Niedersachsen
Wahlausschuss schließt AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert von Landratswahl aus
Ein Wahlausschuss hat den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert von der Landratswahl im niedersächsischen Friesland ausgeschlossen. Auslöser für das Prüfverfahren gegen den 46-Jährigen wurde zunächst lediglich seine AfD-Mitgliedschaft.
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Martin Sichert sitzt seit 2017 im Deutschen Bundestag. Bei der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland wird der AfD-Politiker dennoch nicht auf dem Stimmzettel stehen. Der Kreiswahlausschuss entschied am Dienstagabend in Jever mit fünf zu einer Stimme gegen seine Zulassung. Zuerst hatte die Nordwest-Zeitung berichtet. Die Kommunalwahl in Niedersachsen findet am 13. September statt.
Der Entscheidung war eine Überprüfung von Sicherts Verfassungstreue vorausgegangen. Landräte sind kommunale Wahlbeamte. Für sie gelten deshalb andere Voraussetzungen als für Bundestagsabgeordnete: Bewerber müssen nach niedersächsischem Kommunalrecht erwarten lassen, dass sie als Amtsinhaber für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten.
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Ausgelöst wurde die Prüfung zunächst durch Sicherts Mitgliedschaft im niedersächsischen AfD-Landesverband. In einem Schreiben der Kreiswahlleitung, dessen Echtheit die stellvertretende Kreiswahlleiterin Andrea Jeske nach Angaben von NIUS gegenüber dem Medium bestätigte, heißt es ausdrücklich: „Weitere Anhaltspunkte lagen mir nicht vor.“
Erst im weiteren Verfahren erhielt der Wahlausschuss nach Angaben des NDR zusätzliches Material des niedersächsischen Innenministeriums. Dabei soll es sich unter anderem um öffentlich zugängliche Beiträge Sicherts in sozialen Netzwerken gehandelt haben. Genannt werden Äußerungen über Migranten und „Ausländer mit deutschem Pass“, der Begriff „Kartellparteien“ sowie ein Beitrag, in dem Sichert die Tagesschau als „Propaganda-Kanal einer Diktatur“ bezeichnet haben soll.
Der niedersächsische AfD-Landesverband war im Februar vom Landesverfassungsschutz zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ bestimmt worden. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte Anfang Juni einen Eilantrag der Partei gegen diese Hochstufung ab.
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Sichert sprach nach der Entscheidung von einem „massiven Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“. Er sei „fassungslos“ und werde sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen. Der niedersächsische AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde bezeichnete die Entscheidung als „skandalösen Wahlausschluss“ und erklärte, es sei absurd, einen seit Jahren amtierenden Bundestagsabgeordneten allein wegen seiner AfD-Mitgliedschaft als nicht verfassungstreu zu behandeln. Die Landespartei forderte die sofortige Zulassung Sicherts.
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Sichert gilt innerhalb der AfD nicht als einer ihrer besonders radikalen Vertreter. Als bayerischer Landesvorsitzender griff er Björn Höcke öffentlich an und warf ihm vor, die Partei zu spalten.
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Unsere Demokratische Republik (UDR) verträgt offenbar keine Opposition.
Das ist eine Farce die bald möglichst juristisch beendet werden muss. Die AfD sollte hier zu allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln greifen.
Die Aussagen, die ich hier lese, egal ob „Kartellparteien“, „Propagandakanal“, die Unterscheidung zwischen Einheimischen und Migranten usw. sind garantiert alle vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
In der „Welt“ las ich sogar, dass er u.a. auch wegen seiner kritischen oder gar feindlichen Haltung gegenüber dem Islam, nicht zur Wahl zugelassen worden sei.
Das muss man sich mal vorstellen!!!
Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein Kritiker oder gar ein „Feind“ der Kirchen,oder anderer Religionsgemeinschaften, von einer Wahl ferngehalten.
Der Islam hat ganz offenbar in unserem (!) Land mittlerweile einen Sonderstatus. Allein das muss umgehendst durch eine ganz andere Politik korrigiert werden.
