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Hans-Jürgen Goßner

Freies Mandat „kein Gnadenrecht der CDU“: AfD-Abgeordneter stellt Strafanzeige gegen Sven Schulze

Nach Berichten über eine eidesstattliche Versicherung innerhalb der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt hat der AfD-Abgeordnete Hans-Jürgen Goßner Strafanzeige gegen Sven Schulze gestellt. Auch Landtagspräsident Tobias Rausch lässt die Vorgänge nun rechtlich überprüfen.

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Seit Januar Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt: Sven Schulze (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

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Die Affäre um mutmaßlich erzwungene eidesstattliche Versicherungen innerhalb der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt hat ein juristisches Nachspiel. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Goßner hat am Mittwoch Strafanzeige gegen Ministerpräsident und CDU-Fraktionschef Sven Schulze sowie gegebenenfalls weitere Beteiligte gestellt. Das geht aus einer Pressemitteilung und der dazugehörigen Strafanzeige hervor, die von der AfD veröffentlicht wurde.

Goßner fordert die Staatsanwaltschaft Magdeburg auf, den Verdacht der Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans gemäß Paragraf 106 des Strafgesetzbuchs sowie der Nötigung gemäß Paragraf 240 zu prüfen.

„Wir leben in einer parlamentarischen Demokratie. Hier entscheiden Abgeordnete nach ihrem Gewissen und nicht nach dem Willen eines Parteivorsitzenden. Das freie Mandat ist kein Gnadenrecht der CDU!“, erklärte Goßner. In seiner Strafanzeige verweist der AfD-Politiker auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2022. Demnach seien Maßnahmen, die Abgeordnete unmittelbar oder mittelbar verpflichten, ihre Wahlentscheidung offenzulegen oder zu begründen, mit der Freiheit des Mandats unvereinbar.

Die Staatsanwaltschaft müsse insbesondere klären, wer die Erklärung verfasst habe, welche Rolle Schulze bei ihrer Vorlage gespielt habe und ob den CDU-Abgeordneten bei einer Verweigerung der Unterschrift politische oder wirtschaftliche Nachteile angedroht worden seien. Goßner räumt in seiner Anzeige ausdrücklich ein, dass die bloße Existenz der Erklärung für sich genommen noch keine strafbare Nötigung beweise. Er selbst sei bei der Sitzung nicht anwesend gewesen und stütze sich auf Medienberichte.

Hintergrund sind Vorgänge bei einer CDU-Fraktionssitzung am 13. Oktober. Wie Nius unter Berufung auf mehrere Teilnehmer berichtete, soll Schulze von seinen Abgeordneten verlangt haben, eine vorbereitete eidesstattliche Versicherung zu unterschreiben. Darin sollten sie erklären, bei der geheimen Wahl des Landtagspräsidiums am 6. Oktober weder den AfD-Politiker Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten noch Hans-Thomas Tillschneider zum Vizepräsidenten gewählt und keine entsprechenden Absprachen mit der AfD getroffen zu haben (Apollo News berichtete).

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Bei nachgewiesenen Falschangaben sollten sich die Unterzeichner demnach verpflichten, unverzüglich ihr Landtagsmandat niederzulegen. Mehrere Abgeordnete sollen sich geweigert haben, das Dokument zu unterschreiben. Andere hatten es bereits unterzeichnet. Schließlich wurde die Erklärung verworfen.

Schulze bestreitet, die Erklärung veranlasst beziehungsweise selbst zur Unterschrift vorgelegt zu haben. Dass ein entsprechendes Dokument in der Fraktion kursierte, wurde inzwischen jedoch von mehreren CDU-Abgeordneten gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigt.

Inzwischen hat sich auch der neu gewählte Landtagspräsident Tobias Rausch in die CDU-interne Affäre eingeschaltet. Gegenüber der Volksstimme kündigte der AfD-Politiker eine eigene rechtliche Prüfung an. „Ich habe den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beauftragt, den Vorgang zu prüfen. Es geht auch um die Frage, ob hier eine Nötigung oder Einschüchterung von frei gewählten Abgeordneten vorliegt“, erklärte Rausch.

