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Oberverwaltungsgericht

AfD-Ausschluss rechtswidrig – Saarbrücker Stadtrat muss neu gewählt werden

Die AfD durfte bei der Saarbrücker Stadtratswahl 2024 nicht antreten, weil die Wahlbehörden von zwei konkurrierenden Wahlvorschlägen ausgingen. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hält den Ausschluss für rechtswidrig. Das Landesverwaltungsamt muss nun eine Neuwahl anordnen.

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Das Rathaus St. Johann: Die AfD durfte bei der Saarbrücker Stadtratswahl 2024 nicht antreten. (IMAGO/BeckerBredel)

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Die Saarbrücker Stadtratswahl vom 9. Juni 2024 ist ungültig. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat der Berufung eines AfD-Mitglieds stattgegeben und das Landesverwaltungsamt verpflichtet, eine Neuwahl anzuordnen.

Auslöser war eine Entscheidung der Wahlbehörden: Die AfD durfte bei der Saarbrücker Stadtratswahl 2024 nicht antreten, weil aus Sicht des Gemeindewahlausschusses zwei konkurrierende Wahlvorschläge aus dem Umfeld der Partei vorlagen. Der Gemeindewahlausschuss wertete dies als unzulässige Mehrfachbewerbung und erklärte die Wahlvorschläge insgesamt für ungültig. Das Landesverwaltungsamt bestätigte diese Entscheidung.

Der Kläger hielt den Ausschluss für rechtswidrig. Er machte geltend, dass am Ende nur ein wirksamer Wahlvorschlag vorgelegen habe. Ein erster Wahlvorschlag aus dem August 2023 sei nach einer Mitgliederversammlung im Februar 2024 wirksam zurückgenommen worden. Dort seien neue Vertrauenspersonen bestimmt worden, die den ursprünglichen Vorschlag anschließend zurückgezogen hätten.

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte diese Argumentation zunächst zurückgewiesen. Es sah die Rücknahme des ersten Wahlvorschlags als unwirksam an. Das Oberverwaltungsgericht folgte dem nicht. Nach seiner Auffassung waren die ursprünglich benannten Vertrauenspersonen durch Beschluss der Mitgliederversammlung wirksam ersetzt worden. Die einschlägigen Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes seien verfassungskonform auszulegen. Maßgeblich sei dabei die durch Artikel 21 des Grundgesetzes geschützte Parteiautonomie.

Damit durfte der zweite Wahlvorschlag nach Ansicht des OVG nicht zurückgewiesen werden. Ein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbewerbung habe nicht vorgelegen, weil der erste Wahlvorschlag wirksam zurückgenommen worden sei.

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Für die AfD ist es bereits der zweite juristische Erfolg im Zusammenhang mit der saarländischen Kommunalwahl 2024. Auch bei der Wahl zur Regionalversammlung Saarbrücken war die Partei nicht zugelassen worden. Diese Wahl wurde ebenfalls für ungültig erklärt; das OVG bestätigte die Entscheidung im März 2026, indem es den Antrag des Landesverwaltungsamts auf Zulassung der Berufung zurückwies.

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25 Kommentare

  • Wann werden die Verantwortluchen angeklagt?

    • Angeklagt ist vieleicht etwas übertrieben aber wie sieht es aus mit den Verfahrenkosten und die Kosten der Neuwahl. Die müssten die Verantwortlichen aus eigener Tasche zahlen und nicht der Steuerzahler!

      • Sorry, die lügen bewusst und diskriminieren wie 33 und es sind wieder Linke!

    • Nicht nötig. Entschlumpfung ist Handarbeit. Ich ruf nachher mal bei Lina an was sie so plant.

      -20
      • Von wem?
        Von euch?
        Wenn wir die komplette Macht haben werdet ihr euch doch wieder gegenseitig bespitzeln.

        -20
  • Manchmal gibt es doch einen Hoffnungsschimmer

    • Ja, vielleicht wird die AfD irgendwann doch noch verboten.

      -25
      • Auch wenn der VS dafür kämpft, es ist leider vorbei mit einem Verbot.
        Ich hoffe aber auf ein Großreinemachen auf der linken Seite.

