Otto-Wels-Saal
AfD scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht mit Klage bei Streit um größeren Fraktionssaal
Ein AfD-Abgeordneter hat im Fraktionssaal der Partei weniger Platz als ein Schwein in einem Stall – und das weil die SPD auf ihren größeren Saal besteht. Dagegen zog die AfD vor das Bundesverfassungsgericht und ist nun damit gescheitert.
Von
Die AfD war im Streit um den größeren Fraktionssaal im Bundestag mit einer Organklage bis vors Bundesverfassungsgericht gezogen – nun haben sich die Karlsruher Richter gegen die Partei entschieden, wie am Donnerstag verkündet wurde. Die Rechte der Fraktion seien nicht verletzt worden heißt es aus Karlsruhe.
So betont das Gericht in einer Pressemitteilung zum am 27. Januar getroffenen Beschluss: „Der verfassungsrechtliche Status der Fraktionen umfasst nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssitzungssaal. Die Ansicht der Antragstellerin, der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl.“
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Obwohl die AfD bei der Bundestagswahl im Februar vergangenen Jahres zweitstärkste Kraft geworden war und das mit fast fünf Prozentpunkten Vorsprung vor den Sozialdemokraten, hatte die SPD auf den zweitgrößten Fraktionssaal im Reichstag, den Otto-Wels-Saal bestanden. Der Ältestenrat des Bundestags entschied nach längerem Streit im Sinne der SPD und zwang die AfD in einen deutlich kleineren Fraktionssaal.
Die Folge: Die AfD-Abgeordneten sitzen dicht an dicht beieinander, an eng zusammengeschobenen Tischen. Dort ist es „eng wie in einer Sardinenbüchse“, schilderte der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely auf X. In der Tat ist es eng: Jeder Abgeordnete hat im Fraktionssaal umgerechnet nur rund einen Quadratmeter Platz. Zum Vergleich: 1,5 Quadratmeter werden in Deutschland Schweinen im Stall zugestanden. Schüler in Schulen sollten pro Kopf rund 2,5 Quadratmeter Platz in Klassenzimmern haben. Die SPD hat als kleine Fraktion im großen Saal rund dreimal soviel Platz pro Abgeordneter im Vergleich zur AfD.
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Doch für das Gericht ist der Fraktionssaal der AfD nicht unzumutbar klein. Über die Entscheidung des Ältestenrats schreibt man: „Im konkreten Fall durfte der Ältestenrat davon ausgehen, dass der Saal, welcher der Antragstellerin zugeteilt wurde, auch für ihre Fraktionsgröße geeignet ist. Für die Annahme einer evident sachwidrigen, willkürlichen Entscheidung bietet das Vorbringen der Antragstellerin keine hinreichenden Anhaltspunkte.“
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War zu erwarten bei der Richterbesetzung.
Ich stelle mir die Frage, was nach der nächsten BTW passiert. Stand jetzt, könnte es die größte Fraktion werden.
Stand von heute, wird sie vorher verboten!
Nein, man wird nur das passive Wahlrecht der AFD-Kandidaten rechtzeitig wegen fehlender Eignung zur Verfassungstreue entziehen. Das ist viel einfacher als ein Parteiverbot und wir haben es ja jetzt schon mehrfach gesehen, z.B. in Wilhelmshafen.
Vielleicht etwas mehr AfD, aber ansonsten ändert sich nichts.
Grund: Die Deutschen wollen es mehrheitlich so.
Es ist ein großer Irrtum, dass Deutsche UNEINGESCHRÄNKT für Freiheit, Minderheitenschutz, Humanismus, Fairness, Grundrechte, wirtschaftliche Vernunft, Leistungsorientierung usw. sind.
Ist gar nicht so. All das soll nur für ausgewählte Gruppen gelten inkl. einem selber natürlich.
„Schlafschaf“ ist zum Teil ein Mythos, „CDU-Wähler mit Faust in der Tasche“ sowieso.
Man ist sich mehrheitlich all dieser Zwei-Klassen-Behandlung bewusst und man WILL ES AUCH GENAU SO.
Dies gilt für mindestens 70 % der Wähler.
Dann bekommen sie die Besenkammer..
Reicht nicht auch ´ne Urne ?
@ Skywalker
Stühle im Plenarsaal entfernen, was sonst ? 😆😆
Begründung des BVerfG in der nahen Zukunft : Einen Sitz im Bundestag zu haben, bedeute nicht einen Rechtsanspruch auf eine Sitzmöglichkeit im Plenarsaal.