Hallo lieber Lindblom, der entscheidende Punkt ist doch nicht, dass Herr Sichert den Islam kritisiert hat, sondern wie der Wahlausschuss seine Äußerungen rechtlich bewertet hat. Ob die Entscheidung richtig oder falsch ist, werden die Gerichte klären. Daraus aber abzuleiten, der Islam habe in Deutschland einen Sonderstatus, überzeugt mich nicht und wirkt voreilig. Religionskritik ist grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit geschützt und das gilt für Islam, Christentum und andere Religionen gleichermaßen. Falls der Wahlausschuss seine Entscheidung tatsächlich auf unzulässige Gründe gestützt haben sollte, muss und wird sie aufgehoben werden. Gerade deshalb gibt es den Rechtsweg. Dafür können wir dankbar sein. Und bevor das geprüft ist, erscheinen mir pauschale Schlussfolgerungen über eine angebliche Bevorzugung des Islam oder das Ende der Meinungsfreiheit ziemlich voreilig und argumentativ sehr dünn.
@UnsereDemokratie (22.07.2026 um 08:29 Uhr)
Das ist eine rhetorische Verschiebung der Begründungslast. Damit belegst du nicht die ursprüngliche Behauptung („Der Islam hat einen Sonderstatus“), sondern erwartest, dass sich die Gegenposition („Es gibt keinen solchen Sonderstatus“) rechtfertigen soll. Das dreht die argumentative Richtung um.
Eigentlich würde hier jetzt stehen, was ich davon halte. Aber ich spare es mir aus Gründen des Selbstschutzes.
Na klar…und dann sind die Wahlen vorbei…man kennt es ja inzwischen in dieser Bananenrepublik…
Eine pauschale Schlussfolgerung über die nicht erfolgende Vorzugsbehandlung der vielfältigen islamistischen Glaubensvertreter, erscheint sich mir hingegen, argumentativ auf sehr dünnen Eis zu bewegen.
Das Verhältnis von Beleidigungen zu sachlichen Argumenten spricht für sich. Bitte gerne mehr davon. Denn je weniger Argumente und je mehr persönliche Angriffe kommen, desto mehr bestätigt mich das in meiner Einschätzung.
Seht euch diesen heuchlerischen Schreiberling Atlas an! Wie eifrig er Speichel leckt und das Unrecht Seiner Majestät als edles Recht verkauft, während der unbotmäßige Parvenü schlicht aus dem Saal geprügelt wird!
Das ist keine Justiz, sondern reinste Willkür der Herrschenden. Wo die Macht der Feudalherren bedroht ist, wird das Gesetz, das man dereinst selbst erlassen hat, genutzt, bis das Fußvolk wieder im Dreck kriecht. Dieser elende Hofhund bellt brav im Takt der Throne – und wagt es noch, den Betrogenen die Knechtschaft als gnädige Ordnung zu verkaufen, während sich der König mit seinen eitlen Hofschranzen daroben auf dem Schloss weiter gar köstlich amüsiert und sich daran auch nichts ändern möge.
Ein Kommentar wie aus dem Handbuch des VS/Stasi.
Alles schön reden!
Ich wollte nach Deutschland reisen mach ich aber nicht will ja nicht in Nordkorea aufwachen!
Schwaches Land sehr schwaches Land.
Sie leben anscheinend auf einem Ponyhof in einer Parallelwelt. Man muss sich die Gründe für den Wahlausschluss nur langsam durchlesen, um zu verstehen. Hr. Siechert ist von der AfD und somit wahluntauglich. Hr. Sichert kritisierte die Regenbogenfahne auf deutschen Ämtern und Regierungsgebäuden und meinte, dort dürfen nur die deutschen Flaggen sein. Deshalb wurde er als homophob und Queerfeindlich und somit als wahluntauglich eingestuft. Die Scheiss Regenbogenfahne hat dort nichts zu suchen und, entgegen den absurden Urteilen von Weinkönigin Klöckner, gilt die Nationalfahne immer noch im Bundestag. Ebenso hat Hr. Sichert jeden rechtlichen Grund, die Massenmigration und Islamisierung unseres Landes zu kritisieren, was ihn als wahluntauglich abstempelte. Ich, und viele andere Mitbürger aus, würden es bevorzugen, wenn die US Besatzungstruppen wieder das Recht in Deutschland übernähmen und mit dem marxistisch/sozialistische-kommunistischen Spuk in diesem Land aufräumten! ☝️😠
@He_Ra
Wie erstaunlich, dass man das dem intellektuellen Überflieger @Atlas überhaupt erklären muss. Naja, der ist geistig noch nicht ganz auf der Höhe. Sein Gehirn schaltet sich erst nach der richtigen Dosis Beleidigungen ein. Kommt schon noch.
Hochste Zeit mal den Wahlausschuss auf Verfassungstreue zu überprüfen!
5 Leute entscheiden was 1/3 der Wählerschaft nicht wählen soll.
Kann ja wohl nicht wahr sein.