Zudem will der Landtagspräsident die CDU-Fraktion schriftlich um eine Stellungnahme bitten. Damit werden die Vorgänge sowohl strafrechtlich als auch innerhalb des Landtags auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Ob tatsächlich strafbares Verhalten vorliegt und wer dafür verantwortlich sein könnte, ist noch offen.

mmx

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46 Kommentare

  • Vielleicht brauchen wir ein Verbotsverfahren für die CDU?
    Denn sie hat mit solchen Methoden doch sicher den Boden des Grundgesetzes verlassen?

    • Und das bei einem Ministerpräsidenten, der noch nie gewählt wurde. Den Posten hat er lediglich von seinem Vorgänger übernommen; die Wahl hat er krachend verloren.

  • Gut so ,
    allerdings nur in einem funktionierenden Rechtsstaat !
    Ob das hier noch der Fall ist ,
    wage ich stark zu bezweifeln !
    Politische Justiz ist an der Tagesordnung !

    • Wir leben schon lange nicht mehr in einem Rechtsstaat. Spätestens 2015 hätte es aber die große Masse verstehen sollen. Intelligenztest nicht bestanden. Setzen sechs!

    • Ab Dezember könnte die Staatsanwaltschaft ja einem AfD-Justizminister weisungsgebunden sein.
      Wäre ja schön, wenn diese Vergewaltigung der Gewaltenteilung denen auf die Füße fallen würde, die sie jahrelang mitgetragen haben.

  • In einem funktionierenden, demokratischen Rechtsstaat würde das für Sven Schulze empfindliche Strafen zur Folge haben. In Staat „unsereDemokratie“ wird vermutlich sogar die Klage erst gar nicht angenommen.

    • Wahrscheinlich wird der Kläger selbst angeklagt wegen Delegitimierung des Ministerpräsidenten.

  • Ich denke die AfD hat noch ein paar Anzeigenstellungen, gegen „unsere Demokratie“ gut. „Unsere Demokratie“ stellt ja auch Anzeigen, egal ob sie Aussicht auf Erfolg haben. Hauptsache ihr Anliegen, Beschuldigung u.a. bleiben in den Medien am Kochen.
    „Unsere Demokratie“ wird lernen, das Druck auch Gegendruck erzeugt.

  • Mein Vertrauen in die deutschen „Gerichte“ ist dahin. Schulze würde in einem richtigen Staat verurteilt.

    • Deutschland ist schon ein „richtiger Staat“ aber eben kein „richtiger demokrarischer Rechtsstaat“ mehr.

  • Dieses Papier ist doch nichts anderes, als eine politische Bankrotterklärung. Damit dürfte der Wahlausgang im Dezember wohl nun gesichert in trockenen Tüchern sein. Als alternative bleiben dann bestenfalls noch Neuwahlen, welche dann für die AFD die absolute Mehrheit bringen dürfte. Schulze hat jedenfalls in meinen Augen damit seine politische Laufbahn komplett beendet.

  • Richtig so!

  • Richtige Aktion.

  • Bleibt nur festzustellen: Die CDU ist gesichert in (weiten) Teilen verfassungswidrig. Auch der Bundeskanzler Merz hat sich zuletzt sehr fragwürdig geäußert.

  • Moin , das ist das Erbe von Haseloff.
    Die sog. Parteien der Mitte haben vollkommen den Kompass verloren. Hier werden neuerdings Geschütze aufgefahren die jeglichen Anstand vermissen lassen.Sie sollten sich Schämen.

    • Für mein Empfinden ist das ein Erbe der DDR.
      Sven Schulze war beim Mauerfall zwar erst zehn Jahre alt, aber eine Familie und das Umfeld wirken ja weiterhin auf ihre Sprößlinge, wie sie es gewohnt waren.
      Sven Hüber ist ja auch so ein Kandidat, der im Rahmen der BRD ein DDR-Modell innerhalb der Polizeigewerkschaft pflegen wollte. So eben auch Schulze in der CDU-Landtagsfraktion. So auch Merkel in der Bundes-CDU.
      Die Basis solcher Handlungs-Bräuche und Sitten stammen eindeutig aus der DDR.

  • Wünsche Herrn Gassner viel Erfolg.
    Aber , wer Recht hat, bekommt nicht immer Recht
    Besonders in unserem linken Staat.

