Rundfunkstreit
„Desinformation und grundgesetzwidrige Arbeitsweise“: ÖRR-Beitragsverweigerin zieht bis vor das Bundesverwaltungsgericht
Eine Frau aus Bayern will keine Rundfunkbeiträge zahlen, weil ihr das Programm von ARD und ZDF zu einseitig ist. Sie trieb den Rechtsstreit durch alle Instanzen. Nun steht ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts an.

ZDF-Fakenews über den ermordeten Charlie Kirk, NDR-Intrigen gegen eine etwas konservativere Moderatorin: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steckt in einer schweren Krise. Hauptvorwurf der ÖRR-Kritiker ist, dass ARD und ZDF in ihrer Themenauswahl, Berichterstattung und Kommentierung viel zu einseitig sind und ihrer eigentlichen Aufgabe, die politische Debatte in ihrer vollen Breite von links bis rechts abzubilden und mitzugestalten, nicht nachkommen. Immer mehr Pflichtbeitragszahler wollen die Öffentlich-Rechtlichen daher nicht mehr finanzieren. Eine Frau aus Bayern hat diesen Streit bis vor das Bundesverwaltungsgericht getrieben. Und dort steht nun bald eine Entscheidung an, die Grundsatzcharakter haben könnte. Am 1. Oktober wird öffentlich darüber verhandelt.
Die Beitragszahlerin aus Bayern hatte gegen ihren Heimatsender, den Bayerischen Rundfunk, geklagt, weil sie das Programm als nicht ausgewogen genug ansieht und darum die Zahlung des Beitrags einstellen wollte. Die juristische Argumentation: Es bestehe ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn der Rundfunk seinem verfassungsrechtlichen Anspruch nicht nachkomme, wie es im erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 21. September 2022 heißt. Die Klage wurde dort abgewiesen.
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Das Verwaltungsgericht München entschied in erster Instanz, dass die Klage unbegründet sei, weil ein Zahlungspflichtiger die Zahlung des Rundfunkbeitrags nicht davon abhängig machen könne, ob „ihm das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefällt und er den Funktionsauftrag als erfüllt ansieht oder nicht“. Die Rundfunkanstalten hätten innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen Freiheit, wie sie das Programm ausgestalten. Die Überprüfung der Mittelverwendung erfolge durch die Rundfunkräte.
Sollten Menschen den Eindruck haben, dass der Rundfunkrat seiner Arbeit nicht nachkomme, könnten Programmbeschwerden eingereicht werden oder vor das Verfassungsgericht gezogen werden, so das Verwaltungsgericht München 2022. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein. Auch die nächste Instanz, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, lehnte ihre Klage ab. Er entschied am 17. Juli 2023, es „bestehe kein subjektiv-öffentliches Recht auf eine konkrete Programmgestaltung“.
Für das Bundesverwaltungsgericht ist die Sache allerdings nicht so klar. Sonst hätte es die Revision gar nicht zugelassen und keine öffentliche Verhandlung anberaumt. Die Leipziger Richter argumentierten in ihrem Zulassungsbeschluss vom 23. Mai 2024: „Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle.“
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Bereits in der Vergangenheit hatten Personen gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags geklagt, weil die Sender aus ihrer Sicht nicht ausgewogen seien. Die Klagen wurden jedoch stets abgewiesen. Beispielsweise entschied das Verwaltungsgericht Freiburg im September 2024, dass der SWR keine grundlegenden Mängel im Programm aufweise. Für Beschwerden seien die Aufsichtsgremien wie Rundfunkräte zuständig.
Von diesem Gericht verspreche ich mir nichts mehr.
Und wieviele Rundfunkräte haben ein AfD-Parteibuch?
Und wer setzt überhaupt die Rundfunkräte ein, genauso wie die Bundesverfassungsrichter?
Ich denke, ohne es tatsächlich genau zu wissen, nicht ein einziger Rundfunkgebühren hat ein AfD Parteibuch.Genauso wie es seit 2017 keinen Bundestagsvizepräsidenten oder Ausschussvorsitzenden der AfD gibt. Die Intention dieser Frage ist für mich nicht nachvollziehbar.
Es gibt welche! Ich weiß zwar nicht wie viele es exakt sind und beim MDR wurde es ja spektakulär verhindert, daß dort ein Posten durch die AfD besetzt wird. Im Rundfunkrat des BR sitzen mit Benjamin Nolte und Volker Halbleib zwei AfD-Politiker aus dem Landtag.