Nennt mal die Klarnahmen von den Undemokraten!
Ausschüsse sind KEINE Gerichte.
NUR durch Urteil gem. §45 StGB darf man entziehen
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__45.html
Wer illegales Handeln (hier Ausschluss) durch Akzeptieren legalisiert, dann sind illegale Wahlen durch Stattfinden legalisiert, würden manche hinweisen.
Und ich dachte immer, in einer Demokratie können nur Gerichte das aktive und passive Wahlrecht entziehen und nicht die Wettbewerber. Entweder habe ich mich geirrt oder wir sind keine lupenreine Demokratie mehr. Und ich sage das, obwohl ich Herrn Sichert teilweise widersprechen würde.
Demokratie war gestern, unsere „Demokratie“ ist ein totalitäres System der Parteien, die sich den Staat zur Beute gemacht haben. Allen voran CDU, SPD, Grüne, Linke. All diese Parteien haben, verfassungsgerichtlich festgestellt, das Demokratieprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1) in seinem Kernbereich verletzt.
Das ist leider das Resultat; wenn man Dinge/Wahrheiten beim Namen nennt!
„Kommunikation ist immer Ursache und Wirkung.“
Auf jede Kommunikation (= Ursache)
folgt eine Reaktion (= Wirkung), die wiederum eine Reaktion auslöst.
Eher ausgehebelt.
Das ist die letzte Rettung der sogenannten ”unsere Demokratie” Demokraten. Gleiches in anderen Europäischen Ländern wie Frankreich.
„Das ist die Seuche unserer Zeit: Verrückte führen Blinde!“
(Shakespeare, King Lear)
Reine Willkür. Der Verfassungsschutz ist eine dem Innenminister unterstellte Behörde. Also nicht neutral und ohne jegliche neutrale Aufsicht.
Was hier also passiert ist, dass die amtierende Regierung aktiv die Opposition einschränkt und behindert.
Das ist nicht demokratisch, das ist nicht rechtsstaatlich. Das ist totalitär.
Die einstige Bundesrepublik Deutschland gibt es nicht mehr. Rette sich wer kann!
Diese Vorgänge, wie so viele andere, sollten direkt an die USA weitergegeben werden.
Wir können uns doch nicht, durch irgendwelche einfältigen Leute in Friesland oder sonstwo die Demokratie nehmen lassen.
Allein, dass man im Landkreis höhere Hierarchien beratend braucht und mitmischen lässt, spricht dafür, dass die Friesen auch schon lange nicht mehr das sind was sie einst waren.
Der friesische Leitspruch „Lewwer duad üs Slaw“ scheint nicht mehr zu gelten.
Selbst dort nur noch feige Schlafschafe.
Ohne die mittlere und untere Verwaltungsebene mit ihren vielen kleingeistigen Piefköpfen und einer Einwohnerschaft, die sich allem ergeben hingibt, wäre der Spuk der üblen Machenschafter der „unsere Demokratie“-Typen überhaupt nicht möglich.
Und wenn noch nicht einmal mehr die Friesen ein Fünkchen Widerstand leisten.
Gute Nacht!
So funktioniert ein Parteiverbot.
So ersticken diese Parteien die Demokratie.
Welche Demokratie ?
So ganz ist die Demokratie noch nicht abgeschafft, obwohl kräftig daran gearbeitet wird. Z.B. Denunziantenstellen, immer mehr Einschränkung der Meinungsfreiheit, die sogar im Ausland schon bemerkt wird. Ein mit immer mehr „Rechten“ ausgestatteter Innlandsgeheimdienst usw.
Der totalitäre Staat wird sukzessive ausgebaut.
Stattdessen würde man von engagierten Demokraten Demos vor den Verwaltungen erwarten.
Aber, wir drehen uns nochmal gemütlich und schlafen so lange, bis auch uns der Verfassungsschutz aus dem Bett holt.
@Lindblom
Uns bezahlt eben niemand dafür.
Das ist das große Plus der Antifa. Während die alten Konservativen die Kohle für sie ranschaffen, können sich die jungen Terroristen in aller Seelenruhe organisieren und zu ihren „Kundgebungen“ driven, jetten, robben, wie auch immer.
Berufsdemonstranten hat die Rechte nicht. Bei den Rechten wird gearbeitet. Wir sollten den Scheixx lassen. Dann „verhungern“ die Linken und wir haben viel Zeit, ihnen dabei genüßlich zuzugucken.
Gewusst wie!
