Corona-Atteste
Gefängnis für Corona-Ärztin, Bewährung für Vergewaltiger: Die Doppelmoral des Dresdner Richters
Am Montag wurde eine sächsische Ärztin wegen des falschen Ausstellens von Corona-Attesten zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Derselbe Richter hatte im März einen mehrfachen Sexualstraftäter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann ist jetzt auf freiem Fuß.
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Doppelmoral im Gerichtssaal: Der vorsitzende Richter am Landesgericht Dresden, Jürgen Scheuring, verurteilte am Montag eine Ärztin, die irreguläre Corona-Atteste ausstellte, wegen Betrugs zu fast drei Jahren Haft. Im völligen Kontrast dazu bedachte der Richter einen dreifachen Vergewaltiger im März nur mit der Mindeststrafe – und setzte diese zur Bewährung aus. Während die Ärztin, die niemandem körperlich schaden wollte, ins Gefängnis muss, bleibt der Sexualstraftäter auf freiem Fuß – obwohl sein Opfer dermaßen traumatisiert wurde, dass die 45-jährige Frau nicht einmal verhandlungsfähig war.
Der Angeklagte soll eine Mitarbeiterin seiner Kanzlei jahrelang misshandelt und zudem dreifach vergewaltigt haben. Im Strafgesetzbuch ist dafür unter Paragraf 177 Absatz 6 eine Mindeststrafe von zwei Jahren vorgesehen. Ebenjenes Strafmaß veranlasste Scheuring. In Deutschland können Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden – so auch in diesem Fall. Der Missbrauchstäter ist nach siebenmonatiger Untersuchungshaft seit März wieder auf freiem Fuß.
Anders erging es Bianca Witzschel. Die Hausärztin soll zwischen 2021 und 2022 über 1.000 gefälschte Corona-Atteste ausgestellt haben, die vom Tragen einer Maske und dem Impf- sowie Testnachweis befreiten. Damit soll sie 47.000 Euro erwirtschaftet haben. Für erwerbsmäßigen Betrug sieht das Strafgesetzbuch unter Paragraf 263 Absatz 3 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahre vor.
Zur Last gelegt wurde der Ärztin außerdem der illegale Besitz eines Elektroschockers. Der Richter verurteilte Witzschel deshalb zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Das Strafmaß kann also nicht zur Bewährung ausgesetzt werden und befindet sich weit über dem Mindeststrafmaß. Der Richter begründete das mit der unsicheren Lage in der Pandemie, das Gesundheitssystem sei stark strapaziert gewesen und es habe während dieser Zeit viele Todesfälle gegeben. „Wir hatten eine Epidemie, die vergleichbar war mit der Cholera des 19. Jahrhunderts“, sagte Scheuring.
Damit wird deutlich: Das Vorgehen von Witzschel war in den Augen des vorsitzenden Richters gefährlich – auch, wenn das in Bezug auf den Straftatbestand „Betrug“ gar nicht zu beurteilen ist. Zudem hat die Ärztin keiner Person direkt geschadet – der Sexualstraftäter schon. Dennoch misst das Landgericht hier mit zweierlei Maß. Und auch die Staatsanwaltschaft nahm Witzschel scharf in die Mängel: Vier Jahre und zehn Monate Haft forderte die Behörde. Der Richter blieb zwar unter diesem Strafmaß, kam dennoch der Forderung nach, die illegal eingenommenen 47.000 Euro gerichtlich einziehen zu lassen und Witzschel die Approbation zu entziehen. Die Ärztin erhielt ein dreijähriges Berufsverbot (Apollo News berichtete).
Bereits im Vorfeld der Verhandlungen hatten die Ermittler einen enormen Aufwand betrieben, um den Betrug der Ärztin aufzuklären. Zahlreiche Hausdurchsuchen wurden durchgeführt, vor allem in Bayern durchkämmte die Polizei 140 Privatwohnungen. Insgesamt habe man 174 unrichtige Atteste sicherstellen können. 360 Polizisten waren im Rahmen der Hausdurchsuchungen im Einsatz – eine verhältnismäßig hohe Zahl (Apollo News berichtete).