In der DDR haben zur Volksverdummung, Zwei Sender (DDR I, DDR 2) mit dem Schwarze Kanal, von und mit „Karl-Eduard Richard Arthur von Schnitzler“ gereicht.
Meiner Meinung nach sollte dies auch in diesem unserem Lande völlig Ausreichend sein.
Viel Erfolg der Dame bei der Klage.
Ein Präzedenzfall (lt. Baerbock Präsidentsfall) wäre eine richtungsweisende Sache, daher wird es wohl eher ein schwieriges Unterfangen.
Würde dafür eine Spende tätigen.
Die Klage der Dame ist keine reine Privatveranstaltung, und m.W. auch mit Spenden ermöglicht worden. Vermutlich ist die Revision nur deshalb überhaupt angenommen worden, weil etliche ÖR-kritische Bürgerverbände dahinter stehen und damit das grundsätzliche Interesse offensichtlich.
Interessant war die Formulierung in der Revisionsbegründung: „individueller Vorteil“, denn exakt DAS ist die laut Bundesverfassungsgericht zwingende Voraussetzung für eine Legitimität der Zwangsabgabe.
Optimistisch bin ich trotzdem nicht, dafür ist der Sumpf zu tief. Dem kommt man nur massenhaft partisanenmässig bei, durch Zahlungsverweigerung. Über 3 Mio Haushalte verweigern bereits ! Da geht noch viel mehr, nur fehlt vielen Leuten leider der Ar… in der Hose.
„Über 3 Mio Haushalte verweigern bereits ! Da geht noch viel mehr, nur fehlt vielen Leuten leider der Ar… in der Hose.“
Das hat nix mit A.. in der Hose zu tun, sondern damit, dass auch ich keine Lust auf Mahnverfahren, Vollstreckungen und Prozesse habe.
Ich habe lange verweigert und dann vor dem Gerichtstermin zur Vermögensauskunft gezahlt. Seitdem nix mehr.
Wir haben 4 Jahre verweigert. Einen ganzen Ordner voll Schreiben, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen, Bescheiden, Einsprüche usw.
Kurz bevor der Kuckuck vorbeiflog, haben wir dann über 800neuro nachbezahlt.
Übrigens: die Forderung dieser zwangsabgabe verjährt erst nach 30 Jahren!
„Viel Erfolg der Dame bei der Klage. [ ] Würde dafür eine Spende tätigen.“
Es wäre interessant, ob es zu diesem „Vorgang“ eine Internetpräsenz gibt.
Vielleicht hätte AN die erwähnen können?
Gerade hier gibt es doch viele Spinner, die behaupten, keine Gebühren zu zahlen. Was in der Realität allerdings völliger Quatsch ist …
Jetzt erhebt sich endlich mal Jemand und macht den Rücken gerade für eine Veränderung!
Das wäre doch eine Chance, sich zusammen zu schließen mit dem Ziel, eine rechtsgültige Veränderung herbei zu führen?
Nicht nur die permanente Präsenz von Böhmermann, auch die aktuelle Situation zu Julia Ruhs sollte doch selbst Juristen zum „genauen Hinschauen“ bewegen?
Falls dabei doch wieder ein politisches Urteil raus kommt, könnte sich zumindest eine Gruppierung gebildet haben, die eine fundierteres Verfahren durchziehen könnte?
Kann Jemand ev. Kontaktdaten nennen?
In Frankreich gehen gerade 100.000-de auf die Straße, warum nicht endlich mal in Deutschland?
Wenn wir uns vereinen und zu tausenden nicht mehr bezahlen könnte Das was werden. Worauf warten wir. Einer alleine kann nichts bewirken.
Sie können JETZT SCHON mitmachen. Im Internet steht, wie es geht.
Die Präsenz habe ich gelesen und für unsinnig befunden.
Rechtlich ist eine Verweigerung nicht so einfach möglich, die wird nur sehr teuer!
Richtig, und ich verstehe bis heute nicht warum die AfD nicht dazu aufruft.
Wir von der AfD Bayern haben schon vor Jahren einen Aufruf mit Unterschriftenaktion dazu initiiert. (Bin selber mit den Zetteln Hausieren gegangen) Fast keiner wollte unterschreiben, als sie gehört hatten, dass das von der AfD ausgeht. Soviel dazu!
Alle müssen dem „Bund der Rundfunkbeitragszahler“ beitreten.
