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Oberverwaltungsgericht

AfD-Ausschluss rechtswidrig – Saarbrücker Stadtrat muss neu gewählt werden

Die AfD durfte bei der Saarbrücker Stadtratswahl 2024 nicht antreten, weil die Wahlbehörden von zwei konkurrierenden Wahlvorschlägen ausgingen. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hält den Ausschluss für rechtswidrig. Das Landesverwaltungsamt muss nun eine Neuwahl anordnen.

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Das Rathaus St. Johann: Die AfD durfte bei der Saarbrücker Stadtratswahl 2024 nicht antreten. (IMAGO/BeckerBredel)

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Die Saarbrücker Stadtratswahl vom 9. Juni 2024 ist ungültig. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat der Berufung eines AfD-Mitglieds stattgegeben und das Landesverwaltungsamt verpflichtet, eine Neuwahl anzuordnen.

Auslöser war eine Entscheidung der Wahlbehörden: Die AfD durfte bei der Saarbrücker Stadtratswahl 2024 nicht antreten, weil aus Sicht des Gemeindewahlausschusses zwei konkurrierende Wahlvorschläge aus dem Umfeld der Partei vorlagen. Der Gemeindewahlausschuss wertete dies als unzulässige Mehrfachbewerbung und erklärte die Wahlvorschläge insgesamt für ungültig. Das Landesverwaltungsamt bestätigte diese Entscheidung.

Der Kläger hielt den Ausschluss für rechtswidrig. Er machte geltend, dass am Ende nur ein wirksamer Wahlvorschlag vorgelegen habe. Ein erster Wahlvorschlag aus dem August 2023 sei nach einer Mitgliederversammlung im Februar 2024 wirksam zurückgenommen worden. Dort seien neue Vertrauenspersonen bestimmt worden, die den ursprünglichen Vorschlag anschließend zurückgezogen hätten.

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte diese Argumentation zunächst zurückgewiesen. Es sah die Rücknahme des ersten Wahlvorschlags als unwirksam an. Das Oberverwaltungsgericht folgte dem nicht. Nach seiner Auffassung waren die ursprünglich benannten Vertrauenspersonen durch Beschluss der Mitgliederversammlung wirksam ersetzt worden. Die einschlägigen Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes seien verfassungskonform auszulegen. Maßgeblich sei dabei die durch Artikel 21 des Grundgesetzes geschützte Parteiautonomie.

Damit durfte der zweite Wahlvorschlag nach Ansicht des OVG nicht zurückgewiesen werden. Ein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbewerbung habe nicht vorgelegen, weil der erste Wahlvorschlag wirksam zurückgenommen worden sei.

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Für die AfD ist es bereits der zweite juristische Erfolg im Zusammenhang mit der saarländischen Kommunalwahl 2024. Auch bei der Wahl zur Regionalversammlung Saarbrücken war die Partei nicht zugelassen worden. Diese Wahl wurde ebenfalls für ungültig erklärt; das OVG bestätigte die Entscheidung im März 2026, indem es den Antrag des Landesverwaltungsamts auf Zulassung der Berufung zurückwies.

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76 Kommentare

  • Wann werden die Verantwortluchen angeklagt?

    186
    • Angeklagt ist vieleicht etwas übertrieben aber wie sieht es aus mit den Verfahrenkosten und die Kosten der Neuwahl. Die müssten die Verantwortlichen aus eigener Tasche zahlen und nicht der Steuerzahler!

      118
      • Sorry, die lügen bewusst und diskriminieren wie 33 und es sind wieder Linke!

        123
    • Werden sie leider nie, weil man Politiker nicht verantwortlich machen kann ! Das ist ja das Desaströse. Die können im Grunde machen was sie wollen. Sieht man ja am Beispiel von Herrn Voigt, was noch harmlos ist.

      • In Nürnberg konnte man das

        • Richtig – aber die Ankläger kamen „von außen“. Wenn jetzt etwas „von außen“ kommt, so ist das aus Brüssel. Und was von dort kommt ist sattsam bekannt. Also weiter mit der immer selben Leier.

          13
    • Gerdolfo glaubt, daß Lina noch auf seiner Seite ist 🤣

    • Verantwortluschen ist auch ein schönes Wort.

    • Schon wieder Gewaltaufruf.

      • Dieses Gesindel kann nicht anders. Die können nur Gewalt, dazu braucht es nämlich kein Hirn!

    • Träum mal weiter.

    • Euer größter Irrtum ist es, das wir uns dem geistigen Dünnschiss hingeben den Ihr produziert. Aber solange die Freude hält genieße sie….