Es drängte sich der Eindruck auf, durch Witzschels Fall sollte auch ein politisches Exempel statuiert werden. Bevor es überhaupt zum Prozess gegen die 67-Jährige kam, musste die Frau neun Monate in Untersuchungshaft ausharren. Am 14. November 2023 wurde dann der erste Verhandlungstag eröffnet – und Witzschel, in Handschellen gelegt, von mehreren Sicherheitsbeamten in den Gerichtssaal geführt. Die Verhandlung fand außerdem nicht wie üblich im Landgericht statt, sondern im Prozessgebäude neben der JVA Dresden am Hammerweg.
Hier wurden beispielsweise Mitglieder des Remmo-Clans, die Ende 2019 einen Millionenwert bei einem Einbruch in das Dresdner Grüne Gewölbe erbeuteten, oder die Linksextremistin Lina E., die brutale Überfälle auf mutmaßliche rechte Akteure vorbereitet haben soll, verurteilt. Witzschel wird hier mit einer Auswahl der bekanntesten deutschen Verbrechern unserer Zeit so indirekt gleichgestellt.
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Noch dazukommt, dass sich die Staatsanwaltschaft im Falle des Sexualstraftäters offenbar zurückhaltender zeigte – sie kam nur zufällig auf seine Spur. Ursprünglich war der Anwalt wegen möglichen Drogenhandels und Geldwäsche in den Fokus der Behörde gerückt. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Ermittler des Bundeskriminalamts dann aber auch Datenträger mit Aufnahmen der Missbrauchstaten, die der 62-Jährige an seiner 45-jährigen Mitarbeiterin ausgeübt haben soll. Wegen der Verjährungsfrist waren allerdings nur die Fälle der letzten fünf Jahre juristisch relevant.
Kann man hier von einer Schandjustiz sprechen?
Ja.
Man *kann* schon… Wenn man allerdings nicht auf einer „Delegitimierer“-Liste beim Verfassungsschutz landen will (mit allen Konsequenzen) sollte man dies tunlichst unterlassen… Aber sowas würde doch eh keiner denken. Niemals! Könnte ich mir nie vorstellen…
Und immer dran denken: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold (es sei denn natürlich es geht „gegen rechts“, dann ist Schweigen „rechts“ !) 😉
Im Sozialismus/Kommunismus befindet man sich, wenn die Guten ins Lager kommen und die Verbrecher laufen gelassen werden. So war das, so ist das. Ideologie braucht Ideologen, und keine Kritiker.
„Ein kommunistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.“ Alexander Issajewitsch Solschenizyn
Eine allgemeine Amnestie für alle Verurteilte wäre angebracht, nach dem die politische Absicht der Maßnahmen für alle bekannt wurde. Selbstverständlich müssen auch sämtliche Strafgelder bzw. Bußgelder zurück bezahlt werden. Anders ist eine wirkliche Aufarbeitung nicht zu bewältigen!
Ich sehe das Problem bei einer allgemeinen Amnestie, daß die Politiker sich unbedingt selbst mit auf diese Liste setzen möchten. Ich halte es daher für wichtiger die großen Schweine juristisch zu belangen, so leid mir es auch für die kleinen Leute tut.
Neben der Amnestie fuer bestimte Vergehen ist auch eine automatischer Schuldspruch fuer alle Verantwortlichen dieser Massnahmen notwendig.
Die Offenlegung der RKI-Files beweist bereits in der jetzigen Form, obwohl immer noch Teile geschwärzt sind, dass die Ärztin mindestens Widerstand im Rahmen des Art. 20 (4) des Grundgesetzes geleistet und insoweit legitim gehandelt hat. Aber bestraft wurde die Ärztin wegen Ungehorsam. Offensichtlich hat man es hier mit einem Gericht zu tun, das nicht nur sich, sondern auch gleich das Recht vor der Obrigkeit gebeugt hat oder einfach mit einer schlampigen Arbeitsweise von Staatsanwaltschaft und Gericht. Zum Glück gibt es noch eine weitere Instanz.
Ich hoffe nicht, daß die Dame bis zum BVerfG ziehen muß, um Gerechtigkeit zu erfahren.
Und selbst da ist die Gerechtigkeit fragwürdig.
