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Persönlichkeitsrecht

Frauke Brosius-Gersdorf fordert verpflichtende Angabe der Adresse auf Social Media

Die gescheitert Richter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf fordert die verpflichtende Angabe von Name und Adresse bei der Registrierung auf Social-Media-Plattformen – um besser „gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zivilgerichtlich und strafrechtlich vorgehen“ zu können.

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Die Juristin, Frauke Brosius-Gersdorf, spricht sich für die verpflichtende Angabe der Adresse bei Registrierungen auf Plattformen aus. (IMAGO/Sven Simon)

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Die gescheiterte Kandidatin für den Richterposten am Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, fordert im Interview mit dem Tagesspiegel die verpflichtende Nennung des Namens und der Adresse von Nutzern bei der Registrierung auf Plattformen. Mit einer solchen Pflicht könne man besser „gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zivilgerichtlich und strafrechtlich vorgehen“, findet die Professorin.

Die Juristin führt aus: „Dann kann man sich zwar weiterhin auf der Plattform unter einem Pseudonym äußern.“ Doch sobald ein Nutzer die Persönlichkeitsrechte anderer Personen verletzt „oder Straftaten begeht“, sollten, wie sie findet, „die Betroffenen einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Plattformbetreiber auf Herausgabe des Namens des Rechtsverletzers haben.“

Zuvor wurde die Juristin gefragt, wie man besser gegen „Hass im Netz“ vorgehen könne, angesichts dessen, dass selbst eine „Topjuristin wie Sie praktisch wehrlos“ sei. Nachdem Apollo News im Juli vergangenen Jahres zuerst über die Haltung der Richterkandidatin insbesondere zum Thema Schwangerschaftsabbruch berichtet hatte, war Brosius-Gersdorf mit teils scharfer oder überzogener Kritik wegen ihrer Ansichten konfrontiert.

Auf die Berichterstattung folgten aus dem linken Lager Empörung und der Vorwurf einer rechten „Kampagne“. Zudem wurde im heute journal fälschlicherweise der Eindruck erweckt, Apollo News habe Falschinformationen über Brosius-Gersdorf verbreitet, weshalb das ZDF eine Unterlassungserklärung abgeben musste (mehr dazu hier).

Die Juristin zog ihre Kandidatur daraufhin zurück und äußerte sich seitdem immer wieder kritisch über „neue Medien wie Nius“. So forderte die Juristin erst zuletzt zum Jahrestag ihres Rücktritts von ihrer Kandidatur „eine staatsferne Behördenaufsicht über neue und soziale Medien“. Der kritischen Berichterstattung warf Brosius-Gersdorf vor, „Abgeordnete zu desinformieren und die politischen Entscheidungsprozesse zu beeinflussen“ (Apollo News berichtete).

sf

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111 Kommentare

  • Ich glaube, ich muß als Atheist bald religiös werden, um täglich ein Dankgebet an den Schöpfer schicken zu können, daß diese Frau es nicht ins Bundesverfassungsgericht geschafft hat.

    • Wenn man bedenkt, dass viele Bundestsgsabgeordnete ihre Wahl für eine gute Idee hielten, ahnt man, wie es um die Justiz in unserem Land bestellt sein muss.

      • Wer schon mal mit der Justiz zu tun hatte, weiss schon lange wie es um diese bestellt ist.

      • Moment. Soweit ich weiß, hat eine Mehrheit der Abgeordneten eine Wahl von B.-G. für keine gute Idee gehalten, und das zu recht. Was ist das für eine dämliche Argumentation?

        -16
    • Dafür hat es Frau Kaufbold geschafft. Die scheint mir noch viel schlimmer zu sein.

      • Aber die schwafelt nicht jeden Tag herum.

        • …und macht dafür das, wovon Bösegersdorf nur schwafelt?!

          4
      • Die ist aber zumindest so „klug“, dass sie sich vornehm zurückhält. Von ihr hört man ja so gut wie gar nichts.

        • Muss ja auch nicht. Dafür wird in Niedersachsen ganze Arbeit geleistet.

