Frankfurt (Oder)
Wegen angeblichem Hitlergruß auf Wahlplakat: Prozessbeginn gegen AfD-Politiker
Wegen eines AfD-Plakats, auf dem zwei Eltern mit ihren Armen ein schützendes Dach über ihren Kindern bilden, müssen sich der Landtagsabgeordnete Wilko Möller und ein Grafiker verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, einen Hitlergruß inszeniert zu haben.
Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller muss sich vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Symbole verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Möller Anklage erhoben, weil auf einem Wahlplakat der AfD aus dem Brandenburger Landtagswahlkampf 2024 ein vermeintlicher Hitlergruß dargestellt sei. Neben Möller ist auch der für das Plakat verantwortliche Grafiker mitangeklagt.
Auf dem Wahlplakat ist eine fünfköpfige Familie zu sehen. Die beiden Eltern bilden darauf mit erhobenen Armen ein schützendes Dach über ihre Kinder. Versehen ist das Plakat mit dem Slogan „Wir schützen eure Kinder“.
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Das ursprünglich über eine Bildagentur erworbene Foto wurde für das Wahlplakat eigens gespiegelt. Dem Werbegrafiker wird vorgeworfen, das Bild absichtlich so bearbeitet zu haben, dass die Pose des abgebildeten Mannes an einen Hitlergruß erinnere. Möller, der seinen Wahlkreis anschließend gewinnen konnte, habe Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Darstellung gehabt und sich trotzdem für die Verwendung des Plakats entschieden.
Die Brandenburger AfD-Landtagsfraktion fordert Immunität für Möller. Ihm werde laut Fraktionschef Hans-Christoph Berndt „mit diesem Strafverfahren und mit diesem Prozess ein schlimmes Unrecht getan“, äußerte er im Landtag. Wenn Möller Immunität gewährt würde, könnte das Verfahren gegen ihn vorerst gestoppt werden.
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Anja Kreisel, Kreisvorsitzende der Linkspartei in Frankfurt (Oder), hatte Möller ursprünglich angezeigt, weil die Darstellung ihrer Auffassung nach „Assoziationen zu verbotenen Gesten“ wecke, wie sie auf Instagram mitteilte. Möller hingegen bezeichnete die Vorwürfe in der Vergangenheit als „rein politische Sache“. Über die Gewährung der von ihm beantragten Immunität wird am heutigen Mittwoch im Landtag abgestimmt. Bereits im Vorfeld hatte sich der Landtags-Hauptausschuss für eine Ablehnung des Immunitätsantrags ausgesprochen.
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Man kann alles falsch verstehen.
Man muss es nur wollen.
Der Günther Fall von der anderen Seite betrachtet: hier will man etwas sehen, was es nie gegeben hat.
Das ist keine Staatsanwaltschaft, das sind Büttel einer politischen Justiz.
Mein Nachbar sagt, sieht aus wie ein schützendes Dach, die Gesten auf dem Bild und dass er darin nichts verwerfliches sehen kann.
Alles liegt im Auge des Betrachters. Wer böses sehen will, wird es auch tun, erst recht, wenn politische Gegner ausgeschaltet werden sollen.
Das ist jetzt noch hysterischer als die Reaktionen auf die Geste von Elon Musk, die ihm als Hitlergruß ausgelegt wurde.
(Es gibt Bilder von deutschen Politikern, in deren Winken man deutlicher einen derartigen Gruß erkennen könnte.)
Alles, was irgendwie ansatzweise mit dieser üblen Zeit assoziierbar ist, führt geradezu schlagartig zu strafrechtlichen Ermittlungen.
Jedenfalls gegen bestimmte politische Parteien …
Wer in dem Plakat einen „H-gruß“ sieht, braucht wohl eine Therapie !
Der AfD-Bezug fördert das Falschverstehen ungemein.
Das ist doch so was von lächerlich!
Die AfD sollte am besten ihre Hände in den Hosentaschen halten.
Man kann solche Prozesse eigentlich nur noch als psychologische Studien von Massenpsychosen sehen.
