AfD-Politiker
Joachim Paul will OB-Wahl in Ludwigshafen kippen – Klage beim Verwaltungsgericht eingegangen
Der AfD-Politiker Joachim Paul will die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen nachträglich kippen. Nach seinem Ausschluss als Kandidat hat der Landtagsabgeordnete Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt eingereicht.
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Der AfD-Politiker Joachim Paul will die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen nachträglich kippen. Wie das Verwaltungsgericht Neustadt mitteilte, hat der von der Alternative für Deutschland nominierte Kandidat am 16. Januar 2026 Klage in der Hauptsache erhoben. Ziel des Verfahrens ist die Feststellung, dass sowohl die Wahl vom 21. September 2025 als auch die Stichwahl vom 12. Oktober 2025 ungültig sind.
In der offiziellen Pressemitteilung des Gerichts heißt es wörtlich: „Mit seiner Klage begehrt der Kläger nunmehr, dass die Ungültigkeit der Wahl vom 21. September 2025 und der Stichwahl vom 12. Oktober 2025 durch das Verwaltungsgericht festgestellt wird.“ Eine Klagebegründung liegt dem Gericht bislang nicht vor.
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Gegenstand der Klage ist die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Ludwigshafen vom 5. August 2025, Paul nicht zur Wahl zuzulassen. Der Wahlausschuss hatte den AfD-Landtagsabgeordneten wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue ausgeschlossen. Grundlage war § 53 Absatz 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, der verlangt, dass ein Bewerber die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.
Bereits vor der Wahl war Paul mit mehreren Eilanträgen gescheitert. Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte seinen Antrag auf Zulassung am 18. August 2025 abgelehnt, das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte diese Entscheidung wenige Tage später. Beide Gerichte verwiesen auf das nachgelagerte Wahlprüfungsverfahren.
Nach der Wahl und der Stichwahl legte Paul Einspruch ein. Diese Einsprüche wies die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) am 23. Dezember 2025 zurück. Die Kommunalaufsicht bestätigte damit den Ausschluss des AfD-Politikers. In ihrer Begründung erkannte die ADD die vom Wahlausschuss geltend gemachten Zweifel an der Verfassungstreue als ausreichend an. In den vorliegenden Unterlagen werde ein Menschenbild deutlich, das nicht mit den fundamentalen Werten des Grundgesetzes vereinbar sei; zudem widersprächen geäußerte Überzeugungen der Menschenwürde und dem Rechtsstaatsprinzip.
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Die Oberbürgermeisterwahl gewann der von CDU und FWG unterstützte Kandidat Klaus Blettner. Er führt seit dem Jahreswechsel die Verwaltung der größten Stadt der Pfalz. Die AfD hatte nach dem Ausschluss Pauls ohne eigenen Kandidaten an der Wahl teilgenommen.
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Ich drücke ihm die Daumen!!
Da bist Du nicht der Einzige!
Nicht mal aus politischer Überzeugung, aber als Jemand, der Angst um die „wirkliche“ Demokratie hat, bin ich beim Daumendrücken voll dabei.
1) Die AfD ist eine verantwortungsbewusste, libertäre Partei der Bildungs- und Leistungsgesellschaft.
2) Ich wünsche Herrn Paul mit seiner Klage viel Erfolg.
3) Die repräsentative Demokratie an sich kennt keinen Ausschluss von Kandidaten. Der Ausschluss war antidemokratisch.
+++ Joachim Datko – Physiker, Philosoph – Regensburg – AfD-Stammwähler +++
Doch, die Gemeindeordnung von RP erlaubt es ausdrücklich, ungeeignete Kandidaten von der Wahl auszuschließen, weil Bürgermeister Wahlbeamte sind , an die besondere Anforderungen gestellt werden. Absurd ist dagegen die Anwendung dieser Vorschrift im Falle Pauls, der als Lehrer bereits Beamter ist (!). Darüber hinaus wurden lediglich äußerst dünne „Beweise“ für eine angebliche Verfassungsfeindschaft des Kandidaten Paul vorgelegt. Aber das Verfahren an sich ist wohl rechtmäßig. Ist vielleicht auch gar nicht verkehrt, dass es diese Möglichkeit gibt. Man will ja in LU schließlich auch keinen islamistischen Linksextremen als BM.
