mord)Verdächtigen. Aufgrund Wiederaufnahme und Anwendung neuer Beweismethoden (DNA) konnte der Mord dann doch nachgewiesen werden. Das Verfahren wurde eingestellt (oder Freispruch), da man Niemanden zweimal bestrafen dürfe (So lautet das Gesetz!). Jedem denkenden/fühlenden Menschen sollte aber doch klar sein, dass ein Freispruch keine Strafe ist?

      Welchen Sinn können Gesetze denn noch haben, wenn der „einfache Bürger“ sie doch nicht versteht?

      • Da verstehe ich nicht, warum ein bereits geführtes Verfahren mit abschließendem Urteilsspruch wieder aufgenommen wird. Macht das Sinn, wenn im Voraus feststeht, dass das erste Urteil nicht revidiert werden kann ?
        Das ist doch eine hahnebüchene Lücke im Rechtssystem. Mord verjährt nicht und deshalb muss bei neuen Beweisführungsmethoden neu verhandelt und geurteilt werden. Ebenso bei Sexualdelikten, besonders bei denen an Kindern.

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    • Die Stellungnahme von Frau Brosius-Gersdorf zur Kenntnis nehmen und dann doch wieder falsch interpretieren?

      -151
      • @Tolle Leistung: Sie nennen keine Argumente oder Beispiele für Ihre Behauptung. Wo wird denn im Artikel etwas „falsch interpretiert“?

        Kann es sein dass die Behauptung des „falsch interpretieren“ eher dazu dienen sollen die Recherche in Frage zu stellen – weil sie sich selbst einem anderen politischen Lage zurechnen als Apollo News?

        „Kampf gegen Rechts“ auf subtil ?

        Also bitte Argumente: Der Text liegt vor Ihnen, Sie sollten Ihre Kritik erklären!

        35
    • Ich bin mir nicht mehr sicher was die Artikelschreiberin wirklich meint, und ob sie nicht zuviel relativiert.

      -50
      • Angst vor Abmahnung?

        -18
  • Und ein Bundeskanzler Merz kann es mit seinem Gewissen vereinbaren, eine Frau mit diesen menschenverachtenden Positionen ans höchste deutsche Gericht zu berufen. Widerlich!
    Nie wieder CDU/CSU!

    212
    • Die diesjährigen Aktionen der CDU, die immerhin von den meisten CDU-Mitgliedern getragen wurden, zeigen sehr deutlich, dass das „C“ in „CDU“ keinerlei Bedeutung mehr hat.
      Zudem findet der „Kanzler“ trotz vorsätzlich gelogener Wahlversprechen, weiterhin Unterstützung durch die Parteimitglieder.
      Dies zeigt deutlich, wessen Geistes Kind die Mitglieder und Wähler sind.

      • Und durch die Wähler! 40 %

        4
    • Im Grunde ist es völlig unerheblich was Frau Brosius-Gersdorf sagt oder gesagt hat. Als Richterin wird sie von Abgeordneten in freier und geheimer Wahl gewählt oder eben nicht.
      Wer zustimmen darf, muss auch ablehnen können, wenn sein Gewissen es verlangt.

      • Politik?
        Gewissen?
        Der war gut !!!

        42
    • Nie wieder CDU würde ich so absolut nicht sagen. Immerhin gab es Aufrechte, die ihm die Gefolgschaft verweigert haben. Dies muss man anerkennen. Deshalb müssen insbesondere Merz und Spahn weg und die CDU sich ihrer Grundwerte erinnern.

      -10
      • Ich kann das zu 100% garantieren, nie wieder Brandstifter, nie wieder Spalter der Gesellschaft, nie wieder Inkompetenz, nie wieder korrupte Verbrecher und deshalb auch nie wieder CDU … oder irgend eine andere Altpartei.

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      • Schauen wir mal, ob die Charakterstarken und Moralischen in der Union die Sommerpause überstehen. Oder ob man sie einnordet. Bzw. einverlinkst. Aber Hoffnung keimte auf jeden Fall am vorigen Freitag auf. Und klar wurde, was Merz für ein Mensch ist. Unwürdig dieses Amtes.