Der Deutsche darf nicht aufrecht gehen! Und dazu wird uns immer wieder dieser Mist von unfähigen Politikern und einer schleimigen Justiz vor Augen geführt!
Angenommen die Frau wäre maximalpigmentiert sowie schwarzhaarig anstatt blond mit blauen Augen, der Mann wäre „südländisch aussehend“ und die Kinder allesamt nicht weiß, blond und blauäugig, dann wäre bestimmt niemand auf die Idee gekommen, solch eine Schmierenkomädie zu initiieren.
Mal nach „Catherine Schmiedel“ googlen. Das findet man den ultimativen Beweis, dass die AfD eine rassistische Partei ist …
Oder als Ablenkungsmanöver, bei Apollo funktioniert es schon mal.
Wovon soll es denn ablenken?
Gab es nicht ein ähnliches Plakat von der CDU? Und da gab es weder shitstorm noch Prozeß.
https://www.cdu-datteln.de/image/news/26.jpg
wenn ich es richtig sehe, ist das knappe 5 Jahre her. Also üüüberhaupt nicht vergleichbar. (Ironie off)
Damals hatte DER MIT DEM RECHTEN HEBEARM einen Vollbart. Vielleicht macht das den Unterschied (Ironie off)
Und auf diesem Foto „grüßt“ die Frau mit dem linken(!) Arm …
Geht ja nun mal so gar nicht ! 😮 😮 😮
#Waldkauz/Atlas
Es fehlt ganz offensichtlich bereits am objektiven Tatbestand. Dass sie das nicht zu erkennen vermögen, ist in der Sache irrelevant.
–
Dass von der CDU ist aber schöner. Musst schon zugeben. Ich vermute Möller ist ein V-Mann oder jemand, der bewusst dieses Signal senden wollte. Direkt raus aus der Partei.
Oder es liegt daran, dass die Frau ihren rechten Arm hochhält? Offensichtlich kommt es nicht mehr auf den objektiven Tatbestand an, welche Handlung begangen wird, sondern viel eher wer die Handlung vornimmt.
Danke für den Link.
Man sollte es ohne CDU-Logo den Richtern vorlegen.
Letztens habe ich ein Bild von Merz gesehen, mit der gleichen Armhaltung, als er aus einem Flugzeug stieg!
Sie hätten das Bild sofort der SED zur „antifaschistischen Prüfung“ vorlegen sollen.
Der Karlatan hat es bei einer Rede ebenfalls gemacht.
Wer die Bilder prominenter Politiker mit dieser Geste öffentlich macht, begeht eine Straftat wegen Vrröffentlichung verbotener NS-Symbole.
Wie praktisch jeder Redner, der dem Publikum „zuwinkt“.
Diese Herrschaften dürfen ja sogar Hakenkreuze auf Stimmzettel malen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen.
Dieses Motiv ist eine Parodie auf die Corona-Geste, bei der sich „Prominente“ wie Günter Jauch beide Hände dachartig über den Kopf hielten. Die Botschaft war, man möge doch zuhause bleiben.
Gähn.
Bernd Rüthers (Professor für Zivilrecht und Rechtstheorie, *1930, +2022) schrieb in seiner grundlegenden Schrift zur Rechtstheorie: „Die Perversion der Rechtsordnung im Nationalsozialismus fand, vor allem in der Anfangsphase, überwiegend durch Richtersprüche und die sie anleitende rechtswissenschaftliche Literatur statt. Der junge NS-Staat brachte nur auf Teilgebieten (z.B. Betriebsverfassung, … u.ä.) gesetzgeberische „Reformen“ zustande. Weite Bereiche des Rechts wurden durch Auslegung, besser: „Einlegung“ im Sinne der neuen herrschenden Ideologie umgestaltet.“
😂😂😂😂😂😎😎😎
Ich seh nur ein schützendes Dach über den Kindern
Der „Hitlergruß“ wird mit einem ausgestreckten geraden Arm dargestellt.
