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Hamburg

AfD gewinnt Klage gegen grünen Bezirksamtsleiter

Hamburg: Nachdem der grüne Bezirksamtsleiter trotz abgelaufener Redezeit gegen die AfD wetterte und sie eine demokratiefeindliche Organisation nannte, klagte die Partei. Jetzt hat ein Gericht beschieden: Der Grünen-Politiker verstieß gegen das Neutralitätsgebot.

ThecentreCZ, Public domain, via Wikimedia Commons

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Weil der Leiter des Bezirks Hamburg-Nord die AfD in einer Versammlungssitzung unter anderem als „Feind der Demokratie“ bezeichnet hatte, reichte der AfD-Kreisverband Klage ein – und gewann. Das Verwaltungsgericht Hamburg urteilte am Mittwoch, der Bezirksleiters Michael Werner-Boelz habe mit einigen seiner Aussagen gegen das Neutralitätsgebot verstoßen.

Die AfD warf dem Grünen-Politiker vor, dass er seine Macht als Amtsträger missbraucht, um „parteipolitische Hetze zu betreiben“, nachdem dieser in einer Sitzung der Bezirksversammlung gegen einen Redebeitrag der AfD gewettert hatte. Die Richter schlossen sich dem Vorwurf an und erkannten einen Verstoß gegen die „Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“, weil Werner-Boelz die AfD mit einer Wutrede anders behandelt hatte, als die restlichen Parteien.

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AfD sei „demokratiefeindliche Organisation“

In einer Sitzung am 24. März 2022 diskutierte die Bezirksversammlung Hamburg-Nord den Umgang mit ukrainischen Flüchtlingen. Werner-Boelz wollte einige Aussagen des AfD-Vertreters Thorsten Janzen nicht einfach stehen lassen. Dieser hatte zuvor als letzter Sprecher das Wort ergriffen und den „rechtswidrigen Angriffskrieg von Wladimir Putin“ verurteilt.

Der Jurist merkte aber auch an, man müsse dafür sorgen, dass die Solidarität mit den Opfern nicht von einigen Menschen ausgenutzt würde, „die aus rein wirtschaftlichen Gründen“ nach Deutschland reisen. Janzen betonte lediglich die Wichtigkeit einer genauen Prüfung der Antragsteller auf Asylleistungen.

Obwohl die Zeit für den Debattenteil bereits abgelaufen war, äußerten einige Abgeordnete ihren Unmut. Daraufhin meldete sich auch der Bezirksamtsleiter Werner-Boelz zu Wort: „Es kann nicht sein, dass eine solche Debatte zu solch einem Thema mit einem Beitrag einer demokratiefeindlichen Organisation beendet wird“, sagte der Grünen-Vertreter.

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Die beiden vertretenen AfD-Politiker verließen anschließend den Saal, nachdem Werner-Boelz auf persönlicher Ebene gegen die Vertreter polemisierte: „Sie sind Brüder im Geiste von Herrn Putin, sie sind Feinde der Demokratie, des Pluralismus und der Meinungsfreiheit. Sie versuchen, Menschen gegeneinander auszuspielen, und das bei diesem Anlass!“, warf Werner-Boelz den Abgeordneten vor.

Gericht: Werner-Boelz hat gegen Grundgesetz verstoßen

Werner-Boelz hatte zu Beginn seiner Ansprache explizit darauf verwiesen, dass er als Bezirksamtsleiter befugt ist, auch trotz abgelaufener Redezeit zu sprechen. Deshalb teilte das Verwaltungsgericht Hamburg in seiner Rechtsprechung mit, dass er eindeutig in seinem Amt gehandelt und somit gegen das Neutralitätsgebot verstoßen habe, das sich indirekt aus Artikel 21 des Grundgesetzes ableiten ließe: Die „Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“ regelt hier, dass ein Hoheitsträger alle vertretenen Parteien grundsätzlich gleich behandeln müsse, so das Gericht.

In Absatz 1 des genannten Artikels wird festgelegt, dass Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Auf dieses Wirken dürfe ein Staatsvertreter, der in seinem Amt über den Parteien angeordnet ist, nicht eingreifen. Laut Verwaltungsgericht tat Werner-Boelz mit seiner Rede aber ebendies – und verstieß damit gegen das Gesetz.

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