  • Vielleicht mal was zum Nachdenken in Sachen Demokratie und Rechtsstaat. In Dortmund wollte der Stadtrat ein Zeichen setzen und beschloss Anfang des Jahres, keine Entscheidungen mehr zu treffen, wenn eine Mehrheit nur mit Stimmen der AfD zustande käme. Die Kommunalaufsicht in Arnsberg erklärte den Vorgang für unzulässig. Nach ihrer Einschätzung verletzt der sogenannte „Brandmauer-Beschluss“ die Gleichbehandlung aller Ratsmitglieder. Jedes Ratsmandat sei gleich viel wert – egal, wer es innehat. Der Grundsatz: In einem demokratisch gewählten Rat darf keine Stimme von vornherein ausgeschlossen werden. Ach ja, mit Urteil vom 16.05.2022 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf ein ähnliches Vorgehen in Kaarst bereits für rechtswidrig erklärt. Aber was stört bestimmte Politiker schon geltendes Recht und demokratische Grundsätze, wenn sie sich mit angeblicher Moral präsentieren wollen.

    • Vor allem: Was stört es den Wähler, der offensichtlich an ECHTER Demokratie gar nicht interessiert ist?

      • @Pauker Olli e
        Ich fürchte, es ist ein Konglomerat von Gründen:
        > Desinformation durch MS-Medien, allen voran der okkupierte ÖRR,
        > Desinteresse – Dekadenz (war schon immer weitverbreitet),
        > Dummheit, kein Wunder bei dem desaströsen Bildungssystem der
        letzten 30 Jahre,
        > Ideologie, die, wie die Religion, das Hirn vernebelt,
        > Die Untertanenmentalität einerseits und das Geltungsbedürfnis und die Besserwisserei der Deutschen andererseits („Zivilgesellschaft“),
        > Mangelnde Erfahrung der Jungen, was Demokratie eigentlich bedeutet
        (der Osten hat das Gegenteil davon noch zu gut in Erinnerung…),
        > Die Chuzpe und Skrupellosigkeit der (heutigen) Politiker,
        u.a.m.

    • Man kann das beispielsweise an der Desiderius-Erasmus-Stiftung der AfD sehen, die zwar vor Gericht Recht bekommen hat, aber trotzdem als einzige Parteistiftung immer noch keine staatliche Unterstützung bekommt, obwohl sie darauf gesetzlichen Anspruch hat.

  • Manchmal gibt es doch einen Hoffnungsschimmer

    • Den gäbe es, wenn sowas direkt entschieden würde, noch bevor entsprechende Schergen mit schön bezahlten Posten versorgt wurden.

      Im 4. Reich ist es aber so, dass man das Unrecht erst einmal zu Recht erklärt und wenn die Legislatur dann fast vorbei ist (bis die Neuwahlen durchgeführt sind usw. ist dies der Fall) und die Schergen genug Geld abgegriffen und genug Schaden angerichtet haben, sagt man „Ooooh, da hatte die Opposition ja doch recht. Seht ihr? Unsere Demokratie funktioniert ja sehr wohl!“.

      • Gottes Mühlen mahlen langsam, aber sehr fein. Altes Sprichwort.

        • Altes Sprichwort? Yeah – aber auch das hier nicht schlecht:
          „Ich wollte, es wäre Nacht oder die Preußen kämen!“

          7
    • Ja, vielleicht wird die AfD irgendwann doch noch verboten.

      -102
      • Gerdolfo, möchte die AfD verbieten 🤣

      • Auch wenn der VS dafür kämpft, es ist leider vorbei mit einem Verbot.
        Ich hoffe aber auf ein Großreinemachen auf der linken Seite.

      • Ja, die einzige echte Oppositionspartei wird verboten. Die Altparteien bleiben für alle Zeiten an der Macht, nur die Farben verschieben sich immer etwas in den „Wahlergebnissen“. Die allerletzte Möglichkeit der Bürgers, einen politischen Kurswechsel zu erreichen, Versager abzuwählen, wird praktisch dann nicht nur ignoriert, sondern …. verboten.

        Frage: Wozu braucht man dann noch den Wähler? Dann kann man die aktuelle Blase auch gleich an der Regierung lassen, deren Kinder als Nachfolger der Abgeordneten ranziehen und lebenslang im Amt lassen. „Zum Schutz der Demokratie“ – schon klar.

        Das viele Geld für „Wahlkampf“, wo die Grinsemänner und Grinsefrauen vom Plakat mit markigen Sprüchen vom KI-Fließband auf uns herunterschauen, können wir uns zum Glück dann auch noch sparen.