          3
    • Und sie beweist mit jeder ihrer Äußerungen, dass ihr die fachliche und charakterliche Eignung für das BVerfG fehlt, dass sie die juristische Methode allenfalls formal anwendet, um radikale bis extreme politische Positionen als verfassungsgemäß oder gar von der Verfassung geboten darzustellen. Inhaltlich nimmt sie regelmäßig demokratiefeindliche bzw. grundrechtsfeindliche Positionen ein. So leugnet sie hier, dass es ein Recht auf Anonymisierung bei Äußerungen im Internet gibt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) leitet aus der Meinungsfreiheit u. dem allgem. Persönlichkeitsrecht ab, dass die grundrechtliche Schutzordnung auch anonyme und pseudonyme Äußerungen im Internet umfasst. BG will dagegen Überwachung total mit der Folge der Selbstzensur. Das würgt kritische Stimmen und den demokratischen Diskurs ab. Und auch ihr uneinsichtiges Nachtreten gegen die Ablehnung durch das Parlament und ihre um diesen Umstand herum kontruierten Verschwörungsmythen stimmen äußerst bedenklich…

    • Diese Frau ist über alle Maßen penetrant.
      Warum muss man ihr permanent medialen Raum bieten.
      Sie hat doch gar nichts zu entscheiden.

  • Natürlich wünscht sie das. So kann die Hausdurchsuchung der Unsere Demokratie noch schneller erfolgen!

    Bademäntel für alle!!!

    • Die Helden schlagen auf ihren Sofen Räder wie ein Pfau.

      -18
  • Freiheit hat einen Preis. Das sollte sie als Jura-Professorin wissen.

  • Sie weiß es halt besser als die größte Demokratie auf diesem Planeten.

  • Wann wird Loriot für seine Umtriebe endlich zur Verantwortung gezogen ?

    • Fr. B-G wäre eine Traumbesetzung Loriots.

      🙂

  • Ja, warum denn nicht? Warum muss man für seine Website ein Impressum haben? Dass da Anbieter in den USA und Kanada sind, auf denen sich die Blogger herumtreiben und auf das Impressum verzichten, steht auf einem anderen Blatt. Wirds verfolgt? Nein.

  • Wie gut, dass diese Frau uns beim BVerfG erspart geblieben ist.

    • Die andere, deren Name mir entfallen ist, die jetzt statt ihr zum Zug kam, ist leider keinen Deut besser…Die CDU schweigt und macht mit.

      • Und? Schon jemals im Leben ein Urteil oder einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gelesen?
        Traue mir wetten: nein.

        -15
        • Das interessiert mich jetzt aber: Was wollen Sie damit sagen? Meinen Sie, politische Ansichten würden da keine Rolle spielen? Wollen Sie darauf abstellen, daß so ein Beschluß oder Urteil immer im Namen mehrerer Richter/Richterinnen ergeht? Was ist der Zusammenhang zwischen Ihrem Kommentar und dem, auf den Sie antworten?

          0
        • Wieviele Arztberichte haben Sie denn schon gelesen? Und dennoch trauen Sie sich zu, Schnupfen von Durchfall zu unterscheiden? Nennt sich „gesunder Menschenverstand“ und wird heutzutage leider vielen Menschen mit „höherer Bildung“ systematisch ausgetrieben. Sowas nennt sich dann Blödstudiert oder auch Fachidiot…

          2
    • Das sehe ich genauso.

    • – Frau
      + Hexe

  • Weg mit der ganz weit weg

  • die Nase! die Nase!

  • Ich kenn tatstälich auch Jemanden der das auch haben will.
    Sie meint, eine Meinungsäußerung ohne den echten Namen sei nichts Wert. Man müsse für das einstehen was man sagt, sonst sei die Meinung nichts Wert.
    Leider versteht sie mein Gegenargument gar nicht.
    Ich habe keine Angst vor dem Staat (ich weiß wie ich mich Ausdrücke). Ich habe Angst vor Linksradikalen, oder Islamisten, die irgendwie an den Namen, oder die Adresse kommen.
    Ich kann es mir nicht leisten, dass die mein Haus demolieren, Scheiben einschlagen oder mein Auto zerkratzen, nur weil ich eine Meinung habe, die denen nicht passt.
    Wenn mir so einer Gegenüber steht hätte ich mit dem kein Problem, aber die zünden einem ja lieber heimlich das Auto an, statt zu diskutieren.

