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Reiche-Vorhaben

Verfassungsbeschwerde: Umwelthilfe kündigt Widerstand gegen Reform des Heizungsgesetzes an

Die Deutsche Umwelthilfe möchte Robert Habecks Heizungsgesetz möglichst beibehalten – die nun geplante Reform von Katherina Reiche lehnt man ab. Man möchte dagegen sogar mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen.

Von

Geschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe: Barbara Metz (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einer Pressemitteilung am Montag angekündigt, gegen die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche geplante Reform des Heizungsgesetzes per Verfassungsbeschwerde vorzugehen, falls diese beschlossen werden sollte. Das Gesetz soll am 9. Juli vom Bundestag verabschiedet werden – am Montag kam es zu einer Ausschussanhörung zum Heizungsgesetz.

Die Umwelthilfe erklärt dazu: „Aus Sicht der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation gefährdet der Gesetzentwurf die Erreichung der verfassungsrechtlich verankerten Klimaziele.“ Damit beruft man sich auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 – dabei entschieden die Richter, dass die Bundesregierung zum Schutz der Freiheitsrechte künftiger Generationen verpflichtet sei – deshalb müsse sie angemessene Klimaschutzmaßnahmen ergreifen. Dieses fragwürdige rechtliche Konstrukt nennt man in Karlsruhe „intertemporale Freiheitssicherung“.

Bundeswirtschaftsministerin Reiche plant, dass die 65-Prozent-Regel im Heizungsgesetz, also dass nach und nach neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wegfällt; ebenso wie das pauschale Verbot fossiler Heizungen ab 2045. Stattdessen sollen Vermieter an den durch die fossilen Heizungen entstandenen, staatlich verursachten Mehrkosten beteiligt werden.

Obwohl durch die Reform immer noch ein erheblicher Druck auf Haus- und Wohnungsbesitzer ausgeübt wird, fossile Heizungen einzubauen, reicht das der Umwelthilfe nicht. So erklärt etwa die Geschäftsführerin Barbara Metz: „Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt fossilen Heizungen noch auf Jahrzehnte hinaus freie Bahn und ist damit verfassungswidrig. Die Kostenrisiken für Haushalte sind riesig, die Abhängigkeit von fossilen Importen wächst und die Gefährdung der im Gesetz verankerten Klimaziele ist unbestreitbar.“

bc

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73 Kommentare

  • Ich würde es befürworten, wenn dieser Verein als Terrororganisation verboten wird.

    • Es würde schon mal helfen ihm die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, denn dann könnten die Einzelspender und Institutionen, welche wohl vorwiegend aus dem links/grünen Umfeld kommen, ihre Spende nicht noch steuermindernd wirksam machen. Alles andere ist nicht ganz so einfach möglich und muss juristisch sauber sein.
      Dieser Verein ist überhaupt erst zu dieser Stärke erwachsen, weil Großunternehmen wie Toyota, die deutsche Telekom…auch mal gespendet haben. Das tun sie zwar heute nicht mehr, aber die Geister, welche sie gerufen haben werden sie jetzt nicht mehr los.
      Ob noch Bundesmittel fließen ist unklar. Möglicherweise über Umwege. Die CDU wollte auf jeden Fall mal keine Gelder mehr geben.

      https://www.mit-bund.de/content/keine-bundesmittel-mehr-fuer-die-deutsche-umwelthilfe-0

    • Ich stimme definitiv zu.
      Diese Tarnorganisation betreibt die Zersetzung Deutschlands zum Schaden aller Bürger.

  • Die deutsche Umwelthilfe akzeptiert nicht, dass der Bundestag auch Gesetze ändern und neufassen kann. Selbst das Grundgesetz kann mit der entsprechenden Mehrheit geändert werden, das ist durch die Gesetze unseres Landes gedeckt.

    • Nun, werter Günter, das Problem ist, ich schrieb´s schon öfter, das sog. Verbandsklagerecht, das 2002 von der Regierung Schröder ins Umwelt- bzw. Verwaltungsrecht eingeführt worden ist:

      #1: Wer von einer öffentlichen Maßnahme in seinen Individualrechten eingeschränkt wird, hat als Betroffener natürlich Klagerecht gegen diese Maßnahme.

      #2: Das sog. „Verbandsklagerecht“ erlaubt nun jedoch, daß ein persönlich nicht betroffener Verband zugunsten von Umweltinteressen, Froschlurchen, Fledermäusen oder Rosenkäfern gegen solche Maßnahmen klagebefugt ist.

      #3: Gegenstand des Klagerechts sind jedoch bislang ausschließlich staatliche Verwaltungsentscheidungen in Form von Bescheiden.