Ein Parteien Verbot gegen die AFD hat keine Chance, aber das Kartell von Unserer“ Unsere Demokratie“ ist ja nicht „Dumm“, jetzt kommt halt das Verbot durch die Hintertür!, dazu braucht das Kartell kein Gericht, da langen ein paar Politiker vom Kartell!!
Das Parteiverbot durch die Hintertür
Wenn Kandidaten von ihren politischen Konkurrenten das aktive oder passive Wahlrecht entzogen werden kann und nicht ausschließlich durch ein Gericht, ist das das Ende der Gewaltenteilung und damit das Ende von FDGO und Demokratie.
Wazu noch wählen? „Unsere Demokratie“ nimmt dem Bürger alles ab. Bravo, kenne ich noch aus der DDR.
Das ist „Unsere Demokratie“, also keine Demokratie.
„Unsere Demokratie“ ist das Synonym für totalitär.
Es ist schon interessant, daß ein Ausschuß von wohl letztlich Konkurrenten den Mitbewerber von einer Wahl ausschließen kann. Kam das vorher jemals zum Tragen?
Und ein Verfassungsschutz mag meinetwegen beobachten und seine Beobachtungen und Einschätzungen auch veröffentlichen. Daß diese Einschätzungen aber nicht nur hergenommen werden können – vielleicht schon problematisch genug -, um „privaten“ Umgang mit bestimmten Menschen und Organisationen zu meiden, sondern Grundlage für die Verweigerung von Rechten und Grundrechten sein können – das ist ein Unding. Kann das verfassungsgemäß sein?
Die Entscheider dieses undemokratischen Vorgangs werden sich später vor einem ordentlichen Gericht zu verantworten haben. Wir werden es nicht vergessen!
Ach, sorry ich würds ja gerne glauben… aber wie viele echte NAZU Verbrecher standen vor Gericht. Wie viele DDR-Regim-Verbrecher standen vor Gericht? Wie konnten Merkel und Scholz und Merz Kanzler werden? M.M. nach nur in einem korrupten, asozialen System.
Nutzlos. Die linken Gerichte vertrödeln das wieder, bis die Wahlen vorbei sind. Sah man ja in NRW.
Wie in Nicaragua:
Vor wenigen Tagen erklärte Ortega öffentlich, dass es in Nicaragua “nie wieder Wahlen” geben werde. Damit verabschiedete er sich auch formal von dem bisher zumindest auf dem Papier bestehenden Wahlsystem.
Seine Begründung lautete im Wesentlichen:
* Die Opposition werde von den USA gesteuert und finanziert.
* Wahlen könnten dazu führen, dass diese “vom Ausland unterstützten” Kräfte wieder an die Macht kämen.
* Dies müsse verhindert werden, um die Sandinistische Revolution und die nationale Souveränität zu schützen.
* Er kündigte zudem an, Gesetze zu schaffen, die eine Rückkehr der Opposition dauerhaft unmöglich machen sollen.
Faschismus ist eine politische Herrschaftsform, die durch extreme, autoritäre Führung, Ablehnung der Demokratie, Unterdrückung politischer Gegner und starke Kontrolle von Staat und Gesellschaft gekennzeichnet ist. Individuelle Freiheiten werden dabei zugunsten der Macht des Staates oder einer als überlegen dargestellten Nation eingeschränkt.
Ein wesentliches Merkmal von Faschismus gemäß seiner ursprünglichen Wortherkunft ist auch die Bündelung von Staat und Wirtschaft, wie wir sie im Rahmen der „public-private Partnerships“ nach WEF-Vorgaben sehen können, etwa bei der sogenannten „Pandemie“ oder aktuell bei der global orchestrierten Aufrüstung.
Darüber hinaus die Gleichschaltung aller Institutionen, die wir in Deutschland auch erleben, seien es die Medien, die Staatsanwaltschaften, Kirchen, Universitäten bis hin zum Bundesverfassungsgsgericht.
Interessant. Jetzt abwarten was mit Kandidatinnen passiert denen die Mitgliedschaft in Parteien nachgewiesen werden kann die ein Frauenstatut haben oder ein Frauenrecht beschlossen haben. GG Art 3…
Da passiert doch nichts.
Wir können doch alles sehen, wie z.B. Linke alles machen können.
Da gäbe es so viele Beispiele dafür, dass ganze Parteien nicht auf dem Boden der freiheitlichen Grundordnung stehen……….. nichts geschieht.
Die sagen laut was sie wollen und, dass sie von Demokratie nicht allzuviel halten…………. Egal!