Die repräsentative Demokratie kann nicht durch Gesetze „ausgehebelt“ werden. Beispiel:
Die DDR hatte ein Wahlverfahren, das durch Gesetze bestimmt war (Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik). Die Staatsform der DDR war trotzdem eine Parteiendikatur.
Wir haben auch ein Wahlrecht (=Gesetz). Daran ist zunächst nichts Verkehrtes.
Das ist nur die formale Notwendigkeit, den Wahlausschuss zu ermächtigen, damit er einen vom BVfG ausgesprochenen Entzug des passiven Wahlrechts auch umsetzen kann. die Wahlausschüsse können aber nicht selbst entscheiden, wen sie nicht mögen. Einen ultra-üblen Islamisten könnten sie auch erst verhindern, NACHDEM diesem das passive Wahlrecht durch Gericht entzogen worden ist.
So geht Rechtsstaat. Was hier passiert ist und was Sie andeuten, ist „Iran“.
Das ist nicht korrekt. Herrn Paul wurde nicht das passive Wahlrecht entzogen. Er wurde nicht zu dieser OB-Wahl zugelassen. Bei Landtagswahlen bspw. wäre das nicht bzw. nicht so einfach möglich, weil die Abgeordneten – anders als BM – keine Wahlbeamten sind. Hier müsste in der Tat das passive Wahlrecht entzogen werden.
ich wusste gar nicht das man Paul das Wahlrecht entzogen hätte, aber sie wissen bestimmt mehr und können uns mitteilen wo wir das nachlesen können. nicht wahr
Felix1: Stimmt. Der WA hat nur formal zu prüfen, nicht inhaltlich.
Wie auch: Regierung bestimmt über Zulässigkeit von Opposition?
+1 (geht in diesem +/- Zähler leider unter)
Niemand hat Herrn Paul das Wahlrecht entzogen. Deswegen war das Handeln des Wahlausschusses ja auch wie „Iran“, es war unrechtmäßig und ein heftiger Verfassungsverstoß.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass so ein Wahlausschuss auch einem islamistischen Terroristen das Wahlrecht nicht aufgrund eines Gesetzes entziehen könnte. Darüber muss ein Gericht befinden.
Mal sehen ob der Rechtsstaat noch mal zuckt ?
Im Großen und Ganzen ist er nicht mehr vorhanden !
Demokratie ohne Rechtsstaat nicht möglich !
Das System am Ende !
Kannste vergessen, der Rechtsstaat ist längst im Eimer, es lebe „Unsere Demokratie“. Macht, Fleischtopf und Fressen, frag mal den Maggus aus Franken, der kann es dir bestätigen!!
Ja, aber Gegenwehr lohnt sich trotzdem:
1. Immer, wenn die Guten so offen Rechtsbeugung begehen, delegitimieren sie sich selber und erweitern den Handlungsspielraum für eine neue Regierung.
2. Muss man den Bürgermeister, der effektiv von ~13% der Wahlberechtigten gewählt wurde, an seine Schande erinnern. Ich würde fast Sticker drucken lassen mit Sprüchen wie: Chef mit 13.
3. Als Opposition hat man direkt den Job die Machthaber zu kritisieren und legal Gegendruck aufzubauen.
Eine Klage ist von daher wichtig, dass die Michels erkennen dass das, was die Parteien da treiben, eben nicht rechtens ist. Das sie belogen werden, und es keine Demokratie ist, wie man ihnen erzählt.
Und ich hoffe, dass die Klage gewonnen wird und der Bürgermeister Stuhl in aller Öffentlichkeit geräumt werden muss!
Eine Demokratie wie „unseredemokratie“, die die Opposition nicht aushält, ist nichts anderes eine Demokratur auf dem Weg zu einer Parteienoligarchen DIKTATUR!
Dieser Behauptung muss ich widersprechen. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Gerichtsentscheidungen zugunsten der AfD, was gerade zeigt, dass rechtsstaatliche Verfahren funktionieren. So entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die AfD bei der Besetzung von Bundestagsausschüssen nicht pauschal benachteiligt werden darf. Mehrere Verwaltungsgerichte verpflichteten Kommunen, AfD-Fraktionen Räume für Parteiveranstaltungen bereitzustellen. Gerichte hoben wiederholt Ausschlüsse von AfD-Vertretern aus parlamentarischen Gremien auf, etwa bei Vorsitzposten oder Wahlprüfungsorganen. Auch Einstufungen durch den Verfassungsschutz wurden gerichtlich begrenzt oder zeitweise ausgesetzt, weil formale Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Selbst bei Demonstrationen oder Wahlzulassungen bekamen AfD-Kandidaten Recht, wenn Behörden übergriffig handelten.
