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Einen Paragrafen im Heizgesetz hat Reiche gestrichen – doch ansonsten bleibt es bei kosmetischen Anpassungen

In ihrer Reform des Gebäudeenergiegesetzes hält die Bundesregierung am grünen Dogma und EU-Vorgaben fest. Der finanzielle Druck auf Eigentümer und Mieter bleibt bestehen. Ein Ablaufdatum für alle Öl- und Gasheizungen hat Katherina Reiche aber gestrichen.

Auch Katherina Reiche will die EU-Gebäuderichtlinie umsetzen (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

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Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will das Gebäudeenergiegesetz reformieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft sowie das Bundesbauministerium haben einen entsprechenden Gesetzentwurf am Dienstag in die Ressortabstimmung eingebracht. Apollo News liegt der Entwurf vor. Trotz Bedenken aus der SPD gilt eine Verabschiedung im Kabinett am 13. Mai als wahrscheinlich. Doch trotz Erleichterungen bleiben die enormen Kostenbelastungen bestehen.

Das neue Gesetz soll das hochumstrittene „Heizungsgesetz“, das der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck auf den Weg gebracht hatte, ersetzen. Habecks „Heizungsgesetz“ ist immer noch in Kraft und setzt Immobilieneigentümer massiv unter Druck, ihre Heizungsart zu wechseln. Es war ein wesentlicher Grund für das Scheitern der Ampel-Koalition.

Schon im Wahlkampf der Union und dann auch im Koalitionsvertrag wurde die Abschaffung des „Heizungsgesetzes“ groß angekündigt. Nach Bildung der Koalition wurde das Vorhaben jedoch massiv verschleppt. Erst dieses Jahr zu Ostern wurden erste Eckpunkte vorgelegt, verbunden mit dem Versprechen, zügig einen Gesetzentwurf nachzureichen.

Im Zentrum steht dabei die geplante Streichung jener Vorgabe aus dem Habeck’schen Gebäudeenergiegesetz, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. SPD-Umweltminister Carsten Schneider kündigte noch am selben Tag Widerstand schon gegen die Eckpunkte an.

Zudem wurde eine Frist verschoben. Eigentlich hätte ab dem 1. Juni eine Regelung aus dem bisherigen Recht gegriffen: In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern wäre dann die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen in Kraft getreten. Nun wird sie auf den 1. November verschoben, damit nicht für wenige Monate eine Vorschrift gilt, die anschließend wieder aufgehoben werden soll.

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Bislang hat die Koalition vor allem Unruhe bei Mietern, Handwerkern und Eigentümern gestiftet. Der Zentralverband des SHK-Handwerks (ZVSHK) warnt im Zusammenhang mit der aktuellen Konjunkturumfrage bereits vor rückläufigen Aufträgen und unsicheren Perspektiven und fordert rasch verlässliche Rahmenbedingungen.

In der vergangenen Woche hatte sich die Koalition aus Union und SPD dann in zentralen Streitpunkten einigen können. Im Kern sieht die „Lösung“ eine Umverteilung der Kosten für klimaneutrale Brennstoffe wie Biomethan oder grünen Wasserstoff zwischen Mietern und Vermietern vor. Die tatsächlichen Stellschrauben wurden zugunsten eines sozialpolitischen Auswegs nicht angefasst.

CDU, CSU und SPD einigten sich darauf, dass Vermieter bei neu installierten Heizsystemen ab dem 1. Januar 2029 die Kosten für diese Brennstoffe zur Hälfte übernehmen müssen. Gleiches gilt für die Aufteilung der Netzentgelte sowie der CO₂-Kosten, die ebenfalls zwischen Mietern und Vermietern jeweils hälftig getragen werden sollen. Für Netzentgelte und CO₂-Kosten soll diese Regelung bereits ab dem 1. Januar 2028 Anwendung finden.

Vor allem aber wurde die Abschaffung der sogenannten 65-Prozent-Regel groß angekündigt. Die bisherigen, sehr kleinteiligen Regeln aus den §§ 71 ff. GEG sollen weitgehend gestrichen werden, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Insbesondere fällt die pauschale Vorgabe weg, dass beim Heizungstausch 65 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden müssen.

Beim Austausch der Heizung sollen künftig wieder mehr Systeme zulässig sein, darunter neben Wärmepumpen, Fernwärme und Biomasse auch Hybridlösungen sowie Gas- und Ölheizungen. Für Heizungen mit bislang fossilen Brennstoffen ist jedoch ab 2029 ein schrittweiser Einsatz zunehmend CO2-neutraler Brennstoffe vorgesehen.

Im Entwurf werden die Stufen dieser sogenannten „Bio-Treppe“ konkret festgelegt. Vorgesehen ist demnach ein gestaffelter Anstieg: Ab 2029 sollen 10 Prozent beigemischt werden, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 schließlich 60 Prozent. Damit könnten Öl- oder Gasheizungen auch nach 2040 immerhin noch zu 40 Prozent mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Das reformierte Gesetz bringt also immerhin einzelne Liberalisierungen mit sich. Teure Sofortmaßnahmen können Eigentümer mitunter vermeiden. Der große Wurf ist dies aber nicht. Die „Bio-Treppe“ zwingt dennoch zur mittel- bis langfristigen Umstellung auf erneuerbare Energien. Von einer Abschaffung des Habeck’schen „Heizungsgesetzes“ im eigentlichen Sinne kann auch gar nicht die Rede sein.