Das ist unsere Interessensvertretung!
Einigkeit macht stark!!!
Und kommt alle am 01. Oktober zur
Demo vor dem Gericht!
https://www.buendnis-beitragszahler.de/
Ich bin Mieter und kann mir einen möglichen Schufa Eintrag nicht erlauben.
Das kann sicher Keiner gebrauchen, aber genau DAS kommt bei einer plumpen Verweigerung raus.
Der Grund des gesetz. Auftrags der Öffentlichen ist entfallen. Vielfalt und freie Wahl der Informationsquelle ist gegeben. Es sei denn, man unterstellt den Bürgern Unmündigkeit und den Privaten Desinformation. Diesen Beweis anzutreten, dürfte schwer sein.
Man braucht doch nur die Parteizugehörigkeit der in Politsendung eingeladenen Gäste mit dem Stimmanteilen vergleichen, das sollte bereits Beweis genug für eine unausgewogene Meinungsfindung sein.
Tja. Hätten wir eine echte Gewaltenteilung und ein unabhängiges Gericht ohne ideologisierte Richter würde ich der Klage große Chancen einräumen.
Das Thema Ausgewogenheit ist ein Punkt. Der andere ist, dass die Zwangsgebühr 18,36 Euro monatlich viel zu viel ist. Die insgesamt 21 Fernsehsender und 69 Radiosender des ÖRR sind m.M. eine totale Überversorgung. Davon 75% abschaffen und die Zwangsgebühr auf max. 5 Euro senken, wer mehr Angebote braucht, soll Pay-TV buchen.
Selbst 1 Cent wäre mir zu viel für die Propaganda, die sich gegen mich, meine Familie und meine Mitbürger richtet.
„Der andere ist, dass die Zwangsgebühr 18,36 Euro monatlich viel zu viel ist.“
Und Das ist ja längst noch nicht Alles:
als allein lebende Person zahle ich die Gebühr, kann man akzeptieren.
Nebenbei bin ich selbständig und zahle für meine Firma nochmals Gebühren.
Warum? Ich kann doch nur als „eine Person“ am ÖRR teil nehmen?
Es kommt aber noch dicker:
Nehme ich mir einen Mietwagen, muss der Vermieter für ÖRR zahlen!
Damit zum Hotel gefahren, dort muss der Hotelier zahlen!
Nächsten Tag zum Seminar, in der Kantine dudelt ein Radio: der Veranstalter muss zahlen!
Wenn Das gerechtfertigt ist, müsste ich so viele Ohren haben, dass ich nicht mehr weiß, welche davon ich für meine Brille nutzen soll …
Das Prinzip „Jeder zahlt“ ist im Grunde ja okay, aber doch nur einmal !?!?!?!
Für zwei Augen und zwei Ohren, egal, wo die gerade sind?
Auch die „Selbstbedienungsmentalität“ des ÖRR ist doch hinlänglich belegbar!
Ohne politische Parteien, einfach eine Gruppe von denkenden Bürgern (mit der Betreitschaft zu spenden) sollte doch reichen?
Unterstützt von (einem?) realistisch denkenden Juristen!
0 Cent … wären passend …
nach all den Jahren und deren dreistigkeiten
Wie? Söder sagte doch noch neulich, dass es ja Gott sei Dank den Bayrischen Rundfunk gäbe…
…da würde sowas wie bei ARD, ZDF und NDR nicht geben…
Nun etwa doch?!
Ach ja Söder….
Hut ab vor dieser starken Frau!
Der ÖRR war nach dem Krieg im zerstörten Deutschland eine gute Idee, da es nichts mehr gab. Inzwischen haben wir aber eine Medienlandschaft, insbesondere im Internet, die alles übertrifft, was es jemals gab.
Print und TV haben heute viel weniger Bedeutung. Der ÖRR hat einfach keine Berechtigung mehr. Ein kleiner aber feiner Staatssender würde völlig reichen und fast nichts kosten.
„Ein kleiner aber feiner Staatssender würde völlig reichen und fast nichts kosten.“
Da sehe ich einen vernünftigen und machbaren(!) Lösungsansatz !!!
Der ÖRR war von Anfang an politisch. Er hatte den klaren Auftrag, die Bevölkerung auf Linie zu bringen. Also ein Wiedererstarken der nationalsozialistischen Bewegung zu verhindern und die Bevölkerung gg. den Russen-Sozialismus aufzubringen. Und heute setzt er seinen politischen Auftrag in abgewandelter Form weiter um. Nur will ich dafür kein Geld bezahlen und viele andere auch nicht.