Bei einem Verbotsverfahren der AfD wäre es anzunehmen, aber ob der Staat auch in diesem Fall bis zum Äußersten gehen würde? Ich weiß es nicht!
Bei mir war beim OLG Frankfurt Schluß und meiner Revision wurde stattgegeben.
Vor Gericht wird Recht gesprochen, nicht Gerechtigkeit… das ist nicht zwangsläufig dasselbe… 😉
Dazu habe ich mich gestern schon geäußert.
Heute vielleicht nur dies: jeder Beamte leistet
seinen Eid auf unsere Verfassung. Und jeder
Amtsträger sowieso. Und das Grundgesetz
geht davon aus, daß dem Wohle des deutschen
Volkes zu dienen und Schaden von ihm zu wenden
ist. Genau das hat die Ärztin aus einem inneren
Antrieb getan, und wird jetzt genau von solchen
Typen verknackt. Da muß sich doch jeder, der noch
einigermaßen gerecht empfindet, wie vom Elch
geknutscht fühlen. Geht es eigentlich noch absurder?
Egal wie es ankommt: Der Unterschied zwischen einer Verfassung (wie in den USA) und dem Grundgesetz (wie hier in der BRD) ist der, daß man eine Verfassung niemals ändern kann und darf. Das ist bei dem Grundgesetz anders. Und das IST ein wichtiger Unterschied, ganz gleich in welche Ecke man durch diesen Hinweis eventuell geschoben wird.
Auch eine Verfassung kann ausgetrickst werden. Undd as passiert gerade auch in den USA massiv, ob Waehlerregistierung fuer Nicht Staatsbuerger, Bumpstock Bann, usw.
Man kann die Richter noch nicht auf Linie bringen, aber man kann linientreue Richter bei politischen Prozessen einsetzen. Der Staat wusste, welche Urteile man von Roland Freisler oder der roten Hilde erwarten konnte. Es muss demokratisch aussehen, aber die Obrigkeit muss alles in der Hand haben.
Die Ehefrau von Herrn Freisler hat sich sogar eine Kriegswitwenrente erstritten. Weiterhin bezweifle ich das der Richter Freisler jemals vor Gericht gestellt worden wäre, hätte er den Krieg überlebt. Die meisten Richter waren anschließend wieder in Amt und Würden und erst nach Veröffentlichung des Braunbuches poe a poe in den Ruhestand versetzt. Bestes Beispiel war MP Filbinger, der als Militärrichter der Kriegsmarine noch nach Kriegsende in Wilhelmshaven noch Seeleute wegen Fahnenflucht hinrichten ließ.
Ja und bekannt wurde auch sein absurder Kommentar zu diesen Vorwürfen. Er sagte „was früher recht war kann heute kein Unrecht sein“ und genau so im alten Nazi Jargon handelte der Richter und die Staatsanwaltschaft in Dresden. Maske tragen war obwohl das heute jeder weiß, dass das weder medizinisch noch pandemisch sondern ausschließlich politisch gewollt war, eine Rechtsanordnung. Statt nun alle Verurteilten nachträglich frei zu sprechen und Bußgelder zurück zu erstatten. wird diese Ärztin die Leben retten wollte zu 2 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt, Vom gleichen Richter der zuvor einen mehrfach Vergewaltiger zur Bewährungsstrafe verurteilt hat. Ja das ist die bittere Realität im Lande.
„Ist dies schon Wahnsinn, so hat es doch Methode“
(William Shakespeare, Hamlet)
Wenn Deutschland eine Überdachung hätte, wäre es eine Anstalt.(H.M.Broder)
NULL Moral!!!
Da ist klar, wo dieser Richter politisch steht. Und wie die juristischen Würdenträger zu unseren Gesetzen stehen. Nicht zu vergessen, die linientreue zur Ampel die keine Kritik zulassen will.
So sieht Verurteilung im Namen des Volkes im besten Deutschland aller Zeiten aus
„Im Namen des Volkes…“
Mit diesen exemplarischen Urteilen wird das Dilemmer Deutschlands offenkundig. Wie schon zu einer früheren Periode scheint der Justiz ihre Objektivität abhanden gekommen zu sein. Ein Großteil der Richter meint wohl, dass sich ihre sachliche Unabhängigkeit auch auf die gesetzlichen Grundlagen erstrecke, zu einem Freiraum, der sich vom augenblicklichen Zeitgeist und Dienstherrn her bestimmt.
