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Mumbai nach Zürich

Inder vergewaltigte 15-Jährige während Flug: Bedingte Haftstrafe von eineinhalb Jahren

Weil er im März während eines Flugs nach Zürich ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigte, wurde ein Inder nun vor einem Schweizer Gericht zu einer bedingten Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Darüber hinaus wird er aus der Schweiz abgeschoben.

Die Tat ereignete sich in einer Maschine der Fluggesellschaft Swiss (Symbolbild) (IMAGO/Steinsiek.ch)

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Auf einem Flug von Mumbai nach Zürich verging sich ein indischer Geschäftsmann an einem fünfzehnjährigen Mädchen, nachdem diese eingeschlafen war. Mittels Anwendung des neuen Sexualstrafrechts wurde der Täter nun zu eineinhalb Jahren bedingter Freiheitsstrafe verurteilt, hat ein fünfjähriges Einreiseverbot für die Schweiz erhalten und wird abgeschoben.

Wie die Schweizer Zeitung Tagesanzeiger berichtete, flog das Mädchen im März in einem A330 der Fluggesellschaft Swiss von Mumbai nach Zürich; ihr Sitznachbar: ein 44-jähriger indischer Geschäftsmann. Am Anfang des neunstündigen Nachtflugs unterhielten sich die beiden noch kurz und oberflächlich, bevor das Mädchen einschlief. Laut der Zeitung Blick fing ihr Sitznachbar dann an, einen Arm um sie zu legen und sie zu berühren.

Dann griff er in die Hose des Mädchens und drang mit seinem Finger vaginal in sie ein. Zusätzlich nahm er die Hand des Opfers in seinen Schoß und rieb diese an seiner Kleidung. Aufgrund dieser unvorhersehbaren Tat verfiel das junge Mädchen in einen Schockzustand und war außerstande, sich dagegen zu wehren.

Nach dem neunstündigen Flug im März wurde der Mann in Zürich festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Am Dienstag wurde der Fall im Bezirksgericht Bülach verhandelt. Nach anfänglichem Zögern gestand er die Tat, was das Verfahren verkürzte. „Es ging mit mir durch“, erklärte der 44-Jährige. Es täte ihm leid, er habe gewusst, dass das Mädchen jung war, aber nicht ihr genaues Alter gekannt.

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Nach dem verschärften Sexualstrafrecht der Schweiz, das seit Juli 2024 in Kraft ist, ist der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt. Hierbei gilt die Formel „Nein heißt Nein“. Das Opfer soll mit Gesten oder Worten zeigen, dass es mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist. Die Handlungsunfähigkeit durch einen Schockzustand ist jedoch auch als Ablehnung zu werten.

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Wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit einem Kind erhielt der Inder nun eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die er jedoch auf Bewährung nicht absitzen muss. Zusätzlich erhielt er ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen sowie ein fünfjähriges Einreiseverbot für die Schweiz. Gleich nach dem Prozess übernahm das Migrationsamt den Täter, um seine Rückreise nach Indien zu gewährleisten.

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70 Kommentare

  • Auf Bewährung? Ich fass es nicht!

    • Irgendwie komisch das ganze.

    • Bei Knast hätte die CH ihn vielleicht nicht abschieben können?

    • Er war 5 Monate in Untersuchungshaft. Eine durchaus angemessene Strafe, finde ich.

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      • Aber natürlich nicht wenn es aber ihre Tochter wäte, oder? Eben, könnte ich sehr wahrscheinlich recht haben dass es dann anders wäre?

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      • „Angemessen“ wäre die Strafe, wenn er ein lebenslanges Trauma erfährt. Das 15-jährige Mädchen wird jedenfalls eines haben. Offenbar machen sich das Täter und Richter gleichermaßen nicht bewusst, oder machen es sich nur bewusst, wenn das Opfer ein Junge wäre. Ich finde es jedenfalls auffallend, dass bei Mädchen immer noch eine Art „natürlich-biologische Verfügbarkeit“ angenommen wird, wohingegen bei Jungen viel schärfer gerichtet wird. Was im Übrigen auch bei weibl. Richtern der Fall ist.

