„Wahleinmischung“
Verstößt Bidens Justizministerium mit diesem Trump-Anklagepapier gegen eigene Regeln?
Eine neue, mehr als 160 Seiten lange Anklageschrift gegen Trump macht die Runden. Aber hätte das US-Justizministerium diese überhaupt einreichen dürfen? Schließlich gibt es eine interne Regel, die Strafverfolgungsschritte gegen Kandidaten so kurz vor einer Wahl verbietet.

„Neue Anklageschrift belastet Trump schwer“, titelte die Tagesschau. So oder so ähnlich ging es gestern durch deutsche und amerikanische Medien. Tatsächlich vor Gericht „belasten“ können Trump natürlich nur Beweise, nicht Vorwürfe – nichts anderes ist schließlich die Anklageschrift von US-Sonderermittler Jack Smith.
Hintergrund ist die Washingtoner Anklage gegen Trump, bei der ihm Betrug gegen die US-Regierung, Behinderung des Kongresses und Verschwörung gegen das Wahlrecht von US-Bürgern im Rahmen seines Verhaltens nach der Präsidentschaftswahl 2020 vorgeworfen wird. Das ganze Verfahren steht aber spätestens seit dem Supreme Court-Urteil zu Trumps Immunität (Apollo News berichtete) auf wackligen Beinen.
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Dennoch wirft das Prozedere auch abseits vom Inhalt Fragen auf. Trump selbst etwa kritisierte das Vorgehen als „Wahleinmischung“ seitens Bidens Justizministeriums. „Sie haben ihre eigenen Regeln missachtet“, schrieb Trump auf seiner Plattform Truth Social. „60 Tage vor einer Wahl darf das Justizministerium absolut nichts tun, was einen Fall verfälschen oder beeinflussen könnte“, so Trump weiter.
Tatsächlich gilt seit langem die ungeschriebene Regel, dass „Staatsanwälte die öffentliche Bekanntgabe von Ermittlungsschritten in Wahlangelegenheiten oder die Erhebung von Anklagen gegen einen Kandidaten für ein Amt innerhalb von 60 Tagen vor einer Vorwahl oder allgemeinen Wahl vermeiden“, wie es etwa 2018 der damalige Generalinspekteur des Justizministeriums, Michael Horowitz, in einem Bericht schrieb.
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Der ehemalige FBI-Direktor James Comey sprach einst davon, dass es „eine sehr wichtige Regel ist, dass wir […] es vermeiden, im Vorfeld einer Wahl irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen“. Ziel der Regel ist es, den Anschein zu vermeiden, die amtierende US-Regierung und ihr Staatsanwälte würden sich zu Gunsten oder Ungunsten eines Kandidaten in die Wahl einmischen, indem man öffentlichkeitswirksame Schritte wie Anklagen, Vorladungen oder ähnliches aufschiebt.
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Robert Habeck könnte eine Gastdozentur an der University of California erhalten. Dort soll er gemeinsam mit Ökonomin Ulrike Malmendier eine Vorlesungsreihe zu Krisen halten.Die Regel selbst hat auch Kritiker: Einige Juristen argumentieren, das Aussetzen oder Aufschieben von diesen Schritten sei selbst eine politische Beeinflussung zugunsten eines Kandidaten, schließlich schütze sie womöglich jemanden vor Strafverfolgung nur, weil eine Wahl ansteht – und verwehrt Wählern das Wissen darüber.
Sonderermittler Smith aber akzeptiert die 60-Tage-Regel eigentlich grundsätzlich: Deshalb argumentierte er auch in Trumps Fall damit, er würde nicht gegen die Regel verstoßen, da das Verfahren gegen ihn ja bereits länger laufe – also nur die ursprüngliche Anklage unter die Regel falle, nicht aber spätere Anklageschriften.
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Dennoch hat es das jetzt veröffentlichte Dokument in sich: Mit über 160 Seiten ist es lang genug, ein Buch zu füllen und liefert eine eigene detaillierte Darstellung der Ereignisse rund um die Wahlkontroversen 2020 – die eben keine Beweise sind, sondern lediglich die Sicht der Staatsanwaltschaft in dem Fall ausdrücken.
