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Der wirre Endkampf um den Schwachkopf-Paragrafen

Der berüchtigte Paragraf 188 könnte abgeschafft werden - doch u.a. die SPD sträubt sich dagegen. Die ganze Argumentation läuft immer mehr ins Absurde.

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Würde man über Nacht die Ehrdelikte abschaffen, würden sich die Strafprofessoren am meisten freuen – und zwar unabhängig von der eigenen Einstellung. Was ein Totschlag ist, lässt sich leicht erklären. Die Mordmerkmale sind auch noch ganz gut vermittelbar. Die unter BGH-Rechtsprechung und Literatur sehr umstrittene Abgrenzung zwischen Raub und Räuberischer Erpressung ist dann schon anspruchsvoll, aber angesichts ihrer Examensrelevanz nichts, worauf ein gestandener Strafrechtsprofessor nicht vorbereitet wäre. Wenn man in einem Rechtsgebiet unterwegs ist, das unter Juristen gerne aufgrund der spärlichen Menge an Paragrafen belächelt wird, muss man das mit komplexen Definitionen und umfassenden Meinungsstreitigkeiten aufwiegen können, sonst hat man ja nichts. 

Aber wie vermittelt man Studenten den Tatbestand einer Beleidigung? Und zwar so, dass sie examensfest auch bei unbekannten Fallkonstellationen damit hantieren können? Immerhin soll man ja zumindest in der Theorie nicht nur auswendig gelerntes Wissen herunter beten, sondern den Schutzzweck der Norm und den Willen des Gesetzgebers auch tatsächlich verstanden haben. Grundsätzlich lautet das Mantra der Professoren und Dozenten immer: „Arbeitet mit dem Gesetz! Ihr müsst nicht jedes Prüfungsschema auf Karteikarten schreiben, dass hier ist eure Karteikarte!“ Dabei gestikulieren sie dann mit dem Gesetz ihrer Wahl. Wenn das der „Habersack“ oder der „Satorius“ sind – Gesetzessammlungen in Ziegelsteinformat und einem Gewicht von 2,6 und 2,3 Kilo – kann das schon etwas bedrohlich werden, womit es sich aber um so mehr einprägt. 

Der mit dem Begriff „Beleidigung“ amtlich überschriebene Paragraf 185 Strafgesetzbuch ist da bereits nicht sonderlich kooperativ und setzt tatbestandlich in unvergleichlicher legislativer Brillanz eigentlich einfach nur eine „Beleidigung“ voraus. „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe (…) bestraft.“ Von mir jetzt für den dramaturgischen Effekt rausgestrichen, ist der Einschub: „und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe“.

Natürlich weiß jeder irgendwie dem Gefühl nach, was eine Beleidigung ist. Aber laut Loriot sollte man nach Gefühl nicht einmal Eier kochen und erst Recht keine Menschen ins Gefängnis stecken. „Eine Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe eigener Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung“ heißt es dann in der Ausbildungsliteratur. Doch dann gehen die Probleme erst so richtig los. Was ist denn Ehre? Da bekommt man dann sowas wie „Die Ehre ist der aus der Personenwürde (Art. 1 Absatz 1 Grundgesetz) abgeleitete Geltungswert der Person als solcher, zu dem der soziale Geltungswert hinzutritt“ um die Ohren gehauen, mit dem Rat, das einfach auswendig zu lernen. 

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Wenn man da noch weiter in die Tiefe gehen will, kann man dann zwischen der „inneren und der äußeren Ehre“ unterscheiden. So wirklich weiter hilft das aber alles nicht. Was denn nun eine Beleidigung und was die Ehre ist, bleibt ein Gefühl, das man mit eigenen Worten nicht wirklich erklären könnte. So geht das nicht nur Ihnen und mir, sondern jedem Strafrechtsprofessor, der jemals vor der Herausforderung stand, meinem Jahrgang die Beleidigung zu erklären. Diese Vorlesungen haben auch etwas für sich, denn sie enden immer damit, dass der sonst ernste, steife und überkorrekte Professor vorne steht und wild beginnt mit sämtlichen Beleidigungen um sich zu werfen, die ihm einfallen.