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      • Verglichen mit U-Haft in Indien ist U-Haft in Heidiland vermutlich ein Erholungsaufenthalt. Er kann froh sein, dass ihn in Indien kein Polizist beim Lokaltermin erschossen hat.

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  • Es fühlt sich tatsächlich so an, als fehle hier ein Teil der Geschichte. Keine Ahnung warum. Alle Strafanteile finde ich im Prinzip gut und richtig, nur die Bewährungsstrafe… Wie wäre es stattdessen mit 10 Jahren Haft? Dann könnte es langsam anfangen zu passen.

    • es fehlt zb., dass ein elternteil des maedchens anwesend war.
      hat moeglicherweise nicht dirkekt daneben gesessen?
      zumindest aber offensichtlich nichts mitbekommen und/oder nicht reagiert.

    • Rein gefühlsmäßig gebe ich ihnen recht bei der Forderung nach 10 Jahren Haft.

      Aber objektiv und sachlich betrachtet: Was hat das Mädchen davon, was hat die Schweiz davon, außer immense Kosten ?

      -28
      • Nur Zyniker stellen die „Kostenfrage“.

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      • Das ist nicht Ihr Ernst !
        Die selbe Frage könnte man bei Mord und „Lebenslänglich“ stellen.
        Was hat das Opfer davon, was hat die Gesellschaft davon ?
        Warum haben wir überhaupt ein Strafrecht ?
        Einfach mal scharf nachdenken !

        Aber ok, Sie beziehen sich auf die geforderten 10 Jahre.
        Da stellt sich die Frage : Ist ein lebenslang mit Traumata geschlagenes Opfer weniger, gleichwertig oder sogar mehr belastet als ein totes Opfer ?

        Das höchste Gut eines Menschen ist sein Leben, weswegen die „Höchststrafe“ 15 Jahre „Lebenslänglich“ auch grober Unfug sind. An dieser lächerlichen Strafe bemessen sich alle anderen Strafen. Erst wenn die reformiert wurde, können wir auch alle anderen Strafen angemessen ansetzen.

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      • Sie spinnen doch komplett, oder? Also, so ein Mann gehört für mich abgeschoben und zwar lebenslänglich.

        Danke, ich benötigte keine Vergewaltiger auf der Strasse.

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      • Nach Ihrer Logik dürfen wir alle Ihnen den Finger in den A… stecken und Sie wören damit einverstanden. Was haben Sie davon, wenn wir ins Gefängnis müssen?

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      • Na dann…

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  • Zuviel Tikitiki in der Luft! Fliegen Minderjährige unbegleitete zwischen der Schweiz und Indien umher? Wo waren die Erziehungsberechtigten? Welche Verantwortung trifft die Fluggesellschaft? Wo ist der gesunde Menschenverstand?

    • In DE sieht die Regelung so aus :

      „Unbegleitete Kinder dürfen in Deutschland grundsätzlich ab 5 Jahren fliegen, wobei für diese Altersgruppe (5-11 Jahre) ein verpflichtender Betreuungsservice der Airline genutzt werden muss, der Kosten verursacht. Jugendliche ab 12 Jahren können den Service für unbegleitete Minderjährige (UM-Service) optional nutzen, während sie ab 16 Jahren meist als Erwachsene gelten und somit keinen speziellen Service mehr benötigen.“

      Wie es in Indien und der Schweiz geregelt ist, müsste man gesondert recherchieren.

      • Jugendliche ab 12 Jahren können den Service für unbegleitete Minderjährige (UM-Service) optional nutzen: Interessante Wortwahl. Wo kommt das Zitat her? Was mir dabei auffällt: „Jugendliche“ benutzen für Kinder/Minderjährige zwischen 12 und 16. Damit macht man Kinder gefühlt älter. In D wird „Jugendliche“ gerne auch noch für Volljährige verwendt, wenn es passt.
        Und „Jugendliche“ im Alter 12 – 16 entscheiden über ihre Begleitung? Tun das nicht die Eltern? Ab 16 gelten sie als Erwachsene. Das ist praktisch – für die Fluggesellschaft. Auch das Wahlrecht ab 16 vertuscht, dass besondere Schutzbedürfnis von Kindern.
        Nun könnte die Volljährigkeit in anderen Staaten anders geregelt sein. Aber anscheinend ist 15 nirgends volljährig. Hier ein Schwachsinn, der Volljährigkeit dann mit „irgendwelchen“ Feiern gleichsetzt: https://www.globalcitizen.org/de/content/13-amazing-coming-of-age-traditions-from-around-th/
        Hier die wiki Liste: https://de.wikipedia.org/wiki/Volljhrigkeit#Andere_

