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Attalah Younes

Silvesterrakete ins Schlafzimmer geschossen: BGH hebt mildes Urteil gegen arabischen Influencer auf

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gegen den palästinensischen Influencer Attalah Younes aufgehoben, der an Silvester 2024 eine Rakete in eine Berliner Wohnung geschossen hatte. Eigentlich soll das Landgericht Berlin den Fall wegen rechtlicher Fehler neu verhandeln, doch Younes hält sich inzwischen im Ausland auf.

Schoss in der Silvesternacht 2024 eine Rakete in ein Berliner Schlafzimmer und stellte das Video stolz ins Netz: der palästinensische Influencer Attalah Younes.

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Der Fall um eine in eine Berliner Wohnung geschossene Silvesterrakete muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Berlin gegen den palästinensischen Influencer Attalah Younes auf. Er war nur zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden und setzte sich anschließend in den Libanon ab. Nach Mitteilung des Gerichts in Karlsruhe hatte das Landgericht bei seiner Entscheidung allerdings Rechtsfehler begangen. Der Fall geht deshalb zurück nach Berlin.

Younes, damals 23 Jahre alt, hatte sich am Silvesterabend 2024 in Berlin aufgehalten. Nach den Feststellungen des Landgerichts zündete er am frühen Abend des 31. Dezember eine Silvesterrakete und schoss sie in Richtung von Wohnhäusern. Die Rakete durchschlug schließlich das Fenster einer Wohnung und explodierte im Schlafzimmer eines Ehepaares. Younes veröffentlichte im Anschluss zudem ein Video von der Tat, das sich bis zur Löschung millionenfach in den sozialen Netzwerken verbreitete (Apollo News berichtete).

Die Bewohner hielten sich zum Zeitpunkt der Explosion nicht im Schlafzimmer, sondern in einem angrenzenden Raum auf. Verletzt wurde deshalb niemand. Durch die Explosion wurden jedoch Teile des Inventars beschädigt.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, welche Absichten Younes beim Abschuss der Rakete hatte und ob er im Hinblick auf die Verletzung von Menschen bedingt vorsätzlich handelte. Nach Einschätzung des Landgerichts war Younes nicht nachzuweisen, dass er die Verletzung der Hausbewohner zumindest billigend in Kauf genommen hatte. Deshalb verurteilte das Gericht den Palästinenser lediglich wegen Sachbeschädigung.

Die Staatsanwaltschaft, die Younes versuchte Brandstiftung sowie versuchte gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt hatte, hatte daraufhin gegen das milde Urteil Revision eingelegt. Der BGH folgt in seiner am Mittwoch getroffenen Entscheidung nun weitgehend der Auffassung der Staatsanwaltschaft und attestiert dem Berliner Landgericht, den Versuch einer Brandstiftung fehlerhaft verneint zu haben. Damit ist die Frage der rechtlichen Bewertung des Vorsatzes wieder offen und muss im neuen Verfahren geklärt werden.

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Die Aufhebung des Urteils des Berliner Landgerichts bedeutet dabei nicht, dass der BGH Younes von dem Tatvorwurf freigesprochen hätte. Vielmehr wurde die fehlerhafte Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet. Ein neues Gericht beziehungsweise eine neu zuständige Strafkammer muss den Sachverhalt unter Beachtung der Vorgaben des BGH erneut bewerten.

Für Younes ist das Verfahren damit weiterhin nicht abgeschlossen. Das Berliner Landgericht muss den Fall erneut aufrollen und dabei die vom BGH beanstandeten Rechtsfehler vermeiden. Allerdings ist mehr als fraglich, ob es überhaupt zu einem zweiten Prozess gegen Younes kommt. Denn der Influencer befindet sich seit Mitte April in der jordanischen Hauptstadt Amman, nachdem das milde erstinstanzliche Urteil des Berliner Landgerichts zur Aufhebung des Haftbefehls gegen ihn geführt hatte.

Die deutsche Strafprozessordnung sieht vor, dass gegen einen Abwesenden keine Hauptverhandlung stattfindet. Wie das Rechtsmagazin LTO berichtet, dürfte das Verfahren deshalb vorläufig eingestellt werden.

