Reform
Frankreich stuft Sex ohne ausdrückliche Zustimmung als Übergriff ein
In Frankreich gilt künftig jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen als Übergriff. Schweigen oder Nicht-Reagieren zählen nicht mehr als Einwilligung.
Von
Frankreich hat eine ausdrückliche Zustimmung zu sexuellen Handlungen gesetzlich festgeschrieben. Der französische Senat stimmte am Abend einem entsprechenden Gesetz zu, nachdem bereits die Nationalversammlung als zweite Kammer des Parlaments ihre Zustimmung gegeben hatte. Damit ist die Reform endgültig beschlossen.
Mit dem neuen Gesetz wird die Definition von Sexualstraftaten im französischen Strafrecht grundlegend geändert. Künftig gilt „jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung“ als sexueller Übergriff. Die Zustimmung muss demnach „frei, konkret und widerrufbar“ sein. Weiter heißt es, „sie kann nicht allein aus dem Schweigen oder dem Ausbleiben einer Reaktion des Opfers hergeleitet werden“.
Das Gesetz folgt einer langen gesellschaftlichen Debatte über den Umgang mit sexueller Gewalt und der Frage, wie Einvernehmlichkeit rechtlich präzisiert werden kann. Präsident Emmanuel Macron hatte bereits im Frühjahr angekündigt, diese Gesetzesänderung bis Jahresende umzusetzen. Ursprünglich war die Verabschiedung des Gesetzes durch die vorgezogenen Parlamentswahlen verzögert worden. Nun treibt die neue Regierung unter Premierminister Michel Barnier das Vorhaben voran und will eine Abstimmung herbeiführen.
Begründet wird das Gesetz auch mit einigen Gewaltakten. Im September sorgte der Mord an einer 19-jährigen Studentin in Paris für Entsetzen. Der mutmaßliche Täter, ein Marokkaner, war bereits 2019 wegen Vergewaltigung verurteilt worden und hätte abgeschoben werden müssen (mehr dazu hier).
Werbung
Zusätzlich erhitzte der Fall Dominique Pelicot die öffentliche Debatte. Der Angeklagte soll seine Ex-Frau Gisèle über fast ein Jahrzehnt hinweg systematisch betäubt und vergewaltigt sowie anderen Männern zur Vergewaltigung überlassen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Höchststrafe von 20 Jahren.
Lesen Sie auch:
Kriminelle Bande
Einer der Verdächtigen wollte sich nach Algerien absetzen: Zwei Festnahmen nach „Jahrhundertraub“ im Louvre
Zwei Verdächtige konnten im Fall des Raubs im Louvre festgenommen werden. Einer der beiden war gerade dabei, sich nach Algerien abzusetzen, als die Ermittler zuschlugen. Weitere Details über die Verdächtigen sind jedoch kaum bekannt.Frankreich schließt sich damit einer europäischen Bewegung an. Länder wie Schweden, Spanien, Griechenland und Dänemark haben in den vergangenen Jahren ähnliche Reformen umgesetzt.
Vermutlich wird jetzt von der Anwaltskammer das Formular einer Zustimmungserklärung zum Download bereitgestellt. Einfach ausdrucken und im Moment des Event der Partnerin, dem Partner oder *_ zur Unterschrift vorlegen. Bei eventuellen Zweifeln sollte das Original im Safe… (Ironie – aus!)
Das hilft genauso viel wie Messerverbotszonen.
*die „…Zustimmung soll auch jederzeit widerrufbar sein….“ auch nachträglich wahrscheinlich …. Und der “ Täter“ steht wahrdcheinlich in der beweispflicht …… Ich glaube dieses ‚Gesetz‘ wird sehr viele täterinnen hervorbringen, undzwar der “ falschen Verdächtigung“ aber unter der dadurch erzeugten progromstimmung, wird dich nicht um die dadurch heraufprovozierten falschen Verdächtigungen gekümmert. Solche Gesetze werden unter weissen Europäern die Geburtenrate weiter senken, und Justiz und Polizei dazu zwingen sich mit falschen missbräuchlichen Verdächtigungen zu beschäftigen, da die Frauen dies nutzen werden um in diesen Zeiten ans Geld der männer /sex“Partner“ zu kommen, wenn die Männer sich weigern den Weibern Zugang zu ihren materiellen Ressourcen zu geben. Viel spaß auf dem Highway des Untergangs.
Wenn man(n) eine Kamera mitlaufen lässt, gilt Das dann auch als dokumentiert?