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      • Von 208 Abgeordneten der Union hätten drei Viertel der Personalie zugestimmt. Eine Partei der Wirbellosen.

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      • Ich trau der Cdu nicht mehr. Sorry.

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  • Eine ausgezeichnete Betrachtung. Nicht zu vergessen ist aber auch das eindeutige Ja des Bundeskanzlers auf die (wenn auch nicht der Haltung der Kandidatin entsprechende) Frage von von Storch!

  • Ein Bild vom „Würmchen“ :
    https://www.schwanger.at/21-schwangerschaftswoche.html
    … da ist schon alles drum und dran.

    • Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat die Schwangere 3 Monate(?) Zeit, sich legal zu entscheiden?
      Das sollte doch reichen ?
      Und wenn sie kurz vor der Geburt das Kind immer noch nicht will, es gibt „da Draußen“ eine endlose Zahl von seriösen Paaren, die gerne ein Kind hätten!

      Als Definition des Punktes zur letzten Entscheidung die Fähigkeit zum (theoretisch) eigenständigen Weiterleben außerhalb des Mutterleibes zu benennen, halte ich für „der Menschenwürde angemessen“.

      „Hohe Gerichte“, deren Rechtsauffassung die kleinen Leute nicht mehr verstehen … welchen Wert haben diese Institutionen denn dann noch?

      • @ A… statt B…

        Was verstehen Sie unter „verkorkst“ ?
        Das ist nicht meine Wortwahl, aber ja, ich denke, dass ein widerwillig ausgetragenes Kind schlechtere Vorrausetzungen als ein gewünschtes Kind hat. Die Interaktion von Mutter und Kind spielt eine große Rolle für den werdenden Mensch. Sollte eigentlich logisch sein – offenbar nicht für jeden.

        -10
      • @ Wortleser 15.07.2025 um 17:44 Uhr

        Wollen Sie etwa sagen, daß Menschen schon im Mutterleib, durch eine etwaige Ablehnung der Schwangeren, verkorkste Menschen werden?

        Aber nein, da gibt es keinen Automatismus! Selbst Menschen mit einer schlechten Kindheit können noch verantwortungsvolle glückliche Erwachsene werden.

        In jeder Phase seines Lebens kann man ungünstige Voraussetzungen überwinden. Dazu muß man nicht reich werden, es muß aber auch nicht schaden, viel Geld zu haben.

        Es ist eine Lüge, daß alle Reichen böse seien. Genauso ist es eine Lüge, daß Arme schmutzig u. unglücklich seien.

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      • Tja, weiß ich auch nicht, warum 12 Wochen nicht reichen sollen.
        Logisch ist aber auch, dass eine ungewollte Schwangerschaft bis zum Ende, dem Kind bei innerer Ablehnung der tragenden Mutter, erheblicher Schaden zufällt. Deswegen muss es was bringen, das Kind auszutragen. Klingt nach Babyhandel, ist es auch, aber wenn ungewollte Mütter z.B. 10.000 Euro wittern, gibt es wenigsten einen Anreiz, das Kind im Bauch gut zu behandeln. Tja, so sieht sie aus, die knallharte Realität. Bei manchen Frauen braucht man da nicht auf während der Schwangerschaft sich entwickelnde Muttergefühle zu hoffen. Wenn sich die Gesinnung sträubt, nutzen auch Hormone nichts. Diese Willensstärke bringen sie auf, die neuen Mütter.

        1
  • Die SPD und die Grünen bezeichnen diese Diskussion als „Schmutzkampagne“. Das ist übel und verleumdet die Diskutanten. Den Begriff „Schmutzkampagne“ verwendet man, wenn gegen jemanden unsachliche, persönliche wenn nicht gar intime Anschuldigungen erhoben werden, die auf den Charakter der Person zielen. Hier geht es um die ethischen und juristischen Kernfragen des menschlichen Lebens. Wer dazu eine dezidiert andere Überzeugung hat, handelt nicht mit Schmutz. Ihn als Initiator einer Schmutzkampagne zu diffamieren, ist unethisch und niederträchtig.

