Werbung:

Hamburg

AfD gewinnt Klage gegen grünen Bezirksamtsleiter

Hamburg: Nachdem der grüne Bezirksamtsleiter trotz abgelaufener Redezeit gegen die AfD wetterte und sie eine demokratiefeindliche Organisation nannte, klagte die Partei. Jetzt hat ein Gericht beschieden: Der Grünen-Politiker verstieß gegen das Neutralitätsgebot.

ThecentreCZ, Public domain, via Wikimedia Commons

Werbung

Weil der Leiter des Bezirks Hamburg-Nord die AfD in einer Versammlungssitzung unter anderem als „Feind der Demokratie“ bezeichnet hatte, reichte der AfD-Kreisverband Klage ein – und gewann. Das Verwaltungsgericht Hamburg urteilte am Mittwoch, der Bezirksleiters Michael Werner-Boelz habe mit einigen seiner Aussagen gegen das Neutralitätsgebot verstoßen.

Die AfD warf dem Grünen-Politiker vor, dass er seine Macht als Amtsträger missbraucht, um „parteipolitische Hetze zu betreiben“, nachdem dieser in einer Sitzung der Bezirksversammlung gegen einen Redebeitrag der AfD gewettert hatte. Die Richter schlossen sich dem Vorwurf an und erkannten einen Verstoß gegen die „Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“, weil Werner-Boelz die AfD mit einer Wutrede anders behandelt hatte, als die restlichen Parteien.

Delivered by AMA

AfD sei „demokratiefeindliche Organisation“

In einer Sitzung am 24. März 2022 diskutierte die Bezirksversammlung Hamburg-Nord den Umgang mit ukrainischen Flüchtlingen. Werner-Boelz wollte einige Aussagen des AfD-Vertreters Thorsten Janzen nicht einfach stehen lassen. Dieser hatte zuvor als letzter Sprecher das Wort ergriffen und den „rechtswidrigen Angriffskrieg von Wladimir Putin“ verurteilt.

Der Jurist merkte aber auch an, man müsse dafür sorgen, dass die Solidarität mit den Opfern nicht von einigen Menschen ausgenutzt würde, „die aus rein wirtschaftlichen Gründen“ nach Deutschland reisen. Janzen betonte lediglich die Wichtigkeit einer genauen Prüfung der Antragsteller auf Asylleistungen.

Obwohl die Zeit für den Debattenteil bereits abgelaufen war, äußerten einige Abgeordnete ihren Unmut. Daraufhin meldete sich auch der Bezirksamtsleiter Werner-Boelz zu Wort: „Es kann nicht sein, dass eine solche Debatte zu solch einem Thema mit einem Beitrag einer demokratiefeindlichen Organisation beendet wird“, sagte der Grünen-Vertreter.

Lesen Sie auch:

Die beiden vertretenen AfD-Politiker verließen anschließend den Saal, nachdem Werner-Boelz auf persönlicher Ebene gegen die Vertreter polemisierte: „Sie sind Brüder im Geiste von Herrn Putin, sie sind Feinde der Demokratie, des Pluralismus und der Meinungsfreiheit. Sie versuchen, Menschen gegeneinander auszuspielen, und das bei diesem Anlass!“, warf Werner-Boelz den Abgeordneten vor.

Gericht: Werner-Boelz hat gegen Grundgesetz verstoßen

Werner-Boelz hatte zu Beginn seiner Ansprache explizit darauf verwiesen, dass er als Bezirksamtsleiter befugt ist, auch trotz abgelaufener Redezeit zu sprechen. Deshalb teilte das Verwaltungsgericht Hamburg in seiner Rechtsprechung mit, dass er eindeutig in seinem Amt gehandelt und somit gegen das Neutralitätsgebot verstoßen habe, das sich indirekt aus Artikel 21 des Grundgesetzes ableiten ließe: Die „Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“ regelt hier, dass ein Hoheitsträger alle vertretenen Parteien grundsätzlich gleich behandeln müsse, so das Gericht.

In Absatz 1 des genannten Artikels wird festgelegt, dass Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Auf dieses Wirken dürfe ein Staatsvertreter, der in seinem Amt über den Parteien angeordnet ist, nicht eingreifen. Laut Verwaltungsgericht tat Werner-Boelz mit seiner Rede aber ebendies – und verstieß damit gegen das Gesetz.

