Werbung:

Sachsen

In Räumen für Corona-Quarantäneverweigerer: 14-Jähriger elf Tage lang zwangsweise isoliert

Während der Corona-Krise wurde ein 14-jähriger Junge elf Tage lang zwangsweise in Räumen für Quarantäneverweigerer isoliert. Das geht nun aus Unterlagen im sächsischen Corona-Untersuchungsausschuss hervor.

Von

Eine der Zwangsunterbringungen für die Quarantäneverweigerer in Sachsen. (imago images/Sylvio Dittrich)

Werbung

Im Corona-Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags ist durch nun veröffentlichte Dokumente bekannt geworden, dass während der Corona-Pandemie ein damals 14-jähriger Junge elf Tage lang zwangsweise in Räumen für Quarantäneverweigerer am Hammerweg 26 in Dresden untergebracht wurde. Die Räumlichkeiten befanden sich direkt neben der örtlichen Justizvollzugsanstalt. Das berichtet die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung. Der Junge war dort vom 29. April bis zum 9. Mai 2021 isoliert. Der Jugendliche soll aus dem Landkreis Bautzen stammen.

Wie es zu der Maßnahme kam, lässt sich bislang nicht klären. Auf die Fragen, wer die Unterbringung angeordnet hat, ob mildere Mittel geprüft wurden und ob ein Familiengericht eingeschaltet war, erklärte eine Sprecherin des Sozialministeriums gegenüber der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung: „Können wir nicht beantworten. Wir sind schlicht nicht zuständig. Die Einweisung erfolgte auf Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes und wurde von den Kommunen und Landkreisen umgesetzt.“

Der Landkreis Bautzen wiederum teilte mit, die Umstände seien dort nicht bekannt. Es lägen auch keine Informationen vor, „die eine Zuordnung dieser Unterbringungsmaßnahme zu unserem Zuständigkeitsbereich bestätigen“.

Bislang war lediglich bekannt, dass Sachsen 2020 im Fachkrankenhaus Arnsdorf sechs Plätze für die Unterbringung von Quarantäneverweigerern vorbereiten ließ. Was dort geplant war, geht aus einer internen Verfahrensanweisung hervor, über die die Berliner Zeitung berichtet. Vorgesehen waren Polizeibewachung sowie körperliche, neurologische und psychopathologische Untersuchungen. Menschen, die sich Absonderungsanordnungen widersetzten, sollten also unter polizeilicher Aufsicht in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht und dort psychiatrisch begutachtet werden. Presseberichte über diese Maßnahme hatte SPD-Sozialministerin Petra Köpping damals als „verleumderische Falschmeldung“ zurückgewiesen.

Nun legten die Abgeordneten des BSW, Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht, im sächsischen Untersuchungsausschuss ein bislang unbekanntes Dokument vor. Daraus geht hervor, dass nicht nur Arnsdorf, sondern insgesamt vier Krankenhäuser mit zusammen 22 Plätzen für Zwangsunterbringungen vorgesehen waren. Damit war in Wirklichkeit also knapp das Vierfache geplant.

Lesen Sie auch:

Der 14-Jährige soll nicht der einzige Fall gewesen sein: An dem Ort wurden neben dem 14-Jährigen anschließend noch weitere Personen festgehalten: ein 21-Jähriger für vier Tage im Mai 2021, ein 26-Jähriger für 14 Tage im Januar 2022 und ein 62-Jähriger für neun Tage im März 2022. Woher diese Personen kamen, ist ungeklärt. Das Innenministerium verweist auf das Infektionsschutzgesetz, das die Unterbringung von „Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern“ ausdrücklich regele.

jw

Werbung

Kommentar schreiben

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

Ohne Account kommentierenKein gesicherter Name, von jedem frei wählbar

Mit Account kommentieren Ihr Nutzername für Sie gesichert & einmalig

Anmelden ›Kostenlos registrieren

49 Kommentare

  • Wie bitte? Da wurde ein 14 jähriger über Tage weggesperrt und in diesem wunderbaren Land viel dafür niemand zuständig bzw. verantwortlich gewesen sein?