    • Niedertracht liegt doch in den Genen der Grünen und Linken.

      • … wohl auch und besonders, bei der SPD

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  • Für mich wird hier ganz eindeutig der Koalitionsbruch zwischen Union und SPD vorbereitet für die Links-Rot-Grüne Machtübernahme.

    • Die SPD KANN NUR GEWINNEN. Entweder Neuwahl und dann mit BSW, Linke und Grünen. Oder die komplette Bloßstellung und Demütigung der Union.
      Letztere riskiert lieber das als ihren historischen Fehler zuzugeben.
      Das Problem ist, die Umkehr wird von Jahr zu Jahr schwieriger. Das vorhersehbare Ende wird aber aufgrund der deutschen Hysterie und Ignoranz noch etwas sich warten lassen.

    • Seh ich auch so.

      • … oder Die sind so arrogant, dass sie glauben, nach einer Neuwahl auf dem Podest ganz Vorne zu stehen?

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    • Falsch, Herr Kollege. SPD, Grüne und Linke haben keine Mehrheit im Bundestag.

      • Union und SPD haben eine Mehrheit im Bundestag. Die Sitzverteilung resultiert aus freien Wahlen und nicht aus Umfragen bei 1000 Personen.

        -13
      • Das haben die Union mit der SPD auch nicht mehr und trotzdem regieren sie.

        7
    • Ganz intensiv seit Januar 2020, davor intensive Vorbereitung.
      Diese linke Figur soll weiter nichts als „Rechtssicherheit“ vorgaukeln.

  • Ein sehr guter Artikel. Die Sachlage wird aus rechtlicher (bzw. theoretischer) Sicht diskutiert. Mich interessiert eine andere Frage: Wie läuft das organisatorisch ab. Ein junges Mädchen merkt, dass sie schwanger ist und zieht es in Erwägung, einen Abort durchführen zu lassen. Wie ist der Ablauf? Sie geht zum Gynäkologen. Und dann? Wie geht es weiter?
    Liebe Redaktion: Macht ein Interview mit einem Gynäkologen, der das Procedere ausführlich erklären kann.

  • Diese Diskussion um die Frage, wann die Menschenwürde beginnt, ist aus meiner Sicht eine juristische Spitzfindigkeit, für die niemand Verständnis hat, der ein bisschen mit einem ethisch-moralischen Kompass ausgestattet ist.

    Die Menschenwürde ist unantastbar. Auch ein noch nicht geborener Mensch ist ein lebendiger Mensch, denn es geht hier um die Tötung ungeborener Kinder. Was nicht lebt, muss man nicht töten.

    Und gleichzeitig muss sich ein Fleischesser von Veganern darüber belehren lassen, dass für sein Essen Tiere sterben müssen.
    Quo vadis, societas?

  • Ich denke, die Würde des Menschen, was für sich ja ein etwas schwammiger Begriff ist, wird durch Art. 2 Abs. 2 mit dem Recht auf Leben genauer definiert.

    • Das sehe ich nicht so.
      Dazu müsste man erstmal definieren, was denn LEBEN wirklich ist?
      M.E. ist die bisherige Argumentation gut zutreffend, die davon ausgeht, dass das Leben in dem Moment (Stadium) beginnt, in dem das „Ungeborene“ (theoretisch) ohne eine Versorgung über die Nabelschnur lebensfähig ist.

      -39
      • Ah, sehr schön. Hier wird wieder freigegebenes gelöscht, was das Zeug hält. Weiter so!

        Kleiner Verbesserungsvorschlag: Alle Artikel und Kommentare von der KI schreiben und von einer anderen KI evtl. bereinigen lassen.

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      • Das ist der erste Schritt zur Selektion! Schon vergessen, dass es in Deutschland aufgrund solcher „Überlegungen“ über 200.000 Krankenmorde gab? Nichts, aber auch gar nichts gelernt, ekelerregend!