Wie ist es sonst zu erklären, dass offenkundige Gesetzesverstöße, die sich gegen die Gesellschaft als solche richten, wie Mitbürgern die Gelenke zu zertrümmern oder die Stromversorgung des Rheinlandes zu sabotieren, wenn überhaupt, mit Strafen bedacht werden, die als Zustimmung und Lob empfunden werden.
(Der Vergewaltiger) „soll eine Mitarbeiterin seiner Kanzlei jahrelang misshandelt und zudem dreifach vergewaltigt haben.“
Es handelt sich um einen Anwalt.
Sollte da nicht eine Überprüfung möglicher früherer Kontakte zwischen dem Richter und dem Anwalt stattfinden?
Sollte nicht, um Interessenskonflikte von vornherein auszuschließen, der ganze Prozeß in einer anderen Stadt oder gar in einem anderen Bundesland stattfinden?
Solche Geschichten sind wirklich irre. Jahrelang mißhandelt? Eine Mitarbeiterin? Dreimal vergewaltigt? Und das auch noch dokumentiert? Und da ist dann einer der Täter und die andere das Opfer? Hat sie nach der Vergewaltigung dann brav weiter die Aktenablage gemacht? Und ist am nächsten Tag pünktlich zur Arbeit gekommen?
Was soll der Unsinn mit „Moral“, es geht um Recht und daher um Doppelstandards nach politisch/ethnischem „Hintergrund“, also um politische Justiz. Da hat Moral nichts zu suchen und ist dort auch nicht zu finden, es ist schlichte Diktatur, schlicht kriminell.
Arzt und Patient entscheiden gemeinsam über körperliche Eingriffe. Wenn sich hier die Politik meint aufspielen zu müssen und es angeblich besser zu wissen glaubt und erst recht ein „Computer-Viren-Doktor“ meint, die ganze Welt müsse in die Nadel getrieben werden, dann ist dass verkehrte Welt und abzulehnen. Freiheit für Bianca, im Namen des Volkes.
Da scheint es sich um Frauenfeindlichkeit zu handeln. Eine Therapie tut dringend not, bevor die Bevölkerung noch mehr Vertrauen in die gerichtliche Rechtsprechung wegen solcher Fehlurteile verliert!
Also mein glauben an Gerechtigkeit vor Gericht ging bei mir schon in den 1980ern verloren aus damals privaten Erfahrungen.
Es war ein Verhalten mehrer Richter wo man das Urteil einfach nicht akzeptieren konnte. Eine begruendete Niederlage vor Gericht haette man akzeptieren koennen, wenn ein richter aber sagt, „Gesetze interessieren micht hier nicht“ oder „es kann ja noch ein Flugzeug auf das Haus (meiner Mutter) fallen“ nimmt man Urteilssprueche einfach nicht ernst.
Landesgericht Dresden: Juristerei in bester deutscher Tradition. – est 1933
„Furchtbare Juristen“ – eine weitere Parallele zu vor 90 Jahren …
Der Richter hat doch einen Namen.
Gibt es rechtliche Gründe, die die Nennung seines Namens verhindern?
Wird im ersten Absatz genannt „Doppelmoral im Gerichtssaal: Der vorsitzende Richter am Landesgericht Dresden, Jürgen Scheuring,“
Ernsthaft, wer etwas anderes erwartet hat, hat noch immer nicht verstanden, was geht. Lauft aus diesen Europa weg, wenn ihr jung seid. Ich bin zu alt. 😵💫
Faschistoide Verhaltensweisen.
Gegen jegliche wissenschaftliche Evidenz.
Gegen den Nürnberger Kodex.
Gegen Grundrechte und Menschenrechte.
Das heißt jetzt was ?
Wenn sie nächstes mal diese totalitären Faschistenmethoden versuchen müssen sofort ALLE auf die Straße und mit allen Mittels dagegen anschreiben.