„Fotze, Arschloch, Schlampe, blöde Kuh, Schwein“ – alles Beleidigungen. Wo verlaufen die Grenzen? Das Strafrecht soll doch die ultima ratio, also das letzte Mittel, bleiben. Auf die Frage geraten die Professoren dann wieder ins Stottern. „Naja, sowas wie Idiot oder Schwachkopf wäre wohl zu harmlos.“ Was man also mitbekommt: Die Ehre des Menschen hat etwas mit der Menschenwürde zu tun, und wann sie verletzt wird, kommt darauf an, wie hart man eine Bezeichnung nun findet. Das Ganze wird nicht einfacher, wenn man dann noch gesagt bekommt, dass der Paragraf 185 Strafgesetzbuch nicht das subjektive Ehrgefühl schützen soll, sondern es auf die Prüfung des „objektiven Empfängerhorizonts“ ankommt. 

Was ist denn nun objektiv eine Beleidigung? Naja, irgendwie dann doch einfach alles? Man hat immer gemerkt, dass die meisten Kommilitonen das befremdlich fanden, und auch die Professoren wirkten nicht sonderlich überzeugt. Dann ging es schon weiter im Stoff. Die Ehrdelikte spielen in der juristischen Ausbildung und Prüfungsrealität keine allzu große Rolle. Sie werden in sogenannten „Rennfahrerklausuren“ gerne mal eingestreut, also in solchen Klausuren, deren Schwierigkeit in der schieren Masse von Paragrafen liegt, die man alle möglichst schnell abprüfen muss, um in den fünf Stunden auch fertig zu werden.

Das Ende vom Lied ist, dass man im Grunde beigebracht bekommt, die Beleidigung im Zweifel einfach zu bejahen und schnell abzuhaken. Wenn man in einer umfangreichen Klausur Schwerpunkte setzen muss, darf man nicht auf solchen Nebenkriegsschauplätzen die große Grundrechtsabwägung anfangen. Ich hatte erst letztens eine Fallbesprechung, in der der Dozent „Ey, Alter“ als unproblematische Beleidigung abgehandelt hat, da das ja eine offensichtlich abschätzige Bemerkung ist. Wie hoch das Strafmaß ist, muss man im ersten Staatsexamen ja eh nicht entscheiden.

Wenn man sich anschaut, wie unglaublich befremdlich und aus der Zeit gefallen der strafrechtliche Ehrschutz zumindest bei der Beleidigung ist, ist es kein Wunder, dass die Politikerbeleidigung so umstritten werden konnte. Bislang liefen diese Diskussionen nur unter den Juristen ab, und wenn man die unbeaufsichtigt lässt, kommt da eben sowas wie „innere und äußere Ehre“ bei raus. In der Praxis hatte die Beleidigung lange ähnlich wenig Bedeutung wie in der juristischen Ausbildung, denn wer rennt schon zur Polizei, weil ihm jemand den Vogel gezeigt hat (laut Ausbildungsliteratur unter Umständen eine Beleidigung mittels einer Tätigkeit)? 

Die Beleidigung ist so schon schwer genug vermittelbar. Wenn man neben den unklaren Schutzzweck der Ehre noch den des „öffentlichen Wirkens“ von Politikern stellt, entsteht endgültig Chaos. Mit den Fällen „Schwachkopf“, „Lügenfritz“, „Lackaffe“, „Pinocchio“ und vielen weiteren ist die Diskussion zu einem Politikum geworden. Auf der letzten Justizministerkonferenz hat man nun den Beschluss gefasst, dass die Sonderregelung des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch für Spitzenpolitiker abgeschafft werden soll, während Kommunalpolitiker weiterhin geschützt werden sollen. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert hatte zuvor gefordert, die Politikerbeleidigung ganz abzuschaffen und die Beleidigungsdelikte insgesamt zu reformieren. 

Natürlich gibt es auch Stimmen, denen das gar nicht gefällt, wie etwa Josephine Ballon, der Geschäftsführerin von HateAid, die den Tatbestand in einem Gastbeitrag im Spiegel verteidigte. Ihrer Meinung nach stellen diese wenigen Einzelfälle, mit denen in den Schlagzeilen Stimmung gemacht wird, den Paragrafen 188 Strafgesetzbuch zu Unrecht in ein schlechtes Licht. Zwar gesteht sie mit ihrem Satz: „Der Paragraf 188 hat in letzter Zeit vor allem durch Einzelfälle Schlagzeilen gemacht, die es nie hätte geben dürfen“, schon ein, dass hier überreagiert wurde. Doch ihrer Meinung nach bedeutet das nur, dass man Staatsanwälte besser schulen müsse.

