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Otto-Wels-Saal

AfD scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht mit Klage bei Streit um größeren Fraktionssaal

Ein AfD-Abgeordneter hat im Fraktionssaal der Partei weniger Platz als ein Schwein in einem Stall – und das weil die SPD auf ihren größeren Saal besteht. Dagegen zog die AfD vor das Bundesverfassungsgericht und ist nun damit gescheitert.

Von

Das Bundesverfassungsgericht hat im Fraktionssaal-Streit gegen die AfD entschieden (IMAGO/Jan Huebner)

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Die AfD war im Streit um den größeren Fraktionssaal im Bundestag mit einer Organklage bis vors Bundesverfassungsgericht gezogen – nun haben sich die Karlsruher Richter gegen die Partei entschieden, wie am Donnerstag verkündet wurde. Die Rechte der Fraktion seien nicht verletzt worden heißt es aus Karlsruhe.

So betont das Gericht in einer Pressemitteilung zum am 27. Januar getroffenen Beschluss: „Der verfassungsrechtliche Status der Fraktionen umfasst nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssitzungssaal. Die Ansicht der Antragstellerin, der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl.“

Obwohl die AfD bei der Bundestagswahl im Februar vergangenen Jahres zweitstärkste Kraft geworden war und das mit fast fünf Prozentpunkten Vorsprung vor den Sozialdemokraten, hatte die SPD auf den zweitgrößten Fraktionssaal im Reichstag, den Otto-Wels-Saal bestanden. Der Ältestenrat des Bundestags entschied nach längerem Streit im Sinne der SPD und zwang die AfD in einen deutlich kleineren Fraktionssaal.

Die Folge: Die AfD-Abgeordneten sitzen dicht an dicht beieinander, an eng zusammengeschobenen Tischen. Dort ist es „eng wie in einer Sardinenbüchse“, schilderte der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely auf X. In der Tat ist es eng: Jeder Abgeordnete hat im Fraktionssaal umgerechnet nur rund einen Quadratmeter Platz. Zum Vergleich: 1,5 Quadratmeter werden in Deutschland Schweinen im Stall zugestanden. Schüler in Schulen sollten pro Kopf rund 2,5 Quadratmeter Platz in Klassenzimmern haben. Die SPD hat als kleine Fraktion im großen Saal rund dreimal soviel Platz pro Abgeordneter im Vergleich zur AfD.

Doch für das Gericht ist der Fraktionssaal der AfD nicht unzumutbar klein. Über die Entscheidung des Ältestenrats schreibt man: „Im konkreten Fall durfte der Ältestenrat davon ausgehen, dass der Saal, welcher der Antragstellerin zugeteilt wurde, auch für ihre Fraktionsgröße geeignet ist. Für die Annahme einer evident sachwidrigen, willkürlichen Entscheidung bietet das Vorbringen der Antragstellerin keine hinreichenden Anhaltspunkte.“

bc

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134 Kommentare

  • War zu erwarten bei der Richterbesetzung.

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    • Ich stelle mir die Frage, was nach der nächsten BTW passiert. Stand jetzt, könnte es die größte Fraktion werden.

      • Stand von heute, wird sie vorher verboten!

        • Nein, man wird nur das passive Wahlrecht der AFD-Kandidaten rechtzeitig wegen fehlender Eignung zur Verfassungstreue entziehen. Das ist viel einfacher als ein Parteiverbot und wir haben es ja jetzt schon mehrfach gesehen, z.B. in Wilhelmshafen.

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      • Dann bekommen sie die Besenkammer..

    • Ja, mit der frisch installierten „Vizepräsidentin“ Kaufhold an der Spitze. Ich warte ja nur auf das Geschrei (und die Urteile des Verfassungsgerichts), sollte mal die AfD an die Macht kommen und den Spieß umdrehen mit all den Demütigungen..

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      • War auch das Erste was mir in den Sinn kam.

      • Die extrem linke Kaufhold macht das wozu sie von der SPD installiert worden ist. Recht dehnen oder sogar brechen.

    • Wie sagte doch der Grüne Benedict Lux am 14. August 2020 dem Neuen Deutschland: „Wir haben sicher den Grundstein für Erfolge gelegt. Die Latte lag aber auch niedrig. Gemessen an dem, was vorher gelaufen ist, haben wir einen Riesenerfolg erzielt. Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“

    • Schmarrn.

