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Josephine Ballon

HateAid-Gründerin verteidigt Paragrafen zur Politikerbeleidigung: Er diene dem Schutz der Demokratie

Die HateAid-Gründerin Josephine Ballon betont in einem Gastbeitrag im Spiegel, wie wichtig der Paragraf über Politikerbeleidigung zum Schutz der Demokratie sei. Die Debatte über den Paragrafen beruhe selten auf Fakten, sondern auf Schlagzeilen.

Die HateAid-Gründerin Josephine Ballon verteidigt den Paragrafen zur Politikerbeleidigung. (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

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HateAid-Gründerin Josephine Ballon hat in einem Gastbeitrag im Spiegel den Paragrafen zur Politikerbeleidigung verteidigt. Bei Paragraf 188 StGB gehe es um „den Schutz des politischen Prozesses und der Demokratie“. Denn schon jetzt würden sich zahlreiche Kommunalpolitiker nicht trauen, gegen Beleidigungen im Internet vorzugehen, und wegen der Vielzahl solcher Nachrichten überlegen, ihre Ämter niederzulegen. Das belegten „die Realität“ und „die Wissenschaft“. Sie verweist auf den Radikalisierungsbericht MOTRA des Bundeskriminalamts.

Ballon verweist darauf, dass der Paragraf bereits 1951 ins Strafgesetzbuch eingeführt wurde. Damals umfasste er jedoch nur Verleumdung und üble Nachrede. Erst 2021 wurde der Straftatbestand um die Beleidigung von „Personen des politischen Lebens“ erweitert. „Der Paragraf erzeugt viel Aufregung, produziert steile Schlagzeilen, aber die Debatte basiert selten auf Fakten“, schreibt sie. In der Bevölkerung werde der Paragraf als „Majestätsbeleidigung“ bezeichnet, doch diese Darstellung sei irreführend und werde politisch instrumentalisiert.

Über die Geldstrafe wegen „Lügenfritz“ und die Hausdurchsuchung wegen „Schwachkopf“ schreibt Josephine Ballon: „Der Paragraf 188 hat in letzter Zeit vor allem durch Einzelfälle Schlagzeilen gemacht, die es nie hätte geben dürfen.“ Denn diese Maßnahmen seien unverhältnismäßig gewesen. Eine Staatsanwaltschaft, die im Umgang mit Hasskriminalität besser geschult gewesen wäre, hätte in den Fällen nicht ermittelt, behauptet sie. „Denn die erhebliche Beeinträchtigung des öffentlichen Wirkens setzt voraus, dass es sich nicht um eine geringfügige Beleidigung handeln darf.“

Zugleich lobt sie, dass der Paragraf es ermögliche, dass von Amts wegen ermittelt werde und nicht erst dann, wenn der Betroffene einen Strafantrag stellt. Das sei wichtig, denn „früher konnten selbst die schlimmsten öffentlichen Beleidigungen gegen Politiker, egal wie rassistisch, gewaltvoll, frauenfeindlich, homophob oder antisemitisch sie waren, nur dann verfolgt werden, wenn Betroffene persönlich einen Antrag hierauf stellten.“ Doch welche Kommunalpolitiker sollten diesen Aufwand bei zahlreichen Kommentaren auf sich nehmen?

Für die Internetnutzer würde hingegen der Eindruck entstehen, dass Beleidigungen legitim seien, wenn es keine Strafverfolgung gebe. „Denn während die Öffentlichkeit aufgeregt über diese Einzelfälle diskutiert, leiden Betroffene echter Hasskriminalität seit Jahren unter der Untätigkeit der Strafverfolgungsbehörden.“ Den Paragrafen 188 StGB abschaffen zu wollen, klinge zwar politisch gut, löse aber das Problem nicht. „Den Sonderstatus, den der Begriff ,Majestätsbeleidigung‘ suggeriert, den gibt es faktisch nicht“, betont die HateAid-Gründerin in ihrem Gastbeitrag im Spiegel.

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Die Stimmen, die eine Abschaffung des Paragrafen fordern, mehren sich. So spricht sich beispielsweise der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann dafür aus. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert hatte einen Antrag gestellt, wonach die Justizminister der Länder die Bundesregierung dazu auffordern sollen, den Straftatbestand abzuschaffen (Apollo News berichtete). Über diese Forderung sollte laut Plan beim Treffen der Justizminister am Donnerstag gesprochen werden. Das Justizministerium von Nordrhein-Westfalen teilte auf Anfrage von Apollo News hingegen mit, dass die Abschaffung des Paragrafen „das falsche Signal in dieser Zeit“ sei (mehr dazu hier).

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135 Kommentare

  • § 185 StGB – Beleidigung
    § 186 StGB – Üble Nachrede
    § 187 StGB – Verleumdung
    Diese Paragraphen gelten für alle … und sollten ausreichend sein, damit man sich wehren kann.
    Hat jahrzehntelang recht gut funktioniert.