Überraschend ist im Referentenentwurf vor allem das vollständige Entfallen von Paragraf 72. Darin ist bislang das absolute Betriebsverbot für Heizungen mit fossilen Brennstoffen ab 2045 enthalten. Ungeachtet des Alters und der Funktionsfähigkeit sollten alle Gas- und Ölheizungen dann verboten werden. Auf dieses Datum hin richteten mehrere Städte auch schon die Stilllegung ihres Gasnetzes aus, manche wollen sogar deutlich schneller vorangehen (mehr dazu hier, hier und hier).

Doch auch mit dem von Reiche vorangetriebenen Änderungsgesetz soll die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt werden, welche massive Kosten für Immobilieneigentümer mit sich bringen wird. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, ihren Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16 Prozent gegenüber dem Stand von 2020 zu senken. Etwa die Hälfte dieser Einsparungen soll durch die Sanierung der energetisch ineffizientesten Gebäude erreicht werden.

Nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen zählen rund 2,4 Millionen Wohnhäuser zu den 15 Prozent der energetisch schlechtesten Gebäude in Deutschland. Allein um diese Gebäude zumindest teilweise zu modernisieren und ihre Energieeffizienz um eine Stufe zu verbessern, wären bis 2030 Investitionen von jährlich mindestens 17,2 Milliarden Euro erforderlich.

Die tatsächlichen Kosten, um der EU-Gebäuderichtlinie Rechnung zu tragen, werden noch deutlich höher ausfallen. Die Entlastungen durch Reiches Gebäudemodernisierungsgesetz liegen indes nach den mutmaßlich hoch gegriffenen Angaben des Entwurfs bei 5 Milliarden Euro für die Bürger und 2,3 Milliarden Euro für die private Wirtschaft. Die Aussichten hellen sich also etwas auf. Wirkliche Abhilfe würde aber nur eine Reform der EU-Gebäuderichtlinie mit sich bringen. Dass die Koalition dies in Angriff nimmt, bleibt aber wohl Wunschdenken.

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12 Kommentare

  • Ich frage mich schon lange, wozu dieses Gesetz überhaupt geschaffen wurde. Im Prinzip befördert es nur weitere bürokratische Hürden und die Bevormundung der Bürger im privaten Sektor. Ein Nutzen im Sinne von Verbesserung irgendwelcher Art ist nicht ersichtlich.

  • Machen wir uns doch nichts vor:
    unbedingt notwendige Änderungen wird es nur mit der AfD geben. Beim Heizungsgesetz genauso wie bei der Migration. Und natürlich den Tausend anderen Dingen, die der Veränderung harren..

    • Ich hoffe das die AFD etwas ändert, aber sicher bin ich mir nicht. Dazu ist der Staatsapparat schon viel zu groß und Träge, Wir haben über 50 % Staatsquote, wenn man das auf die sinnvolle Größe von 20 % bringen will werden viele ihren Job verlieren, auch Wähler und Politiker der AFD. Daher wird es da enormen Widerstand geben.

  • Ich gehe davon aus, dass auch dieses Gesetz Makulatur ist. Und das ganze Heizproblem wird sich von selbst zugunsten der Bürger lösen. Wenn kein Wind und keine Sonne, dann auch keine Energie – nicht für das Wohlbefinden der Bürger und auch nicht für eine funktionierende Wirtschaft.
    Ohne funktionierende Wirtschaft kein Wohlstand. Ich glaube nicht, dass Millionen arbeitslose Bürger in ihren Wohnungen verharren – ohne Wärme, ohne Strom und ohne warmes Wasser. Dann gehen sie doch lieber „spazieren“.

  • Deutschland braucht die Kettensäge, keinen weiteren Sozialismus.
    Dazu zählt KEIN Geld ohne Gegenleistung, wer arbeiten kann, der kann auch einen Spielplatz säubern, Schulzimmer streichen, in der Schule/Kita die Fenster putzen oder Essen kochen, im Krankenhaus helfen die Essen zu verteilen oder Patienten im Rollstuhl einmal vor die Tür zu bringen….

    Jeder hat das Recht so zu leben wie er möchte, aber niemand hat das Recht sich das von anderen bezahlen zu lassen.

  • Überzeugungen sind an die Bezugsgruppe gebunden – auch bei einer Ministerin.

    Wenn die Bezugsgruppe beispielsweise Gartenzwerge für Erlöser oder Schlümpfe für eine Bedrohung hält (Gruppendenken), wird eine Ministerin den Besitz von Gartenzwergen weiterhin verpflichten, um im Zweifel gegen Schlümpfe zu kämpfen.

    Gruppendenken ist das gemeinschaftliche Ausleben von Überzeugungen, die für die Realität gehalten werden – können auch Illusionen sein.

    Die aktuelle Epoche Aufklärung kann weder Gruppendenken noch Illusionen abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.

  • Den Sozialismus in seinem Lauf hält weder Lars noch Bärbel auf.

  • Die Abschaffung des Heizungsgesetz von Habeck wurde im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU beschlossen und jetzt gibt es nur kosmetische Anpassungen? Bei Merz folgt Lüge auf Lüge.

  • Wenn ich lese, dass Vermieter Kosten übernehmen sollen, fühle ich mich wieder einmal mehr veräppelt. Diese Kosten werden auf die Miete umgelegt, oder sagt das Gesetz auch, dass diese Kosten durch Pfandflaschensammeln erbracht werden müssen? Es wird Zeit für einen Wechsel…

  • Reiche will im Gespräch bleiben und sich dabei ganz wichtig fühlen.

  • Wenn Frau Reiche vor hat, Merz als Kanzler zu beerben, dann ist das der falsche Weg. Der ganze Klimamüll gehört eingestampft.

  • Wenn es in Deutschland flächendeckend so wird wie in Berlin zu Beginn des Jahres, dann werden sich wohl wieder viele Bürger an die „Spaziergänge“ erinnern – und dann wohl nicht nur montags.

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