Bundesgerichtshof
Schadenersatz von AstraZeneca wegen Corona-Impfschäden: Jetzt befassen sich damit die Gerichte
AstraZeneca droht eine Schadenersatzforderung von 150.000 Euro – für einen einzigen Fall. Diese Summe verlangt eine Zahnärztin, die von Impfschäden berichtet. Nach zuvor gescheiterten Instanzen könnte nun vor dem BGH der Fall neu aufgerollt werden.
Der Bundesgerichtshof befasst sich mit einer Klage einer Zahnärztin, die das schwedisch-britische Pharmaunternehmen AstraZeneca wegen mutmaßlicher Impfschäden auf ein Schmerzensgeld von 150.000 Euro verklagen will. Vor dem Landgericht in Mainz und dem Oberlandesgericht in Koblenz scheiterte sie zunächst.
Die damals 40-Jährige klagte nach der Applikation des Covid-19-Impfstoffs „Vaxzevria“ im März 2021 drei Tage später über Taubheit am rechten Ohr, und sie soll einen Hörsturz erlitten haben. Sie geht von einem Impfschaden aus und forderte neben Schadenersatz Auskunft über bekannte Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle vom Pharmaunternehmen.
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Laut Arzneimittelgesetz besteht eine Schadenersatzpflicht nur, wenn das Vakzin „schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen“.
Die schädliche Wirkung ergibt sich aus dem Abwägen von Nutzen und Risiko des Impfstoffs. Das Landgericht Mainz und das Oberlandesgericht Koblenz gehen von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis aus. Neben der außerordentlichen Zulassung im Januar 2021 wurde der Wirkstoff durch die Europäische Kommission im Oktober 2022 zugelassen. Das OLG Koblenz hatte zudem darauf verwiesen, dass diese Bestätigung auch ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis unterstreiche. Es bestehe des Weiteren kein Anspruch auf Auskunft.
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Die Anwälte der Klägerin sehen das anders: Das OLG hätte eine eigene Bewertung mittels Sachverständigengutachtens vornehmen müssen. Der BGH hatte in einer vorläufigen Einschätzung der Klägerin nun Hoffnung gemacht: Eventuell soll – so der Vorsitzende BGH-Richter Stephan Seiters – das OLG zu Unrecht davon ausgegangen sein, dass der Zahnärztin keine Auskunft zustehe.
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Es gab keine „außerordentliche Zulassung“, und in der EU und in D jeine Notfallzulassung.
Es gab in der EU und in D eine „bedingte Zulassung“ für alle C Seuchenfixen
Das PEI – so wurde kürzlich bekannt – hat aktiv dafür Sorge getragen, dass Schadensereignisse NICHT systematisch erfasst und gewichtet werden, obwohl genau dies die zentrale Hauptaufgabe des PEI ist.
Auch ein führender Forscher von Pfizer, sowie der ehemalige Forschungschef und Vizepräsident von Pfizer, Dr, Michael Yeadon haben vor der Spritze gewarnt, der Letztgenannte ist dafür in bösartigster Weise angegangen und bedroht worden.
Jaja … das liebe Geld …
keine statt jeine, aber bei so schlecht recherchierten Dingern geht mir der Hut hoch
Wer Denken kann, kam von selbst drauf 😉
Aber hier … okay, da war diese Bemerkung schon angebracht!
Nein und nochmal Nein ! Der Fall wird NICHT nochmal „neu aufgerollt“.
Der BGH ist eine reine REVISIONSINSTANZ, dort wird der in der Vorinstanz (Oberlandesgericht) festgestellte Sachverhalt als verbindlich und für alle Zeiten feststehend zugrunde gelegt. Da wird rein gar nix „neu aufgerollt“.
Der BGH prüft und entscheidet lediglich, OB – unter Zugrundelegung des bereits festgestellten Sachverhalts – das geltende Recht durch das OLG korrekt angewendet worden ist, oder eben nicht.
D.h., es ist eine reine Rechtsanwendungsprüfungsinstanz.
Die sollen nicht entschädigen, die gehören für immer weggesperrt!
Wegsperren? Reicht, mir zumindest, nicht.
Beides !
