Beschleunigungsgebot
Afghane wegen mehrfacher Vergewaltigung zu sieben Jahren und neun Monaten verurteilt – doch wegen Justizpanne wieder frei
Mahmood D. soll seine frühere Partnerin mehrfach vergewaltigt und schwer misshandelt haben. Das Landgericht Berlin I verurteilte den 27-jährigen Afghanen im Juni 2025 zu sieben Jahren und neun Monaten Haft. Nun ist er wieder auf freiem Fuß – weil das Kammergericht den Haftbefehl wegen gravierender Verfahrensverzögerungen aufgehoben hat.
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Trotz weiter bestehenden dringenden Tatverdachts und angenommener Fluchtgefahr ist ein wegen schwerer Sexual- und Gewaltdelikte verurteilter Mann in Berlin wieder auf freiem Fuß. Das Kammergericht hob am 19. Januar den Haftbefehl gegen Mahmood D. auf.
Grundlage ist keine Neubewertung der Tatvorwürfe, sondern ein Verstoß gegen das sogenannte Beschleunigungsgebot in Haftsachen. Das Gericht sieht gravierende, der Justiz zuzurechnende Verzögerungen im Verfahren.
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Mahmood D., 27 Jahre alt, afghanischer Staatsangehöriger, war im Juni 2025 vom Landgericht Berlin I zu sieben Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll seine frühere Partnerin zwischen Winter 2022/23 und Februar 2024 mehrfach vergewaltigt, geschlagen und schwer misshandelt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Verteidigung hat Revision eingelegt.
Der Haftbefehl bestand seit September 2024 und war nach dem Urteil verlängert worden. Wie der Tagesspiegel unter Berufung auf eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte berichtet, entschied das Kammergericht nun, dass die weitere Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig sei.
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In dem Beschluss heißt es: „Die Fortdauer der Untersuchungshaft erweist sich jedoch infolge gravierender der Justiz zuzurechnender Verfahrensverzögerungen als unverhältnismäßig.“ Weiter stellt das Gericht fest: „Allein dieser Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot muss hier zur Aufhebung des Haftbefehls führen.“
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Das Beschleunigungsgebot verpflichtet Gerichte, Verfahren gegen inhaftierte Angeklagte mit besonderer Eile zu betreiben. Je länger die Untersuchungshaft dauert, desto strenger sind die Anforderungen an ihre Begründung. Nach Auffassung des Kammergerichts überschritten die Verzögerungen deutlich das noch hinnehmbare Maß. Insgesamt lasse das Vorgehen „auf eine grundlegende Fehlhaltung gegenüber dem haftrechtlichen Beschleunigungsgebot schließen“.
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Der Mann war im Mai 2024 festgenommen worden. Der Prozess begann im November 2024 und umfasste 33 Verhandlungstage bis zur Urteilsverkündung im Juni 2025.
Nach Informationen des Tagesspiegels soll Mahmood D. angekündigt haben, sich an seiner früheren Partnerin zu rächen, weil sie 2024 Strafanzeige gegen ihn erstattet hatte. Das Landeskriminalamt habe daraufhin Schutzmaßnahmen ergriffen und die Frau an einen sicheren Ort gebracht. Zudem werde geprüft, ob weitere Maßnahmen – etwa eine elektronische Aufenthaltsüberwachung oder eine Abschiebung – in Betracht kommen.
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Und manche der Reichsbürger sitzen seit fast vier Jahren in Untersuchungshaft, Freilaßung wegen angeblicher Fluchtgefahr abgelehnt.
Der Kollega hat aber doch sicher seine neue Adresse hinterlegt. Es besteht also weder Verdunkelungs-, Flucht- oder Wiederholungsgefahr!
