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Philipp Ruch

Künstler vom „Zentrum für Politische Schönheit“ versendete gefälschte AfD-Briefe: Gericht spricht ihn frei

Der Künstler Philipp Ruch vom Zentrum für Politische Schönheit versendete gefälschte AfD-Briefe und forderte auf, Hinweise zu senden, die „für ein Verbot missbraucht werden könnten“. Das Gericht sah den Tatbestand der Urkundenfälschung als erfüllt an, sprach ihn aber wegen der Kunstfreiheit frei.

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Philipp Ruch gehört dem Zentrum für politische Schönheit an, das immer wieder durch provokante Aktionen auffiel. (imago images/Thomas Müller)

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Das Amtsgericht Tiergarten hat den Künstler Philipp Ruch vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen, obwohl es den Tatbestand als erfüllt ansah. Doch in der Abwägung überwiege die Kunstfreiheit, wie die dpa berichtet. Ruch hatte 2023 gefälschte AfD-Briefe mit den Namen und Unterschriften der „Bundesgeschäftsstelle“ an neun AfD-Mitglieder versendet. In den Briefen war dazu aufgefordert worden, „sämtliche Sachverhalte [zu] sammeln, die für ein Verbot missbraucht werden könnten“.

Die Mitglieder wurden über eine angebliche Sichtungskommission für ein mögliches Parteiverbotsverfahren informiert. Für „relevante Hinweise“ gebe es als Dankeschön die Teilnahme an einem Gewinnspiel, bei dem Tankgutscheine und drei Wochenendreisen verlost werden. Die Staatsanwaltschaft sah in der Aktion den Versuch, die Partei und deren Mitglieder „gezielt bloßzustellen“. Sie forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 80 Euro, was einer Gesamtsumme von 7.200 Euro entspricht.

Vor dem Berliner Gericht sagte Ruch, dass ein Absatz über ein „absurdes Gewinnspiel“ eingefügt worden sei, damit niemand das Schreiben für echt halte. Er habe in dem Brief dazu aufgefordert, „alles zu liefern, was es an rechtsextremen Umtrieben gibt“. Die Unterschriften der Parteivorsitzenden habe er aus dem Internet entnommen und eingefügt – so wie bei früheren Aktionen.

Die Vorsitzende Richterin sagte, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt sei. Dennoch sei die Aktion klar als Kunstaktion erkennbar gewesen. Das Verhalten des Künstlers, der dem Zentrum für Politische Schönheit angehört, sei von der Kunstfreiheit gedeckt gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Philipp Ruch wurde auf Kosten der Landeskasse freigesprochen. 

Das Zentrum für Politische Schönheit fiel durch Aktionen immer wieder auf. Anfang Dezember stellte die Gruppe mit Genehmigung ein Denkmal des ermordeten CDU-Politikers Walter Lübcke vor dem Konrad-Adenauer-Haus auf und wollte so gegen eine vermeintliche Zusammenarbeit von CDU und AfD protestieren. Doch Lübckes Familie distanzierte sich von dem Projekt. Gegenüber dem Tagesspiegel sagte sie, sie wehre sich gegen den Eindruck, dass sie in die Planung oder Durchführung des Projekts einbezogen gewesen sei. 

Lesen Sie auch:

2019 stellte das Zentrum für Politische Schönheit eine Säule vor dem Bundestag auf, die angeblich Asche von Holocaust-Opfern enthielt. Auch so wollte man gegen eine Zusammenarbeit von Union und AfD protestieren. Nach seiner „Stadtbild“-Aussage wurde Friedrich Merz von der Gruppe als „Rassist und NPD-Hurensohn“ bezeichnet (Apollo News berichtete).

mra

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156 Kommentare

  • Berlin eben.

  • Das Amtsgericht Tiergarten hat den Künstler Philipp Ruch vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen, obwohl es den Tatbestand als erfüllt ansah.

    …weshalb wundert mich das jetzt nicht wirklich?
    Kann ich mich jetzt irgendwo als Künstler registrieren und meine Steuererklärung entsprechend ein wenig „freier“ gestalten?

    305
    • Habe ganz ähnlich gedacht.
      Was bei manchen so alles möglich ist – auffälliger geht wohl kaum noch.

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      • sehr besäufniserregend

    • Fragen Sie doch mal beim Finanzamt Ihres Vertrauens nach. 😉

    • Ich fürchte der Titel registrierter Künstler wird da nicht reichen, da wird vermutlich auch eine erfolgreiche Gesinnungsprüfung von Nöten sein.

    • Künstler, dies sind die neuen Aktivisten.

    • Richter, die nicht begreifen, dass Grundgesetzgarantien kein Freibrief für Straftaten sind.
      Wobei das komischerweise immer nur auf Religionsfreiheit und Kunstfreiheit angewendet wird. Brief- und Fernmeldegeheimnis, Versammlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung etc. genießen offenbar nicht denselben Schutz.
      Wer hat Lust, den aztekischen Tezcatlipoca-Kult wiederzubeleben? Gegenüber vom Reichstag wäre Platz für einen schönen Altar.