Der Mann im Bild zeigt aber wie die Frau einen abgewinkelten Arm.
Das schützende Dach aus Armen und Händen geformt, findet sich im Netz dutzendfach.
Aba, aba, abaaaaa….die Staatsanwaltschaft kann sich in einem politisch motivierten Strafprozess doch nicht mit solch filigranen Fragen beschäftigen…
Sagt der Arzt: „heben Sie mal den rechten Arm“ – was dann?
Wir brauchen viel mehr Kontrollen in den Praxen. Am besten eine Videoüberwachung mit vier Kameras in jedem Untersuchungszimmer. 🙂
Es erinnert mich doch etwas an die frühen Jahre des deutschen Feminismus.
Damals galt in hyperventilierenden Kreisen alles, was länger war als breit, als Phallussymbol.
In diesen „guten“ Zeit wünscht sich der heute von ca. 38 von deutschen Spitzenforschern entdeckten „zusätzlichen“ Geschlechtern an den Rand (um nicht zu sagen an den Abgrund) gedrängte Feminismus zurück. Tja, genauso vorbei wie die (Hoch-) Zeit der alten weißen Männer… Hier wäre vielleicht eine Kooperation sinnvoll? 😉
Prozess wegen „angeblichem Hitlergruß“ auf einem Wahlplakat – willkommen in der Republik der Pixelgutachter. Statt Politik zu schlagen, regiert Symbolstrafrecht plus Empörungsökonomie: Deutungen vor Fakten, Schlagzeilen vor Lösungen. Wer Debatte durch Bildinterpretation ersetzt, produziert Urteile über Frames – und lässt die echten Probleme liegen. Nächstes Mal bitte in 4K – dann ist die Rechtslage vielleicht auch schärfer.
Dieser hanebüchene Schwachsinn hat eine einfache Erklärung:
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) befolgt Weisungen vom Justizministerium unter Justizminister Benjamin Grimm (SPD).
Ein paar hier schnallen es also doch.
Als die Dominikaner damals im großen Stil mit der Inquisition anfingen, „sahen“ die Bürgerinnen und Bürger plötzlich auch überall Hexen und Ketzer. Wie das weiterging dürfte bekannt sein.
Eine kreative Justiz ist eine Gefahr für den Rechtsstaat.
Nach längerer Betrachtung, ich seh den angeblichen Gruß nicht.
Ja … mensch Bürger!
Du musst das linke Auge aufmachen, dann siehst Du überall „(Un-)Rechtes“
Man kann alles in alles hinein interpretieren
„Ihnen wird vorgeworfen, einen Hitlergruß inszeniert zu haben.“ Ich sehe da keinen Zusammenhang mit dem „Hitlergruß“. Zumal ich nicht erkenne, wo und wer auf dem Poster „gegrüßt“ werden soll. Tatsächlich erkenne ich ein symbolisches Hausdach. Ich glaube, der Kläger zieht Parallelen des Rorschach Test heran (symmetrische Tintenklecksbilder). Dem Probanden werden symmetrische Tintenklecksbilder gezeigt und er soll sagen: was das sein könnte, bzw. was er darin sieht. Das Spielchen kann man nun anscheinend beliebig ausweiten. Wer auf einen Vogel auf dem Dach deutet, könnte ebenso durch einen „wachsamen Nachbarn“ bei einer der zahlreichen Denunzierungsplattformen angezeigt werden.
Ein schützendes Gebäude über Kindern anzudeuten ist demnach verdächtig?
Verdächtig sind die, die das verdächtig finden.
Schwere Schieflage im Justizsystem.
Klage müsste direkt abgewiesen werden.
Nun, vielleicht wird sie das ja.
Der Staatsanwalt, der die Klage eingereicht hat, sollte aus dem Staatsdienst entfernt werden!
Wegen erwiesener „juristischer Erkenntnisprobleme“.
Wer läßt eigentlich solche Klagen zu?
Ein bis unter das Dach korruptes Regime.