        Wollen Sie wirklich sowas!? Ich nicht.

  • Wieder einmal haftet der Steuerzahler am Ende für die Willkür von Politikern.

    • Politiker? Eher Despoten!

  • Kein Wunder, dass „unsere Demokratie“ massive Probleme mit der Demokratie hat.

  • Und für diese simple Feststellung braucht man als Gericht zwei Jahre?
    Und was ist mit dem Wahlausschuss, der hier eine falsche Entscheidung traf? Übergehen zur Tagesordnung, oder wie?
    Auf jeden Fall wünsche ich der AfD bei der Neuwahl mehr als 50 %. Sollte im Bereich des Möglichen liegen.

    • leider nicht bei westdeutschen Schnarchwählern …

      • Stimmt! Deshalb sehen die verschnarchtesten ja auch schwarz. Weil ihr Kleingarten-Mittelklassefußball-Pils-Idyll in Gefahr ist.

      • Bei den Ossis ja auch nicht. Aber ich lasse mich in ein paar Wochen gerne eines besseren belehren.

  • Dann bitte auch alle Entscheidungen neu abwickeln, allein schon der Demokratie wegen

  • Was ich nie verstehen werde, ist, warum die Gerichte so lange brauchen, bis sie zu einer Entscheidung kommen. Es sind schon wieder zwei Jahre vorbei, und die ganzen zwei Jahre lang wurde Saarbrücken von einem fehlerhaft gewählten Stadtparlament regiert. Ja wenn erst Dokumente aus Simbabwe hätten angefordert werden müssen, um den Sachverhalt zu klären, und weil mit Simbabwe kein Justizabkommen besteht, es so lange gedauert hätte, bis die Schriftsätze ausgetauscht wären, ja dann könnte ich das verstehen. Aber der Sachverhalt läßt sich doch schnell ermitteln und ist wohl auch unstrittig. Es geht nur um die Einordnung und Bewertung des Vorgangs. Nein, ich verstehe das nicht.

    • Schöne Glosse!

  • Wenn unsere „unabhängige“ Justiz pro AFD entscheidet, muss unsere Demokratie sowas von irregulär gehandelt haben!!

  • Ab und zu zuckt der Rechtsstaat noch…

  • Die Demokratie ist schon lange in Gefahr, gerade auch bei „Wahlen“ auf Kommunalebene.

  • In einem demokratischen System wird der Wählerwille akzeptiert.

  • Nach 2 Jahren wurde der vorsätzliche Wahlbetrug festgestellt… Und wie lange dauert es jetzt, bis tatsächlich Neuwahlen abgehalten werden? Bis zum nächsten regulärem Wahltermin ?

    • Und was ist mit den Entscheidungen die in den zwei Jahren getroffen wurden?

      Zurückgenommen werden sie bestimmt nicht…

  • 👍👍👍👍👍👍

  • Es ist schön zu sehen, wie „unsere Demokratie“ zusammenbricht und es Gerichte gibt, die nach „der Demokratie“ urteilen.

  • Was lange währt wird endlich gut….

  • Die entstehenden Kosten sollten die Verursacher tragen !!!

  • Das einzige was in „unsere Demokratie ©“ noch stört, ist die Opposition und die Wähler die falsch wählen.

  • Man zeige mir bitte jetzt und heute die Verfassung. Kommt. …. Jetzt.. Wo ist sie…

  • Ein echter demokratischer Prozess !
    Sieh an !
    Und das in Deutschland !

  • Auf Amts- bzw. Verwaltungsgerichtsebne entsteht inzwischen kontinuierlich Fehlurteil auf Fehlturteil. Erst ab der OG-Ebene kann man noch einigermaßpen Rechtssicherheit erkennen. Wann fällt dise Bastion? Sie marschieren erfolgreich weiter!

  • Wenn die Gesetze nicht mehr Wert sind als das Papier worauf sie geschrieben stehen, dann haben wir eine weitere deutsche Diktatur mit all ihren Folgen. Koruption, Lügen, Unterdrückung, Gleichschaltung der meisten Medien, Enteignung, politisch Verfolgte usw.

  • Alle verantwortlichen Antidemokraten müssen dem Steuerzahler die von ihnen verursachten Kosten aus privaten Mitteln erstatten.

  • Es ist immer wieder ein Erlebnis, eine korrupte Politik der Alt-Parteien fallen zu sehen! Nur weiter so!

  • So geht das. Anders lernt die Unseredemokratie es nicht. Sehr gut!

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