(Vorsichtshalber: Sarkasmus)
Der Vorsitzende Richter der 24. Strafkammer, Dr. Bömeke ist eine zentrale Figur im Bund der Richter und Staatsanwälte Berlin e.V. (DRB). Er ist langjähriges Vorstandsmitglied und dort für die Themen Besoldung und Beihilfe zuständig. Er ist regelmäßiger Autor in der Fachzeitschrift VOTUM. Dort schreibt er über sktuelle Entwicklungen im Berliner Besoldungsrecht. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Justiz.
Er hat viel zu tun, da muss auch mal der Beruf etwas zurücktreten. Ebend.
Ergänzung: Er soll ein grosses Suchtproblem haben ,in letzter Zeit länger krankgeschrieben sein.Scheinbar gibt es keinen Ersatz, die Justiz ist ja so überlastet, woher das wohl kommt..
Man stelle sich vor, der Chefchirurg einer Klinik fällt längerfristig aus, Pech ihr Patienten, dann besorgt euch eine andere Klinik, wenn möglich, wenn nicht eine Grabstätte, sonst landet man noch in der Müllverbrennung.
24. Strafkammer? Beleg?
Und ihr denkt das sei Zufall?
Der Staat kümmert sich um seine Fach- und Ortskräfte.
Gehört alles zur „Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“. Spätestens in 20 Jahren haben wir in Europa den Kontinent der Bestien und Blöden mit einer Sterblichkeit wie im Mittelalter. Ich glaube, dass das die meisten für einen dummen Witz halten.
vertan
Natürlich ,schließlich musste er schnell wieder zu seiner Arbeitsstelle.
Bei Ballweg-Gerichtsverfahren gab es offenbar kein Beschleunigungsgebot.
Dito im Fall der Rollatorputschisten mit Armbrust und Luftgewehr.
Finde den Fehler!
Eben gelesen und auch mein erster Gedanke, Zufall oder Absicht?
In Berlin ist alles möglich.
Wie sagte doch der Grüne Benedict Lux am 14. August 2020 dem Neuen Deutschland: „Wir haben sicher den Grundstein für Erfolge gelegt. Die Latte lag aber auch niedrig. Gemessen an dem, was vorher gelaufen ist, haben wir einen Riesenerfolg erzielt. Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“
Es ist KEINE Panne.
So ist der Plan….
…und der deutsche Bürger wird am Ende ganz freiwillig nach totaler Überwachung betteln.
Klar war das Keine Panne.
Aber dem dummen Michel will man
es SO verkaufen.
Nix Neues.
Da täuschen sie sich. Es handelt sich um eine Mischung aus Überlastung, Faulheit und Schlamperei.
In Berlin wo sich ‚unabhängige‘ Richter mit Angeklagten solidarisieren?
Hauptsache Prinz Reuß sitzt noch immer in Untersuchungshaft….
Bei inhaftierten Regierungsgegnern passieren solche „Fehler“ nicht.
Absurd.
Und gegen jedes Gerechtigkeitsempfinden.
Gibt es keine anderen Möglichkeiten die gebotene Beschleunigung zu ahnden? So, dass der Verantwortliche für die mangelhafte Beschleunigung zur Rechenschaft gezogen wird, der Täter der Gewaltstraftat aber zum Schutz seines Opfers wie auch der restlichen Gesellschaft weiterhin in Haft verbleibt – wie auch erstinstanzlich vorgesehen?
Und eine Frage an Apollo zum rechtlichen Hintergrund: gibt es verbindliche in Gesetzestexte gegossene Vorgaben (festgelegte Zeiträume) und Konsequenzen oder handelt es sich eher um ein „Bauchgefühl“?
Die Gerichte sind mit Asylverfahren zugefüllt.
Verwaltungsgericht für Asyl – Strafgerichte für Straftaten, fängt beim Amtsgericht an.
Weil sie es zulassen. Man könnte die Verfahren abkürzen, will man nicht,weil das den Posten bis zur fetten Pension , die wegen Überarbeitung früher kassiert wird, sichert.
Fast alle Asylanten sind Illegale, die sofort abgeschoben werden müssten.