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      • Gute Güte !!!
        Die Nabelschnur ist nur eine andere Versorgungsquelle.
        Geborene Kinder bekommen die Brust, die Flasche und den Brei gereicht.
        Leben die auch nicht ?

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      • Leben tut es auch vorher, nur nicht unabhängig. Jedes Einzelleben ist abhängig von anderen Leben, etwa die Menschen von Bäumen. Dennoch ist es Leben. Ihr Argument ist also nicht tragfähig.

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  • Spannend wäre nun eine Aussage von VdL und Merkel dazu.

    • Merkel und vdL. Ich bitte Sie allen Ernstes.

      • Sophie, Gracia, Johanna, Egmont, David, Maria und Viktoria-Donata – sind nach Adam Riese 7 (sieben).

        -10
      • Ich würde es auch interessant finden. VdL mit 6 Kindern und die linke Merkel. Was da wohl rauskäme?

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  • auch Frau Professorin Dr. Brosius-Gersdorf, beide scheinen ‚direkt vom Völkerrecht zu kommen!‘ – und beiden scheint UN-Konvention unbekannt: „Die Vertragsstaaten erkennen an, (Nr. 1) dass die Familie als die natürliche Kernzelle der Gesellschaft größtmöglichen Schutz und Beistand genießen soll, insbesondere … (Nr. 2) dass Mütter während einer angemessenen Zeit VOR UND NACH der Niederkunft BESONDEREN SCHUTZ GENIEßEN SOLLEN. (Artikel 10, Internationaler (UN-)Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19.Dezember 1966

  • Warum werden eigentlich nicht die beiden anderen Kandidaten vorgestellt und mal überprüft?

    • Die zweite SPD-Tante war doch schon im Gespräch bzw der Berichterstattung und war meiner Meinung nach auch nicht besser.
      Ob auf diese Emanzen der Begriff linksradikal schon angewendet werden darf, weiß ich nicht. Aber er kommt ihm schon recht nahe.
      Man kann nur hoffen, dass es nicht zu deren Wahl kommt

  • Warum spricht der MS von liberaler Haltung. Das verstehe ich nicht. Will man hier Framen?

    • Der Begriff „liberal“ ist sehr beliebter Tarn-Begriff, wenn die Wahrheit vertuscht und verschleiert werden soll.
      Mir ist bewusst, dass die gesamte A-Thematik nicht einfach ist. Allerdings kann ein
      Staat, der an Kinderarmut leidet und andererseits für jeden Unsinn dieser Welt erkleckliche Geldsummen ausgibt diese Sache viel besser zum Wohle von Kind und Mutter lösen. Dazu braucht es keine Giftspritzen, sondern Menschlichkeit.

  • Diese Frau ist allein für ihre Voreingenommenheit bezüglich eines AfD-Verbotes nicht wählbar. Das hat sie noch mit den Worten „wehrhafte Demokratie“ bekräftigt.

  • WHO und UN sind für mich kein zuverlässiger Gradmesser für ethische Entscheidungen, ich glaube, das geht sehr vielen so.

    • Leider hat man die Leute jahrzehntelang mit guten und wirksamen Impfungen geködert und ihr Vertrauen aufgebaut, um es seit 2020 auszunutzen und zu zerstören (manch Einer meint sehr viel früher, habe Kontakte in die Branche in die USA).
      Ich persönlich vertraue Prof. Paul A. Lombardo mehr, als der Pharma- und Public Health-Branche (die früher anders hiess).

      Tipps: „Schöner neuer Mensch“ und https://www.youtube.com/watch?v=zF0nl8P22g0

      Zitat aus Johann Wolfgang von Goethe: Faust – Eine Tragödie, Der Tragödie erster Teil. Tübingen, in J. G. Cotta’schen Buchhandlung 1808, S. 70-71:

      „Hier war die Arzenei, die Patienten starben,
      Und niemand fragte: wer genas?
      So haben wir mit höllischen Latwergen
      In diesen Tälern, diesen Bergen
      Weit schlimmer als die Pest getobt.
      Ich habe selbst den Gift an Tausende gegeben:
      Sie welkten hin, ich muß erleben,
      Daß man die frechen Mörder lobt.“

      Weiteres: Osterspaziergang

  • Brosius-Gersdorf spricht von Dilemma, Widerspruch und Umstrittenheit in der Rechtssprechung die schon laenger existiere. Das mag ja in der Analyse zutreffen, aber so haelt sie sich ohne klare eigene Position alle Optionen spaeter offen offen. Von einer Kanditatin fuer das hoechste Richteramt erwarte ich aber klare und gut kommunizierte Positionen zu diesen Themen.