Wie kann man dem Bundesverfassungsgericht „vertrauen“, wenn die Richter/Senate zur Urteilsabsprache ins Kanzleramt fahren, so lese ich „diese Abendessen“.
Die Richter sprechen mit einer Partei im Streitfall in Abwesenheit der Gegenpartei.
Nach der Strafprozessordnung, wäre der Richter in Haft. Rechtsbeugung und Bestechlichkeit, Prozessbetrug, Strafvereitelung im Amt, uvm. kommen da in betracht …
Das Problem liegt an der Willkür, Rechtsbeugung und „Verdacht genügt“.
Der Benachteiligte muß seine Unschuld beweisen, wenn irgendwelche Geisteskranken ihre Wahnvorstellung gegen jemand äußern. Bis das gerichtlich aufgeklärt wurde, entsteht dem Verläumdeten unwiederbringliche Nachteile und wie in diesem Fall, wird die kaum noch vorhandene Rechtstaatlichkeit völlig zerstört.
Zitat: So entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die AfD bei der Besetzung von Bundestagsausschüssen nicht pauschal benachteiligt werden darf.
Und, ist irgend etwas entsprechend des Gerichtsbeschlusses passiert?
Dann erzählen sie mal wo und wann
Diese Zahlreichen gibt nicht einmal die Finger einer ✋, wieviel gabe es gegen die Blauen!?
Ich drücke ganz fest die Daumen!!!!!
Ich drücke Ihnen die Daumen, möge die WAHRE Demokratie sich durchsetzen.
Welche Demokratie denn? Die ist doch schon durch Adenauer abgeschafft worden.
Welche Demokratie denn? Die ist doch schon durch Adenauer abgeschafft worden.
Es ist richtig das er klagt , nur wird aber dabei nichts rauskommen!
Das dieses Verwaltungsgericht, in der Sache die Klage ablehnen wird, erscheint mir nach deren negativer Stellungnahme zu dem Antrag des Eilverfahrens vor der Wahl , als sicher
Es wird leider nichts passieren
Das ist zu befürchten … 🙁 🙁 🙁
Es würde vielleicht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof was bringen, die Deutschen Gerichte sind alle Weisungsgebunden, unterstehen dem Innenministerium!
Am 22. März ist Landtagswahl. Ich bin sehr gespannt auf das AfD-Ergebnis – landesweit und vor allem in der Stadt Ludwigshafen.
Von ganzem Herzen drücke ich ihm die Daumen, dass sich endlich Richter finden, die unsere freiheitlich, demokratische Grundordnung zu schätzen wissen und verteidigen.
Joachim Paul glaubt offenbar noch an Demokratie und Rechtsstaat. Beneidenswert.
Tut er natürlich nicht, aber im Rechtsstaat ist sein Weg der einzig richtige.
Es herrscht Wildwest in Deutschland. So lange die AfD nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wird, so lange gilt sie als normale Partei. Es kann ja wohl nicht richtig sein, dass jeder, der sich dafür berufen fühlt, wirkmächtige Konsequenzen auslöst.
Ich gehe mal davon aus, dass im das BVerfG Recht geben wird. In ca. sieben Jahren.
Mir schwant schon, welches Urteil der bzw. die Richter (Mz.) fällt bzw. fällen: „es war alles rechtens beim Wahlausschuß, es besteht kein Anspruch auf Aufhebung der Wahl verbunden mit Neuansetzung. Kann alles so bleiben. Herr Paul kann ja zur nächsten Wahl erneut kandidieren, allerdings vielleicht besser für eine andere Partei.“
Darüber wird dann wohl in zwei Jahren vom Gericht mit abgelehnt entschieden!
Glaubt denn wirklich noch jemand, dass hierbei ein sachlich nachvollziehbares und für Bürger verständliches Urteil herauskommt?? Wenn deutsche Gerichte die Regenbogen-Fahne hissen, dann tanzt „Unsere Demokratie“ durch die Justitia!
Dennoch wünsche ich Herrn Paul viel Erfolg.