  • Man stelle sich die ganze Sache andersherum vor… Die AfD wäre sofort und auf der Stelle verboten worden.

  • Mal schauen ob hier noch die Rechtsprechung funktioniert. Ich habe da leider wenig Hoffnung!

  • Ob die rechtlichen Prüfer auch unabhängig prüfen, ist die Frage…
    Das Vertrauen in die Justiz ist doch längst dahin.

  • Würde mich nicht wundern wenn die Anordnung direkt von Merz kommt. Ganz nach seinen Vorbild Merkel😉.
    siehe die Wahl von Kemmerich😏

  • Grundgesetz? Freie Ausübung des Mandats? Das war mal, oder? Die meisten der Abgeordneten sind doch heute wirtschaftlich abhängig davon dass ihnen über die Partei Mandate und später Posten zugeschoben werden. Wer von denen könnte denn in der freien Wirtschaft sein Geld verdienen? Wer von denen kanns sichs leisten seine eigene Meinung zu vertreten, nach seinem Gewissen, so er eins hat und
    nach seinen Sachkentnissen, so er über welche verfügt? „Ich habe den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beauftragt, den Vorgang zu prüfen. Es geht auch um die Frage, ob hier eine Nötigung oder Einschüchterung von frei gewählten Abgeordneten vorliegt“, erklärte Rausch. Zeit wirds! Ob der Beratungsdienst aber parteiunabhängig agieren kann? So unabhängig wie der Verfassungsschutz in….? Oder ….

    • … das ist doch schon seit Anbeginn so – oder was soll Fraktionszwang sonst sein.
      DIKTOKRATUR!

      An der Spitze alle Institutionen D-EU´s stehen kriminelle Elemente.

  • Wer so agiert wie die CDU in Sachsen-Anhalt, der zeigt, das ihn weder Recht, noch Gesetz, noch die Gewissensfreiheit der Mandatsträger interessiert und das er sich für die eigene Macht und seine Pfründe über alles und jeden hinwegsetzt, insbesondere über Grundrechte und über den Willen der Wähler. Ein sofortiger Rücktritt muss die zwingende Konsequenz sein.

  • Sven Schulze, ein „lupenreiner Demokrat“?
    Das ist ja ungeheuerlich, was da abgegangen ist.
    Sind wir schon wieder in der DDR-Volkskammer?
    Sven Schulze gibt die Marschrichtung vor und die CDU-Abgeordneten hauen mit lautem Jawoll die Hacken zusammen.
    Was geht in den Köpfen solcher Leute blos vor?

  • Schulze soll eine Eidesstaatliche Erklärung abgeben , dass er nichts davon wußte

  • Das nennen sie dann Demokratie. Demokratie heißt für diese abgreifen so lange es geht. Die Beute nur nicht hergeben.

  • Erinnert stark an die Verpflichtungserklärungen bei der STASI oder der SED. Der Linksstaat hebt sein schmutziges und blutbesudeltes Haupt.

  • Sven Schulze ist einer, der mir gerne morgens um 6:00 Uhr die Bullen schicken würde

    § 106 StGb:

    Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans

    (1) Wer
    1. den Bundespräsidenten oder
    2. ein Mitglied
    a) eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes,
    b) der Bundesversammlung oder
    c) der Regierung oder des Verfassungsgerichts des Bundes oder eines Landes

    rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel nötigt, seine Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

  • Wir werden sie jagen…

  • Sagen wir mal so. Die schlimmsten Demokratie-Feinde haben sich Jahrelang in den Parlamenten versteckt. Es ist da sehr bequem, solange der Bürger für die Mehrheit sorgt. Nun aber ist der Bürger anderer Meinung und macht erneut Gebrauch von seinem Wahlrecht. Nur das diesmal andere überzeugen und die Verantwortung bekommen sollten. Schulze gehört zu diesen Demokratie-Feinden und entblößt nun sein wahres Streben nach Macht ohne Bürgerwillen. Rücktritt ist das Minimum, eine Haftstrafe wäre angemessen.

  • Funfact: Polenz, der auf X sonst zu jedem Thema seinen Anti-AfD-Senf dazu geben muss, ist hier mal wieder äußerst ruhig.

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