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16.900 Euro

„Alles für …“ – Björn Höcke erneut zu Geldstrafe verurteilt

Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke wurde am Montag zu einer Geldstrafe von 16.900 Euro verurteilt - weil Höcke Teilnehmer eines Stammtisches ermutigt haben soll, seine Worte „Alles für“ mit „Deutschland“ zu ergänzen.

Thüringens AfD-Chef Höcke bei der Urteilsverkündung am Montag vor dem Landgericht Halle.

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Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke wurde am Montag vom Landgericht Halle erneut zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er auf einer AfD-Veranstaltung in Gera im Dezember 2023 den Satz „Alles für Deutschland“ gesagt haben soll, der auch von der SA benutzt wurde. Höcke muss nun 130 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen, was einer Gesamtsumme von 16.900 Euro entspricht.

Der Vorfall ereignete sich bei einem Stammtisch mit 350 Teilnehmern. Die Staatsanwaltschaft Gera hatte Höcke vorgeworfen, die Parole „Alles für Deutschland“ bewusst und in Kenntnis ihres verbotenen Charakters verwendet zu haben. Konkret soll er bei der Veranstaltung den ersten Teil „Alles für“ selbst ausgesprochen und das Publikum durch Gesten dazu gebracht haben, mit „Deutschland“ zu vervollständigen. Das Gericht sah den Tatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als erfüllt an und verhängte die Geldstrafe.

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Im Vorhinein hatten Höckes Anwälte die Einstellung des Verfahrens beantragt. Sie bezweifelten die Zuständigkeit des Landgerichts Halle und prangerten die Vorverurteilung ihres Mandanten an, die das Verfahren beeinträchtigen würde. Ein Antrag wegen Befangenheit des vorsitzenden Richters wurde abgelehnt.

Bereits im Mai 2024 wurde Höcke wegen der Verwendung desselben Satzes auf einer Veranstaltung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil legte seine Verteidigung Revision ein, sodass es noch nicht rechtskräftig ist. Höcke bestreitet die Vorwürfe. Er sagt, dass er auch als ehemaliger Geschichtslehrer nicht gewusst habe, dass die SA diese Parole genutzt habe – er habe die historische Tragweite nicht gekannt.

Zusätzlich zu den Verfahren in Halle erwartet Höcke ein weiterer Prozess vor dem Landgericht Mühlhausen (Apollo News berichtete). Hier wird ihm Volksverhetzung vorgeworfen, basierend auf einem Telegram-Post aus dem Jahr 2022, in dem er sich zu einer Gewalttat in Ludwigshafen äußerte. Höcke schrieb damals: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“

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