Doch da dreht man sich leider im Kreis. Der Gesetzgeber hat seinen Staatsanwälten kein brauchbares Werkzeug an die Hand gegeben, um – was jetzt eigentlich genau? – zu beschützen. Begriffe wie „Hate Speech“ und „Hass und Hetze“ sind doch auch einfach nur Ausdruck davon, dass niemand so wirklich juristisch artikulieren kann, wofür die maximale Freiheitsstrafe im Fall der Politikerbeleidigung dann auf drei Jahre heraufgesetzt wird. 

Es kommen dann immer zwei Argumente. Einmal: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Doch das ist kein Argument für eine Strafnorm, das ist nur zirkelschlüssig. Und dann: Die Menschen trauen sich wegen der Beleidigungen nicht mehr in den öffentlichen Diskurs. Tja, jetzt trauen sie sich wegen der strafrechtlichen Konsequenzen auch nicht mehr in den öffentlichen Diskurs. Wenn Sie da jetzt ein Störgefühl haben, stimmt dann vielleicht einfach mit Ihrem Gefühl was nicht.

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34 Kommentare

  • Wahrheitsbehauptungen dürfen niemals strafbar sein. Punkt.
    Vor allem im besten Deutschland, was es jemals gab.

    • Ja, aber wie belegen Sie den Wahrheitsgehalt z.B. der Titulierung A****loch? Im Sinne klarer Regelungen müsste dann jeder Beleidigungsbegriff exakt definiert werden. Ein A****loch darf genannt werden, wer, …
      Das würde wiederum dazu führen, dass jeder diese Definitionen kennen muss, um sie korrekt anzuwenden und nicht straffällig zu werden. Denn Fehlanwendung ausserhalb der Definition würde strafbewehrt sein.
      Sie sehen also, auch Ihre Methode reduziert das Problem nicht.

      • Jeder Mensch hat ein A********.
        Aber ist ihnen schon mal ein A******** ohne Mensch begegnet?
        (Also ohne einen weiteren Körper drumrum.)
        Es kann also keine Tatsachenbehauptung sein, keine Verleumdung. Verleumdungen sind definierbar und sollten im Gesetz behandelt werden.

  • Man wird diese Widersprüche nicht auflösen können.
    Menschen neigen dazu, ihre Wahrheit als einzige Wahrheit zu erkennen … und sind dann immer ganz verdattert, wenn sie feststellen, dass andere Menschen diese Wahrheit nicht nur nicht anerkennen, sondern doch glatt etwas ganz anderes dagegensetzen.
    Frechheit!
    Daraus folgen Diskussionen, Streitereien, Versöhnungen, Dauerkonflikte, Verständnis und Akzeptanz … und Kriege.

    Zu §188:
    Ich kann nicht erkennen, wo sich der konkret bewährt haben sollte. Gerade die Politiker, die ihn für sich in Anspruch nahmen oder für die er in Anspruch genommen wurde, profitieren doch gar nicht davon:
    Habeck „ist“ jetzt bei vielen der „Schwachkopf“.
    Merz „ist“ jetzt bei vielen der „Lügenfritz“.
    Und so kann dieser Paragraph ja nicht gemeint gewesen sein. Er sollte schließlich Betroffene schützen .. und nicht dafür sorgen, dass diese nunmehr als beleidigte Leberwürste gelten.

    Ziel verfehlt … kann also wieder in der Mottenkiste der Geschichte verschwinden.

    • Meiner Meinung nach ist das Problem die steigende Dominanz der Gefühle über den Verstand.
      Schon die Formulierungen ‚Ich fühle mich beleidigt“ oder „Ich bin beleidigt“ zeigen zwei unterschiedliche Bedeutungen.
      Mit der immer stärker werdenden Präsenz nimmt die Ratio ggü. der Emotio immer mehr ab. Das zeigen u. A. viele Urteile von Richterinnen.
      Frauen leiden auch mehr als doppelt so häufig an Angststörungen und lassen sich durch Emotionen deutlich stärker beeinflussen als Männer.
      Was wir anstreben müssen, ist die Rückkehr der Vernunft. Vielleicht geht das aber nur durch Verringerung des Frauenanteils in öffentlichen Ämtern.

  • Ausgezeichnete Analyse. Stimme den Schlussfolgerungen zu.