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71 Kommentare

  • „Denn der Influencer befindet sich seit Mitte April in der jordanischen Hauptstadt Amman“

    Und ich dachte, menschliches Leben wäre außerhalb Deutschlands und seines weltoffenen Sozialsystems nicht möglich. 🙂

    108
  • Ich schätze mal, es wird noch milder…

    • zum Schluss bekommt der Gefährder noch vom Steinmeier ein Bundeskreuz, für seine Einsicht nach der Tat und wird noch einen Bunter „Integrationspreis“ verliehen.

      • … na sicher auch noch ein „Handgeld“, weil er den „braunen Ratten eingeheizt“ hat.

    • Wieviele Groschen Entwicklungshilfe überweisen wir in den Libanon?
      Könnte man da nicht erwarten, dass dieses Goldkind ausgeliefert wird?
      Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass der Libanon ihn in den nächsten Jahren(!) vermissen würde …

  • Ein kleines Handgeld für die Unannehmlichkeiten vielleicht noch?

    • Man kann es auch „Heimkehrprämie“ nach Deutschland nennen!
      Was hier deutsche Politiker anrichten , ist nichts anderes als die Zerstörung Deutschlands! Nur leider gibt es hier noch so viele Idioten, die diesen Müll glauben!

  • „…Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, welche innere Vorstellung Younes beim Abschuss der Rakete hatte und ob er im Hinblick auf die Verletzung von Menschen bedingt vorsätzlich handelte…“

    „…Younes veröffentlichte im Anschluss zudem ein Video von der Tat, das sich bis zur Löschung millionenfach in den sozialen Netzwerken verbreitete…“
    —————————————————————————————–
    ..die „innere Vorstellung“ wurde „äußerlich“ durch seinen Umgang damit nach der Tat.
    Noch Fragen?

    • „Noch Fragen?“
      Wir nicht, aber die Juristen …?

    • Im Steuerrecht hat mal ein „Experte“ über den „inneren und äußeren Wert eines Blumenstraußes“ einen Fachaufsatz geschrieben. Hintergrund: Im gesellschaftlichen Verkehr übliche Sachgeschenke des Arbeitgebers (zB Blumen zum Geburtstag an Arbeitnehmer) sind oder waren bis 30 € nicht steuerbar. Da Blumen im Sommer billiger sind als im Winter, konnte es theoretisch vorkommen, dass der Winter-Blumenstrauß im Gegensatz zum gleichen Sommer- Blumenstrauß über 30€ kostete und damit versteuert werden musste. Muahahaha …
      .

      • Ein Plädoyer für atmende Feigrenzen!

    • Die innere Vorstellung dieses Richters war, hoffentlich bekomme ich bald einen rein!
      Das sind innere Vorstellungen und der Beweis ist, deutsche Politiker haben immer den Arsch offen!

  • …. und weg ist er …. und wer bezahlt den Schaden?

    • Die Versicherung vllt………..

  • Dann muss er halt mit internationalem Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben werden. Das kann der Staatsanwalt veranlassen. Landgericht Berlin: Strafvereitelung im Amt?

    • Staatsanwälte in Deutschland dürfen keine internationalen Haftbefehle ausstellen. International gelten die deutsche Staatsanwälte nicht als unabhängig da sie weisungsgebunden sind.
      Das beantwortet gleich mehrere Fragen zum deutschen Justizsystem.

  • Also zurück nach Deutschland einfliegen und freisprechen.

    • Damit wäre die „deutsche Ordnung“ dann sauber wieder hergestellt.

  • In Augen des Richters ist es wohl nur ein „Spaß“ Silvesterraketen in Zimmer von Wohnhäusern zu schießen, oder Feuerlöscher in Windschutzscheiben von Rettungswagen zu werfen.. Derselbe Richter wird wahrscheinlich „Klimaleugner“ mit der Höchststrafe versehen.

    • Wir haben fast nur noch Ausschuss bei Richtern. Irgendwie müssen die eine besondere Dröhnung der Corona-Spritzen erhalten haben, so absurd die urteilen.

