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„Entstelltes Bild“

Nächste juristische Pleite für Correctiv: Zu Guttenberg siegt vor Gericht wegen AfD-Aussagen

Das Landgericht Berlin II hat Correctiv untersagt, dem früheren Bundesminister Karl-Theodor zu Guttenberg eine Befürwortung der Zusammenarbeit von Union und AfD zuzuschreiben. Die Richter sehen in der verzerrenden Berichterstattung „journalistische Kardinaltugenden“ verletzt.

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Setzte sich vor Gericht gegen Correctiv durch: der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) (IMAGO/Manfred Siebinger)

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Das Recherchenetzwerk Correctiv hat vor dem Landgericht Berlin II eine weitere juristische Niederlage kassiert. Streitgegenstand war ein Beitrag über politische Äußerungen des früheren Bundesministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), insbesondere dessen Haltung zum Verhältnis von Union und AfD. Wie die FAZ berichtet, untersagte das Gericht Correctiv mehrere Aussagen, mit denen der Eindruck erweckt worden war, zu Guttenberg plädiere für eine politische Zusammenarbeit der Unionsparteien mit der AfD oder könne sich eine von der AfD tolerierte Minderheitsregierung vorstellen.

Entscheidend war dabei nach Auffassung der Pressekammer nicht nur die Frage, was zu Guttenberg gesagt hatte, sondern auch, welche Aussage durch die Auswahl und Verkürzung einzelner Passagen beim Leser entstand. Das Gericht kam in seinem Beschluss, der der FAZ vorliegt, zu dem Ergebnis, die Darstellung sei „unwahr, jedenfalls aber unvollständig“.

Correctiv hatte unter anderem suggeriert, dass zu Guttenberg eine „punktuelle Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtspopulisten“ fordere. Auch der Eindruck einer Befürwortung einer Minderheitsregierung, die von der AfD toleriert wird, durfte nach dem Beschluss nicht weiter verbreitet werden.

Das Gericht stellte ausdrücklich klar, dass zu Guttenberg „an keiner Stelle“ des betreffenden Gesprächs das Modell einer von der AfD tolerierten Minderheitsregierung oder eine parlamentarische Kooperation mit der AfD als vorzugswürdiges oder erstrebenswertes Konzept vertreten habe.

Tatsächlich habe sich zu Guttenberg zunächst sogar ausdrücklich gegen eine solche Konstellation ausgesprochen. Er bezeichnete eine Zusammenarbeit mit der AfD demnach als für viele „absolut untragbar“ und erklärte anschließend: „was ich im Übrigen auch vertrete“. Erst danach fiel der Satz, auf den Correctiv seine Darstellung stützte: „wer mitstimmt, stimmt mit.“

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Nach Ansicht der Richter durfte dieser letzte Satz nicht isoliert als Beleg dafür präsentiert werden, dass zu Guttenberg eine politische Zusammenarbeit mit der AfD befürworte. Durch die Auslassung des unmittelbar vorausgehenden Zusammenhangs sei dem Leser ein „nach der negativen Seite entstelltes Bild“ vermittelt worden, das den „tatsächlichen Äußerungsinhalt“ verdrehe, verkürze und verzerre, so das Gericht. Zudem sei die Darstellung auch als Meinungsäußerung unzulässig, „da sie mangels hinreichender tatsächlicher Anknüpfungspunkte willkürlich aus der Luft gegriffen wäre“.

Die Richter betonen in diesem Zusammenhang, Medien hätten als „Wachhund“ der Demokratie nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Informationen über den politischen Prozess „wahrheitsgemäß und vollständig“ zu vermitteln. Correctiv habe diesen „journalistischen Kardinaltugenden“ im konkreten Fall „nicht genügt“.

Der Rechtsstreit betrifft einen Correctiv-Artikel mit dem Titel „Guttenberg: Der Mann aller Märkte“, der am 26. Juni veröffentlicht worden war. Anschließend wurde der Text in Teilen verändert. Am 10. Juli veröffentlichte Correctiv zudem eine Gegendarstellung in sieben Punkten. Darüber hinaus gab das Recherchenetzwerk nach den Feststellungen des Gerichts acht außergerichtliche Unterlassungserklärungen ab.

Zu Guttenbergs Anwalt Christian Schertz bewertete den Gerichtsbeschluss als „vernichtendes Zeugnis“, das das Landgericht Correctiv ausgestellt habe. Das Recherchenetzwerk habe Aussagen seines Mandanten „entstellt und verfälscht“.

Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels erklärte, das Gericht habe die betreffende Darstellung als „unvollständig“ bewertet. Correctiv wolle dies korrigieren und anhand der schriftlichen Urteilsbegründung prüfen, ob man gegen die Entscheidung der Pressekammer vorgehen werde.

Für Correctiv ist die Entscheidung ein weiterer juristischer Rückschlag. Das Recherchenetzwerk ist in den vergangenen Jahren immer wieder wegen seiner Berichterstattung über politische Akteure und insbesondere wegen Darstellungen im Zusammenhang mit dem vermeintlichen „Potsdamer Geheimtreffen“ zur Remigration Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen geworden (Apollo News berichtete).

mmx

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22 Kommentare

  • Wann wird die Öffentlichkeit darüber informiert, wieviel Steuergelder diese Ideologie uns kostet?

  • „Durch die Auslassung des unmittelbar vorausgehenden Zusammenhangs sei dem Leser ein „nach der negativen Seite entstelltes Bild“ vermittelt worden“- das Gericht maßt sich hier an, eine etwaige Zusammenarbeit mit der AfD als negativ zu bewerten. Warum eigentlich? Es hätte gereicht, klarzustellen, daß vorsätzlich ein falscher Eindruck erweckt worden ist, mit der Absicht, Guttenberg zu schaden.