      #4: Die Verbände arbeiten jedoch daran, dieses Klagerecht vom Verwaltungs- auf das Privatrecht auszudehnen, um klagehalber gegen jede natürliche oder juristische Person gerichtlich vorgehen zu können, die nach deren Auffassung nicht genügen für den Umwelt-, Arten-, Klima- oder sonstigen -Schutz tut:

      * Sie grillen zu viel, mit Holzkohle und dann auch noch Fleisch?
      * Sie fahren ein altes Auto, womöglich noch einen Diesel?
      * Sie rauchen im Auto – womöglich mit Kindern oder Tieren?
      * Sie schneiden Brennesseln im Garten, ohne Rücksicht auf die Schmetterlinge?
      * Sie feuern Ihr ungedämmtes Fachwerkhaus noch mit Holz?
      * Sie mähen Ihr Grünland oder forsten Ihren Wald durch?

      Viel Vergnügen in Zukunft! Das wäre die erste Maßnahme einer vernünftigen und handlungsfähigen Bundesregierung: Das sog. Verbandsklagerecht ersatzlos zu kassieren.

      • Danke sehr für die Aufklärung zum Thema Verbandsklagerecht.

        Leider wird unser Land auch noch durch das Verhältniswahlrecht und die „Repräsentative Demokratie“ in seiner demokratischen Willensausübung vollständig gehindert.

        Und viele unserer Mitmenschen glauben felsenfest daran, dass eine Verfassung ohne Verfassung ein Grundgesetz ist.

        Schön blöd!

        • Nun, in England mit seinem reinen Mehrheitswahlrecht sieht es doch auch nicht besser aus, oder?

          Das Problem ist mE. nicht das Wahlrecht, sondern die Frage, wer sich zur Politik „berufen“ fühlt: Zu oft sind es narzißtische Nullen und Nichtskönner, die sich so leistungslos Bürgergeld auf höherem Niveau verschaffen.

          4
    • „Die deutsche Umwelthilfe akzeptiert nicht, dass der Bundestag auch Gesetze ändern und neufassen kann.“ … oder: akzeptiert die DUH zur Demokratie?

      Im übrigen, muss der damalige Beschluss des Verfassungsgerichtes für nichtig erklärt werden, da er auf falschen Voraussetzungen beruht.

  • 1.600 Wissenschaftler und zwei Nobelpreisträger: „Es gibt keinen Klimanotstand“
    epochtimes.de, 6. September 2023

    „Die Liste der Wissenschaftler, die dem allgemeinen Klima-Narrativ widersprechen, wird immer länger. Die Weltklimaerklärung von CLINTEL haben inzwischen mehr als 1.600 Fachleute unterzeichnet – einschließlich zwei Nobelpreisträger.“

    „Damit widersprechen offiziell immer mehr renommierte Fachleute dem Klima-Narrativ, also der vorherrschenden Ansicht über eine katastrophale, anthropogene Klimaveränderung.“

    „In der Erklärung widersprechen sie auch der Ansicht, dass Kohlendioxid (CO2) ein Umweltgift ist. Vielmehr sei es für die Erde von Vorteil.“
    (Quelle: https://www.epochtimes.de/politik/ausland/1-600-wissenschaftler-und-physik-nobelpreistraeger-es-gibt-keinen-klimanotstand-a4398796.html?utm_source=koppreport&utm_medium=web&utm_campaign=nowall)

    • Egal wie, in Deutschland wird die Luft besteuert, um die Welt zu retten.
      Ich kann mir nicht oft genug vor den Kopf schlagen, so dämlich/blöd/grotesk das ist.

  • Wetterpolitik im Kostenmärchen auf Höhe einer Eiskugel. Ich empfehle die Fachausschusssitzung zum GMG von gestern im Bundestag… besonders die Stelle um 15:25 Uhr… Die Energiewende ist gescheitert. Der letzte macht bitte das Licht aus… denn Strom ist unbezahlbar, weil Wind und Sonne stellen keine Rechnung!

  • Hat man uns nicht seinerzeit erzählt, dass die Aufnahme von Klimaschutzzielen in das Grundgesetz quasi nebensächlich sei? Jetzt folgt die Welt der Tatsachen und fällt ums krachend vor die Füsse.

    • Genau das war der Plan des feinen Herrn Merz. Der ist Jurist, der wusste ganz genau was er tut.