    • Am besten gar nichts mehr machen in diesem Land, vor allem nicht mehr arbeiten und Steuern zahlen. Kündigen oder kündigen lassen und nur noch Bürgergeld. So und nicht anders!

    • Das können Sie tatsächlich machen. Viel nachweisen muss man nicht. Beschmieren Sie einfach ein paar Leinwände, rahmen Sie sie mit billigen Minimalleisten aus dem Baumarkt ein, und finden Sie eine linke Drecksbude die den Scheiß aufhängt – schon können Sie eine „Ausstellung“ nachweisen. Das machen Sie drei mal und schon sind Sie anerkannter „Kunstschaffender“. Mit diesem Label versehen, melden Sie sich bei der Künstlersozialkasse an und genießen einen absoluten Mindestbeitrag – günstiger als jede andere Kasse. Fortan dürfen Sie „gestalten“ was Ihnen Ihr Künstlerherz so eingibt. Aber versuchen Sie sich bitte nicht an progressiver Islamkritik. Das könnte nach hinten losgehen. „Christen-Schändung“ in all seinen Facetten ist natürlich hochwillkommen.

    • Das sind Schmierfinken, hingegen keinesfalls Künstler!

    • Untätigkeit mit Rechtsbeugung lassen dreckig grüßen !

  • Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall die Staatsanwaltschaft nicht widersprechen wird.

    PS. Wieso hält man den Ruch für einen Künstler?

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    • Künstler ist das neue Satiriker! Kann man sich alles nicht ausdenken, wie die sich ihre Welt zurechtbiegen.

    • Das nehmen die als billige Ausrede für eine Straftat.
      Aber manche dürfen eben alles in diesem System.

    • Das Urteil fällt auch unter die Kunstfreiheit

  • „Die Vorsitzende Richterin sagte, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt sei. Dennoch sei die Aktion klar als Kunstaktion erkennbar gewesen.“ Sollte sie das tatsächlich so gesagt haben, wäre es in sich widersprüchlich. Der Tatbestand der Urkundenfälschung setzt voraus, dass der Täter zur Täuschung im Rechtsverkehr handelte (§ 267 Abs. 1 StGB). Dies tat er nicht, wenn sein Tun „klar als Kunstaktion erkennbar“ war.
    Die folgerichtige Begründung wäre also gewesen: Erkennbar Kunstaktion, daher keine Täuschung im Rechtsverkehr beabsichtigt, also keine Straftat nach § 267 StGB.
    Immerhin diskutabel – bin gespannt, was die Rechtsmittelinstanz sagt!

    101
    • Vorsitzende Quotenrichterin.
      Von Gesetz, Recht und Justiz offenbar keine Ahnung…
      Wie viele andere „Behördenaktivisten“ auch…

      • ……überall lauter „Künstler“

    • Was soll die RECHTSMITTELINSTANZ sagen? Sie wird NICHTS sagen.
      Was sonst. Idioten haben im Schland NARRENFREIHEIT.
      Ich bin KÜNSTLER!

  • Legt der StA da keinen Einspruch ein?

    • Er möchte noch eine Weile als Staatsanwalt tätig sein!

      Ein Schelm , der Böses 😈 dabei Denkt 😉

    • In Utopia vielleicht,aber dit is Bürlün.

    • Im Läbe net.

    • Sie haben den gleichen Maffiapaten…
      Staatsanwalt und „Richterin“…

  • Wenn beim Bankeinbruch in Gelsenkirchen Clownsmasken statt Sturmhauben getragen wurden, -ist das dann auch von der Kunstfreiheit gedeckt? Dieser Bruch ist „klar als Kunstaktion erkennbar“ und das Geld geht zudem an einen gemeinnützigen Kindergarten in Nahost.

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    • Ganz klar. Kunstaktion.
      Boys hat 10000 Bäume gepflanzt. Die Schließfachkünstler haben 2800 Schließfächer kunstgerecht aufgebrochen. Alleine der Berg an Metall ist schon künstlerisch wertvoll und ziemlich einmalig. Wie die Grafitis auf den Berliner Straßenbahnen.
      Ich behaupte, mein Kommentar ist auch Kunst.

  • War schon in der DDR so: Solange es dem System nützlich war, wurde alles andere mehr oder weniger ignoriert. Es kommt wirklich alles wieder zurück.

    • Ja, aber was das eigentlich schlimme ist: VON UNS BÜRGERN SELBST zugelassen oder sogar gewollt.

      • Die Leute wissen nix davon. Sprechen Sie mal mit Ihrer Kollegin die neben Mann noch zwei Kinder und einen Job hat, glauben Sie, die kriegt das mit? Im Leben nicht, die ist voll ausgelastet. Bei mir sieht die Bude auch aus wie Sau, weil ich auch noch arbeiten muss und viel zu oft hier lese. Aber ich bin wenigstens informiert. Und lieber eine staubige Bude als ein verkorkstes Leben, weil man sich von ARD und ZDF zur Gentherapie hat überreden lassen.