Dieser Richter und der Staatsanwalt gehören sowas von in den Knast. Was ist mit unserem Rechtssystem los. Die Ärztin hat die Gesundheit geschützt und muss dafür auch noch ins Gefängnis. Jeder Arzt der den Dreck verimpft hat, gehört eher dorthin.
Wie abartig, die CDU muss endlich weg, ich gehe stark davon aus, dass so ein Richter dieser Partei angehört!
Ich finde das ist ein riesiger Skandal und es ist schade, das viele sowas gar nicht erst mitbekommen. Den die Medien, welche die Leute meistens konsumieren gar nicht aufklären oder darüber schweigen.
Danke Apollo News.
Ich bin dabei zwiegespalten. Ich sehe es nicht vollständig so, dass die Ärztin zu hoch bestraft wurde. Vielmehr wurde der Sexualstraftäter zu gering bestraft. Hier sollten die Strafen unbedingt erhöht werden.
Bei der Ärztin ging es nicht nur darum, Atteste gefälscht zu haben, sie hat sich das auch noch bezahlen lassen. Betrug in 1000 Fällen ist keine geringfügige Sache. Juristisch kann ich nicht beurteilen, ob jemand ohne Vorstrafen bei einem Betrugsfall in nicht unerheblichem Umfang normalerweise so hoch bestraft wird oder es normalerweise eine Bewährungsstrafe gibt. Nimmt man noch die gesellschaftspolitischen Umstände hinzu – wie sieht es dann aus?
Eine juristische Einschätzung würde mich dabei schon interessieren.
Dass dieser Fall eine politische Note hat, ist allerdings nicht von der Hand zu weisen. Na wie geschrieben – bin zwiegespalten. Eine General-Amnestie im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen würde ich auch gut finden.
Kannstbdu erklären, was ein „gefälschtes attest“ ist?
Ein attest für eine Person die es gar nicht gibt oder sowas?
Wer hat die 1.000 Fälle gezählt?
Vielleicht waren es nur 869 Fälle.
Ärzte müssen Atteste nicht kostenlos ausstellen.
Wenn auf Verlangen ein Attest ausgestellt wird, man auch dafür bezahlt, also erhält, was man benötigt, um nicht krank zu werden, wie könnte man da betrogen worden sein? Schließlich muß der Patient dem Arzt seine Probleme schildern, der muß sie sich anhören und ein Dokument ausstellen. Das ist Arbeit, die bezahlt werden muß, eine Selbstverständlichkeit!
Verehrter Holger P ich glaube so kann man die Geschichte der Ärztin nicht betrachten. Wir sind ja inzwischen informiert, dass Corona weder medizinisch noch pandemisch behandlungsbedürftig war, sondern ausschließlich politischen Zwecken diente. Insofern müsste man allen Verurteilten und allem Bußgeldzahler Gerechtigkeit widerfahren lassen. Es kann doch nicht sein, dass die Staatsmacht Menschen verurteilt für Taten die formaljuristisch niemals hätten geahndet werden dürfen. Wenn man Menschen mit diesem Coronazirkus schon so verar… verbieten sich alle Formen von Strafen und Sanktionen. Insofern Herr Holger P, gibt es über das Strafmaß für Frau Dr. Witschel nichts zum spekulieren. Absoluter Freispruch und sonst gar nichts.
Da machen Sie sich es etwas einfach. Klar im Nachhinein betrachtet, war es eine vernünftige Entscheidung zum Wohle der Patienten. Da bin ich voll bei ihnen und ich empfinde die Strafe auch als zu hoch bzw. könnte man in Anbetracht der aktuellen Infos das Verfahren auch einstellen.
Nur konnte die Ärztin das vorher ja nicht wissen. Sie verließ sich auf ihr „Gefühl“ und auf Spekulationen. Nur weil sich etwas moralisch richtig anfühlt, ist es nicht legal.
Nehmen wir mal Steuerhinterziehung – für einige mag es moralisch richtig sein, diesem Staat mit dieser Regierung nicht so viele Steuern zu geben. Trotzdem ist es eine Steuerstraftat und wird ordentlich geahndet. Gesetze oder Vorgaben sind keine „Richtlinien“, die man mal beachten kann, wenn einem danach ist.