Klagen verbieten sollte in einem funktionierenden Rechtssystem nicht möglich sein.
Aber es sollte den Richtern möglich sein, darauf zu antworten mit „wollt ihr mich verarschen?“
Ich bin mir sicher dass diese Diskussion vorhersehbar war und man sich trotzdem dafür entschieden hat um auch zu zeigen wie empfindlich die Linke Gesellschaft auf so eine Darstellung reagiert
Ich finde es schon sehr gewagt von den Verantwortlichen so ein Foto zu machen.
Wo man doch genau wissen müßte was die Altparteien daraus konstruieren um einen Vorteil für sich daraus zu machen.
War es sogar gewollt?
Ja, ich gehe eigentlich auch davon aus, daß die Verantwortlichen um diese Assoziation wußten. Aber es dürfte schwierig werden, vor Gericht zu beweisen, daß das beabsichtigt war. Und die Linken sind nun über dieses Stöckchen gesprungen und zeigen damit (der AfD-Klientel, anderen und auch mir), daß sie sich über Belanglosigkeiten empören und gewissermaßen nicht nur die Sprache reglementieren wollen, sondern auch Gesten und Bewegungen…
Satire:
Dass Hitler ein Hausbauprogramm hatte wusste ich garnicht!
Ich dachte er hätte Autobahnen gebaut und Monstergebäude ähnlich wie
der „Neubau Kanzleramt“ geplant?
Für „mein-klein-Häuschen“ liegt mir der originale Grundstückskaufvertrag von 1937 vor. Seinerzeit ging es darum, den Bürgern eine Selbstversorgung zu ermöglichen über Gartenbewirtschaftung und Kleintierhaltung.
Das Grundstück wurde vom Domänenamt (Verwaltung des Staatseigentums) verkauft, zu einem Preis, an dem der Staat Nichts verdienen konnte.
Die Historiker legen dieses Verhalten heutzutage als „Kriegsvorbereitung“ aus.
Heute rafft jede Gemeinde bei den Grundstückspreisen Soviel sie nur kriegen kann.
Am besten die Arme immer am Körper anbinden. Wobei. Dann wird das mit der Armlänge Abstand schwierig. Wie soll Mann es dann messen.
Eine Drohgebärde der Regierung, die jedes Mittel nutzt, um die Opposition zu vernichten. Unsere Demokratie eben.
Unsere Demokratie (TM) – soviel Zeit muss sein 😉
Sie wollen unbedingt am Geld bleiben. Denn wo sonst könnten solche Nieten soviel Geld verdienen? Und das in nur 22 Sitzungs Wochen!
Streiche „verdienen“, setze „bekommen“ 😉 😉 😉
Ich kann mich an ein Foto erinnern, als der Herr Bundedkanzler in Indien war und hat vom Auto runter “ gegrüsst“. Gibt es da auch Konsequenzen?
Man mag da assoziieren, was man möchte. Vielleicht assoziiert man ja gar nicht einmal zu Unrecht, d. h. vielleicht war den Beteiligten diese „Assoziabilität“ sogar bewußt, vielleicht wollten sie sie sogar.
Aber wie bei Beleidigungen: Es gibt eine nicht fernliegende Möglichkeit, diese Gesten anders zu deuten. Und dann ist schlicht von dieser Bedeutung auszugehen – außer das Gegenteil ließe sich beweisen. Das ist aber schwierig.
Überhaupt: Wird beim Hitlergruß die Hand nicht nach hinten angewinkelt?
Wir finden, anders als manch andere Kultur, die Benutzung von Wörtern strafbar. Wollten wir jetzt wirklich auch Bewegungen bestrafen? Ich weiß, das ist geltendes Recht. Aber kann man nicht einmal diskutieren, ob das noch „zeitgemäß“ ist?
Wenn es um zum Beten gefaltete Hände würde die Sache doch kein StA ernst nehmen. Könnte die StA hier nicht genauso die Sache von vornherein einstellen oder als offensichtlich nicht nicht tatbestandsmäßig ansehen?