Hallo Herr Mannhart, Ihr blau-haariger Praktikant mit Nasenring löscht ständig meine Kommentare. Stunden, nachdem ich sie geschrieben habe.
Und ich soll ein Freund von AN werden?
Merken Sie hoffentlich selber.
Dachte ich heute auch. Kohle möchten sie, aber kritische, regelkonforme Kommentare werden gesperrt oder gelöscht.
Frei nach dem Motto:
Im Sperren seid frisch und munter, und wenn ihr nicht sperrt, dann legt was unter.
Goethe würde sich im Grabe umdrehen,
Denke, hier werden (im besten Fall?) DSA-justiziable Kommentare zum Schutz von Plattform & Einzelpersonen gelöscht.
Wir „genießen“ hier quasi nur unsere eigene Gesetzgebung, die aufpasst, daß wir nichts falsches lesen & denken.
Und AN entscheidet, Was „falsch“ ist 🙂 🙂 🙂
So sind sie, die Altenativen 😉
Im Zweifel lieber löschen, sonst hohe Strafen.
Hier käme unter normalen, rechtsstaatlichen Bedingungen das RKI und das PEI als Datenlieferant für den BGH in die Pflicht. Hilfsweise die ungeschwärzten RKI Protokolle sowie die beizubringenden Verträge zwischen Astra Zeneca und Bundesregierung. Desweiteren gibt es noch Tom Lausen etc. – Wie beschrieben, unter normalen……..
Natürlich nur (!) ob die Vorinstanz alle Regeln der Informationsbeschaffung zur Beurteilung eingehalten hat.
Exakt. Falls nicht nach der Einschätzung des BGH, wird sie Sache zur ergänzenden Sachverhaltsaufklärung an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Ich empfehle „Die Impf Mafia“ von Prof H Sterz.
Viel Glück im Justiz-Roulette.
Die Sache ist wirklich hochkomplex. Das darf und soll aber keine Rechtfertigung für eine Rechtsverweigerung sein.
Musste man nicht vor der Schlumpfung einen Blankoscheck vom Hersteller unterschreiben?
…. und was ist mit Pfizer? Die haben kassiert aber auch Schäden hinterlassen! Es sollten alle zurVerantwortung gezogen werden, die geliefert haben und angeblich als Impfung gegen Corona aufgestellt wurden! Es gab einen, der nicht zugelassen wurde, weil er wohl keine Schäden zusagen konnte oder wie?
>>Wer das glauben will, kann es ja glauben.“ – Prof. Dr. Stefan Homburg bei „RKI-Leaks in Wien<<
https://www.youtube.com/watch?v=5_LRYlDfxRw
Und die beiden Türkenköche an der Goldgrube lachen sich immer noch ins Fäustchen. Naja das Konto ist ja prächtig gefüllt. Mal sehen, wie es noch mit dem Ausgeben ist.
Mittlerweile sieht es nicht mehr ganz so rosig aus auf deren Konto. Aber die haben ihre bunten Scheinchen nach dem Monsunregen sicher rechtzeitig vakuumverpackt, falls sie mit einem U-Boot flüchten müssen.
Nehmen wir mal, ein Politiker wäre während einer Dienstwagenfahrt verletzt worden, weil das Fahrzeug ein Rad verloren hätte u. der PKW-Hersteller würde sagen, der Poltiker hätte kein Recht auf Auskunft. Dann möchte ich aber mal sehen, was hier los wäre. Soweit mir bekannt ist, haben sich die Impfstoffhersteller ins Kleingedruckte reinschreiben lassen, daß sie nur liefern unter der Vorausssetzung, daß sie für evt. Personenschäden nicht haften. Hätte ich auch so gemacht. Für einen richtigen Impfstoff braucht es jahrelange Einwicklungszeit und das Zeug, das man der Bevölkerung „empfahl“ („so gut wie nebenwirkunsfrei“) war in kürzester Zeit zusammengerührt worden. Und das war auch der Grund, warum ich mich nicht habe impfen lassen. Politisch-mediale Eigendynamik auf der einen Seite, gesunder Menschenverstand auf der anderen. In meinem Bekantenkreis haben sich fast alle impfen lassen, teilweise sogar mehrfach. Viele danach (!) krank, Krebs. Sie bringen es m. der Impfung nicht in Verbindung.