Oberverwaltungsgericht
Abschiebung trotz Randalen gestoppt: ehemaliges IS-Mitglied wieder auf freiem Fuß
Am Montag wehrte sich ein verurteiltes ehemaliges IS-Mitglied gegen seine Abschiebehaft. Daraufhin stoppte ein Gericht dessen Abschiebung, weil er in seiner Heimat Tod und Folter fürchten müsse. Jetzt ist der verurteilte Tadschike wieder auf freiem Fuß.

Die Abschiebung eines verurteilten Tadschiken, der wegen seiner ehemaligen IS-Mitgliedschaft abgeschoben werden sollte, wurde nun kurzfristig gestoppt. Als der verurteilte Migrant am Montag in Abschiebehaft genommen werden sollte, drohte er, sich mit einem Messer am Hals zu verletzen.
Nach Polizeiangaben begann der 39-jährige Tadschike im Vorraum der Polizeiwache zu randalieren und sich körperlich gegen die Haft zu wehren. Dabei soll er eine Tür mit einem Stuhl beschädigt und sich selbst mit einem Cuttermesser am Bauch verletzt haben. Der Polizei gelang es nach etwa drei Stunden, den Mann festzunehmen.
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Doch einen Tag später reichte der Tadschike einen Eilantrag ein, woraufhin das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied, seine Abschiebung auszusetzen. Dem Straftäter drohe in Tadschikistan Folter und Todesstrafe, hieß es in der Begründung.
Laut einer Sprecherin des OVG dürften generell keine Menschen in ein Land abgeschoben werden, in dem das Leben des Betroffenen bedroht sei. Darunter würden auch Straftäter oder mutmaßliche Gefährder fallen.
Zwar ist die Entscheidung des Gerichts nicht abschließend, da noch zwei weitere Verfahren bezüglich der Abschiebung des ehemaligen IS-Mitglieds geprüft werden müssen, allerdings befindet sich der Tadschike nun wieder auf freiem Fuß.
Der Tadschike war Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat. Aufgrund seiner Mitgliedschaft wurde er im Jahr 2017 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nachdem er seine Haft abgesessen hat, sollte der Tadschike abgeschoben werden.
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Dass unser Leben bedroht ist, interessiert aber nicht.
„Dem Straftäter drohe in Tadschikistan Folter und Todesstrafe“
Vielleicht, weil er im Namen des IS Leute gefoltert´und getötet hat? Was in den Augen mancher deutscher Politiker natürlich nicht weiter schlimm ist.
„Der Polizei gelang es nach etwa drei Stunden, den Mann festzunehmen.“
Noch Fragen ?
Unfassbar was in diesem Land vor sich geht. Aber was soll’s 80% haben das so gewählt.
Das ist das allerbeste Deutschland ever. Was für ein Armutszeugnis, und er befindet sich auf freien Fuß.
Der Tadschike war Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat. Aufgrund seiner Mitgliedschaft wurde er im Jahr 2017 zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Die Begründung seitens Gericht ist an Erbärmlichkeit nicht zu überbieten, bei der Vorgeschichte.
„Trotz Randal“. „TROTZ“ Randale. Wie bitte?
Im „Handbook Germany“, einer Webseite, die wir von unseren Steuergeldern mitbezahlen, wurde Flüchtlingen Tipps gegeben, wie sie eine Abschiebung verhindern.
Eine davon war: Randaliert im Abschiebeflieger. Dann seid ihr ein Sicherheitsrisiko und das Flugzeug kann nicht starten.
Ich glaube, mittlerweile wurde die entsprechende Seite auf Handbook Germany gelöscht. Hier ein Artikel dazu: https://www.focus.de/politik/deutschland/handbook-germany-portal-gibt-anleitung-wie-man-nicht-abgeschoben-wird-regierung-foerdert-es_id_260306838.html
Der kam nicht frei, „obwohl“ er randaliert hat, sondern genau weil er randaliert hat. Flugsicherheit geht vor Abschiebung.
Kaputtes Land.
No comment
„allerdings befindet sich der Tadschike nun wieder auf freiem Fuß.“
Jeder von uns, der auf einer Polizeiwache randaliert und dabei mit einem Messer droht, atmet erstmal monatelang gesiebte Luft in U-Haft. Manche sind eben gleicher.
Cuttermesser ? 3 Stunden für die Festnahme ? ja stimmt der Attentäter von Magdeburg wurde ja auch zu hart angefasst und es dauert ja auch bis man die Samthandschuhe angezogen hat. Außerdem wurde sicher vergessen die Messerverbotszone im Polizeirevier zu beschildern. Die Billigere Variante wäre sicher ein Dienstwaffeneinsatz gewesen aber wenn der Polizist nachher härter bestraft wird als der potentielle Gewalttäter sind die Polzisten ohne Rückendeckung am Ende die Dummen.
Ich verstehe nicht warum dieser Mann gefährdet sein soll. Ist er noch Anhänger des IS oder der Al Qaida, dann findet er in der Grenzregion zu Afghanistan viele Gleichgesinnte. Hat er sich vom IS verabschiedet, muss er in die Regionen gehen, wo die Terroreinheiten nicht sind, denn die gibt es auch in Tadschikistan.
Hat er Straftaten verübt und diese sind bekannt, muss er sich dafür verantworten. Es droht ihm aber keine Gefahr für Leib und Leben, denn die Todesstrafe ist ausgesetzt.