Natürlich dürfen Ärzte nicht zu etwas gezwungen werden, wenn sie fachlich oder ethisch begründete Zweifel haben. Das Ganze Thema ist nicht so einfach objektiv zu beurteilen. Deswegen bin ich dabei auch zwiegespalten.
Unterstellen Sie der Ärztin nicht, dass sie es nicht gewusst haben kann! Selbst ich habe es gewusst!
Was genau sind gefälschte „corona atteste“? Wie lief das in der Praxis ab? Was genau ist an den attesten gefälscht?
Unter gefälschten attesten könnte man sich atteste für Menschen vorstellen, die man ausgestellt hatte wobei es diese Menschen gar nicht gab?
es geht ALLEINE darum, ob eine Untersuchung stattgefunden hat, bevor ein Attest ausgestellt wurde! Ohne Untersuchung wäre es strafbar…
Wenn also jemand beim Hausarzt anruft und sagt er hätte Magen darm. Und der Arzt sagt alles klar ich schreib dich erstmal für 3 Tage krank, Krankschreibung kann ihre Frau dann heute mittag abholen, wie wäre dieses Szenario zu bewerten?
Oder jemand geht zum Arzt und sagt er bekommt schlecht Luft bei einem Mundschutz, und der Hausarzt stellt ein attest aus, würde das als Untersuchung reichen?
Oder jemand ruft beim Arzt an un sagt er bekommt bei einem Mundschutz schlecht Luft, würde das als Untersuchung reichen?
Deshalb sollte die Frage berechtigt sein, was genau ist ein gefälschtes „corona attest“?
Und was genau ist als „Untersuchung“ zu bewerten? Vorallem was könnten Ergebnisse dieser Untersuchung sein?
Vor allembrauchte man nicht mal mit dem Arzt reden sondern die Arzthelferin reichte!
Ein Attest ist gefälscht, wenn über die Identität des Ausstellers getäuscht wird. Der Inhalt der Erklärung ist insofern nicht relevant. Stellt ein Arzt ein inhaltlich falsches Attest aus, dann handelt es sich gem. § 278 StGB um das Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses, nicht um das Fälschen einer Urkunde.
Die Identität wurde aber weder verschleiert, noch gefälscht.
Und ein inhaltlich falsches Attest beweist wer und womit ?
In der Corona-Zeit gab es viele Ärzte, die man nur anrufen sollte. Telefontermine sind seither usus. Wenn ich sage, ich vertrage keine Maske, oder ich habe psychosomatische Störungen aus Angst vor der Impfung, oder weil ich mir kein Stäbchen in die Nase schieben lassen will, dann ist ein befreiendes Attest med. notwendig, richtig u. rechtens.
Ich halte das Urteil gegen die Ärztin prinzipiell für gerechtfertigt, auch wenn Details – wie die offensichtliche Strafverschärfung durch Besitz eines nicht zugelassenen Elektroschockers – fragwürdig sind. Das heißt aber nicht, dass ich das zur Bewährung ausgesetzte Urteil aufgrund von Vergewaltigung für richtig halte. Aber Maßstab für zukünftige Urteile, wie das jüngere, sollte ja nicht ein lasches Urteil aus der Vergangenheit sein, oder?
Letztlich muss man das Urteil gegen die Ärztin nüchtern juristisch betrachten. Es ging schlicht um Gefälligkeitsgutachten und Urkundenfälschungen in mehr als 1.000 (Einzel-)Fällen. Da kann sicher keine Bewährungsstrafe folgen. Letztlich wurden sogar, wie man an anderer Stelle lesen konnte, offenbar sogar insgesamt ca. 12.000 Atteste erstellt, mit denen Einnahmen von 360.000,- Euro generiert worden sein sollen. Inwieweit die weiteren Fälle (indirekt) beim Urteil eine Rolle gespielt haben, ist mir nicht bekannt. 1/2
2/2 Eine generelle Unbescholtenheit wurde damit aber sicher nicht angenommen.
Dass die Verhandlung nicht im Landgericht direkt, sondern in einem offenbar besser gesicherten Nebengebäude stattgefunden hat, in meinen Augen „geschenkt“. Die Reichsbürger- und „Querdenker“-Bewegung ist nun mal mitunter militant und in vielen Aspekten weder „Opfer“ noch sympathisch.