Trotzdem dürfte das vielerorts medial als praktisch offizielle Darstellung präsentiert werden. Diese Ansicht ist auch der Trump-kritische Ex-Staatsanwalt Andy McCarthy. Er beschreibt im konservativen Magazin National Review die Problematik: „Prozesse sind chaotisch und unvorhersehbar; die schriftlichen Beschreibungen der Staatsanwälte dessen, was sie zu beweisen hoffen, sind oft überzeugend und belastend. Deshalb weist der Richter die Jury bei einem Prozess routinemäßig darauf hin, dass eine Anklageschrift und die Argumente eines Staatsanwalts nur Behauptungen sind, keine Beweise.“
„Hier hingegen“, so McCarthy weiter, „wird es keine warnende Ansprache geben. Smiths Behauptungen werden von den Demokraten verwendet und von den Medien wiederholt, als wären sie feststehende Tatsachen.“
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Das wird wieder viele Stimmen mehr für Trump geben – und das ist gut so! Der Deep-State hat panische Angst vor ihm, weil er nicht aus ihrer Mitte stammt und somit keinem dieser Beamten verpflichtet ist.
Ich hoffe Mr. Trump gewinnt die Wahl und räumt dann in den US Behörden gründlich auf… Etwas das auch Deutschland gut täte.
Die amerikanische Baerbock versucht alles um zugewinnen.
Interne Regeln.
So wie Alterpraesident oder Vizepraesident im Parlament ?
Da wurde wohl irgendwann die Geschaeftsordnung geaendert.
Linksextremisten duerfen alles, was sie wollen.
Ob dies das nun durften oder nicht, ist egal, denn was in den 160 Seiten zu stehen scheint, schadet Trump eher nicht, weil es heiße Luft zu sein scheint und lange bekannt ist.
Der „Deep State“ arbeitet ja schon lange gegen Trump, das ist kein Geheimnis. Gerade jetzt, als Vance das Rededuell gegen Walz klar gewann, werden solche politisch getriebenen Einmischungen in den Wahlkampf offenbar immer wichtiger.
Vieleicht nicht ganz vergleichbar: aber in der „Reality-Show“ „Die 100“ der ARD wurde ja auch kurz vor dem Wahlsonntag in Brandenburg massiv zugunsten der etablierten Parteien eingegriffen, und das genau bei dem Wählerpotenzial über 60 Jahren Alter, das gegebenenfalls noch ÖRR schaut.
Die Regeln und Gesetze der Dem’s gelten nur für andere. Nie für sie selbst. Wie in Deutschland.
Dass es das erste Mal ist, wage ich ernsthaft zu bezweifeln!
Hier ist es jedenfalls an der Tagesordnung. Im Kleinen wie im Großen.
Kanada, GB und France ist auch ganz groß darin. … Da fragt sich, wo nicht? Aufzuzählen wo es weniger bis gar nicht passiert, dürfte es wesentlich leichter machen.
Intern, extern, komintern, scheißtern: Regeln waren den Linken seit ihrem ersten systemischen Auftreten (1848, als die beiden Faulsäcke ihr Programm, das gerade gegenwärtig noch für so manchen Champagnerkommunistin seine Evidenz entfaltet, freischalteten) nur wichtig, solange sie diese nach Belieben ausser Kraft setzen konnten.
Nunja, was heißt denn eigentlich links, o Mettmario?
Er ist und bleibt Präsident und das ist gut für die Weltbevölkerung
An der Wahl haben der deutsche Mainstream in den Talkschauen der nächsten 33 Tagen, die deutschen Bürger und die amtierende Regierung keine Aktien drin!
Wo es keinen Staat gibt, kann auch der kein Staat haften!
12-1983 BVerfGE – die BRD hat kein Staatsgebiet: Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. Juli 1973 mit dem Az: 2BvF 1/73 und Urteil BVG U 2 BVR 373/83 von 1987 und Deutscher Bundestag Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015. – Die BRD hat keine Staatsgewalt: Staatsgewalt als wichtigstes Kriterium eines Staates ist die Fähigheit, die Herrschaft im Staat selbst (unabhängig) zu organisieren und auszuüben (Rechtswörterbuch).