Sitz( Mandat) und Sitzen( in Stühlen) sei keine kohärente Einheit in Sinne des GG. Die Ausübung des Mandates sei auch grundsätzlich im Stehen möglich und in der Satzung des bunten BT geregelt. 😆😆 Größte Partei ? Ja und ?
Ich muss schon sagen: Toll wie unabhängig das höchste Deutsche Gericht doch wieder einmal entschieden hat.
Siehe auch CO2 Klima Religion Urteil aus 2021 und aktuell 2026.👍👍Tip Top.
Klima Neutralität – Made in germany.
Atmosphären- Physik wird in deutschen Gerichten gemacht – und nicht in der Wirklichkeit. Warum auch?
Oder: Alle neue (virtuelle)Physik geht vom Deutschen Volke aus. Klar. Der Großteil der tatsächlichen Atmo. Physik, der anthropog. Anteil- s.Klimagas Einträge-wird halt in China gemacht. Ist dem BVerfG aber egal.
Ja, mit der frisch installierten „Vizepräsidentin“ Kaufhold an der Spitze. Ich warte ja nur auf das Geschrei (und die Urteile des Verfassungsgerichts), sollte mal die AfD an die Macht kommen und den Spieß umdrehen mit all den Demütigungen..
War auch das Erste was mir in den Sinn kam.
Die extrem linke Kaufhold macht das wozu sie von der SPD installiert worden ist. Recht dehnen oder sogar brechen.
Wie sagte doch der Grüne Benedict Lux am 14. August 2020 dem Neuen Deutschland: „Wir haben sicher den Grundstein für Erfolge gelegt. Die Latte lag aber auch niedrig. Gemessen an dem, was vorher gelaufen ist, haben wir einen Riesenerfolg erzielt. Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“
Das war auch so zu erwarten.
Der Bundestag entscheidet souverän über seine Angelegenheiten mit Mehrheitsbeschluss. Da mischt sich das BeVerfG nicht ein.
Daher hat auch niemand Anspruch auf einen bestimmten Raum oder auf einen Vizepräsidenten.
Aber irgendwann schlägt das Pendel zurück.
Schmarrn.
Hier die Mitglieder des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, der in völliger Unabhängigkeit von Politik und äußeren Einflüssen, nur auf der Grundlage von Verfassung, Gesetzen, Recht und Gewissen über Klagen entscheidet:
Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold (SPD)
Prof. Dr. Christine Langenfeld (CDU/CSU)
Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein (Grüne)
Dr. Rhona Fetzer (SPD)
Thomas Offenloch (FDP)
Dr. Peter Frank (CDU/CSU)
Holger Wöckel (CDU/CSU)
Sigrid Emmenegger (SPD)
Danke…Wir sollten uns diese Menschen merken.
Ich glaube nicht, daß die Menschen selbst wichtig sind. Oder – Hand aufs Herz – haben Sie vorher schon einmal von Frau Wallrabenstein oder Herrn Wöckel gehört? Nur die Damen Kaufhold und Emmenegger waren im Zusammenhang mit dem Brosius-Gersdorf-Skandal in der Berichterstattung. Ihre Namen werden aber ebenso in die Vergessenheit geraten, der die andern schon anheim gefallen sind.
Wichtig sind nur die Parteizugehörigkeiten.
Völlig unabhängig von der Tendenz fehlen auch im Unterschied zu früher die echten „Richterpersönlichkeiten“, bei denen man sich die Namen in der Tat gemerkt hat.
Sie haben Recht.
@Stephan Maillot
Ich stimme zu. Bei Paul Kirchhoff, Jutta Limbach, Peter Müller oder Andreas Voßkuhle wußte man auch, auf welchem Ticket die laufen. Man hatte aber zusätzlich eine Vorstellung von der Persönlichkeit. Und jetzt fiel mir doch tatsächlich der Name des aktuellen Verfassungsgerichtspräsidenten spontan nicht ein. Klar, Stephan Harbarth, beim zweiten Nachdenken, der Merkel-Getreue…
Dagegen sind ja die Aufsichtsgremien der Öffentlich Rechtlichen noch Waisenkinder.
Wiedermal Frauenüberschuss. Sehr bedenklich…🤨
Ach. Die Kaufhold. Ja nee. Is klar.
Politischer Rudelbumms mit Ansage. Fast sämtliche Urteile sind vorhersagbar.