      • Nein, es sind einfach nur rückgratlose Systemwanzen!

        • Dann stimmt das mit der Dröhnung der Corona-Spritzen

          1
      • Nein. Es sind Rote Richter in schwarzen Roben.

      • Soso, „Ausschuss bei Richtern“; ich bezweifele sehr stark, daß du auch nur halbwegs eine einigermaßen vernünftig begründete Anzeige wegen eines einfachen Diebstahls formulieren könntest, geschweige denn eine Revisionsentscheidung des BGH zu verstehen.
        Aber mach dir nix draus, da bist du hier in bester Gesellschaft.

        • Du bist hier falsch. Der Grundkurs „Maul aufreißen für Taugenichtse“ findet in deiner örtlichen Müllverwertungsanlage statt.

          -2
      • Wir nannten sie Schwuchteln!

    • Er hat diese Erfahrung eben noch nie gemacht, und wird sie in seiner feinen Wohngegend wohl auch nie machen. Ansonsten herrscht in seinem Kopf sowieso nur ein Paragraphen-Dschungel, den er mit letztverbliebener Intelligenz-Kraft zugunsten des armen, aus Versehen zum Täter werdenden Schützlings zu bändigen versucht.

  • Aber wehe du parkst mal falsch, oder der Staat meint, er könnte Geld bei Dir holen…

  • Bloss gut, dass er keinen Weihnachtsbaum nebst Geschenken vor einem (teilmoslemischen) Hamburger Kindergarten installiert hat.

  • Nein……da können wir dem armen Kerl nicht einmal Sachbeschädigung vorwerfen. Er ging doch ganz sicher davon aus, dass die Rakete ohne Schaden zu hinterlassen an der Betonwand detonieren würde……..wie soll man sich denn auch etwas anderes nur vorstellen können??

  • Wie war das Urteil gegen einen Deutschen, der eine Moscheetür angekokelt hatte ? Ich glaube, 6 oder 8 Jahre Gefängnis wegen schwerer Brandstiftung.
    Zwei-Klassen-Justiz mit Bonus für
    Flüchtlinge ? Ich frage für einen Freund.

  • Ich kann den palästinensischen Influencer Attalah Younes sehr gut verstehen, daß er zu einem weiteren Prozess nicht nach Deutschland kommt. Younes hat in Amman ein auskömmliches Leben und luxuriöses Unterkommen. Man stelle sich vor, er würde in Deutschland bei einem neuen Prozess zu einer kurzen Haftstrafe verurteilt, dann müsste er anschließend zurückgeführt werde mit unmenschlichen Hindernissen. Rückführungen sind entweder nicht erwünscht oder werden durch Abschiebegegner unmöglich gemacht. Mehr als ein Dutzend Anwälte und zahlreiche NGO’s würden Sturm laufen. Die links-grün-woken Parteien würden protestieren und Regierungsfragen stellen. Der ÖRR käme mit Sondersendungen und Live-Berichterstattung vom Abschiebeflughafen. Schlußendlich würde das zuständige Bundesland die Abschiebung verweigern. Nach Palästina will Younes mit Sicherheit nicht. Er möchte natürlich in sein sicheres Jordanien aber dahin kommt er durch die Proteste hierzulande nicht. Ergo, habt Verständnis!

  • Wen wunderts. Aber wehe man einen AfD Kugelschreiber in der Schule dabei.

  • Wie jetzt ? Der ist nicht schuldunfähig wegen Psycho ?

  • Berlin,wie es singt und lacht… unfassbar,wenn das Fritzchen gemacht hätte.. wieder Futter für die AFD

  • Zum Schluss war der Schuld welcher das Fenster offen ließ.

  • Der Brandstifter sitzt mittlerweile im Libanon und lacht sich schlapp. Seine deutsche Fangemeinde, die mit Sicherheit nicht klein ist, lacht fröhlich mit. Scheint in gewissen Fällen, bei deutschen Richtern beliebt zu sein, nachvollziehbare Urteile erst dann zu sprechen, wenn sie keinem mehr weh tun. Warum muss ich ausgerechnet an Merkel denken, der vom Bundesverfassungsgericht NACH ihrer Amtszeit bescheinigt wurde, gegen die Verfassung verstoßen zu haben.