    Gerade wegen solcher Verfehlungen wäre ein Untersuchungsausschuss längst überfällig und besser als diese lächerliche Enquete Kommission!

    122
    • @Auf Lade Das mit dem 14Jährigen ist die reinste Corona Diktatur.

      der geniale Corona Anwalt Füllmich sitzt immer noch im Knast

      • Der geniale Herr Füllmich soll die gesamte Kasse einer Anti-Corona-Bewegung aus Norddeutschland, deren Name mir entfallen ist, unter dem Vorwand, in den USA(!) gegen die Corona-Maßnahmen zu prozessieren, veruntreut haben und sitzt deshalb in Haft.

    • Deshalb nenne ich diese Kommission auch (Spiel)“Knetekommission“.

    • corona-untersuchungsausschuss, …

      wurde mehrfach vom bundestag mit grosser (!) mehrheit abgelehnt.

      ob das nun war, weil die eingabe von der AFD kam, oder weil sie alle gemeinsam dreck am stecken haben?

      auf jeden fall steht im offiziellen dland, oesterreich, ungarn sowie vielen anderen laendern das pandemienarratiov nicht zur debatte.

      in allen moeglichen zusammenhaengen wird eine pandemi nach wie vor als absolut real dargestellt, und dient als erklaerung fuer im nachhinein negativ geschehenes (wirtschaftl. niedergang ua.).

      *wir hatten pandemie*…, *aufgrund der pandemie*…, so beginnen selbst heute noch ganz selbstverstaendlich berichte in msm.

      diese offizielle welt ist wie eine parallelwelt zu der welt, in der es RKI-files gibt, der *schwurblerwelt*.

      sehe schwarz fuer jegliche aufklaerung.

  • Was hier aus Sachsen ans Licht kommt, verlangt Konsequenzen: Ein 14-Jähriger wurde elf Tage zwangsweise isoliert – und heute will offenbar niemand verantwortlich gewesen sein. Ministerium? Nicht zuständig. Landkreis? Weiß von nichts. Ein Minderjähriger verschwindet aber nicht elf Tage in staatlicher Zwangsunterbringung, ohne dass Menschen Entscheidungen treffen, Anordnungen erlassen und sie vollstrecken.

    Jetzt müssen Namen, Entscheidungswege und sämtliche Akten auf den Tisch. Wer hat angeordnet? Wer genehmigt? Wer kontrolliert? War die Maßnahme rechtmäßig und verhältnismäßig?

    Sollten Amtsträger rechtswidrig gehandelt, ihre Befugnisse überschritten oder Kontrollpflichten verletzt haben, müssen dienstrechtliche und – wo einschlägig – strafrechtliche Konsequenzen folgen.

    Keine Bauernopfer. Kein „nicht zuständig“. Keine Amnesie.

    Wer staatlichen Zwang ausübt, trägt Verantwortung. Auch Jahre später.

    • Verantwortlich in Sachsen war in erster Linie Ministerin Petra Köpping (früher SED, dann SPD). Die hatte noch viel mehr geplant, was selbst die DDR sich nicht gewagt hätte. Und die sitzt immer noch in der Regierung.

    • „staatlicher Zwang“ ist eine niedliche Umschreibung für Kindesentführung und übergriffige Kindesmisshandlung!

  • Und wieviele Eltern gab es, die ihre eigenen Kinder in „Quarantäne“ gesteckt, ihnen das Essen durch den Türschlitz geschoben haben, weil sie eventuell, möglicherweise, vielleicht infiziert sein KÖNNTEN, weil diese Panikmache betrieben wurde? Wieviele junge Mütter (und Väter) haben sich aus Angst maskiert(!) über das Babybettchen gebeugt?

    • Und wie viele „besorgte Bürger“ haben die Schuhe vor ihres Nachbarn Wohnungstür gezählt, um dann die Polizei bzw. das Ordnungsamt anzurufen?
      Der Karolaterror hat den ultimativer Beweis erbracht, dass die bösartigste Spezies auf diesem Planeten der sog. Mitmensch ist.