Im Übrigen gehe ich davon aus, dass Frau Dr. W., wie es im deutschen Justizsystem nicht unüblich ist, in Kürze in Freigang kommt. Nicht unwahrscheinlich zudem, dass sie, nachdem sie bereits neun Monate in Untersuchungshaft verbracht hat, in wenigen Monaten auf Bewährung freikommen wird. Meine Meinung.
„Die Reichsbürger- und „Querdenker“-Bewegung ist nun mal mitunter militant und in vielen Aspekten weder „Opfer“ noch sympathisch.“
Und woran sieht man das? „Na weil sie im besonderen besser gesicherten Gebäude verhandeln“
Und warum verhandeln die dort?
„Siehe oben “
Zirkelschluss?
Ich kenne viele Details nicht und habe mich mit dem Fall im Vorfeld auch nicht beschäftigt. Allerdings waren die Proteste, die es im Vorfeld für Frau Dr. W. gegeben hat, offenbar so geartet, dass mit Gewalt gerechnet werden musste. Deshalb wohl auch der Prozess im Nebengebäude. Dass im Rahmen der Urteilsbegründung der Saal geräumt werden musste, passt da ins Bild, meine ich.
Wer, wie offenbar die Ärztin, behauptet vom „indigenen Volk“ der „Germaniten“ zu stammen und Sonderrechte zu haben, den halte ich in dem Zusammenhang schon für mehr als merkwürdig.
Ich gehe d’accord, dass extrem viel am (politischen) System und an Amts- und Mandatsträgern zu kritisieren ist und geändert werden sollte, aber bitte nicht so. Ideologie von „Reichsbürgern“ und Co. wäre sicher nicht die bessere Staatsform.
Damit wir uns zudem recht verstehen. Ich bin nicht generell gegen Kritik an Corona-Impfungen und -Maßnahmen. Ich bin für Offenheit und Austausch – sowie Aufarbeitung. 1/2
2/2 Aber es gibt da in meinen Augen durchaus auch echte Spi… [z. B., die, die annehmen, man werde durch das Impfen zur Überwachung und Steuerung „gechippt“], mit denen kann man in der Regel nicht „normal“ umgehen und diskutieren, da sie verbohrte Ideologen sind.
Schon mal von 2G schon mal von 1G schon mal von qr Code schon mal von Zugangs Beschränkungen gehört?
Was anderes als Überwachung sollte genau das denn sonst darstellen?
Weil mit Gewalt gerechnet wurde, sind diese besagten Personen besonders „gefährlich“?
Zirkelschluss?
Nach der Urteilsverkündung wurde die National Hymne gesungen, ist zwar nicht ganz intelligent, aber als stiller protest? Zu mal in wie fern wäre es denn nicht erlaubt Sich negativ über ein Urteil zu äußern?
Warum sollte sie wenn sie das („indigene volk“) gesagt hat, weniger Rechte haben? Wenn sie deshalb nicht weniger Rechte haben sollte, ist dieser Punkt vollkommen irrelevant.
„Nicht so“ okay gibtes etwa wegen wie man etwas kritisieren darf und wie man nichts kritisieren darf?
Was allerdings alles nichts mit dem Prozess zu tun hat.
Soweit ich es gelesen habe, hat sie keine falschen Impf- und Testbescheinigungen ausgestellt. Sie hat lediglich bescheinigt dass Masken, Impfungen u. Testnachweise unzumutbar sind. Also welcher Arzt hat alle Fälle geprüft und behauptet mit welchem med. Verfahren, dass die Atteste „unrichtig“ waren ?
Deine Argumentation ist stimmig, bis zu einem Punkt. Und zwar wie willst du beweisen, dass es ausschließlich gefälligkeits Gutachten waren und wie willst du Urkundenfälschung beweisen?
Was wäre in diesem Fall überhaupt ein gefälligkeits Gutachten?
Wenn jemand zu ihr ging also ein Patient und gesagt hat er kann wegen dem Mundschutz schlecht atmen, und sie dann ein attest ausstellt, in wie weit wäre das eine Urkunden Fälschung? Oder gefälligkeit? Sollte sie dann dem Patienten unterstellen er würde lügen?