  • Ich weiß, Äpfel & Birnen und so.
    https://www.welt.de/regionales/hamburg/article256105690/Haftstrafen-bestaetigt-Vergewaltigung-im-Hamburger-Stadtpark-Urteil-rechtskraeftig.html
    Wenn in solchen Fällen, solche Urteile ergehen, dann kann man im Fall einer „Politikerbeleidigung“ nicht die Täter für 3 Jahre ins Gefängnis stecken.
    Das eine steht in keinem Verhältnis zum anderen.
    So sehr kannst du niemanden beleidigen, als das es für eine solche Tat dann die hier ausgesprochenen Strafen gibt. Für die Beleidigung die eine, für die Gruppenvergewaltigung die anderen.
    Unser Rechtssystem und die daraus ergehenden Strafen, sind fernab jeder Realität.
    Und der generelle Zweck des „Politikerbeleidigungs“ Paragraphen liegt auf der Hand und ist für jeden ersichtlich.

  • Sehr geehrte Frau David, vielen Dank für den klugen Artikel! Ich muss dabei gleich an das berühmte Zitat „Derjenige, der zum ersten Mal an Stelle eines Speeres ein Schimpfwort benutzte, war der Begründer der Zivilisation“ (Jean Paul, Freud) denken. Dies scheint in Vergessenheit geraten zu sein – man bestraft/verfolgt brutale Taten nicht oder nicht ausreichend, harmlose Worte aber um so mehr. Zugespitzt formuliert könnte man behaupten, dass man heute leichter mit dem Hantieren von Speeren, Äxten oder Messern durchkommt als mit einem Schimpfwort. Der Zivilisationsprozess verläuft also rückwärts. Hochachtungsvoll Karl Krumhardt

  • Super Artikel!
    Es geht aber eigentlich gar nicht um die Qualität der Beleidigung, sondern um ihre so leicht gewordene weltweit schriftlich fixierte Veröffentlichung.
    Da werden wir uns allerdings dran gewöhnen müssen, und man sieht, dass die amerikanische Erfindung des Internets auch eine amerikanische Öffentlichkeit mit größerer, amerikanischer Meinungsfreiheit mit sich bringt.

  • Ich halte alle diese bekannten Fälle für Fehlentscheidungen. „… und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren …“, verlangt das Gesetz als weitere Bedingung der Strafbarkeit. In keinem einzigen Fall wurde das „Wirken“ eines Politikers „erschwert“. Kein Politiker hat sich zurückgezogen, wurde abgelenkt oder ist zurückgetreten. Alle machen sie einfach weiter, die Habecks, die Merzens, alle, sie machen ungestört weiter. Die Staatsanwälte und Richter lassen diese Bedingung des Gesetzes einfach unter den Tisch fallen. „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung“, ist ein alter Juristenspruch. Dazu sind diese politischen Juristen in den Staatsanwaltschaften und Gerichten offenbar nicht mehr in der Lage.

    • Also ich kritisiere den Paragraphen und die Strafbarkeit von Beleidigung ja auch, aber ganz so einfach ist es halt nicht: „Geeignt“ damit aushebeln zu wollen, daß keiner sich zurückgezogen habe oder zurückgetreten sei – das geht halt auch nicht…

  • Nachdem Herr Linnemann laut getönt hat, den Paragraphen einfach vollständig abzuschaffen, hat die AfD letzte Woche eben diesen Vorschlag aufgenommen und einen Antrag im Bundestag eingebracht.

    Selbstverständlich konnte dieser nicht angenommen, denn er kam ja von der falschen Seite … immerhin wurde dieser zur weiteren Beratung überwiesen.

    Damit hat der Hauptprofiteur der CDU, Herr Merz, noch ein paar „Schwachköpfe“ mehr Zeit, Bürger zu verfolgen und die Meinungsfreiheit zu retten 😀

  • Alles dient zur Unterhaltung für das Volk.

    • Und zur Ablenkung von den wirklichen Problemen. Scheindemokratie. Demokratiesimulation. Nicht, daß ich nicht für die sofortige Abschaffung dieses unsinnigen Politikerschutzparagraphen wäre. Er schützt die nun wirklich völlig Falschen, auch auf kommunaler Ebene. Mein Eindruck ist der: Multimilliardäre kaufen sich ein paar demokratisch gewählte Politiker, die dann das umsetzen, was die Multimilliardäre wollen. Das kommt billiger, als wenn die Multimilliardäre 20 Millionen Wählerstimmen kaufen müssten.