Den ÖRR bekommen wir nicht so einfach weg, die sind zu tief verwurzelt. Aber über eine Argumentation über das Budget müsste man ihn klein bekommen. Bei uns kostet der ÖRR 10 Mrd im Jahr. Es gibt viele kleine Länder in Europa, die sich ebenfalls einen ÖRR leisten müssen. In Dänemark wurde das Budget drastisch gekürzt, die Schweiz diskutiert gerade Kürzungen. Es ist somit möglich einen ÖRR mit einem Bruchteil unserer Kosten zu betreiben und trotzdem den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.
Alles andere als eine Abweisung der Klage wäre eine echte Überraschung! Trotzdem lobe ich das Engagement und die Ausdauer dieser Dame, sowie wünsche ich ihr Viel Glück!
Der Frau stimme ich zu! Es müsste Massenklagen gegen diese Zwangsgebühren geben!
Toll, das diese Frau bis zum obersten Gericht durchgeführt hat. Allein der Glaube an Gerechtigkeit fehlt…..
Trotzdem drücke ich ihr die Daumen!
Hut ab vor der Dame, diese Instanzen haben sicherlich Unsummen verschlungen!
Das muss ein Mensch erst einmal leisten können! Aber ich befürchte, dass die oberste Instanz ihr erklären wird, dass Alles seine Richtigkeit hat! Tun sie es nicht, bricht das System ÖRR zusammen!
ich sag nur .. des Kaisers neue Kleider ,,,, wie lange wird das noch mitgetragen…..
Ich zahle seit ein paar Monate nichts mehr, meine Frau hatte allerdings auch nie einen Dauerauftrag gemacht, sondern immer so überwiesen. Kommt irgendwas Stempel drauf und zurück. Wir haben den Beitragsservice abgemeldet. Sind ja weggezogen.,😊
jeder Bürger hat das Recht zu klagen
wenn jetzt jeder Bürger einmal sich das Recht für sich
in Anspruch nehmen würde zu klagen
dann wäre schnell ein gutes Gesetz für alle Kläger da
umso mehr klagen eingehen, umso mehr hat der Bürger seine Recht im Blick
und wenn Menschen diese Möglichkeit verstehen
um zusetzen dann ändert sich vieles in unserem Zusammenleben
Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Klage unbegründet sei, weil ein Zahlungspflichtiger die Zahlung des Rundfunkbeitrags nicht davon abhängig machen könne, ob „ihm das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefällt und er den Funktionsauftrag als erfüllt ansieht oder nicht“.
MStV §3, 6, 26 und 51.
Unabhängig davon, ob der öffentlich-rechtlichen Rundfunk seinen Auftrag erfüllt oder der Rundfunkrat seiner Arbeit nachkommt, entscheidet der Bürger, ob er diesen nutzen will.
Will er es nicht, wird er trotzdem zur Finanzierung des ÖRRs gezwungen.
Egal wie Richter das sehen und beurteilen, unfreiwillige Rundfunkbeiträge sind und bleiben Unrecht.
Ich wünsche der Dame alles Glück der Welt. Aber wäre es nicht besser gewesen, sie hätte es der Katze oder den Wellensittich gesagt?
Man weiß gar nicht, ob man es bewundern oder den Kopf schütteln soll, wenn einige Leute noch immer an einen funktionierenden und neutral agierenden Rechtsstaat glauben.
Das Urteil steht doch schon fest. Aber Respekt vor der Frau, die es versucht hat.
Um WIRKLICH was zu ändern, müssten ALLE Deutschen die Zahlungen einstellen. Man kann nicht gegen alle Deutschen vorgehen.
Einzelne Klagen werden auch weiterhin nichts bringen.
Wer zahlen will soll zahlen und umgekehrt, so hat es doch früher auch funktioniert. Und wenn die Mehrheit der Bevölkerung diesen Apparat nicht mehr mästen will, dann müssen die den Laden zu machen. Was gibt es da zu diskutieren?
Gegen den NDR kann man jetzt klagen. Das war zu offensichtlich.
Wofür braucht es einen Rundfunkrat, der keine Unregelmässigkeiten erkennen will und kann, wenn das Programm auf seinen Interessen beruht? Da kann man sich bescheren wie man will.