Eigentlich müssten fast alle Richter, die dafür verantwortlich sind, wegen Landesverrat suspendiert und angeklagt werden.
Das Problem, eine linke Krähe….
Mit dieser Justiz ist das Land verloren, die 68er und RAF haben gewonnen, und die Dummländler haben es so gewählt, kein Putsch, keine Revolution, einfach Dummheit.
„Zudem werde geprüft, ob weitere Maßnahmen – etwa eine elektronische Aufenthaltsüberwachung oder eine Abschiebung – in Betracht kommen.“
Und wenn sie nicht gestorben sind, dann prüfen sie noch heute !
Ob das bei einem GEZ Verweigerer auch passiert wäre?
Da fehlen noch die Infos über den Richter. Laut Tag24,
„Mehrere Justizquellen bestätigten dem „Tagesspiegel“, dass der Mann an einer Suchtkrankheit leide und deshalb über Monate keine schriftliche Urteilsbegründung verfasste…Das Kammergericht sprach von „massiven und nicht mehr hinnehmbaren Verzögerungen“, die gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verstoßen….Der Richter wurde bereits im Dezember 2025 seines Amtes als Kammer-Vorsitzender enthoben und ist seitdem krankgeschrieben. Disziplinarverfahren laufen.“
Dit is Berlin…Oder Absicht.
Das Unglück der Deutschen hat einen Namen: Berlin.
Ich hätte gesagt, „naive Autoritätsgläubigkeit“, aber Ihre Variante ist kürzer.
Wie wurde diese Panne dem Opfer erklärt? „Rechnen Sie mit Besuch?“, „wir empfehlen eine Armlänge Abstand“ oder „Eine Strumpfhose kann schützen“?
Beschleunigungsgebot… kenne ich seit Michael Ballweg bekannt geworden ist und seit die Planer des Rollatorputschs so fair behandelt werden. (Achtung, ist sarkastisch gemeint)
Was steht in so einem Urteilsbeschluss immer? „Im Namen des Volkes“ ist der Angeklagte freizusprechen. Ist das nicht ein bisschen eine Anmaßung, anzunehmen, dass dieses Urteil im Namen des Volkes ergeht? Ich würde mich als Bürger gerne von diesem Urteil distanzieren.
Unsere Justiz muss sich ja mit Nachdruck um Verfahren gegen Rechts, gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung… ( §188 STGB) und Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit Migration kümmern. Da muss dann wohl anderes zurückstehen …
Aber einmal Schwarzkopf gesagt und schon rufen 6 Richter „hier, ich hab Zeit“.
Und sie wundern sich, warum mißhandelte keine Anzeigen erstatten. 🤣 Weil eh nichts bei rauskommt?
„Nach Informationen des Tagesspiegels soll Mahmood D. angekündigt haben, sich an seiner früheren Partnerin zu rächen, weil sie 2024 Strafanzeige gegen ihn erstattet hatte.“ – Also wäre ich die Ex-Partnerin, würde ich kein Auge mehr zu kriegen.. Und falls er sie nicht findet, könnte er seine Wut darüber eventuell an andere Frauen auslassen, nur so eine Vermutung.
realistisch, ja….
Komisch, bei Michael Ballweg und den Rollator-Reichsbürgern gelten offensichtlich andere Regeln
Eine Panne oder ein perfider Plan der Migrations-Mafia?
„….. doch wegen Justizpanne wieder frei“
—
PANNE ???
zwinker
„…entschied das Kammergericht nun, dass die weitere Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig sei.“
Aber daß dieses „Goldstück“ jetzt auf freiem Fuß ist, ist selbstverständlich verhältnismäßig und vorallem zumutbar? Da muß man echt schlucken!
Wie heißen die Richter? Ralf Fischer? Frau Grieß? Immer dieselben. Verfahren gegen Deutsche werden nicht beschleunigt, etwa bei Reuss.