  • Wieder einmal haftet der Steuerzahler am Ende für die Willkür von Politikern.

  • Vielleicht mal was zum Nachdenken in Sachen Demokratie und Rechtsstaat. In Dortmund wollte der Stadtrat ein Zeichen setzen und beschloss Anfang des Jahres, keine Entscheidungen mehr zu treffen, wenn eine Mehrheit nur mit Stimmen der AfD zustande käme. Die Kommunalaufsicht in Arnsberg erklärte den Vorgang für unzulässig. Nach ihrer Einschätzung verletzt der sogenannte „Brandmauer-Beschluss“ die Gleichbehandlung aller Ratsmitglieder. Jedes Ratsmandat sei gleich viel wert – egal, wer es innehat. Der Grundsatz: In einem demokratisch gewählten Rat darf keine Stimme von vornherein ausgeschlossen werden. Ach ja, mit Urteil vom 16.05.2022 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf ein ähnliches Vorgehen in Kaarst bereits für rechtswidrig erklärt. Aber was stört bestimmte Politiker schon geltendes Recht und demokratische Grundsätze, wenn sie sich mit angeblicher Moral präsentieren wollen.

  • Kein Wunder, dass „unsere Demokratie“ massive Probleme mit der Demokratie hat.

  • Wenn unsere „unabhängige“ Justiz pro AFD entscheidet, muss unsere Demokratie sowas von irregulär gehandelt haben!!

  • Und für diese simple Feststellung braucht man als Gericht zwei Jahre?
    Und was ist mit dem Wahlausschuss, der hier eine falsche Entscheidung traf? Übergehen zur Tagesordnung, oder wie?
    Auf jeden Fall wünsche ich der AfD bei der Neuwahl mehr als 50 %. Sollte im Bereich des Möglichen liegen.

  • Ab und zu zuckt der Rechtsstaat noch…

  • Dann bitte auch alle Entscheidungen neu abwickeln, allein schon der Demokratie wegen

  • Das einzige was in „unsere Demokratie ©“ noch stört, ist die Opposition und die Wähler die falsch wählen.

  • die Kartellparteien handeln rechtswidrig. Jetzt bitte auch die Ludwigshafener OB-Wahl annullieren und die Wahl mit dem Kandidaten Paul von der AFD wiederholen.

  • Es ist immer wieder ein Erlebnis, eine korrupte Politik der Alt-Parteien fallen zu sehen! Nur weiter so!

  • Immerhin gingen rd. 2 Jahre bis zu dieser Entscheidung ins Land. In der Zwischenzeit haben nicht legal gewählte Stadträte ihre politische Linie in Haushalten, Bebauungspläne, Gebührenordnungen, Vereinsspenden, Personaleinstellungen, Beförderungen etc. in Gesetzesform gegossen. Das wird nicht rückabgewickelt. Auch hier gilt für die Altparteien: Rechtsbrüche lohnen sich.
    Man müsste eine solche Altparteien-Bagage endlich in Haftung nehmen oder auch dem Strafrecht zuführen.

  • Unglaublich: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist rechtsextremistisch
    unterwandert. Sind die rechten Richter noch – oder wieder im Amt?

    • Gerdolfo versteht seine eigene Ironie nicht und macht Werbung für schwarzseher

  • Ab und an zuckt diese Justiz noch !
    Ein wirklicher Rechtsstaat sieht allerdings vermutlich anders aus !

  • Gut so.. Das Unrecht darf sich nicht manifestieren. Mit allen Rechtsmitteln muss die AFD dagegenhalten. Und hat Erfolg. Weiter so. Es gibt anscheinend noch ein gerüttelt Mass an korrekten Richtern. Beispielhaft.

  • Unsere D E M O K R A T I E

  • Man bekommt wieder bestäitgt, dass viele Ämter, Justiz, Politzei, usw. von den RRG Terroristen und Antidemokraten durchsetzt wurde und ist.
    Diese gehören alle wieder von den zugeschusterten Posten von RRG enthoben und mal regulär arbeiten geschickt, wodurch sich der sog. Fachkräftemangel beheben ließe 🙂 Oder eben doch nicht, da bildungs- wie leistungsferne Hirntote die zudem noch stinkend dahinfaulen.

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