  • Das erste wäre vielleicht einzusehen, daß Menschenwürde nichts mit „Ehre“ zu tun hat. Auch das ist vage genug, aber bei der Menschenwürde geht es um die bloße Behandlung anderer Menschen als Objekt, ohne daß ihr Subjektcharakter und ihr eigener Wille eine Rolle spielten: Folter, Vergewaltigung. Den Subjektcharakter eines Menschen nehme und verletze ich nicht, indem ich jemanden beschimpfe. Eher im Gegenteil: Den vom Dach gefallenen Ziegel beschimpft man in der Regel nicht.

    Wenn ich den Subjektcharakter anderer leugne, indem ich sie zu Sklaven erkläre, dann mag das rassistisch sein, eine Verletzung ihrer Menschenwürde stellt das aber nicht dar. Im übrigen leugnet man den Subjektcharakter eines Menschen irgendwie auch dadurch, daß man ignoriert oder man ihn von einer Diskussion ausschließt, obwohl er zum Thema etwas beizutragen hätte.

    • Zum zweiten ist es sicherlich ein Fortschritt, wenn Menschen sich nicht gegenseitig beleidigen. Es ist aber ebenfalls ein Fortschritt, wenn sie sich von Beleidigungen nicht tangieren lassen. Die Erweiterung der Strafbarkeit von Beleidigungen ist letztlich kein Fortschritt, sondern eine Archaisierung der Gesellschaft.

      Eine Verletzung der Ehre steht am Ende auf derselben Stufe der magische Blick oder eine Verfluchung.

  • Dieser Paragraph untergräbt….. (ohne Wortschreibkorrektur mache ich wenig Fehler!)

  • Der Paragraph 188 sagt doch wirklich Alles über unsere heutige Politik, vor allem aber dessen Nutzer aus.
    Keiner muss sich beleidigen lassen, dafür gibt es das Strafgesetzbuch.
    Wie kann man also so „larmoyant“ sein 😉

  • Es gibt eine ganz einfache Regelung: Beschimpfungen, Beleidigungen und Verleumdungen die über Soziale Netzwerke ohne Moderation verbreitet werden, bekommen „lebenslang!“
    Sie werden bei allen künftigen datenbasierten Entscheidungen (Bonität, Gewinn, Rabatt, Wohnungsvergabe, Autokauf u.v.m.) automatisch benachteiligt.

    Prüft ein Staatsanwalt eine Anklage einer bereits auffällig gewordenen Person, kann die Anklage wegen Unzurechnungsfähigkeit des Beklagten abgelehnt werden! Anklagbar sind nur Fälle, die mit Zeugen und mit Moderation beweisbar sind.

    Allgemeine Empfehlung:
    Wer einen Wutimpuls loswerden, und jemand beschimpfen will, sollte sich an Journalisten wenden, die den Wutimpuls in einen Handlungsimpuls oder eine Konfliktlösung wandeln können!

    -13
    • @Disliker: bitte die Realität so nehmen, wie Palantir, BigData und Data-Mining mit der Gewinnung personalisierter Daten umgehen! Jede markierte „Bad Person“ erhöht den Wert der unmarkierten solventen Käufergruppen! Es gibt kein Entkommen. Außer Ableben – wie ein höchst bedauernswerter Präzedenzfall beweist!

      • Wirrer Unsinn, sage ich ganz gelassen ohne Wut…

  • Mich betreffend gilt “ Was kümmerst den Mond, wenn ihn der Hund anbellt“ oder grasser formuliert (meine Einschätzung, je nachdem woher eine Meinung kommt) „Was juckst’s die Eiche, wenn sich die Sau dran wetzt“. Im Zweifel fühle ich mich immer als Mond, sodass mich gewisse Aussagen/Behauptungen gar nicht erreichen. Wäre das nicht für Alle eine Einstellung, die die eigene Größe untermauert?

  • Dieser Paragraph Unterhalt den Sinn und das Funktionieren der Demokratie. Es ist ein Versagerschutzparagraph, der vornehmlich persönlich ungeeignete Politiker schützt. Es ist für das Funktionieren der Gewaltenteilung unabdingbar, Amtsträger als aktiv und passiv wahlberechtigter Grundrechtsträger (dem Politiker auch ohne Partei und Amt gleichgestellter Mensch) mit der vollen Bandbreite aller Kommunikationsmöglichkeiten gegenüberzutreten zu dürfen. Ohne diese „Waffengleichkeit“ erodiert unsere FDGO zu einem Unrechtssystem. M.E. müssen wir schleunigst zu den Benimmregeln zurück, die vor Gründung der EU mal Usus waren.