Ich erinnere nur an Claudia Roth, die dereinst auf einer Demo neben einem riesigen Plakat stolzierte, auf dem Stand „Deutschland Du Stück Scheiße verrecke!“.
Es gab kaum Kritik und danach macht diese Frau noch reichlich Karriere.
Daher hilft es uns nichts, uns etwas vorzumachen. Linke und Rechte werden mit einem extremen zweierlei Maß gemessen.
Die Opposition wird von Wahlen ausgeschlossen. Nennt sich „Unsere Demokratie“.
Wenn darüber in einem befangenen Gremium abgestimmt werden darf, haben wir eine strukturelle Vergleichbarkeit mit dem DDR-System. Juristisch sehen es die Richter aber anders, s.u.
Wer früher in der DKP war und nur Post-Briefträger war, konnte aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Wer als Student sich an gewalttäigen Anti-AKW-Demonstrationen, Brokdorf usw., oder man denke an die Startbahn West, beteiligt hatte, dabei Polizisten verletzt hat und dafür verurteilt wurde, konnte damit rechnen, nicht für den Referendardienst für Lehrer oder Juristen zugelassen zu werden, weil er vom Verfassungsschutz registriert worden war. Gleichwohl war dies der gerichtlichen Prüfung zu unterziehen.
Wenn jetzt bei termingebundene Wahlen der Rechtsweg faktisch ins Leere läuft – und der Fall Joachim Paul – OB-Wahl Ludwigshafen – beweist dies eindrücklich, wird aber gerichtlich anders gesehen. RLP gibt die Linie vor.
Man lese die Pressemitteilung des VerfGerHofes RLP: verfgh.justiz.rlp.de vom 17.9.25
Ja, der Wahlausschuss hat entschieden.
Diese Entscheidung ist in einer Demokratie nicht gut, besonders wenn es wieder einmal massiv gegen die Opposition geht.
Aber vielleicht sollte man auch einmal darüber informieren, wie solche Entscheidungen in einem Wahlausschuss getroffen werden.
Eigentlich prüft das jeweilige Wahlamt nur die formellen Gründe für eine Nichtzulassung einer Partei oder Person zu einer Wahl und gibt dieses dann als Empfehlung an die Mitglieder des Ausschusses. Das habe ich selber für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen mitgemacht. Eine Prüfung der Verfassungstreue gibt es erst seit letztem Jahr und ist ein schickes Hintertürchen für die Nichtzulassung von Kandidaten. Deshalb musste es in Ludwigshafen bis zum obersten Gericht durchgepeitscht werden. Nur so kann letztendlich jeder aussichtsreiche Kandidat der AfD verhindert werden.
Wenn es aber wirklich um Verfassungstreue ginge, dann dürfte ja kaum ein Linker oder ein gläubiger Mohammedaner antreten.
Das Imperium schlägt zurück! Mehr fällt mir dazu nicht ein.
ja toller Film
All diese „Äußerungen“ sind vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt..,
„Unsere Demokratie“ live.
„Unsere Demokratie“ erstickt gerade die Demokratie.
Das Ergebnis stand schon von Anfang an fest…
Nordkorea 🇰🇵 schickt liebe Grüße
Willkommen in der Demokratischen Republik 🙉
Ohne Nennung von konkreten Gründen. Ist das Demokratie?
Nein ist es nicht. Aber sie können alles machen, weil die Deutschen es sich gefallen lassen.
Der Wahlprüfungsausschuss ist nur und ausschließlich für die formalen Voraussetzungen zuständig.
– Staatsbürgerschaft
– in einer Partei, die in Parlamenten vertreten ist oder genügend Unterstützerunterschriften
– einwandfreies Führungszeugnis
Das ist ALLES. Der Entzug des passiven Wahlrechts ist die Angelegenheit von Gerichten, nicht von Ausschüssen.
Auch wenn ich der AfD in Friesland nicht allzu gute Gewinnchancen einräume: diese Aktion zeigt, daß den Kartellparteien der Stift geht.
Möglicherweise ist diese Aktion auch strafrechtlich relevant, die Behinderung einer Wahl fällt da auf jeden Fall drunter.
Da kann jetzt mal die Justiz beweisen, dass sie politisch unabhängig ist. Auch wäre langsam mal ein Grundsatzurteil angebracht, um die immer wiederkehrenden finanziellen, Ressourcen verschwendenden, undemokratischen und willkürlichen Maßnahmen der Altparteien ein für alle Mal einzubremsen.