5 Frauen und 3 Männer. Feministische Rechtspflege also. Da wird Hass und Mobbing zum Rechtsprinzip erklärt.
Und dann auch noch fünf Quotenfrauen.
Danke für die Auffrischung … Wehner nannte solche Leute mal :“ die Arschlöcher „ !! Wie ich sehe , hat er recht behalten . Die Parteien haben sich hiermit den Staat zur Beute gemacht !!
Auf die Begründung bin ich gespannt.
Dafür gibt es keine sachliche Begründung. Das BVerfG ist mit extrem linken Richtern besetzt, die hier nach SPD-Linie entschieden haben.
Beschluß ist hier zu finden: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/01/es20260127_2bve001425.html?nn=68080 – kurz: Der Ältestenrat habe seine Kompetenzen nicht überschritten und aus dem Recht der Gleichbeteiligung leite sich nicht eine Reihenfolge bei den Sitzungssälen ab. Zudem habe die CDU/CSU-Fraktion im 18. Bundestag noch weniger Platz gehabt.
Zudem habe die CDU/CSU-Fraktion im 18. Bundestag noch weniger Platz gehabt..
Hatte da die CDU/CSU den größten zur Verfügung stehenden Sitzungssaal und es gab eben keinen größeren oder hatten den Saal damals auch die SPD sich den größten Saal einfach unter den Nagel gerissen ?
Man muss heute sogar mal bei Urteilen des Verfassungsgerichtes nachfragen . Auch deren Logik erschließt sich einem nicht immer auf den ersten Blick 🙂
Im Grunde ist es doch so. Die SPD sagt, dass 1+1=3 ist.
Die AfD sagt 1+1=2.
Das BVerfG sagt, die SPD hat sich nur unwesentlich verrechnet, da greifen wir nicht ein…
Perfekt formuliert !!!
Könnte das aber auch daran liegen dass das BVerfG den Rechenfehler erst gar nicht erkannt hat ?
Immerhin sind die sich ja alle im Werdegang und Intellekt sehr ähnlich !
Sehr richtig. Unabhängig davon, dass die Entscheidung parteipolitischen Charakter hat, war der Antrag in wesentlichen Punkten schon fast unprofessionell.
Das mit der CDU/CSU Fraktion hätte man argumentativ berücksichtigen müssen, genau so, dass arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen irrelevant sind, zumal ein Brandschutzgutachten der Feuerwehr vorlag.
Das ganze Gemache ist und war von der SPD aus nur Lächerlich . Die würden den Saal auch noch beanspruchen wenn sie nicht einmal mehr im Parlament vertreten wären !!
Das Gebäude ist Eigentum des Volkes und wir stellen es den Volksvertretern nur zur Verfügung ! Ich erwarte als Steuerzahler das die Räumlichkeiten nach tatsächlichem Bedarf vergeben werden . Und nicht nach Nasenfaktor oder Gewohnheitsrecht .
Die AFD vertritt eben 5% mehr Deutsche Wähler als die SPD .
Kann mir nur Vorstellen dass das BVG nicht zuständig ist . Sonst wüsste ich keinen ernsthaften Grund die Arbeitsfähig einer Demokratisch Gewählten Partei so willkürlich durch den politischen Gegner einschränken zu lassen !
AfD ist Für unsere Demokarten schon Begründung genug.
Auf die Urteilsbegründung dürfen wir gespannt sein.
Wieso gespannt? Wurde doch bereits mitgeliefert und ist absolut typisch: Es gibt keinen Anspruch, fertig.
Findet man leicht.
Im Wald
Als geborener DDRler macht mir diese Entwicklung Angst!
Ich kenne nur den Ausdruck: „gelernter DDR-Bürger“…..aus meiner Jugend.
Nein , die AfD kommt .
Auch ex DDRler .
Ein weisungsgebundenes Gericht macht was eben weisungsgebundene Gerichte so machen.
Jetzt mal ehrlich, wer hätte was anderes erwartet?
Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden. Richterposten werden politisch besetzt. Kommt aber am Ende auf das Gleiche raus.
Guter Punkt…
„Kommt aber am Ende auf das Gleiche raus“
Eben, alles Blockflöten-Apparatschiks🤷♂️
Was beweist, dass es in Deutschland keine Demokratie gibt, nur eine kleptokratische Politoligarchie…..
Nein, die brauchen gar keine Weisungen. Die handeln aus VORAUSEILENDEM GEHORSAM bzw. sind selbst in HYSTERISCHER Weise davon ÜBERZEUGT, dass man die größte demokratische Opposition antidemokratisch behandeln MUSS, weil das nämlich die Demokratie schützt.