(tschulligung 🙁 )
Natürlich nicht! Aber die einen beschreiben die Probleme, die anderen haben die Lösung. Schatz, wollen wir kuscheln? Meinetwegen, zieh dich an, wir fahren in den Swingerclub!
„da die Frauen dies nutzen werden um in diesen Zeiten ans Geld der Männer /sex“Partner“ zu kommen, wenn die Männer sich weigern den Weibern Zugang zu ihren materiellen Ressourcen zu geben.“Ist das diese neue „feministische Sexpolitik“ die nun „eingeführt“ werden soll ?
Die Aufnahme könnte KI-manipuliert werden…
Ich glaube gegen Vergewaltiugung hilft nur entschiedene Abwehr. Notfalls mit Waffen.
I Pad mitnehmen und unterschreiben. Schöne neue Welt. 😵💫 Gibts schon einen QR Code dazu und eine Meldestelle?
Sehr originell. Das wird man jetzt auch noch von 200 weiteren Foristen zu lesen bekommen.
Wirklich sicher sind Sie nur, wenn Sie das mit einem Alkohol- und Drogentest kombinieren.
Vielleicht steht aber auch der neue Trend „Party im Notarbüro“ bevor.
In Deutschland wird es die Formulare dann sicher auch in arabisch geben.
Es liegt sicher nicht an Jean Luc, Pierre und Jacques, dass den Franzosen ihr Liebesleben streng reguliert werden muss.
Wie in schweden auch, wird das absolut nicht bringen. Die sexueller Missbrauchszahlen haben eine andere Ursache als die fehlende Zustimmung.
Nur weil eine linke Polizei und Justiz wirkliche Sexualstraftäter nicht konsequent verfolgen, bestrafen oder abschieben, werden jetzt alle Franzosen zur Sex-Bürokratie gezwungen. Irre.
Muss dann jedes mal ein Formblatt ausgefüllt werden?
Das ist eine gute Frage, ich habe auch nicht immer Lust. Die Nachweispflichten werden irgendwann bestimmt so kompliziert wie beim Lieferkettengesetz.
Gehe auch davon aus, dass jetzt dringend eine europaweit einheitliche Regelung notwendig wird, sonst wird der Fall, dass ein Franzose mit einer Schwedin in Deutschland Sex hat zu einem bürokratischen Albtraum.
Ja.
Die entscheidenden Fragen haben sie nicht gestellt, wie lange muss das Formular archiviert werden?
Welche Anlagen sind erforderlich, geht auch Führerschein?
Was muss nach der Aufbewahrungsfrist passieren?
Werden Abo Modelle (in Beziehungen, oder bei gewünschten Wiederholungen) auch anerkannt, maximale Laufzeit eines Abos?
Usw.
„Muss dann jedes mal ein Formblatt ausgefüllt werden?“ Natürlich ,es muss auch erklärt werden ,dass der Lüsterne keinerlei Kontakt zu einer rechten Partei hat, und bitte in doppelter Aufertigung, weil ja noch Niemand weiss, wer die Zustimmungserklärung alles haben möchte. In Buntland evtl. auch der Verfassungsschutz.
In wie vielen Sprachen ? Was ist mit Anal-phabeten(Spässle) , Blinden, Hormongestauten, die keine Zeit für Bürokratie haben,wo jede Sekunde zählt?
Schwierig, wenn Spass in Stress ausartet.
Besser?:“If you think, that fuck is funny, fuck yourself, and save your money!“
Was waren das noch schöne Zeiten auf die ich als 76- jähriger zurückblicken kann. Als die Italiener mit Amore und ihrem italienischen Charme die blonden Mädels anmachten, man vom Baugerüst einem schönen Mädchen hinterher pfeifen durfte und diese meistens mit einem Handkuß, einem Lächeln oder Hüftschwung reagierte. Dann die 60er unter dem Slogan, wer 2 mal mit der Gleichen pennt, gehört schon zum Establishment. Natürlich erfolgte alles im Einvernehmen und ohne jede Gewalt, und ich meine daß die Frauen in den 70ern wesentlich selbstbewußter waren als heute. Wenn da einer zu nervig wurde, gab es auch schon mal eine Schelle. Aber sie hatten auch gelernt sich durchzusetzen, denn sie konnten sich nicht auf Quoten berufen.