Sie haben brisante Insider-Informationen oder Leaks? Hier können Sie uns anonyme Hinweise schicken.

Werbung

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten. Bitte haben Sie Verständnis, dass es ggf. zu längeren Bearbeitungszeiten kommt. Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

26 Kommentare

  • „Werner-Boelz hat gegen Grundgesetz verstoßen.“

    Und während er das gemacht hat, hat er die AfD als „Feind der Demokratie“ bezeichnet.

    Ich würde mich schlapplachen, wenn ich nicht weinen müsste!

    Was ist bloß mit diesem Land und seinen Menschen passiert?

    91
  • Und, was ist jetzt die Konsequenz für den Herrn Boelz? Nix! Null! Gar nix!

    79
  • Die einzigen die demokratiefeindlich sind, sind die Grünen. Man siehe die neusten Gesetzesvorhaben der Ampel. Da merkt man sehr schnell wer die echten Demokratiefeinde sind.

    33
  • Geht es nur mir so? Ich habe den Eindruck, die AfD gewinnt nur dort vor Gericht, wo es keine Konsequenzen nach sich zieht. Da kann man dann mal gefahrlos den Rechtsstaat hervorholen.

  • Und wieder die Grünen, die gegen das Gesetz jandeln, rechtswidrig beweisen, was sie von Demokratie halten. Nämlich nichts. Und weil sie keine Argumente haben wird beleidigt und diffamiert. Das sind die Grünen. Egal auf welcher Ebene, da ist kein Benehmen, kein Miteinander. Es dreht sich alles nur um die Grünen und was sie Willen. Und dabei wird das Volk, der Souverän, verraten. Die Grünen stehen für sich über allem und allen. Wo bleibt der Staatsschutz, der Verfassungsschutz dieses Verhalten zu verhindern? Diese Einrichtung macht aber mit. Also ist die Demokratie nur noch auf dem Papier des GG vorhanden. Die Grünen zerstören es in der Realität unterstützt durch die Altparteien, die mitmachen.

    21
  • Fast zwei Jahre hat es bis zur Verhandlung gedauert.

  • Ein Richter mit „Scheuklappen“ – allein auf Recht und
    Gesetz fokussiert. Insofern ist das eigentlich Erfreuliche
    an diesem Urteilsspruch, daß es nach wie vor Richter
    gibt, die sich noch was trauen, d.h., die wissen, wem
    allein sie zu dienen haben. Bravo. Leider sind wir heute
    schon so weit, daß bereits das Selbstverständlichste
    in einem Rechtsstaat fast schon als etwas Besonderes
    herausgestellt werden muß. Dabei macht der „nur“
    seinen Job.

  • Während es die ursprüngliche Aussage sicher irgendwo im ÖRR Regional in die Nachrichten geschafft hat, wird das hier beschriebene Ergebnis es nicht schaffen.

    14
  • Bittere Pillen für Grüne, Schokies für AFD! Ich werde immer Glücklicher über solche Nachrichten.

  • Und nu‘? Die Dienstaufsichtsbeschwerde gehorcht den 3F – formlos, fristlos, fruchtlos. Und das weiß dieser Hanake auch.

  • Doppelname, alles gesagt…

  • Wie man nach fast 2 Jahren erfahren muss, hat der Kläger mit seiner Rede nicht daneben gelegen. Ich möchte hier nicht verallgemeinern, aber einige wurden schon regelrecht zum Missbrauch verführt. Ein geparktes Auto nicht verriegeln und den Schlüssel stecken lassen …

    6
  • Diese Polit-Mafia von CDU/CSU, SPD, Grünen und Mauerschusspartei verstoßen doch täglich mehrere Male gegen das Grundgesetz. Und deshalb ist es mal schön das denen das mitgeteilt wird.

  • Einen Thorsten Janzen würde ich ob der obskuren Äußerung vom „rechtswidrigen Angriffskrieg von Wladimir Putin“ gleich noch aus der Partei schmeißen.
    Solche Idioten schaden der AfD mehr wie hunderttausend Regimetreue und Regimeabhängige „protestierende“ Schafe auf Deutschlands maroden Straßen.

Werbung