Werbung:

Werbung:

Eilverfahren

Nach Gerichtsentscheid: Bundesregierung will keine Beschwerde gegen AfD-Urteil einlegen

Die Bundesregierung will gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln keine Beschwerde einlegen. Der Verfassungsschutz darf die AfD folglich zumindest vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ bezeichnen.

Die Bundesregierung akzeptiert die Entscheidung im Eilverfahren des Kölner Verwaltungsgerichts (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

Werbung

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen darf. Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren bleibt die Partei lediglich als Verdachtsfall eingestuft. Damit darf der Inlandsnachrichtendienst die AfD weiterhin beobachten, jedoch nur in dem Rahmen, der für einen Verdachtsfall vorgesehen ist.

Nach Angaben eines Sprechers des Bundesinnenministeriums will die Behörde ihre Aufmerksamkeit nun auf das Hauptsacheverfahren richten. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz werde das Verfahren weiter begleiten und seine Argumentation dort umfassend darlegen.

Das Gericht stellte fest, es gebe zwar „hinreichende Gewissheit“, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung existierten. Gleichwohl sei die Partei „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.

Der Verfassungsschutz hatte in einer früheren Einschätzung erklärt, in der AfD sei ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ verbreitet, das bestimmte Bevölkerungsgruppen abwerte und ihre Menschenwürde verletze. Aufgrund dieser Bewertung kündigte das Bundesamt im Mai 2025 an, die gesamte Partei als gesichert extremistische Bestrebung zu behandeln – woraufhin die AfD Klage einreichte.

Im Hauptsacheverfahren könnte die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts davon abhängen, ob der Verfassungsschutz im weiteren Verlauf zusätzliche Beweise vorlegt. Bereits die Einstufung als Verdachtsfall erlaubt dem Dienst den Einsatz nachrichtendienstlicher Instrumente, darunter Observationen oder der Einsatz sogenannter V-Leute – Personen aus dem jeweiligen Umfeld, die Informationen an die Behörde weitergeben.

Werbung

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

Ohne Account kommentierenKein gesicherter Name, von jedem frei wählbar

Mit Account kommentieren Ihr Nutzername für Sie gesichert & einmalig

Anmelden ›Kostenlos registrieren

62 Kommentare

  • Zu dieser Regierung gebe ich lieber keinen Kommentar ab.

    • Warum kommt Faeser nicht vor Gericht. Warum wird bei ihr nicht die Immunität sofort aufgehoben und ermittelt. Warum????????? Nur noch AFD

      • Weil falsches politisches Handeln nicht justiziabel ist. Und Dummheit steht auch nicht im Strafgesetzbuch.

      • Weil sonst, Lauterbach, Spahn, Habeck u. Scholz und noch einige andere folgen müssten und das wird nicht passieren.
        Diese Sekte wird bis zu ihrem einigen Untergang zusammen halten.
        Nämlich wenn einer von denen fällt wird er auspacken um seine Strafe abzumildern. Und es kommt zum Dominoefekt und das muss, koste was es wolle, umbedingt verhindert werden.

    • Morgenmantel.

      • Ich hoffe, dass die Epstein-Bombe eine große reinigende Feuerwalze auslöst. Aber auch wenn sie furchterregend und zerstörerisch sind, sind Waldbrände doch ein Mittel der Natur, um Totholz zu beseitigen und Platz für etwas Frisches und Neues zu schaffen.

    • Außer man hat immer einen Fäser Bademantel parat!

    • @Rübenkraut> Warum, es sind Parteisoldaten die das Volk ausrauben und jeden Cent aus ihm pressen wollen und sich selbst massiv bereichern. Damit verstossen sie gegen den Eid den sie abgelegt haben zum Wohle des Volkes.

  • Markus Krall fordert das SOFORTIGE VERBOT der SED.

    • Ich auch. Und zwar schon seit 1990

    • Und warum nicht für alle anderen ?

    • Da hätte der Michel schon mal bei der Wahl von Merkel den Gehirnkasten einschalten müssen. Jetzt ist es zu spät, denn die alten Seilschaften sitzen schon bis ganz oben im Bundestag!

  • Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des VG Köln auf die Einstufung der AFD in den verschiedenen Bundesländern? Wie begründet man, dass die AFD bundesweit „nicht gesichert rechtsextrem“ ist aber in den Ländern schon?

    • Auswirkungen: keine. Das war nicht die Fragestellung, mit der sich das Gericht zu befassen hatte. Es sind auch nur fünf Landesverbände als erwiesen extremistisch eingestuft. Das reicht eben nicht für die Einstufung der Gesamtpartei. Außerdem hatte das Gericht ja nur das ihm vorgelegte Material zu bewerten. Zu prüfen, ob die Einstufung in den Ländern zu Recht erfolgt ist, war ebenfalls nicht Aufgabe des Kölner Gerichts.

      • Diese Landesverbände sind als „gesichert…“ eingestuft. „Erwiesen…“ würde ein rechtskräftiges Urteil erfordern, statt nur einer politischen Behauptung.

    • Weil——„Bestes Deutschland aller Zeiten“, Grüßaugust.

    • Das begründen die jeweiligen Innenminister und VS-Schergen aus dem Bauch und ohne Belege. Siehe Thüringen und Niedersachsen.

      Ich denke, die AfD sollte auch in den Ländern jeweils klagen. Dann muss entweder der Landesverband gereinigt werden oder diese unsinnige „gesichert“-Schwätzerei à la Kramer fliegt über die Planke.

  • In jeder Partei gibt es statistische Ausreißer. Vermutlich findet man in anderen Parteien weitaus mehr davon, die fragwürdige Positionen vertreten. Dobrindt versucht mit seinem Schachzug nichts anderes, als verzweifelt Zeit zu gewinnen, um noch etwas Tragfähiges zu finden.

    • Insbesondere bei der Stasi-SED und den Grüninnen lassen sich mehr und schlimmere Ausreißer finden. Bei den Jugendorganisationen erst recht!

    • Genau das ist der Punkt. Wahrscheinlich wohlwissend, dass naturgemäß nichts erdrückenderes dabei für das Hauptsacheverfahren gefunden werden kann. Wie dumm, das auch nur zu denken. Aber man gewinnt ja etwas Zeit, in der man seine Macht noch genießen kann. Anstatt einfach mal einen vernünftigen Cut zu machen, und auf Die AFD zuzugehen. Das könnte auch die eigene Wählerschaft wieder erhöhen. Aber soweit denken diese hochbezahlten Menschen nicht.

    • Also ich bin mir nicht sicher ob sie „neue“ Beweise anbringen dürfen da es ja eine Tatsachenbehauptungen zu einer gewissen Zeit war und die Beweise zu dieser Zeit müssten ja ausreichend gewesen sein. Neue Beweise könnten ja jetzt durch V-Männer erzeugt werden etc.

    • Wer etwas Vernünftiges von Nieten erwartet, der hat schon verloren! Die Quittung wird jetzt mit den Energiepreisen präsentiert!

    • Oder ihm geht schon mal prophylaktisch der Arsch auf Grundeis. Diese Wendehälse sind doch alle gleich.

  • Nun, man will halt austesten, ob die Eilentscheidung im Hauptsacheverfahren (wo sie vor dem gleichen Senat verhandelt wird!) „hält“.

    Und, wenn sie „hält“, wird man halt zu anderen „Instrumenten“ aus dem juristischen „Werkzeugkasten der Rechtsbeugung“ greifen.

  • Ist doch klar. Die wollen sich doch nicht mit ihrem eigenen 1100 Seiten Wälzer herumschlagen in der nächsten Instanz. Sollten sie der Fäser vor die Haustüre legen.

    • Gute Idee……

    • Wenn das dann jeder macht, kommt sie nicht nicht mehr aus dem Haus.

  • Was haben Faesers und Haldenwangs Eskapaden dem Steuerzahler gekostet?