Meine Frau erzählt immer noch gern (warum wohl), dass sie ein Metalllineal auf dem Schreibtisch hatte, welches gegen Grapscher zum Einsatz kam. Eine Maulschelle gab es einmal für einen Fettfleck auf der weißen Jeans. Das war auch schon die absolute Grenze, wer es übertrieb, der wäre sozial geächtet gewesen. Die Folgen wären schlimmer gewesen, als ein ‚Du, Du‘ vom Staatsanwalt. Die Jungs aus der Schlosserei waren alle lieb und auf meinem Polterabend. Aber es gab auch schon damals Frauen, wo alle darauf peinlich darauf achteten, nie allein im Zimmer, Lift, usw. Immer Zeugen dabei haben.
„… wer 2 mal mit der Gleichen pennt, gehört schon zum Establishment …“
Na, @Alter Weißer Mann, war eine schöööne Zeit, gell. Aber nur für die Mannsbilder. Meine Mutter würde schmierigen Typen wie Ihnen bei dem, was sie selbst über diese Zeit zu erzählen hat, einen ordentlichen Einlauf legen, der sich so richtig gewaschen hat.
@Wortleser
„PS : SIE verbieten mir nicht den Mund !!“
Das habe ich nicht getan. Und das wissen Sie auch ganz genau. Wie bei den meisten hier: das Maul so richtig aufreißen, sich aber beschweren, wenn es eine Reaktion darauf gibt.
„Erzählen Sie keinen Mist.“
@Wortleser, inzwischen glaube ich, dass @Atlas recht hat und Sie sich doch nicht dumm stellen.
Die Freiheitserzählung über die Pille mag vielleicht bei einem bestimmten städtischen Milieu stimmen, aber doch nicht in der Breite der Bevölkerung auf dem Land. Und denken Sie sich: ich habe meine Mutter als Beispiel für Dinge genommen, die ich nicht nur von Ihr gehört habe. Und wissen Sie was? Ich sogar lesen und mich jenseits der Erfahrungen meiner Mutter informieren.
Reißen Sie sich zusammen. Sie haben keinen Grund, Ihre Meinung absolut zu setzen.
Und selbst wenn: der @Alte Weiße würde, wenn er ein Gentleman wäre, über seine Abenteuer geschwiegen haben.
So ist es nur schmieriges, großkotziges Gerede.
„Jaja, schon klar, SIE sind mit der Altlast verwandt.“
Wie meinen?
Übrigens: der Beweis ist gerade erbracht. Der Kommentarbereich ist voll mit Altlinken, die stolz 68er-Sprüche skandieren, aber jetzt einen auf Blau machen.
‚„schmierigen Typen wie Ihnen“ – „das Maul aufreißen“‘
Hat nichts mit dem zu tun, was Sie selbst sagen. Natürlich nicht. Immer nur die anderen. Eine „schmierige“ Aussage ist als solche zu benennen. Punkt.
Was für Maul- und Pantoffelhelden der Meinungsfreiheit, die selbst ständig dekretieren, was die *richtige* Meinung sei.
Jaja, schon klar, SIE sind mit der Altlast verwandt.
„schmierigen Typen wie Ihnen“ – „das Maul aufreißen“ – Sie und die Altlast können wohl nicht anders. Also haltet Euch an den eigenen Tipp : beschwert Euch nicht über entsprechende Raktionen – leider nur digital.
Erzählen Sie keinen Mist.
Ihre Mutter ist nicht alle Frauen.
Die Jugend in dieser Zeit hat sich voll ausgetobt – gerade die Frauen, weil es endlich die Pille gab.
Ich weiß natürlich nicht von welchem „Land“ Sie kommen.
Vermutlich aus kath. Hintertupfingen.
Ich komme auch vom Land, und dort war es genau wie beschrieben.
PS : SIE verbieten mir nicht den Mund !!
Was hinterher pfeifen?
Schämen sie sich „Alter weißer Mann“.
Das ist Catcalling und somit eine *** Belästigung.
Den Begriff gab es noch nicht und auch keine Internetportale und Fotobearbeitungsprogramme. Man mußte schon persönlich aktiv werden.
Gilt das nur für Männer oder auch für Frauen?
„Gilt das nur für Männer oder auch für Frauen?“ Wurde denn auch geregelt, mit welchen Strafen so eine Angelegenheit geahndet werden soll, wenn jemand gegen die Zustimmung verstösst und ob das auch für sogenannte Neubürger gelten soll ? Weil es dann ja u.U zu Verständigungsproblemen kommen könnte…… Ich habe verstanden …..
Als ob das im Falle schwerer Straftaten, wie den beschriebenen Fällen, irgendetwas bewirken würde? Das konnte man auch vorher schon zur Anzeige bringen.
Das ist dann wohl das Einzige, was Macron angesichts der Mehrheitsverhältnisse umgesetzt bekommt. Man kann nur noch mit dem Kopf schütteln.