    Und ansonsten?
    Gentlemenlike-Behaviour gerade gegen in der Kommunalpolitik Tätige sollte eigentlich immer gelten. Man prüfe, ob man sich selbst mit dem Begriff bezeichnet sehen möchte, den man auf andere anwendet.
    Und wer sich an solche ungeschriebenen Regeln der einfachen Höflichkeit nicht halten kann oder halten mag, ist eben kein Gentleman.

    • Diese Frau hat keine Ahnung von Demokratie.

      Wenn jede Kritik, auch überspitzte, an die Politik durch einen speziell nur für Politiker konstruierten Paragrafen bestraft wird.
      Dann ist das keine Demokratie sondern nähert sich der Diktatur an

      • Sie meint ja auch Diktatur. Das sagt sie nur nicht so. Sie hat eben von der CDU gelernt.

      • Demokratie = Demokratie
        UnsereDemokratie = Diktatur

    • Ausgezeichnet, mehr braucht keine Justiz !!!

    • Kieron, ich gebe Ihnen recht, dass diese Paragraphen eigentlich ausreichen sollten. Ferner sehe ich auch ein, dass § 188 StGB nichts Positives daran verändern wird, dass sich Politiker, vor allem Kommunalpolitiker, in Zeiten von Social Media immer größeren Anfeindungen ausgesetzt sehen.

      Es geht eben auch gar nicht um unfähige Kanzler oder Minister, die bei lächerlich harmlosen Äußerungsdelikten Bürger anzeigen. Das sind eigentlich nur unbedeutende Ausnahmefälle und höchstens eine Farce, um Menschen einzuschüchtern.

      Aber dass Kommunalpolitiker, das Herzstück dessen, was wir heute als Demokratie verstehen, immer häufiger auch von Bürgern systematisch, vor allem über Social Media, eingeschüchtert werden, ist ein sehr großes Problem.

      Die eigentliche Frage ist also: Wie lösen wir das?

      § 188 StGB wird es nicht lösen und zu sagen „ist scheiße und kann weg“, löst es eben auch nicht.

      -10
      • „ist scheiße und kann weg“, löst es eben auch nicht.“. Doch, das löst §188…

        • 🙂 Danke. Nur zum Verständnis: Atlas redet GubbelY mit Kieron an. Hab ich da was verpasst?

          4
    • Wobei der 185 schon nur für Sensibelchen ist. Echte Persönlicheiten lachen über Beleidigungen, bzw. den Versuch zu beleidigen.

  • Paragraf 188 StGB dient natürlich auch dem eigenen Geschäftsmodell von HateAid. Darüber hinaus wäre es einmal interessant zu erfahren, wie oft die Staatsanwaltschaft von sich aus nicht nur bei der Politikprominenz, sondern bei den oft genannten „Lokalpolitikern“ in Aktion getreten ist. Grundsätzlich gilt für mich: Gleiches Recht für alle in einer Demokratie.

    • Kann Apollo-news recherchieren, wieviel Steuergeld Hateaid direkt oder indirekt über den §188 zufliest?

      • Für 2024 kann ich Ihnen das liefern. Neuere Zahlen gibt es nicht. Etwas mehr als ein Fünftel stammt aus dem Staatssäckel.
        https://hateaid.org/transparenzbericht/#finanzierung

        • Oha. Die Meinungsüberwachung hateaid hatte 54 fest Mitarbeit(ende) und ein Budget von 5,7 Millionen Euro in 2024. Das wird 2025/2026 noch wesentlich mehr sein.
          Die inoffizielle Meinungsüberwachungsbehörde der Regierung gegen alle Deutschen scheint ein gutes Geschäftsmodell zu sein.

          1
    • Wenn ich Schokoladenfabrikant wäre, würde ich auch bei „Wissenschaftlern“ Studien bestellen, die Zucker für sehr gesund erklären.

      • +1 Das war in etwa die Mehode von Edward Bernays, Vater der modernen PR. Stolz wie Bolle, die Menschen hinters Licht geführt zu haben. Das muss in bestimmten Kreisen eine eigene Disziplin sein.

  • Auf jeden Fall dient es der „UnsereDemokratie“ und keinesfalls einem zweiten wirtschaftlichen Standbein unserer Politiker…

  • Frosch verteidigt Tümpel gegen Trockenlegung. Quaaaak!

  • Es gibt die §§185-187 StGB. Die reichen vollkommen aus, Beleidigungen als Straftat zu ahnden. § 188 StGB ist überflüssig.

  • Die Jahresbilanz von HateAid hat mit Demokratie nichts zu tun.