Nach meiner Ansicht ist dieses angestrebte Verfahren ein sehr heikler Schritt in der „derzeitigen Demokratie“.
Selbst wenn dieses Verfahren im Kommunalrecht(?) verankert ist, so hat es doch ein g’schmäckle, wenn eine Beamter „nicht würdig ist“, Bürgermeister zu werden.
Alle Macht geht vom Volke aus … ?
Diese Macht hat man dem Volk genommen, unter fadenscheinigen Begründungen.
Welche staatswidrigen Entscheidungen kann ein Bürgermeister denn treffen, ohne das kommunale Parlament einzubinden?
Da werden viele Augen auf dieses Verfahren gerichtet sein!
Hoffentlich vermasselt die AfD diese Chance nicht durch irgendwelche Hinterbänkler, die meinen, hier rechtsextreme Parolen einbringen zu müssen.
Klage ist sinnlos in „Unserer Demokratie „“
Schade für die Zeit.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Entweder diese Chance nutzen oder die AfD gleich auflösen!
Und mit „AfD“ meine ich in dieser Situation die Parteiführung. Denn hier müssen qualifizierte (Verwaltungs-)juristen in die erste Reihe treten.
Statt mit Parolen, mit Gesetzestexten!
Das sowas in Deutschland möglich ist . Ich verstehe dieses Land nicht mehr
Der Staat wurde zur Beute der jetzigen Einheitsfront und das kippt erst wenn die ü70 CDU-SPD Wähler den Weg alles irdischen gegangen sind.
In den nächsten Monaten wird sich zeigen, welche Richter und Richterinnen unabhängig Recht sprechen und welche als Befehlsempfänger eines zunehmend totalitär agierenden Komplexes agieren.
Die Klage wird abgewiesen…
Papier zu dick/dünn, falsche Schriftart, Seite vergessen usw…
„dass ein Bewerber die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“
Damit würden die Parteien, die für ein Wahlausschluß gestimmt haben, ausscheiden.
Genau.
Wenn Herr Paul ein unbescholtener Bürger ist und einen Rechtsanwalt findet, der ihm die Begründung für das Gericht schreibt, mag er geringe Chancen hsben zu gewinnen. Wenn die guten Anwälte aber das Schicksal des Ballweg Anwalts vor Augen haben, sieht es eher schlecht für ihn aus. Dann werden die “Unsere Demokratie”-Richter wohl argumentieren, dass die Wahl nun msl gelaufen und der neue Bürgermeister nun mal da sei. Pech gehabt.
Kann man eigentlich dem Kandidaten Joachim Paul nur viel Glück und Erfolg wünschen, auf gerichtlichem Weg doch noch eine demokratische Wahl zu erzwingen.
Allerdings werden vermutlich die antidemokratischen Kräfte dies mit allen Mitteln zu verhindern versuchen.
Also wird es wohl viele Gerichtstermine und weitere Anfeindungen geben, eventuell bis kurz vor die nächste Wahl.
Wer bitteschön will OB einer dem Niedergang geweihten Großstadt sein bzw. werden? Mit welcher „Haltung“ die Bürger dort diesen Niedergang begleiten, werden wir dann sehen.
Das Gericht wird sicherlich urteilen, dass er sich ja schon früher hätte beschweren müssen 🤡 Jetzt ist’s leider zu spät wegen Tatsachendingsda.
Das Urteil wird dann wahrscheinlich 6 Monate vor der nächsten Wahl gesprochen. Dann wird „aufgedeckt“, dass Paul eine CD von Wagners „Der Ring des Nibelungen“ im Regal stehen hat. Bei einem normalen Bürger kein großes Ding, aber bei „so einem“ wie Paul selbstverständlich ein untrüglicher Ausweis seiner verfassungsfeindlichen Gesinnung. Was natürlich nur darauf hinauslaufen kann, dass Paul auch für diese Wahl nicht antreten darf. Wenn es ihm nicht passt, kann er ja hinterher dagegen klagen.
Wem das wie Blödsinn erscheint, der soll mal nachlesen, weswegen Paul diesmal verwehrt wurde anzutreten …
Wir laufen SEHENDEN AUGES und dennoch blind direkt in eine faschistische linke Diktatur hinein.
Auch die Causa Paul ist ein eindeutiges Phänomen dieser Entwicklung.
Da laufen wir nicht rein..da sind wir schon längst drin