  • In Schweden gab es die Anweisung 1.5 Meter Abstand zu halten. In den Lebensmittelmärkten gab es Markierungen und Plastikscheiben. Ansonsten saßen die Leute in Cafes, liefen in Einkaufszentren herum und abgesehen von Touristen hat niemand eine Maske getragen. Manchmal gab es auch die Beschränkung in Geschäften nur eine maximale Anzahl Personen hereinzulassen. Homeoffice wurde wahlweise recht oft genutzt. Die staatliche Testung von Personen gab es nicht. Aber es wurden Corona-Testkits und Alkoholgel in Lebensmittelmärkten verkauft.

  • Wahnsinn, einfach Wahnsinn.
    Und niemand wird dafür haften müssen.

    Während dieser Zeit habe ich, wie viele, endgültig mein Vertrauen in Politik und Justiz verloren.
    Zurecht, wie sich hier wieder bestätigt

  • Was haben den die Eltern von dem Kind dazu gesagt?

  • „Notstandsübung“ – diese Losung schleuderten die 68er der Polizei entgegen, wenn sie repressiv vorging. Aber was sind diese Fälle von Corona-Haft? Ebenfalls Notstandsübungen! Planspiele! Die proben schon mal und testen aus, wie weit sie gehen können!

  • Während meiner Hochschulausbildung zeigte man uns sogar noch den Karzer, wo aufmüpfige Studenten einst untergebracht wurden.

    • „In den Karzer muss er nun. Ei, da kann er Buße tun.“

  • Wird nun gegen die Verantwortlichen vorgegangen?
    Nicht?

  • Diese Berichte sind gruselig, nun sollte eigentlich die Staatanwaltschaft ermitteln ! Es gibt offensichtlich ein massives institutionelles Problem mit Grundgesetzbezug. Das setze ich zumindest in einem Rechtsstaat voraus.

    • „Weisungsgebunden“ ist immer wieder das Zauberwort.
      Da wird nichts passieren.

  • Man hat wirklich gedacht, es kann nicht schlimmer kommen. Aber es tun sich einem immer weitere Abgründe auf. Einen 14jährigen – oder überhaupt jemanden – 11 Tage in Isolations“haft“ festzusetzen, ist Folter und widerspricht sicherlich jeglicher Menschenrechtskonvention, nichts anderes! Wenn es jetzt immer noch keine Konsequenzen in strafrechtlicher Hinsicht gibt, dann gebe ich dieses Land komplett auf.

  • 11 Tage! Da könnte man einen isolierten Jugendlichen schon ziemlich mit Geräuschkulissen, Bildern, Filmen und sonstiger „weißer“ Folter „erziehen“.
    Und keiner will was gewusst haben, niemand war zuständig, und überhaupt ja alles vom Gesetz abgedeckt.
    Wahnsinn, was hier möglich ist.

    • Reicht ein tropfender Wasserhahn.

  • Wir haben ja nur Befehle ausgeführt …

  • Hoffentlich melden sich die anderen zwangsweise Weggesperrten.

    • Diese Massenmörder

  • Wegen Verschleppung verklagen !!!
    😦

  • Man wollte dem Jungen nur die Angst vorm KZ nehmen. Sprachlich solche Sachen umdeuten ist die Spezialität der SPD.

  • Im „the Länd“ durften Paare nicht einmal gemeinsam Spazieren gehen (das Ehebett Zuhause durfte weiterhin geteilt werden, aber gemeinsam Spazierengehen war nicht erlaubt ). Waldspaziergang sowie Radfahren auch nur mit Maske! Meine Schwester saß ganz ALLEINE auf einer Parkbank und las ein Buch. Weit und breit kein anderer Mensch. Dann kam das „Auge des Gesetzes“ und verhängte meiner Schwester ein Bußgeld! „Kein Volk ist so Obrigkeitshörig wie das der Deutschen. Egal, wie irrsinnig eine These auch sein mag – die Deutschen glauben das.“ Das soll Napoleon sinngemäß über die Deutschen gesagt haben. Ich füge noch dazu: egal, wie unlogisch und jedweder Physik/Mathematik oder der Natur etwas ist; wenn, dann bis zum bitteren Ende durchziehen, auch, oder gerade, wenn es den Untergang bedeutet. Das war während des NS-Terrors so, bis ’89 in der DDR und nun die Klimarettung mit dem verbundenen wirtschaftlichen Ruin und der Verelendung von Mio. Bürgern.