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    • Ich könnte im Strahl kotzen, wenn ich sowas lese.

      Ein Mann schiebt seinen Scheißfinger in die Vagina eines Mädchens und sie machen sich darüber lustig? Ich fass es nicht. Hier sind echt bescheuerte Typen unterwegs.

  • Einreiseverbot in die Schweiz.
    Aber in den Schengenraum darf er jederzeit einreisen.
    Finde den Fehler.

    • Inidscher Geschäftsmann. Womöglich regelten Geld oder Beziehungen das geringe Strafmaß.

  • Inzwischen gibt es ja die Todesstrafe für Gruppenvergewaltigungen in Indien.

    Das Strafmass für diesen Fall scheint mir nicht angemessen zu sein.

    3 Jahre Gefängnis wären das Mindeste. Und eine weitere Idee bei Überfüllung darf ich hier nicht schreiben.

    • Meine Antwort:
      Zitat Peter Hahne:“ich will Handschellen klicken hören“

    • viel zu niedriges strafmass und dann noch auf bewaehrung !

    • Indische Polizisten lösen solche Fälle beim Lokaltermin. Final.

  • Man erlaube mir als Laien die Frage, was eigentlich der Job der Cabin Crew auf solch einem Nachtflug ist. Ich hab‘ mich das schon verschiedentlich gefragt. Ein A 330 ist nun keine riesige Machine und vier bis sechs Mitarbeiter für rund 140 Eco Passagiere sind nun auch kein so furchtbar schlechtes Verhältnis – man könnt‘ als Crew da auf einen alleinreisenden Teenager doch durchaus ab und an mal einen Blick werfen?

  • Verschärftes Sexualstrafrecht und dann Bewährung – muss man ja alles nicht mehr verstehen.
    Auch die Schweiz scheint vom europäischen Virus des allgemeinen Unrechts erfasst zu sein.

  • Ich vermute er bekommt wahrscheinlich noch 15000 Euro Schadenersatz,

  • Lonely Planet zu Indien: „Einvernehmlicher Sex: Heterosexuell 16 Jahre, homosexuell 18 Jahre“. Wenn das stimmt, wundert mich, dass sich der Mann nicht auf Unkenntnis und „habe mich im Alter verschätzt“ berufen hat. Für die CH hoffe ich, dass es ein letztinstanzliches Urteil ist und sie die Maßnahmen gegen den Inder nicht wieder aufheben müssen.

  • Man muss, bei aller Empörung, die zurecht erfolgt, auch bedenken, dass der Inder geschäftlich in der Schweiz war, dann dort, sicherlich auch wieder zurecht, 5 Monate in U-Haft sass. Und jetzt abgesehen von der bedingten Haftstrafe, eine fünfjährige Einreisesperre.
    Vulgo: der ist sowohl in der Schweiz als auch im seiner Heimat sozial unten durch, denn so hat das ja jeder diesseits und jenseits des Indischen Ozeans mitgeschnitten. Der braucht in der Schweiz nicht mehr aufzutauchen und zuhause kann der sich mit Sicherheit auch nicht mehr blicken lassen. Der kann gleich in einen anderen indischen Bundesstaat umziehen, wenn es reicht. Insofern dürfte die Strafe für ihn schon angemessen ausfallen.

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    • Nein. Der lacht sich eins. Zudem weiß jeder, dass es fürs Finger einführen nur Bewährung gibt. Finden Sie es so locker, wenn Fremde ihre Finger in Sie einführen nach Lust und Laune? Alle Ihre Bekannten erfahren darüber und von der Bewährung.