      -37
  • Hier die Mitglieder des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, der in völliger Unabhängigkeit von Politik und äußeren Einflüssen, nur auf der Grundlage von Verfassung, Gesetzen, Recht und Gewissen über Klagen entscheidet:

    Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold (SPD)
    Prof. Dr. Christine Langenfeld (CDU/CSU)
    Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein (Grüne)
    Dr. Rhona Fetzer (SPD)
    Thomas Offenloch (FDP)
    Dr. Peter Frank (CDU/CSU)
    Holger Wöckel (CDU/CSU)
    Sigrid Emmenegger (SPD)

    • Danke…Wir sollten uns diese Menschen merken.

      • Ich glaube nicht, daß die Menschen selbst wichtig sind. Oder – Hand aufs Herz – haben Sie vorher schon einmal von Frau Wallrabenstein oder Herrn Wöckel gehört? Nur die Damen Kaufhold und Emmenegger waren im Zusammenhang mit dem Brosius-Gersdorf-Skandal in der Berichterstattung. Ihre Namen werden aber ebenso in die Vergessenheit geraten, der die andern schon anheim gefallen sind.

        Wichtig sind nur die Parteizugehörigkeiten.

        • Völlig unabhängig von der Tendenz fehlen auch im Unterschied zu früher die echten „Richterpersönlichkeiten“, bei denen man sich die Namen in der Tat gemerkt hat.

          6
        • Sie haben Recht.

          5
    • Dagegen sind ja die Aufsichtsgremien der Öffentlich Rechtlichen noch Waisenkinder.

    • Wiedermal Frauenüberschuss. Sehr bedenklich…🤨

    • Ach. Die Kaufhold. Ja nee. Is klar.

    • Politischer Rudelbumms mit Ansage. Fast sämtliche Urteile sind vorhersagbar.

    • 5 Frauen und 3 Männer. Feministische Rechtspflege also. Da wird Hass und Mobbing zum Rechtsprinzip erklärt.

  • Auf die Begründung bin ich gespannt.

    • Dafür gibt es keine sachliche Begründung. Das BVerfG ist mit extrem linken Richtern besetzt, die hier nach SPD-Linie entschieden haben.

    • Beschluß ist hier zu finden: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/01/es20260127_2bve001425.html?nn=68080 – kurz: Der Ältestenrat habe seine Kompetenzen nicht überschritten und aus dem Recht der Gleichbeteiligung leite sich nicht eine Reihenfolge bei den Sitzungssälen ab. Zudem habe die CDU/CSU-Fraktion im 18. Bundestag noch weniger Platz gehabt.

      • Zudem habe die CDU/CSU-Fraktion im 18. Bundestag noch weniger Platz gehabt..
        Hatte da die CDU/CSU den größten zur Verfügung stehenden Sitzungssaal und es gab eben keinen größeren oder hatten den Saal damals auch die SPD sich den größten Saal einfach unter den Nagel gerissen ?
        Man muss heute sogar mal bei Urteilen des Verfassungsgerichtes nachfragen . Auch deren Logik erschließt sich einem nicht immer auf den ersten Blick 🙂

      • Im Grunde ist es doch so. Die SPD sagt, dass 1+1=3 ist.
        Die AfD sagt 1+1=2.
        Das BVerfG sagt, die SPD hat sich nur unwesentlich verrechnet, da greifen wir nicht ein…

        • Perfekt formuliert !!!

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        • Könnte das aber auch daran liegen dass das BVerfG den Rechenfehler erst gar nicht erkannt hat ?
          Immerhin sind die sich ja alle im Werdegang und Intellekt sehr ähnlich !

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      • Sehr richtig. Unabhängig davon, dass die Entscheidung parteipolitischen Charakter hat, war der Antrag in wesentlichen Punkten schon fast unprofessionell.
        Das mit der CDU/CSU Fraktion hätte man argumentativ berücksichtigen müssen, genau so, dass arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen irrelevant sind, zumal ein Brandschutzgutachten der Feuerwehr vorlag.