Schmarrn.
Stehst Du gerade vorm Spiegel?
Das Geflenne der Linksgrünversifften nach der Nichtwahl (und das zu Recht) von Brosius-Gersdorf legt offen, wie das BVerfG besetzt wird.
Nicht Qualifikation ist das Kriterium, es ist die politische Haltung.
Und zunehmend gerät die eigentliche Aufgabe dieses Gerichts in Vergessenheit: Schutz der Gesellschaft vor einem übergriffigen Staat.
Dein Geschreibsel musst du uns nicht auch noch zu erklären versuchen.
Unsere Gerichte sind eine Schande für wahre Demokratie.
Mehr will ich dazu nichts sagen.
Damit hat das Bundesverfassungsgericht seiner Funktion als überparteilicher Instanz einen Bärendienst erwiesen, sich als Autorität quasi selbst abgeschafft.
Da gab es keinen Ruf mehr zu ruinieren nach der Begründung zum ÖRR-Urteil.
UnserBundesverfassungsgericht, das höchste Gericht von UnsereDemokratie.
Passend zur nicht vorhandenen Verfassung.
Immer wenn ich Bundesverfassungsgericht lese, muss ich an leckere Abendessen mit Politikern denken. An die Hinterzimmer denke ich lieber nicht.
Immer wenn ich Bundesverfassungsgericht lese, wird mir bewusst, dass wir gar keine Verfassung haben…..
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die bisherige Saalverteilung zugunsten der SPD beizubehalten, mag juristisch korrekt sein – nachvollziehbar ist sie für viele Bürger dennoch nicht. Wenn eine Fraktion deutlich mehr Abgeordnete hat, sollte sich das auch in der Raumgröße widerspiegeln.
Besonders irritierend ist, daß offenbar auch Sicherheitsaspekte wie Raumgröße und Fluchtwege keine entscheidende Rollle gespielt haben. Hier geht es nicht um Parteipolitik, sondern um Fairness und sachgerechte Arbeitsbedingungen im Parlament.
Solche Entscheidungen hinterlassen einen schalen Beigeschmack und tragen kaum dazu bei, das Vertrauen in „demokratische Institutionen“ zu stärken
Es fehlt nicht nur das „Recht“. Es fehlt vor allem der Anstand und jegliche Form der Fairness.
Wenn die AfD keinen Anspruch auf den Saal hat, dann hat auch die SPD keinen Anspruch. Und wenn keine Ansprüche bestehen, dann müssen sachliche Kriterien herangezogen werden, besonders die Größe der Fraktionen. Formel: qm-Raumfläche geteilt durch Anzahl der Personen = zur Verfügung stehender Platz. Die Fraktion mit dem größeren Platzbedarf bekommt den größeren Raum. Fertig. Das kann jeder Viertklässler ausrechnen.
Die Entscheidung der „Elite“ – Richter ist „evident sachwidrig“, um deren Worte zu benutzen.
HAT SIE JA AUCH NICHT. Er wurde ihr aber nach DEMOKRATISCHER ABSTIMMUNG zugestanden. Und damit ist doch alles in schönster demokratischer Ordnung. (Buenos dias, Argentina! Vamos la!)
Ist wahrscheinlich der entscheidende Punkt. Ich meine, allein dass man für so eine Frage ein langes Urteil von acht hochbezahlten Richtern braucht, spricht ja für sich.
Natürlich hat dieses Urteil des BVerfG eine „Tendenz“, ein „Geschmäckle“. Die ganze Affäre erinnert an diese skurrile Geschichte von dem Tunnel zum Stuttgarter Landtag, den offenbar nur verschiedene Fraktionen benutzen dürfen, aber nicht die AfD.
Wahrscheinlich wird man sagen müssen: da, wo Abgeordnete ein solches Kindergarten-Niveau pflegen (und auch trotzdem mehrheitlich gewählt werden!) – können und sollten Gerichte vielleicht auch nur wenig ausrichten.
Solange die Formalien im engeren Sinne gewahrt werden – Anträge, Mehrheitsbeschlüsse -, ist bei solchen Abgeordneten auf der Ebene des Persönlichen, der Kollegialität, überhaupt der Vernunft im Umgang miteinander doch ohnehin Hopfen und Malz verloren.