    • Zudem hatten wir in „the länd“ währen Corona auch noch eine Zeitlang eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 20.00 und 5.00 Uhr, wahrscheinlich dachte man in Stuttgart, dass das Virus besonders nachts aktiv ist.

  • Kann man dieses Regime abschaffen?
    Ich meine sie haben sich selbst ermächtigt deutsche Bürger, auch Kinder zu verschleppen und an einem unbekannten Ort festzuhalten.
    Erstaunlich das das deutsche Volk in der Zeit friedlich geblieben ist. Was ein enormer Fehler war, jedoch auch unweigerlich die richtige Entscheidung.

  • „Können wir nicht beantworten. Wir sind schlicht nicht zuständig“.

    Klar, HINTERHER war man es nicht, hat nichts davon gewußt oder „nur Befehle ausgeführt „.

    Hatten wir schon 2x…

    • Und es funktioniert immer noch.

  • Und ich dachte schon, dass mich nichts mehr schockieren kann ….. Sind die nicht ganz dicht?

  • und wer sind nun nochmal die Nazis, Frau Köpping?

  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht.

  • Zwangsunterbringungen ,
    Alleine das Wort zeigt auf welchem Weg dieses Regime war !
    Höchste Zeit für einen Untersuchungsausschuss !
    Höchste Zeit für Handschellen !

    • War? Bis heute wehren sich „unsereDemokratie“Parteien, dass es eine Aufarbeitung gibt. So ne komische, nichtssagende Kommission, wo DIE saßen, die diese Menschenrechtsverletzungen und diese GG-widrigen Maßnahmen durchgepeitscht haben. Allein das Spahn-Geschwurbel „wir werden uns viel zu verzeihen haben“ löst bei mir Dauerbrechreiz aus. Nein, Herr Spahn. Ich vergesse nicht. Und ich verzeihe nicht! Der, der den Steuerzahler um mindestens 3,5 Mrd. € geprellt hat und sich bis heute weigert, zu erklären, was er für eine Rolle spielte und wo das Geld denn so versickerte bzw welche Amigos gut profitiert haben. Für Spahn hat sich das offensichtlich auch „gerechnet“.

  • Die Verantwortlichen für das Corona-Regime gehören eingesperrt, aber deutlich länger, als für 11 Tage.

    • 11 Jahre!

  • Vorsorglich wurden die Akten gelöscht, geschreddert, verbrannt oder in Säure aufgelöst? Solche Methoden werden sehr gerne von totalitären Systemen angewandt: stand Genossin Behrens aus dem NS Bundesland damals auch schon Pate? Schon klar, dass „unsereDemokratie“ mit allen- auch mit GG- und FDGO widrigen – Mitteln verhindert, dass die pol. Opposition AfD an der gesellschaftlichen und politischen Mitgestaltung beteiligt wird. Da hat Maskendeal Spahn schon recht: er wäre einer der ersten, dem ein strafrechtliches Nachspiel droht, aber nicht wegen seiner Homodexualität, wie er anfämglich behauptete, sondern weil der den Steuerzahler um mindestens 3,5 Mrd. € betrogen hat! Während der C-Zeit wurden schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, ganz besondern an den Schwächsten: an unseren Kindern. Vom Säuglingsalter – Teenager. Nicht selten Stundenlanges FFP2-Masken tragen. Masken, die nicht einmal Erwachsene ohne Schulung tragen dürfen, lt. Arbeitsschutz. Es ging um Macht, nie um Schutz!

Werbung