  • 188 ist nur zweit wichtig bei der Anschaffung. Priorität sollte 177 haben. Frauen müssen endlich auch ihren Teil zur Gesellschaft beitragen. Das Patriarchat und die damit verbundene kostenlose Sicherheit für Frauen ist nun mal abgeschafft.

  • Das Problem in einer Demokratie ist, das es ein Gesetzgeber gibt,
    ABER es kein Abstimmen bzw. Zustimmen des Volkes zu Gesetzen gibt.

    Denn eine „Gabe“ sollte man auch ablehnen dürfen.

    Diese „Friss oder Stirb-Demokratie“ wo der Mensch alles zu akzeptieren hat, was man ihn vor die Füße wirft, spiegelt sich eben in den „Machterhaltparagraphen“ exemplarisch wieder, der „surprise“ von jenen geschaffen wurde die ihn heute/in der Zukunft abschaffen sollen.

    Wer es glaubt.

    Ähnlich wie das GG mit dem Art46, wo man sich einem Sonderstatus gönnt, so ist eben auch der 188er, der sogar Menschen die Freiheit entziehen kann, OHNE das man Beweise vorlegt, dass man „beeinträchtigt“ wurde.
    Und im gleichen Atemzug laufen „Messerspezialisten“ etc. frei rum.

    Das die Mehrheit der Bevölkerung täglich beleidigt wird, bzw. bestraft mit all den regierenden „Fachpersonal“, dafür gibt es keinen Paragraphen würden manche hinweisen.

    Unterschied zwischen herrschende und beherrschte Klasse 188 vs. 185.

    • nur die allerduemmsten kaelber waehlen ihre metzger selber…
      koennte man dazu sagen.
      es waere ja durchaus moeglich im verlauf politischer prozesse eine regierung zu bekommen, in der aehnlich, wie in der schweiz, nachbesserungen vom volk in auftrag gegeben werden koennen.

      auch wenn es in der schweiz bei weitem nicht mehr optimal laeuft, so ist das vollk trotzdem weniger gezwungen alles hilflos abzunicken, als in *unsererdemokratie*.

      aber werden deutsche , bzw europaer im allgemeinen, jeweils eine solche regierung herbeifuehren koennen ?/ wollen?

      • … „von können oder wollen“ war mit dem aufgezwungenem System seit 1949, nach Billigung der 3 Besatzungsmächte NIE die Rede.

        Selbst nach Zustimmung 1990 hat man wiederum aufgezwungen, bzw. einem Volk verweigert MÜNDIG über SEIN Schicksal zu entscheiden und dreist dann es als LETZTEN aber NIE von Parteien realisierten Artikel des GG formuliert.

        https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html

        Solange das Volk NIE dies bekommt, braucht KEINER mit Demokratie kommen
        Auszug.
        „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
        die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

        WICHTIG hierbei, der letzte Nebensatz, den eben Parteien verhindern werden, denn es beendet die Parteienherrschaft, würden manche hinweisen.

  • Also Faschingsprinz wurde jetzt von einem Bürgermeister auch zur Anzeige gebracht, das zeigt wie absurd das ganze mittlerweile ist. Die AFD wollte den Paragrafen 188 abschaffen und unsere Linken haben alle dagegen gestimmt. Nur noch AFD!

  • Warum diskutieren die HateAid-Cheffenden (w/w) Ballon und von Hodenberg die Sache nicht auf einem Juristenkongress in der USA?

    Ach so, die haben ja Einreisesperre… 🙂

    Wir haben Ballon aber Trump hat Balls (auf Deutsch Hoden)!

    • … also nach der Logik müsste Frau von Hodenberg einen ganzen Berg davon haben, 😀

      • Denke immer noch das ist ein Künstlername, etwa wie „von Praunheim“…

  • Interessanter Einblick in Ihr Fachgebiet, danke dafür.

  • Vom Volksvertreter zum Volkshasser. Wie digital inside schreibt, ist wohl offenbar die Abschaffung der Witwenrente beschlossen. Von drastischer Kürzung der Weltrettung ist nichts zu vernehmen. Unsere Volkshasser zeigen wieder mal ihr hässlichstes Gesicht. Wer da noch Altparteien wählt, den/die sollte man auf seinen/ihren Geisteszustand untersuchen.

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