Das ist feministische Justiz. Kinkerlitzchen und Gefühle sind immens wichtig, bisweilen ausschließlich. Jemandem, den man nicht mag, weil er nicht der Denk-Mode folgt, etwas auswischen zu dürfen, ersetzt das Recht. Was diese Leute aus ihrem Studium der Rechte mitgenommen haben, sind nur linke Rechte.
Ich vertraue unserer Justiz nicht mehr.
Hmmm. Wie wäre es ausgegangen, wenn es umgekehrt wäre?. Also SPD in zu kleinem Saal und AfD im üppigen großen Saal.. bin mir sicher, das Gericht hätte anders entschieden.
Ach? Was für eine Überraschung.
Die SPD betrachtet Sitzungssäle als ihr Eigentum.
Nicht nur Sitzungssäle. Die betrachten den Staat als ihre Beute.
P.S. Die Raumbezeichnung des Sitzungssaales lautet „3-S-001“ und NICHT „Otto-Wels-Saal“.
Die System-Parteien betrachten ganz Deutschland als ihr Eigentum.
Und uns als ihre Untertanen und Staatssklaven.
Ich glaube, die AfD hat an der falschen Stelle geklagt. Es geht um Baurecht, Brandschutzrichtlinien, Evakuierungspläne. Gab es überhaupt ein externes Gutachten auf welches man sich berufen konnte? Anscheinend ist der Brandschutz im Bundestag intern über den Brandschutzbeauftragten geregelt, der Experte sein muss. Wenn diese Person keinen Handlungsbedarf sieht, dann hat der das bestimmt schriftlich dokumentiert. Kommt es zu Schäden an Personen, haftet praktischer Weise der Staat, jedoch keine Person.
Wieder ein paar Stimmen mehr für die einzig demokratische Partei in Deutschland.
Möglicher Weise braucht die SPD in verschiedenen Parlamenten bald keinen Sitzungssaal mehr.
Hoffentlich
Im Artikel steht, dass das Gericht arumentiert habe, dass es keinen Anspruch auf einen bestimmten Saal gebe.
Wenn das tatsächlich die Begründung war, könnte man dennoch argumentieren, dass ein ausreichend großer Saal zur Verfügung gestellt werden muss, unabhängig davon, welcher es ist (oder ob es ihn schon gibt).
Vielleicht hätte man besser begründen sollen und einen Ortstermin durchsetzen.
Ansonsten kommt das Karma zurück.
Hat hier irgend jemand etwas anderes erwartet? Ehrlich gesagt – ich nicht!
Ich frage mich gerade, in welcher Tradition sich der Kaufhold-Gerichtshof sieht. OG der DDR?
Nun, man muß sich nicht über alles empören. Es hätte sicherlich der SPD oder dem offenbar zuständigen Ältestenrat gut zu Gesicht gestanden, der AfD den größeren Saal zur Verfügung zu stellen. Die Behandlung der AfD, was die Besetzung von Ausschüssen und Posten anbelangt, ist alles andere als souverän; aber das ist man seit über zehn Jahren gewohnt. Allerdings muß nicht jede Kleinigkeit, auch nicht wenn sie die AfD betrifft, von Verfassungs wegen geregelt sein, und sich nicht jede Entscheidung aus der Verfassung ableiten lassen.
Wenn sich das BVerfG für zuständig erklärt, dann muss es auch entscheiden. Sonst hätte man den Fall nicht angenommen.
Da haben Sie sicherlich recht, das Gegenteil habe ich nicht gesagt. Nur kann das BVerfG eben sagen, daß sich der Anspruch der AfD nicht aus dem Grundgesetz ergibt und, da sie Klägerin war, die Klage deshalb unbegründet ist.
Mit anderen Worten: Man kann die AfD ja grundsätztlich verstehen. Allerdings liegt es nicht an „bösen Richtern“, wenn die AfD mit der Klage keinen Erfolg hat, sondern daran, daß das Grundgesetz nicht für jede „Ungerechtigkeit“ ein Heilmittel bereithält.
Nochmals anders: Das Grundgesetz sagt weder positiv noch negativ etwas dazu, wie die Räumlichkeiten im Bundestag zu verteilen sind. Und wenn das Grundgesetz nichts dazu sagt, dann muß eine Klage, die anderer Ansicht ist, abgelehnt werden.
Dann sollte es die AfD mal mit den Brandschutzvorschriften versuchen.
Ja die Besetzung der Gerichte ist für die Altparteien überlebenswichtig.
Und wieder ist mein Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht auf der nach unten offenen Skala um einige Punkte abgesunken…