Abgesehen davon kenne ich niemanden nicht mal von den eingefleischten Maßnahmen befürwortern, die gesagt hätten mit Mundschutz können sie besser atmen als ohne, es kam lediglich der Kommentar „es muss ja sein“.
Und das sie Geld generiert hat, dürfte/ sollte (eigentlich) nichts mit dem Strafmaß zu tun haben, denn der andere Fall wäre sie hätte gar kein Geld genommen, also eine ärztliche Untersuchung ohne Abrechnung wäre wohl genauso schlecht.
Bei einem ärztlichen Attest handelt es sich um eine Urkunde. Es erfüllt die Kriterien eines nach bestem Wissen erstellten ärztlichen Zeugnisses nicht, wenn es, wie es hier regelhaft offenbar stattgefunden hat, keinen Patientenkontakt zur Beurteilung des Gesundheitszustandes im Vorfeld gegeben hat. In Summe unethisches ärztliches Verhalten.
Es kann aber gut sein, dass es sich hier „nur“ um Gefälligkeitsgutachten [mit fehlendem Sachgrundlage des attestierten Zustands] und nicht um Urkundenfälschungen im engeren Sinne gehandelt hat, wie ich oben geschrieben hatte …
Der „geldwerte Vorteil“ mag tatsächlich sekundär sein. Richtig, eine Gratis-Bescheinigung wäre ggf. ein Verstoß gegen die ärztliche Gebührenordnung (GOÄ) gewesen, was auch nicht erlaubt wäre ;-).
Nochmal:
Oft in Beispielen erwähnt, was genau soll der Arzt denn untersuchen um ein attest zum nicht tragen eines Mundschutz bescheinigen zu können?
Wenn jemand zum Arzt geht und sagt er bekommt schlecht Luft, oder wenn jemand anruft und sagt er bekommt schlecht Luft, wo wäre der unterschied?
Würdest du jede Krankschreibung die per Telefon passiert als rechtswidrig bezeichnen?
Wenn jemand von gefälligkeits Gutachten redet muss man erklären wie es hätte richrig laufen sollen? Der Patient müsste also zum Arzt gehen persönlich, und sich untersuchen lassen? Oder würde es reichen wenn der Patient sagt er kann beim Mundschutz nicht richtig atmen?
Die Frage ist halt was genau war „falsch“?
Ich wurde ohne Kontakt zu Aerzten Krankgeschrieben! Mit einer Arzthelferin telefoniert und bum Krankgeschrieben!
Das wurde von der Regierung so angeordnet. Als kommen sie nicht damit!
Nüchtern und juristisch? Arbeiten Sie vielleicht umsonst?
30 Euro liegt laut GOÄ im normalen Rahmen für die Ausstellung eines ärztlichen Attests. Ich sehe hier nichts Verwerfliches und muss wohl kaum auf den Unterschied zwischen Brutto und Netto hinweisen.
„Gefälligkeitsgutachten“ und „Urkundenfälschungen“?
FFP2-Masken unterliegen strengen Richtlinien was Tragedauer und Erlernen der korrekten Anwendung betrifft. Für Kinder sind sie komplett verboten, da das kindliche Gehirn den verursachten Sauerstoffmangel nicht verträgt.
Die Folgen für Psyche (Entfremdung, Vereinsamung, Entmenschlichung) und Gesundheit (Einatmen von Chemikalien, Polyesterfussel in der Lunge, Sauerstoffmangel) haben immer auf der Hand gelegen.
Ärzte haben alle einen Eid geschworen, Leben und Gesundheit zu schützen, statt sie zu zerstören. Die Masken standen dazu im klaren Widerspruch.
Eine AU kann schliesslich auch ohne Ansicht des Patienten gestellt werden – warum ist das hier plötzlich ein Verbrechen?
Die Aerztin hat den Patienten nach Gespraech ein Attest ausgestellt, zu der zeit wurden telefonisch ja auch Krankschreibungen ausgestellt. Also sind die Atteste nicht gefaelscht!
Der Arzt meiner Mutter hat kein Attest ausgestellt obwohl er sagte sie braeuchte eins aber es ist Verboten. Dieser Arzt haette verurteilt werden muessen aber nicht Frau Witzschel.