  • Demokratie schützt man nicht dadurch, dass man die an der Macht gegen die, die nicht and er Macht sind, schützt.

    Demokratie lebt davon, dass das Volk seine Herrscher jederzeit friedlich abwählen kann. Wenn die Herrschenden sich davor schützen wollen, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

  • HateAid und Demokratie…
    Passt irgendwie nicht zusammen

  • Dieser Paragraph, dessen Inhalt es in einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Demokratie nicht geben darf, dient dem Terror!

  • Jaja, der Sonderstatus von Mächtigen dient selbstverständlich nur dem Schutz von „UnsereDemokratie“. Damit ist die Gleichheit der Bürger aber offiziell beerdigt. Also nix Demokratie, nur noch linksgrüne totalitäre Demokratie.

    • Deswegen reden sie ja auch von IHRER Demokratie und eben NICHT von der Demokratie!

    • Was für jämmerliches linkes Gejammer. Demokratie und Gleichheit. Die Mentalität eines Schwarms Fische, wenn die eine Mentalität hätten. Jetzt werden die linken Dauermotzer glücklicherweise mal behandelt wie es sich gehört.

      • Dauerschmarotzer!
        Sie leben auf Kosten der Bürger, die sie verfolgen
        und um die Drecksarbeit zu leisten, die der jeweiligen
        Regierung nicht erlaubt ist.

  • Niemand nimmt sich seine Existenzgrundlage weg. Die Betreiber der Meldestellen arbeiten ja nicht unentgeltlich.

  • NGOs und Verwaltungsexperten profitieren von der Unmenge an Vorschriften und Richtlinien, logisch dass die das alles so beibehalten wollen

  • Follow the money…

  • Nein, das dient dem Regime, dass man nicht mehr kritisieren darf, während es sich selbst alles erlaubt um den Bürger mundtot zu machen.

  • welche Demokratie?

    • Na „UnsereDemokratie“, tststs…..

  • Nun, die alten Römer kannten ja keine Plakate und kein Internet; deswegen haben sie ihre Meinung zu den Kandidaten in Kommunalwahlen – praktisch stets anonym – an die Häuserwände geschrieben.

    Wer heute offenen Auges durch Pompeji oder Herculaneum geht kann sich diese Graffiti zur Kommunalpolitik anschauen:

    Völlig ungeniert werden Kandidaten da als „korrupt“, „Hurenstecher“, „Säufer“, „Heuchler“, „Verbrecher“ oder „Betrüger“ bezeichnet – sogar Inzestvorwürfe lassen sich finden, „beschläft seine Schwester“ u.v.m.

    Die Demokratie in Rom – zumindest im kommunalen Bereich – hat ganz ohne den § 188 StGB nahezu tausend Jahre ziemlich gut funktioniert, denn die kommunale Selbstverwaltung wurde von der „großen Reichspolitik“ meist nicht berührt.

    Damit darf die These, „die Demokratie“ brauche einen speziellen strafrechtlichen Schutz für Politiker, um bestehen zu können, bereits historisch als widerlegt gelten; tiefere rechtsdogmatische Überlegungen sind dafür gar nicht erforderlich.

  • Was für eine Demokratie?????

  • Ist doch klar, dass sie das sagt. Denn davon leben und exestiert jene Firma. Was macht jene Firma ohne all die Mill. Steuergelder? Von den Steuergeldern kann bestimmt super gelebt werden? Was würden jene ohne jene “staatliche” Firma machen? Hätten sie auch solch ein Einkommen/Position?

  • Ganz gewöhnliche Profiteure eines totalitären Systems. Sie waren nie weg.

  • Dieser Paragraf dient nur der Einschüchterung der Bürger an der Regierungspolitik und hat mit Hass und Hetze gar nichts zu tun. Und die Meldestellen und Politiker machen sich auch noch die Taschen über die Strafgelder bzw. Steuergeld voll

  • Wer sich beleidigt fûhlt ,soll selbst klagen . Beschwerde-Service ist unangebracht, zumal wenn Steuergeld fließt verwerflich. Hass ist ein Gefühl das den Staat und Regierung nichts angeht,solange keine kriminellen Taten folgen. Keiner ist gezwungen den digitalen Stammtischparolen Bedeutung beizumessen. Wenn die Abschaffung des ungeliebten Paragraphen nicht klappt , weil der Antrag von der AfD
    stammt ist das kindisch.

  • „Schutz der Demokratie“ genauer „UnsererDemokratie“ ist auch schon so abgedroschen wie die Nazikeule. Wer glaubt das denn noch?

  • Bitte allen NGO,s die Gelder streichen. Es fehlt überall Geld aber diese Leute leisten wir uns. Sorry kann weg.

  • Wer so denkt, zeigt seine totalitäre Grundeinstellung. Mit Demokratie hat das nichts zu tun.

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