        • Dann mal schnell aufräumen und putzen. Das macht sogar Spaß. Und anschließend ist alles Schöner…. 😏

          0
      • Diese Aktionen, Strategien und Verbrechen können nur „gelernte DDR-Bürger“ überhaupt erkennen.
        Ahnungslose Wessis freuen sich an ihrer Entrechtung und Enteignung.
        Für Uschi und Ukraine…

  • Man frage sich einmal wie das Urteil ausgefallen wäre,wenn die ganze Sache umgekehrt gewesen wäre.

  • Nun, ob „Ruch“ nicht sogar in der Familie „Los“ ein etwas exzentrischer Vorname ist …?

  • Steinmeier hat Ruch ja in seiner Rede zum Handeln aufgefordert. da darf ihn ein „Gericht“ nicht bestrafen.

    126
  • Einfach unglaublich! Was soll daran Kunst sein? Ich hoffe sehr und erwarte, dass die Staatsanwaltschaft da in Berufung geht!

    • Da kannst du lange warten in diesem unserem Lande….

  • „Teilnahme an einem Gewinnspiel, bei dem Tankgutscheine und drei Wochenendreisen verlost werden“ … was bitteschön ist daran „absurd“?

  • Künstler würde ich in dem Fall aber in Klammern setzen.

  • Dann ist ja wohl die Herstellung von gefälschten Banknoten Kunst.
    Gut zu wissen.

  • Die spannende Frage ist doch: Haben die Empfänger die Briefe als Kunst erkannt? Wurde diese Frage vom Gericht beantwortet, und wenn ja, wie?

  • Gibt es eigentlich eine Entscheidung bzw. ein Urteil bezüglich der Aktion
    „Flyer-Service Hahn“?

    Das Zentrum hatte sich vor der Bundestagswahl 2021 als Flyer-Service Hahn ausgegeben –man wollte Hunderttausende Flyer für die AfD austeilen.
    Statt dessen hat man die Flyer vernichtet.

    Es ist mir nicht möglich, Infos über das Verfahren zu erhalten.

    Kann jemand aufklären?

  • Mal eine Frage: wie lange muss so ein Kommentar auf die Freigabe warten und liest das dann noch irgendwer oder ist der Zug dann schon weitergezogen zum nächsten Artikel? Ich frage mich wirklich, welches Wort nun wieder die Moderation ausgelöst hat. Sorry, hat die WELT vor 10 Jahren auch so gemacht, bis fast 50% meiner Kommentare moderiert waren. Damit hat WELT damals erfolgreich verhindert, dass ich ein Abo abgeschlossen habe, ich hatte das nämlich ernsthaft in Erwägung gezogen.
    Ich schreibe hier ja nicht für mich. Wenn ich mir meine Meinung mitteilen will, mache ich das mündlich, das geht schneller.

  • Der Verlust in das Vertrauen der Demokratischen Institutionen werden durch solche fehl Urteile nur befeuert . Traurig für einen „Rechtsstaat“

    • Das sind keine Fehlurteile sondern Urteile im Auftrag des Wahrheitsministeriums.

  • „Wir haben die gesamte Führung der Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute untergebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das im Zukunft bemerkbar macht.“ – Benedikt Lux (GRÜNE) am 14.08.2020

    Wer weiß, was die so kontaminierten Gerichte als Nächstes zur Kunst erklären, wenn nur die AfD dabei geschädigt wird.

    Satirische Memes über Nancy Faeser oder Robert Habeck jedenfalls nicht.

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  • Mich würde brennend heiß interessieren, was die ehemalige Ministerin Nancy Faeser dazu sagt! Das war Urkundenfälschung (!) und nicht Kunst. Bloß weil er Künstler ist? Die stehen wohl über den Gesetzen?

  • Vielleicht kann er als nächstes Geld fälschen und sich auf die Kunstfreiheit berufen? …

  • Na – das eröffnet doch trefflich eine weitergehende Karriere als Kujau-2, nur jetzt ohne Strafverfolgung, da lt. Amtsgericht Tiergarten bzw. der Vorsitzenden Richterin (Det is Berlin) die gerichtlich festgestellte Urkundenfälschung von der Kunstfreiheit gedeckt ist.
    Auf geht’s – liebe Künstler.

    Ob da jetzt die Staatsanwaltschaft wie in vielen anderen, minderschweren Fällen etliche andere Staatsanwaltschaften auch in Berufung geht ?
    Forderte sie doch immerhin eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 80 Euro, was einer Gesamtsumme von 7.200 Euro entspricht.

  • Dann ist Kujau also zu Unrecht verurteilt worden.

  • Der rechts orientierte Mitbürger wird wegen jeder Kleinigkeit verurteilt, der links orientierte Mitbürger begeht Urkundenfälschung und wird freigesprochen. Leute, Leute, die Menschen sehen die Ungleichheit und werden immer frustrierter.

  • War doch vorher klar.

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