Diktiergerät immer mitnehmen.
Künftig vor jedem Sex zum Notar, wo die Details dann millimetergenau beurkundet werden ! Das ist mal eine „innovative“ Idee !
Da bleibt wahrlich nur noch Sarkasmus.
Sex gleich vor/beim Notar (notariell beaufsichtigt) …
Die Notwendigkeit einer notariellen Beglaubigung ist entsprechend das Ende jeder Spontanität. Aber das ist ein geringer Preis gegen die gewonnene Rechtssicherheit. Das sollte in Deutschland umgesetzt werden. Eventuell kann man die Kosten des Notars dann steuerlich geltend machen.
Gesundheitskosten sind in jedem Falle absetzbar.
Also immer Anwalt und Notar und zeeivweitere Zeugen dabei haben?
„zwei weitere Zeugen“
Wer soll denn alles zustimmen? Auch die Eltern, die Nachbarn, die Ex-Lover und Ehemaligen?
Vor dem Hintergrund des Pélicot-Falls kann man das verstehen. Den Rest müssen ohnehin die Gerichte klären. Also was sie als explizite Zustimmung werten und was nicht.
Auf einen einzelnen Anlass bezogene Gesetzgebung führt zu absurden Gesetzen, immer.
Schön, dass normale Menschen sich weiterhin normal verhalten und lieben können, völlig unabhängig davon, was der Staat so absondert.
Unschön, dass unnormale Menschen mithilfe des unnormalen Staats normalen Menschen das Leben ruinieren können.
Gut, aber was ist schon normal? Nun, so ein Gesetz jedenfalls nicht!
Kommt drauf‘ an in welcher „Normalität“, welcher Zeit Sie leben. Bei allem was ich aus Europa, aus dem bDaZ so höre und lese dachte ich, dieses Gesetzt sei längst etabliert. In Deutschland konnte man seine Existenz aufgrund vorgeblich „ungewollter sexueller Kontakte, Handlungen etc.“ wohl auch schon vor halben Jahrhundert verlieren. Ein an männliche Mitarbeiter, in meinem frühreren, sehr „wachen“ Unternehmen, gerichteter Rat lautete denn auch, Gespräche mit Kolleginnen (weiblich damals!) nur im Beisein einer weiteren Kollegin (weiblich!!!) oder bei offener Tür, im gut einsehbaren Büro zu Hauptdienstzeiten zu führen. Das war sicher keine offizielle Anweisung aber allein, daß solche Ratschläge offen weitergegeben werden…
Gut, ich würde mich aber aufgrund von Gesetzen oder gewissen unternehmerischen Verhaltensvorgaben auch nicht dazu hinreißen lassen, das weibliche Geschlecht als potenzielle Gefahr zu betrachten oder mich gegenüber diesem als Opfer zu sehen. Das männliche Geschlecht ist das stärkere und so sollte es sich auch verhalten.
Als ob Sie wissen was normal ist, Schneeflöckchen.
flirten (catfishing) ist auch bald verboten
Der Appetit kommt mit dem Essen. Wenn das vorher erst vertraglich geregelt werden muss, ist es vorbei, bevor irgendwas auch nur ansatzweise angefangen jat.
Na bitte, die neue Regierung ist handlungsfähig, läuft…
In Deutschland wird das dann unter „Gesetz über die Zustimmungspflicht in der Lieferkette sexueller Dienstleistungen“, kurz SexLiefZustGes unter den Gegenstimmen der AfD vom BT verabschiedet. In der Durchführungsverordnung – SexLiefZustDV – sind dann der Aufbau des Formblatts, die Behörde, bei der die Formblätter eingereicht werden müssen, die Pflichtangaben der Beteiligten, die Widerspruchsfristen sowie Gerichtsstand und Erfüllungsort geregelt.
Außerdem kommt ein Zusatzparagraph im BGB, der die Reklamation, die Möglichkeiten der Nachbesserung sowie den Schadenersatz bei Nichterfüllung regelt.
Wer mehr als 50 Formblätter pro Jahr einreicht, gilt automatisch als gewerblich und muß am Jahresende verpflichtend an einem TÜV-Audit nach der neuen Norm DIN ISO 66666 Teil 1 teilnehmen, in dem die Erfüllung der ESG-Kriterien nachgewiesen werden muß, wobei in „S“ verpflichtend die Diversität der Vertragspartner hinterlegt ist. Verstöße werden mit Geldstrafen ab 5.000 € aufwärts sanktioniert.