  • Dann melde ich mich halt mit Klarnamen und Adresse an.
    Ich bin Frederic Ulibambimbo und wohne in Dari, (keine PLZ, gibt es nicht), Lehmhütte am Feldweg mit Strohdach Nummer 75, Zentralafrikanische Republik.
    Bei Meinungsverschiedenheiten wegen einem jederzeit abschaltbaren Bildschirm senden Sie bitte einen Brief. Der Postbote kam zwar noch nie, aber irgendwer nimmt den bestimmt vom Flughafen Bangui entgegen.

    • Habe ich auch beim lesen gedacht.
      Papa Schlumpf, Schlumpfstraße 1, 12345 Schlumpfhausen
      Dann bitte alle amtlichen Schreiben an diese Adresse.

      • Hat man ja schon bei Corona im Restaurant auf die herumliegenden Zettel geschrieben: Napoleon Bonaperte, …

  • Ich bin für eine komplette Enteignung der Frauke Brosius-Gersdorf! Müsste sie ja auch gut finden als Sozialistin!

    • Unsinn. Wirtschaftspolitisch ist die Dame tendenziell sogar libertär unterwegs.

      • Na, heute Dienst beim VS?

  • Ich war der Meinung, Zeitreisen sind nicht möglich. Warum bekommt diese Dame dann immer noch Aufmerksamkeit?

  • Ich möchte Ihr das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Volkszählung und Totalüberwachung, zur Meinungsfreiheit in den … stoßen, bis dies … es versteht.
    Es könnte sehr, sehr lange dauern…

  • Das Ego dieser Frau muss ja maximal gelitten haben unter ihrer Nichtwahl.

  • Sie will also Leuten mit unbekannter Identität verbieten al Soziallebenim Internet teilzunehmen.Das haben wie ja gern!Und on welcher Sprache sollen Araber,Chineses etc. ihren Namen eingeben?Eine richtige Übersetzung gibt es oft nicht.

  • Welches hohe politische Amt bekleidet diese Dame, dass wir hier ihre Äußerungen immer wieder ertragen müssen?

    • ich dachte die wischt die flure im forderungsministerin oder sowas ähnliches.

  • Man soll also für Social-Media seine Identität offenlegen müssen, aber um in dieses Land zu kommen und Sozialhilfe abzukassieren braucht man keinen Nachweis. Dafür muss man nur Asyl schreien.

    • Man kann auch ohne Identitätsnachweis ganz locker über unsere Landesgrenze spazieren und bekommt danach ganz einfach Vollpension.

  • Nicht vergessen, die Dame war die Kandidatin der SPD für das Bundesverfassungsgericht. Verrät viel über das Demokratieverständnis der Spezialdemokraten.

  • Dann kann Sie ja mal mit „gutem“ Beispiel voran gehen und Ihre Adresse veröffentlichen und schon mal Kaffee kochen

    • Schon wieder kommts nicht durch!

  • Meine Adresse, damit wegen Kommentaren „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ die Polizei vorbeischauen kann? Wenn es wirklich nur um eindeutige Morddrohungen u. ä. ginge, aber schon mit der Strafbarkeit von „Beleidigungen“ habe ich gewisse Probleme – diese ist, global gesehen, nicht unbedingt üblich. Wenn man dann noch sieht, was hier zur Anzeige kam und womit sich Staatsanwaltschaften aktiv beschäftigt haben.

    Und wenn man dann liest, wie das weitergeht mit § 140 StGB (https://kripoz.de/2026/07/31/-140-stgb-im-spiegel-obergerichtlicher-rechtsprechung-schutz-oder-gefaehrdung-des-oeffentlichen-friedens/), dann – aber Gott, ich mag nicht mehr…

  • Kann doch jeder freiwillig machen. In einer freiheitlichen Gesellschaft ist fallweise Anonymität Ausübung Banalität Grundrechte. Mal wieder ein Thema an der Mehrheit vorbei.

  • Hat die Frau was zu fordern?

  • Frauke Brosius-Gersdorf fordert? Ich fordere ein Forderungsverbot für diese Linke.

  • Ich fordere eine Anzeige….los gehts.

    Noch netter kann ich es nicht formulieren Zensi.

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