  • Auch in Deutschland wird das inzwischen so gehandhabt. Ich finde es absurd von Vergewaltigung zu sprechen, wenn – so die nun offizielle Definition – ein Finger in eine Körperöffnung einer anderen Person eingeführt wird. Das bedeutet nämlich, dass ich – wenn ich mit meinem Finger in einer fremden Nase bohre – eine Vergewaltigung begehe. Das ist natürlich ein Blödsinn. Dass man das ahndet, ist vollkommen richtig. Es ist aber keine Vergewaltigung, sondern eine sexuelle Belästigung oder ein sexueller Mißbrauch. Das ändert natürlich auch nichts an den Strafen. Aber begrifflich ist es eben schon ein Unterschied.

  • Na wenigstens konnte der Widerling offenbar abgeschoben werden, was ja auch nicht so selbstverständlich ist.
    Andererseits: Was ist eine Wiedereinreisesperre von 5 Jahren wert ? Warum kann die Sperre nicht auf Lebenszeit verhängt werden ?

    • Das frage ich mich auch.

    • Das fände ich auch nur selbstverständlich und sollte auch für die USA und ganz Europa gelten. So einer muss einfach für immer draußen bleiben – Schluß, Ende, Aus!
      Keine weiteren Experimente mit solchen Leuten.

  • Heute greift aber wieder die Zensur. Bestimmte Wörter darf man nicht schreiben…

  • Schnipp, schnapp….

  • ALLES sehr merkwürdig…

  • „es ging mit mir durch“ …. er kann froh sein, dass ich nicht in der Kabine saß und das nicht mitbekam … mit mir wäre auch etwas durchgegangen, und statt einer Bewährungsstrafe würde er für den Rest seines Lebens mindestens 1 Oktave höher sprechen ….

  • Anscheinend sind Vergewaltigungen heute vor Gericht minderschwere Straftaten. Etwas schwerer als Ladendiebstahl. Anders kann ich mir die milden Urteile nicht mehr erklären .

    • man fragt sich was da die einstellung zu maedchen und frauen in der schweiz ist. it raises eyebrows.

  • Das ist schon ein paar Tage alt und ziehmlich dubios, stand zuerst in 20Min.ch. Erstens einmal gilt heutzutage vieles als „Vergewaltigung“. Zweitens bin ich mir nicht sicher ob da alles so abgelaufen ist, das Gericht hat ja relativ mild geurteilt. Das der Mann sich an eine viel zu junges Mädchen rangemacht hat ist nicht in Ordnung, aber eine Vergewaltigung während eines Fluges, dann noch in einer Swiss-Maschine? Klingt seltsam.

    • Es sollte generell jede sexuelle Handlung als Vergewaltigung gelten, die von einem Erwachsenen an einem Kind oder einer Jugendlichen durchgeführt wird. Ohne Ausnahme. Eine vaginale Penetration, und sei es auch „nur“ mit einem Finger, sowieso. Was dabei die Fluglinie für eine Rolle spielt erschließt sich mir nicht.

      • War das Mädchen ohne Eltern unterwegs? Wenn ja wird es von einer Hostesse begleitet und betreut da Minderjährig. Und da ist Swiss gut. Wenn nein, wo waren die Eltern zur Tatzeit?

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      • Tut es auch. Selbst die Schweizer haben begriffen, dass jedwede Fremdkörper-Einführung eine Vergewaltigung ist. Das betrifft alle „Gegenstände“ und alle „Körperöffnungen“.

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      • Die Fluglinie, das Flugzeug, die Piloten und die Crew sind natürlich schuldfrei. Es war ein Nachtflug, die Passagiere schliefen, die Crew befindet sich in ihrem Aufenthaltsraum oder auf ihren Plätzen, die Sitzreihen werden nicht überwacht und sind uneinsehbar. Das hat diese …… ausgenutzt. Und das Mädel war so geschockt, dass sie keinen Ton herausbrachte. Ist doch logisch, dass eine Fünfzehnjährige nicht das Selbstbewusstsein hat, unter hunderten schlafenden Fluggästen ein Flugdrama auszulösen. Vermutlich hat sie sich im weiteren Verlauf des Fluges dann aber doch an ein Crew-Mitglied gewandt, denn die …… wurde bei Landung ja direkt festgenommen.