Ich hätte nie gedacht, dass ich das in meinem Alter nochmal schreibe. Sei’s drum: Kann mich mal jemand aufklären? Was ist hier in diesem Kontext eine „sexuelle Handlung“ ? Was fällt darunter, und was nicht? Und noch eine Frage zum Genehmigungsverfahren. Kann man sich dann z.B. von seiner Frau eine Dauergenehmigung geben lassen? Sozusagen eine „Sex-Flatrate“. Meine Güte, und das in Frankreich! Naja, aber das Ausdiskutieren der Fußnoten auf dem Sex-Genehmigungs-Formblatt mit seiner Liebsten kann ja auch irgendwie romantisch sein.
Gibt es dann auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht?
Und gelten strengere Vorschriften, wenn es bei ihr stattfindet – Stichwort „Haustürgeschäft“?
„Gibt es dann auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht?“ ja aber nur bei Haustürgeschäften ,wie z.B. auchbei aufgeschwatzten Versicherungen – oder Handy Verträgen….
Deshalb ist auch die Datumsangabe ganz wichtig.
… und eine Rückgabepflicht bzw. ein Rücknahmerecht auf pers. Körperflüssigkeiten?
Ich habe Missbrauchs- und Vergewaltigungsopfer erlebt, hier braucht mir keiner etwas erzählen. Hier wird jedoch versucht, einen strikt privaten Graubereich mit Gesetzen bzw. Verboten zu regeln. Es ist schon erstaunlich, welchen zukünftigen Klagen der Staat hiermit Tür und Tor öffnet.
Aber vielleicht ist dies nur die Vorbereitung darauf, dass zukünftig der Staat genehmigen muss, wer mit wem wann darf?
Orwell lässt grüßen …
Weit hin ist es nicht mehr.
Die Sowjiets haben das mal in abgewandelter Form gemacht. Wenn ich mich recht erinnere in den 20ern.
Frauen und Männer mussten in einem Dokumentationsheftchen vermerken lassen und nachweisen, dass sie mindestens zweimal in der Woche mit einem x-beliebigem Mensch der ihnen auf der Strasse begegnete und der sein verlangendes Bedürfnis vorbrachte, Sex gehabt zu haben.
Als dann wenige Monate später eine Geschlechtskrankheiten-Welle über’s Land brach, wurde das Gesetz zum kommunalen Gruppensex wieder abgeschafft.
Wer auf solche Ideen kommt, kann nur maximal pervers sein.
Und ich dachte, das Konzept der Kommune1 wäre eine kreative Idee gewesen. So gesehen, war es auch nur ein Plagiat.
Jaja, solche Abartigkeiten waren früher Bestandteil perverser Diktaturen.
Die Kommune 1 hat es aber freiwillig umgesetzt, obwohl es gleichwohl natürlich auch einen Gruppenzwang gab.
Die Idee ist Gut,,,,aber werden sich die“Fachkräfte“danach richten?
Eher NEIN….Ist wie:“Rasen betreten verboten!“
Tja, da wird es schwierig.
Wer nicht mal seinen Namen schreiben kann, oder auch gar nicht weiß, wie er heißt und wann er geboren ist, … muss leider „draußen bleiben“ !
Ich weiß ja nicht…geht es nur mir so, oder wird die Welt immer bekloppter?!
„wird die Welt immer bekloppter?!“ In Europa schon und das ist gesichert sicher. weil wir fleissig daran arbeiten.
schöne Grüsse aus Brüssel
Die widerwärtigsten Verbrechen sind die, bei denen Schwäche oder Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt oder ein tiefes Vertrauen gebrochen wird. An einem Kind, einem alten Mensch, oder an der eigenen Frau. Insofern finde ich, unabhängig von den französischen Strafgesetzen, 20 Jahre für Pelicot noch wenig. Mir kommt da eher die Gefängnisentlassung mit den Füssen voran in den Sinn, worauf es sich hier beim Alter des Täters aber ohnehin hinauslaufen dürfte. Ich sehe jedoch nicht, warum gerade die im Artikel genannten Fälle zur Begründung für dieses neue Gesetz taugen sollen. Die Täter gingen ja nicht straffrei aus.
. „Die Täter gingen ja nicht straffrei aus.“ Aber in Buntland schon ,wenn es „Goldstücke“waren(Hamburg ) z.B. und viele andere Fälle
Ich programmiere jetzt eine Zustimmungs-App, die noch per Gesichts-Screening den Blutalkoholspiegel misst.
Richtig sexy.
Wir sehen uns dann in Monaco!