  • Soviel zum Thema AfD-Verbotsantrag.
    Schade, daß damit die VS-IM weiterintrigieren und provozieren statt aufzufliegen.
    Man sollte aber nun SPD-Tweets filzen. Da kommt man locker auf über 1100 Seiten.

    • Da reichen schon die Jusos.

  • Diese ominöse „hinreichende Gewissheit“, worauf genau gründet diese? Gibt es dazu Fakten, Belege oder ist das nicht doch eher nur „so ein Gefühl“?

    • Das Gefühlte wird sich hier genau so verhalten, wie das gefühlte 52ste Geschlecht, eben nur als krank erfühlt.

  • Vielleicht sind die „Ausreisser“ ja agents provocateurs des Verfassungsschutzes, welche die Partei in Misskredit bringen sollen. Wer weiss… zuzutrauen ist das denen allemal

  • Woher kommt diese Einsicht?

  • Eine sinnlose Steuergeldverschwendung gestoppt, ist doch mal was.

  • Wann wird Faeser angeklagt?

  • Naja, man will sich nicht lächerlich machen!

  • Sollten die doch so intelligent sein, die rechtliche und politische Aussichtslosigkeit des Verbotes zu erfassen?

  • Die „Blanko-Justiz“ würde Sie treffen…

  • man hat anscheinend verstanden. Schönen Gruß an Nancy Faeser.

  • „Der Verfassungsschutz hatte in einer früheren Einschätzung erklärt, in der AfD sei ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ verbreitet, das bestimmte Bevölkerungsgruppen abwerte und ihre Menschenwürde verletze.“

    Hmm, wie war das nochmal bei Corona und den Alt-Parteien? Ich erinnere mich zu gut an Gängelung, Diskriminierung, Ausschluß und“ unter Druck setzen“ seitens der reGIERung.

  • Demnach hat der Vorwurf keine Substanz. Man hat das Gefühl man wollte mit nachweislich nicht haltbaren Vorwürfen den oppositionellen Gegner rauskegeln. Oder?
    Sie sind auch nicht in der Lage oder eher wollen es nicht mit guter Politik für den Bürger diesen von ihrer Arbeit überzeugen. Es schien wohl ein einfacher Weg zu sein , schlechte eigene Politik zu vertuschen oder?

  • Als Nächstes sollten mal die Gutachten auf Landesebene veröffentlicht werden. Ein Schelm der denkt dass dort der selbe Quark drinnen steht

  • Bevor der Verfassungsschutz seine eingesetzten V-Männer bei der AFD offenlegen muss macht er jetzt lieber einen Rückzieher.
    So das auch im Hauptverfahren sich nichts mehr ändern wird.

  • Das heisst für mich, die AFD muss sowas von einer blütenweisser Weste habe, hätte sie nur das Geringste und Lächerlichste gefunden, wäre das Urteil anders ausgefallen…

  • Will sich die Politik weiter nicht nur lächerlich machen?
    Es reicht, denn politisch links ist eh längst vorbei !
    Verfsch.?
    Wer will denn eine nicht vorhandene Verfassung auf Bundesebene schützen, da wir nur das GG haben?

    Wer schützt uns Bürger vor staatl. Übergriffigkeit und einem sog. Verfsch.?
    Ist der Verfsch. zum Schutz der politisch Herrschenden mutiert?

    • Die Politiker haben sich den Staat zur Beute gemacht. Auch interessant das Buch von Joana Cotar „Inside Bundestag“

  • Man könnte einfach auch das Verfahren in der Hauptsache beenden, indem man vor Gericht rechtsverbindlich erklärt, daß man die AfD nicht mehr als gesichert rechtsextrem bezeichnen werde. Das Gericht und die AfD würden sich sicher auf einen solchen Handel einlassen. Das würde Zeit und Kosten sparen. Aber dazu bräuchte man Rückgrat. Mit kleinkarierten Politikern, die Angst um ihre Ämter und Pfründen haben, geht so etwas nicht.

  • ‚Herausragende‘ unfähige Typen die Milliarden in toll collect versenkt haben und nicht nur das, maßen sich an eine vom Bürger gewollte Partei zu verbieten.

Werbung