  • Links ist vorbei 😃

  • Natürlich formuliert das GG Abwehrrechte gegen den Staat, nicht gegen (potentielle) Mütter, daran sollte auch unbedingt festgehalten werden. Aber der Staat macht Gesetze wie den § 218 StG und diese (!) dürfen nicht gegen GG Art. 1 verstoßen. Also nicht die mögliche Mutter verstößt gegen GG Art. 1, sondern der Staat, wenn er Abtreibung freigibt.

  • Ihr wahres Gesicht wird man erst nach ihrer Wahl erkennen. Man wird sich wundern…

  • Die Frau ist nur 15 Jahre jünger als ich und doch mit einem ganz anderen Gedankengut aufgewachsen. Die meisten wollen doch Frieden und keine Rechtsvorschriften, wann wer wie zerstückelt werden darf.

    • Das stimmt. Wir haben mittlerweile in DE ganz, ganz andere Probleme zu lösen.
      Aber dazu scheint im versifften und abgehobenen Berlin kaum einer willens geschweige denn in der Lage zu sein.

  • Am Ende ist die ganze Debatte ein Spiegel an die Gesellschaft. Man begründet die Ablehnung der Argumente dieser Frau damit, dass sie eine Grenze überschreiten, die vorher als akzeptiert galt. Ich für meinen Teil halte Abtreibungen immer und zu jedem Zeitpunkt für Mord, weil Leben mehr als das physisch Existente ist. Aber auf der Grundlage des Verständnisses dessen, was der Rechtsstaat letztlich als debattierbar zur Verfügung stellt, ist die Argumentation von Frau Brosius sogar schlüssig. Und die Gesellschaft muss sich mal ernsthaft fragen – die CDU und alle sich als konservativ Verorteten mit eingenommen! – was an bisherigen Gesetzen so akzeptierbar war, dass man erst jetzt die Reißleine ziehen möchte! Das sagt am Ende mehr über das große Ganze aus als über die Rechtsschriften dieser Juristin im Einzelnen.

  • Ich habe mir das Protokoll bestimmt drei Mal durchgelesen, und ich muss sagen, ich empfinde es mehr als kalt, wie hier über ungeborenes Leben, oder das heranwachsende Leben diskutiert wird. Es ist kaltherzig zynisch, und die Kommentare der einzelnen „Proffessoren“, klingen unsäglich. Man darf so eine Frau, mit solchen Standpunkten nicht in das Bundesverfassungericht wählen. Dieses Beharren der Dame, dass man sich nicht an die Rechtssprechnung halten müsse, da das BVFG ja nur die Normen prüft, und das beharren, diese ganze Sache, zum Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich straffrei zu stellen, ist nicht zu ertragen.

    • Ja, auch für mich ist dieser Ton samt dahinterliegender Absicht unerträglich:
      Zu Ende gedacht führt dieses ganze juristische Wortgeklingel uns in eine mörderische Situtation, wie wir sie im dritten Reich bereits hatten und die wir nie, nie mehr wollen!

    • Ich behaupte jetzt einfach mal, dass diese Frau keine Kinder hat!

    • Stimme Ihnen zu. Die Stellungnahme beginnt seitenlang mit Ausführungen dazu, dass der Gesetzgeber und auch ein späteres Verfassungsgericht an die bisherige Verfassungsrechtsprechung nicht gebunden ist. Das hat natürlich nur ein Ziel: die Rechtsprechung zu ändern, und zwar in die Richtung, die Frau B.-G. vorzeichnet.