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  • „Das Opfer soll mit Gesten oder Worten zeigen, dass es mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist.“

    Wie verrückt ist das denn ?
    Kein Mensch hat das „vorläufige“ Recht, ein Kind in sexueller Absicht anzufassen. Das Kind muss gar nichts.

  • Im Vergleich zu anderen Gerichten; Hier Paraguay:
    10 Jahre Haft: Mann hatte Minderjährige begrapscht
    (https://wochenblatt.cc/10-jahre-haft-mann-hatte-minderjaehrige-begrapscht/)
    In der europäischen Region erwacht so langsam aber sicher wieder die Sodom- und Gomorra Mentalisierung. Übrigens, Sodom und Gomorra sind unter sehr mächtigen Ereignissen einfach von der Bildfläche verschwunden. Was da wohl auf Europa zukommen wird?

  • „Es täte ihm leid, er habe gewusst, dass das Mädchen jung war, aber nicht ihr genaues Alter gekannt.“

    Da hat er ja genau verstanden was er falsch gemacht hat. Das nächste mal sucht er sich natürlich eine ältere schlafende Frau ab 18 jahren 🫣

  • „Aufgrund dieser unvorhersehbaren Tat verfiel das junge Mädchen in einen Schockzustand und war außerstande, sich dagegen zu wehren.“

    Das ist ein Witz oder ???

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    • Nein, das ist kein Witz, Herr Irrwitz, das ist sogar wissenschaftlich bewiesen: denn unsere Amygdala, das sogenannte Eidechsengehirn, hat genau drei Modi – kämpfen, fliehen und totstellen. Da die beiden ersten Optionen aus offensichtlichen Gründen im Flugzeug und gegen einen Stärkeren wegfallen, ist die Starre eine sehr plausible Art der Reaktion, die aus dem Überlebensinstinkt gespeist wird. Leider.

      • @Potzblitz
        Kinderpsyche ist für Sie offensichtlich ein Fremdwort.
        Der Täter kannte sich jedenfalls besser damit aus als Sie.

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      • ihr Kommentar lässt wirklich auf ein Eidechsengehirn schliessen.
        Vierte Option wäre gewesen laut zu sagen: Nimm deine dreckige Pfote da weg du A……

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      • Sie hätte ja nicht kämpfen oder fliehen sollen, SCHREIEN hätte vollkommen gereicht.

        -7
  • Schon beim ersten Satz könnte ich kotzen: hat sich vergangen… klingt so schön harmlos, mal eben etwas vom Weg abgekommen…
    Nein! Das ist ‚gewalttätig geworden!‘
    Gegen einen schwächeren Menschen unter gnadenloser und berechnender Ausnutzung der mangelnden Fluchtmöglichkeit.

    Übertragen wir das Muster auf folgendes Beispiel:
    Klein-Uwe wird auf dem Schulklo vom doppelt so alten Ranjid verprügelt.
    Wie würde da der Text lauten? ‚Kleine Meinungsverschiedenheit?‘

    Sprache ist verräterisch und ich hoffe, AN hat nur gedankenlos die Pressemeldung abgepinselt.

    Ich hoffe sehr, daß die Cabin Crew ausgiebig befragt wurde. Immerhin ist auch ein Nachtflug bezahlte Dienstzeit!

  • Je deutscher die Schweiz wird, umso neo-deutscher werden dort auch anscheinend die Verhältnisse. Ich habe so langsam den Eindruck, als würden diese Deutschen in der Schweiz immer mehr für diese neo-deutschen Verhältnisse sorgen, vor denen sie ja eigentlich geflogen bzw. ausgewandert sind. . . . Warum kommt mir dieses Schema nur so seltsam bekannt vor?!?!?!?

  • Die Schweiz ist genauso lächerlich wie Deutschland.

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