    • „… nachvollziehbare Urteile erst dann zu sprechen, wenn sie keinem mehr weh tun.“
      Ach, wissen Sie, das ist deutlich besser als Urteile, die ziemlich weh tun oder gar das Leben kosten, zu früh auszusprechen. Das nennt man „Rechtsstaat“, den aber die meisten hier nur dann akzeptieren, wenn Urteile dem hiesigen Geschmack entsprechen.

      • Mir scheint, sie reden von dem Rechtsstaat, der Gruppenvergewaltiger auf Bewährung nach Hause schickt. Der schwerstkriminellen IS-Terrornachwuchs laufen lässt, damit er danach, auf dem CSD ein Blutbad anrichten kann. Oder vielleicht von dem Rechtsstaat, der es schulterzuckend geschehen lässt, dass sich unsere Innenstädte einmal im Jahr, zu Silvester in Kriegsgebiete verwandeln. Man könnte es endlos weiterführen…

        • Danke für die Bestätigung meiner Bemerkung zu Rechtsstaat und politischem Geschmack, Sie Leuchte.

          0
  • Der Täter hatte damals gesagt,
    er habe das mit der Rakete
    zum ersten Mal gemacht.
    Wer das Video gesehen hat,
    hat genau gesehen, dass er Übung
    hatte……..
    Und er hat im Video gelacht, er fand die Tat ziemlich witzig.

    Es hätten Menschen dabei sterben können.
    pfui Deibel.

  • Bitte nicht zurück holen, damit er sich ein Auto mieten kann….

  • In der DDR schrieben die lokalen Organe der SED regelmäßig vom Alleinvertretungsanspruch der BRD in den internationalen Gremien.
    Heute hat die DDR die BRD eingeholt, ohne diese BRD preisgeben zu wollen. Stillstand und DDR_2.0 in 2026. Wir haben jetzt eine noch größere SED, ein linkes Kartell aller Blockparteien erhebt sich als Alleinvertreter und Diktator über den eigentlichen Souverän in einer scheinheilig funktionierenden Demokratie. Nicht der Wille des Souverän soll den Kurs bestimmen, dem hat Merkel eine Abfuhr erteilt.
    Wir Deutsche müssen aufmerksam bleiben, die Sinne trainieren. Denn das Übel Merkel´scher Verwerfungen hier insbesondere in der deutschen Gerichtsbarkeit überfordert unser Rechtsempfinden in beträchtlichem Maße.
    Sachsen-Anhalt kann und muss nur ein Signal und Startschuss sein für eine wahrhaftige und gründliche politische Wende ohne Scheinheiligkeit und ohne Pakt mit DDR-Staatssicherheit und Polit-Mauer-Mördern im Öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland.

  • Hauptsache, es wurden viele Rechtsgelehrte sinnlos beschäftigt. Der Typ lacht sich doch krank über ein solches Gastgeberland

  • 2 Jahre hat es gedauert und bringt was?
    Der Typ ist weg und lacht uns aus. An die Linke Justiz in Berlin: Fein gemacht – dass schafft Vertrauen und es kann nur besser werden…

  • Influencer? Wohl eher Terrorist.

    • Könnte auch vom Verfassungsschutz eingesetzt worden sein!

  • In meinen Augen war das ein gemeiner Mordanschlag! Ferner hat die deutsche Justiz wieder auf ganzer Linie versagt!!!
    Dagegen hilft nur eine AFD!

    • Korrektur die deutsche Justiz hat nicht versagt sondern genau das gemacht wofür sie in den letzten Jahrzehnten umgebaut wurde: alles was rechts der Mitte ist verurteilen, alles was links vogue quer grün und migrantisch ist zu schützen und straffrei zu stellen!

    • Seit der NAZI Zeit macht die deutsche Justiz die gleichen Fehler. Sie halten dem volksfeindlichen Regime den Rücken frei! Und das wird eine hundertjährige Verfolgung bedeuten! Denn sie haben dem Volkswohl und der Rechtsstaatlichkeit geschadet.

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