      • Ja, denn sie reitet ständigt auf das Normwiederholungsverbot rum, und spricht von zwei grundsätzlichen Sachen, welche aber dem Kind im Bauch der Mutter die Rechte auf Leben abspricht.

        Es mag jetzt absurd klingen, oder aber der Vergleich ist schlecht gewählt, aber wenn man sich an die Rechtssprechnung des Bundesverfassungericht nicht halten muss, dann brauchen wir auch keine neue Grundsteuer, um es auf den Punkt zu bringen, denn es war ja nur eine „Normkontrolle“ seitens des Gerichts.

        Man kann doch nicht das eine ausschließen, aber das andere umsetzen wollen? Es ist ein sehr emotionales Thema, denn viele Frauen wünschen sich Kinder, und können keine bekommen. Die Frau muss anscheind keine eigenen Kinder haben, sonst, so glaube ich, wäre die Ansicht nicht so grotekst.

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  • Wollte sie nicht auch so hörte ich das GG Gendern? Das fände ich auch nicht gut.

  • Ein linker Vogel ist und bleibt ein linker Vogel…🦆🦆🦆

  • Sie redet von einem Dilemma, dass man nach aktuellem Maßstab angeblich das Kind auch nicht abtreiben dürfe, wenn die Mutter gefährdet wäre.
    Das ist natürlich kompletter Humbug.

    Es verhält sich wie bei einem Unfall und 2 lebensgefährlich verletzten Personen, wovon man nur einer helfen kann.
    Dem Dilemma entgeht man nur durch Enthaltung, also illegaler Nichthilfeleistung.

    Man entscheidet sich, sofern nicht einer leicht in einen stabilen Zustand gebracht werden kann, meist für die, welche bessere Überlebenschancen hat.
    Wenn die andere dadurch stirbt, ist das weder die Schuld des potentiellen Retters noch hat das irgendwas mit Verletzung der Würde zu tun.

    Genauso bei Mutter und Kind. Das Kind ist z.B. ohne Mutter oder bei Notkaiserschnitt kaum lebensfähig, aber die Mutter könnte ihr Leben verlieren. Dort sollte immer die Mutter bevorzugt werden, außer diese priorisiert aus eigener Entscheidung das Leben des Kindes! Egal wie, das hat ebenfalls nichts mit Verletzung der Würde zu tun.

    • In einer solchen Situation geht es wohl auch nicht so sehr um Würde, sondern um die Chance auf Leben?
      Eine schlimme Situation, die ich keinem Arzt wünschen möchte. Denn jeder Arzt würde durch diese Entscheidung extrem belastet.

      Bei Richtern ist Das anders: „steht so im Gesetz“ und feddich“
      Nächste Akte … 🙁

    • Welche medizinische Situation stellen Sie sich denn vor, in der eine Entscheidung zwischen dem Leben der Mutter und dem des Kindes erforderlich ist?

      • Vor vielen Jahrzehnten gab es leider eine solche Situation, als bei meiner Mutter während der Schwangerschaft mit dem dritten Kind Nierenschäden auftraten, wodurch die Entscheidung anstand „Mutter ODER Kind?“
        Daraufhin wurde das Kind „geholt“, ist dann aber nach kurzer Zeit verstorben.
        Meine Mutter hat es noch bis 95 geschafft 😉

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      • Da gibt es unzählige Möglichkeiten, die wegen Datenschutz nicht veröffentlicht werden. Beispiele:

        Eine Frau erkrankt während der Schwangerschaft an einer aggressiven Tumorform, die nur mit sofortiger Chemotherapie behandelt werden kann. Da die Chemotherapie das Ungeborene stark schädigen oder töten würde, entscheidet man sich für einen Schwangerschaftsabbruch, um das Leben der Mutter zu erhalten.

        Oder wenn diagnostiziert wird, dass man eine Fehlgeburt erleiden würde, weil sich der Muttermund bereits geöffnet hatte. Wird nicht abgetrieben, könnte eine Sepsis entstehen, an der die Mutter stirbt.

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