    • Das ganze Gemache ist und war von der SPD aus nur Lächerlich . Die würden den Saal auch noch beanspruchen wenn sie nicht einmal mehr im Parlament vertreten wären !!
      Das Gebäude ist Eigentum des Volkes und wir stellen es den Volksvertretern nur zur Verfügung ! Ich erwarte als Steuerzahler das die Räumlichkeiten nach tatsächlichem Bedarf vergeben werden . Und nicht nach Nasenfaktor oder Gewohnheitsrecht .
      Die AFD vertritt eben 5% mehr Deutsche Wähler als die SPD .
      Kann mir nur Vorstellen dass das BVG nicht zuständig ist . Sonst wüsste ich keinen ernsthaften Grund die Arbeitsfähig einer Demokratisch Gewählten Partei so willkürlich durch den politischen Gegner einschränken zu lassen !

    • AfD ist Für unsere Demokarten schon Begründung genug.

  • Auf die Urteilsbegründung dürfen wir gespannt sein.

    • Findet man leicht.

      -28
      • Im Wald

  • Ein weisungsgebundenes Gericht macht was eben weisungsgebundene Gerichte so machen.
    Jetzt mal ehrlich, wer hätte was anderes erwartet?

    121
    • Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden. Richterposten werden politisch besetzt. Kommt aber am Ende auf das Gleiche raus.

      • Guter Punkt…

      • „Kommt aber am Ende auf das Gleiche raus“

        Eben, alles Blockflöten-Apparatschiks🤷‍♂️

      • Was beweist, dass es in Deutschland keine Demokratie gibt, nur eine kleptokratische Politoligarchie…..

    • Schmarrn.

      -48
      • Stehst Du gerade vorm Spiegel?

      • Das Geflenne der Linksgrünversifften nach der Nichtwahl (und das zu Recht) von Brosius-Gersdorf legt offen, wie das BVerfG besetzt wird.
        Nicht Qualifikation ist das Kriterium, es ist die politische Haltung.
        Und zunehmend gerät die eigentliche Aufgabe dieses Gerichts in Vergessenheit: Schutz der Gesellschaft vor einem übergriffigen Staat.

      • Dein Geschreibsel musst du uns nicht auch noch zu erklären versuchen.

  • Als geborener DDRler macht mir diese Entwicklung Angst!

    • Ich kenne nur den Ausdruck: „gelernter DDR-Bürger“…..aus meiner Jugend.

    • Nein , die AfD kommt .

      Auch ex DDRler .

  • Unsere Gerichte sind eine Schande für wahre Demokratie.
    Mehr will ich dazu nichts sagen.

    • Damit hat das Bundesverfassungsgericht seiner Funktion als überparteilicher Instanz einen Bärendienst erwiesen, sich als Autorität quasi selbst abgeschafft.

      • Da gab es keinen Ruf mehr zu ruinieren nach der Begründung zum ÖRR-Urteil.

  • UnserBundesverfassungsgericht, das höchste Gericht von UnsereDemokratie.

    • Passend zur nicht vorhandenen Verfassung.

  • Immer wenn ich Bundesverfassungsgericht lese, muss ich an leckere Abendessen mit Politikern denken. An die Hinterzimmer denke ich lieber nicht.

    • Immer wenn ich Bundesverfassungsgericht lese, wird mir bewusst, dass wir gar keine Verfassung haben…..

  • Es fehlt nicht nur das „Recht“. Es fehlt vor allem der Anstand und jegliche Form der Fairness.

    • Wenn die AfD keinen Anspruch auf den Saal hat, dann hat auch die SPD keinen Anspruch. Und wenn keine Ansprüche bestehen, dann müssen sachliche Kriterien herangezogen werden, besonders die Größe der Fraktionen. Formel: qm-Raumfläche geteilt durch Anzahl der Personen = zur Verfügung stehender Platz. Die Fraktion mit dem größeren Platzbedarf bekommt den größeren Raum. Fertig. Das kann jeder Viertklässler ausrechnen.
      Die Entscheidung der „Elite“ – Richter ist „evident sachwidrig“, um deren Worte zu benutzen.

    • Ist wahrscheinlich der entscheidende Punkt. Ich meine, allein dass man für so eine Frage ein langes Urteil von acht hochbezahlten Richtern braucht, spricht ja für sich.