  • Der Umwelthilfe sollte die „Gemeinnützigkeit“ entzogen werden, falls sie dieses Steuerprivileg genießt. Sie ist nicht „gemeinnützig“, sondern „eigennützig“ und verfolgt eigene Interessen. Außerdem sollte das „Klimaschutzurteil“ von Gabriele Britz als Berichterstatterin mit vermuteter Beteiligung ihre Ehemannes, des Grünen Dr. Bastian Bergerhoff, revidiert werden. Die damaligen Entscheidungsgrundlagen dürften nicht mehr gelten. Das Urteil entfaltet dennoch weiterhin uneingeschränkt seine Konsequenzen. Das dürfte nicht angemessen sein.

  • Linksgrüne „NGO“ ?
    Finanziert mit deutschem Steuergeld?
    Motiviert durch regierungsfeindliche Grüne–?
    Sollte bloss noch überprüft werden, ob die Regierungspartei SPD auch auf indirekten Wegen mitwirkt.

  • Vielleicht sollten wir eine deutsche Hausbesitzerhilfe gründen.

  • Das war schon mit der Grundgesetzänderung klar das es so kommen wird. Da wurde sich bewusst ins Knie geschossen um Tatsachen zu schaffen.

  • Diesem Lobbyverein sollte das Verbandsklagegerecht entzogen werden. Die Verrechtlichung unseres Lebens nimmt die der Politik nach und nach alle Handlungsspielräume. Es schadet der Demokratie, die Entscheidung von Richtern an die Stelle der Entscheidung gewählter Volksvertretern zu setzen.

    Daher ist es notwendig, dass unübersichtliche Netz gesetzlicher Vorschriften, die politische Veränderungen schwer bis unmöglich machen, stark zurückzuführen.

  • Es sollen also Millionen Menschen frieren oder obdachlos werden.

    • „Ihr sollt nichts besitzen und glücklich damit sein!“

    • Hauptsache, Resch fliegt Hubschrauber, fährt Porsche, wohnt hochherrschaftlich und smmelt Millionen.

  • Wahrscheinlich instrumentalisiert, damit man denkt, das Gesetz sei jetzt deutlich abgemildert.

  • Die Gemeinnützigkeit dieses „Vereins“ hätte bereits vor Jahren auf den Prüfstand gehört und damit aberkannt. Die DUH betreibt ein sehr fragwürdiges Geschäftsmodell.

  • dass die Bundesregierung zum Schutz der Freiheitsrechte künftiger Generationen verpflichtet sei

    Mit diesem Argument ließe sich viel verbieten bzw. erreichen!

  • Verbandsklagerecht abschaffen, sofort!

  • Diesen Verein noch als „Verbraucherschutzorganisation“ zu bezeichnen, ist aus meiner Sicht ein Unding, denn er vertritt nicht die Interessen der Verbraucher, sondern eine Ideologie, die gerade krachend an der Wirklichkeit gescheitert ist.

  • Über eine steuerfinanzierte „NGO“ klagt also quasi die Regierung gegen sich selbst, damit sie nicht das tun muss, was sie ohnehin nicht will.

    SO geht Rechtsstaat in Unsererdemokratie!

  • eine der Organisationen, die wir nicht mehr mit Steuergeldern pampern dürfen!

  • Den Laden den Stecker ziehen

  • Den ganzen NGOs die Klagemöglichkeit nehmen!

    Sonst klagen die unser Land kaputt….

  • Die Deutsche Umwelthilfe macht den gesamten Politikerstand überflüssig. Wahlen erübrigen sich dann auch. Demokratie ebenfalls überflüssig.

  • Das Verbandsklagerecht muss novelliert werden – damit die Umwelthilfe nicht größenwahnsinnig bleibt — und das Stromnetz nicht überlastet wird!

  • Warum verbietet man diese kriminelle Vereinigung nicht?

  • Ich Wiederhole: Allen NGO’s muß das Vereinsrecht und Klagerecht sofort entzogen werden. Ferner müssen sofort alle finanziellen Mittel die durch Regierungen und Parteien erfolgen untersagt oder gestrichen werden. Heimliche finanzielle Unterstützung muß extrem hart bestraft werden. Kurzum: Dieser Sumpf muß trockengelegt werden.

  • Kommt es zur Klage, muss das Verfassungsgericht seine Rechtsprechung weiterentwickeln.
    Diese Rechtsprechung beruht auf falschen Grundlagen, die das IPCC inzwischen revidiert hat. Der vorsitzende Richter war Herr Habarth, der Angela Merkel nahestehen soll.
    Entweder das Gericht weicht nun von dem zerstörerischen Kurs der Grünen, die es dominierten, ab, oder es fährt das Land vor die Wand.
    Wetten werden ab sofort angenommen.

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