  • Mich wundert es, das „Correctiv“ immer noch nicht für die massive Volksverhetzung rund um das Expertengespräch in der Potsdamer Villa belangt worden ist. Hat die deutsche Justiz als „dritte Säule“ unseres demokratischen Staatsgebildes ein Glaubwürdigkeits- /Ideologieproblem oder beides ?

  • „Die Richter betonen in diesem Zusammenhang, Medien hätten als „Wachhund“ der Demokratie nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Informationen über den politischen Prozess „wahrheitsgemäß und vollständig“ zu vermitteln. Correctiv habe diesen „journalistischen Kardinaltugenden“ im konkreten Fall „nicht genügt“.“

    Correctiv hat mit seriösem Journalismus eher nicht so viel zu tun, es handelt sich hierbei mehr um ein Kollektiv von linken Aktivisten.

  • Correctiv, Deutschlands selbsternannte Wahrheitswaschanlage, hat offenbar beim eigenen Schleudergang den Kontext verloren.

    Das Gericht: „entstelltes Bild“, „verdreht, verkürzt und verzerrt“, „willkürlich aus der Luft gegriffen“.

    Das muss man erst einmal schaffen: Berufsmäßig anderen Desinformation vorwerfen – und sich dann vom Gericht bescheinigen lassen, dass man Aussagen durch Weglassen des entscheidenden Zusammenhangs bis zur Unkenntlichkeit verbogen hat.

    Aus Faktencheck wird Faktenstretching. Aus Einordnung wird Unterstellung. Und ausgerechnet die selbsternannten Aufpasser brauchen plötzlich einen Richter, der ihnen journalistische Grundrechenarten erklärt.

    Correctiv wollte Guttenberg framen. Am Ende hängt der eigene Journalismus im Rahmen – als absolut schreckenerregendes Beispiel wie „Journalismus“ definitiv nicht geht!

  • Und? Was nützt es?
    Stellen die edlen Spender ihre Zuwendungen ein?
    Bekommt das Netzwerk Steuererlasse oder direkte staatliche Zuwendungen?

  • Das Parteiensystem sollte komplett abgeschafft werden, nur noch direkt gewählte Vertreter in die Parlamente, Vergütung gibt es nur in Höhe des letzten Gehaltes 💡

  • Ein Tropfen auf den heißen Stein. Die größte Maschinerie der (linkswoken) Propaganda, der ÖRR schaltet und waltet, nicht nur im Einzelfall, sondern quasi regulär und gegen das Gesetz (Medienstaatsvertrag), unbehelligt und ungestraft weiter!

  • Das Recherche- und Medienunternehmen Correctiv hat seit 2016 insgesamt schätzungsweise rund 2,5 Millionen Euro an staatlichen Fördermitteln und Steuergeldern aus Bundes- und Landesministerien erhalten.

    Streicht endlich diese Förderungen mit Steuergeldern und zwar für alle NGO´s.
    Sollen sie sich durch den Markt finanzieren aber nicht mit Steuergelder!
    So ein Dreck!

  • Und einmal mehr darf der Steuerzahler für die Gerichtskosten der dreisten Propagandamühle Correctiv aufkommen.

  • AN, Sie könnten „Recherchenetzwerk“ zumindest in Anführungszeichen setzen. Genau wie all die anderen irreführenden Nebelkerzenbegriffe unserer Zeit, z.B. „Kapitalismus“, „Islamismus“, „Eliten“, „Palästina“, „Pandemie“, „Erneuerbare Energien“, „Teilhabe“, „Treibhausgas“ usw.

  • “ … journalistische Kardinaltugenden“
    Das ist doch was aus …. kurz vor Napoleons Angriff oder?
    Ich kenne nur Journalisten aus Zeiten in denen sie taten was ein Journalist tat .. berichten! Heute sind die meisten derer Märchenerzähler, Faker und kaum zu unterscheiden von dem Gesocks worüber so gerne geschrieben wird!
    Gegen das Urteil wird dann aber die gewaaaaaaltige Macht der Journalistenverbändegruppenrudel antreten! Man darf doch nicht gegen Journies!

  • Wer erwartet denn von dieser Propagandaklitsche journalistische Kardinaltugenden?

    • Schon irgendwelche im Wolkenkuckucksheim lebenden Richter🤷‍♂️

      • Schon=Scheinbar

  • Mit sowas müssen sich deutsche Gerichte herumschlagen? Aus welchem Blickwinkel man die Essenz des Artikel auch betrachtet- Er illustriert, dass die Idiotie in Deutschland epidemisches Ausmaß annimmt. Dabei scheinen sich Guttenberg und Correctiv in engem Wettbewerb zu befinden.

  • Und die Regierung wundert sich, dass der Bürger sich der AFD zuwendet. Wann werden endlich die Steuergelder für diese Fakenews Portale gestrichen? Wann ist Schluß mit den Zwangsgebühren für die Verblödung des Volkes?

  • Schade eigentlich, das Guttenberg das nicht gesagt hat…

  • Ich verstehe nicht, dass man Correctiv als „Recherchennetzwerk“ bezeichnet. Es ist ein Lügen- und PropagandaHETZWERK, dass Lügen und Falschmeldungen für die Regierung verbreitet.

  • „Kardinaltugenden verletzt“……. herrlich.
    Dann haben sie mehr erreicht, als der Verbrecher Goebbels je wollte ?
    Werden die noch vom DeutschenJournalistenVerband gedeckt ?

  • Sogar wenn sie über den Schwindler berichten, schwindeln sie…

  • Correctiv ist so seriös wie ein Kinderschänder im Spieleparadies.

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