      Natürlich hat dieses Urteil des BVerfG eine „Tendenz“, ein „Geschmäckle“. Die ganze Affäre erinnert an diese skurrile Geschichte von dem Tunnel zum Stuttgarter Landtag, den offenbar nur verschiedene Fraktionen benutzen dürfen, aber nicht die AfD.

      Wahrscheinlich wird man sagen müssen: da, wo Abgeordnete ein solches Kindergarten-Niveau pflegen (und auch trotzdem mehrheitlich gewählt werden!) – können und sollten Gerichte vielleicht auch nur wenig ausrichten.

      Solange die Formalien im engeren Sinne gewahrt werden – Anträge, Mehrheitsbeschlüsse -, ist bei solchen Abgeordneten auf der Ebene des Persönlichen, der Kollegialität, überhaupt der Vernunft im Umgang miteinander doch ohnehin Hopfen und Malz verloren.

  • Hmmm. Wie wäre es ausgegangen, wenn es umgekehrt wäre?. Also SPD in zu kleinem Saal und AfD im üppigen großen Saal.. bin mir sicher, das Gericht hätte anders entschieden.

  • Die SPD betrachtet Sitzungssäle als ihr Eigentum.

    • Nicht nur Sitzungssäle. Die betrachten den Staat als ihre Beute.

      P.S. Die Raumbezeichnung des Sitzungssaales lautet „3-S-001“ und NICHT „Otto-Wels-Saal“.

    • Die System-Parteien betrachten ganz Deutschland als ihr Eigentum.

      Und uns als ihre Untertanen und Staatssklaven.

  • Ach? Was für eine Überraschung.

  • Wieder ein paar Stimmen mehr für die einzig demokratische Partei in Deutschland.

  • Ich glaube, die AfD hat an der falschen Stelle geklagt. Es geht um Baurecht, Brandschutzrichtlinien, Evakuierungspläne. Gab es überhaupt ein externes Gutachten auf welches man sich berufen konnte? Anscheinend ist der Brandschutz im Bundestag intern über den Brandschutzbeauftragten geregelt, der Experte sein muss. Wenn diese Person keinen Handlungsbedarf sieht, dann hat der das bestimmt schriftlich dokumentiert. Kommt es zu Schäden an Personen, haftet praktischer Weise der Staat, jedoch keine Person.

  • Im Artikel steht, dass das Gericht arumentiert habe, dass es keinen Anspruch auf einen bestimmten Saal gebe.

    Wenn das tatsächlich die Begründung war, könnte man dennoch argumentieren, dass ein ausreichend großer Saal zur Verfügung gestellt werden muss, unabhängig davon, welcher es ist (oder ob es ihn schon gibt).

  • Hat hier irgend jemand etwas anderes erwartet? Ehrlich gesagt – ich nicht!

  • Nun, man muß sich nicht über alles empören. Es hätte sicherlich der SPD oder dem offenbar zuständigen Ältestenrat gut zu Gesicht gestanden, der AfD den größeren Saal zur Verfügung zu stellen. Die Behandlung der AfD, was die Besetzung von Ausschüssen und Posten anbelangt, ist alles andere als souverän; aber das ist man seit über zehn Jahren gewohnt. Allerdings muß nicht jede Kleinigkeit, auch nicht wenn sie die AfD betrifft, von Verfassungs wegen geregelt sein, und sich nicht jede Entscheidung aus der Verfassung ableiten lassen.

    • Wenn sich das BVerfG für zuständig erklärt, dann muss es auch entscheiden. Sonst hätte man den Fall nicht angenommen.

  • Ja die Besetzung der Gerichte ist für die Altparteien überlebenswichtig.

  • Das Gericht vergisst scheinbar Brandschutzvorschriften usw. mit einzubeziehen. Fluchtwege? Braucht man nicht…. Crans-Montana lässt grüßen.

    • Vielleicht hoffen die auf ein solches Szenario 😶

  • Und wieder ist mein Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht auf der nach unten offenen Skala um einige Punkte abgesunken…

  • Und wenn sie bei einer neuen „Pandemie“ jetzt den Sicherheitsabstand von 1,5m nicht einhalten können?

  • Wen wundert das noch.

  • Man merkt nicht mehr, was man anrichtet …
    wie das Vertrauen in dieses System immer weiter schwindet …
    an die Folgen denkt wohl keiner!

  • Es lebe der Rechtsstaat.!!!!! Wer glaubt noch dran?

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