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Verfassungsbeschwerde

Bundesverfassungsgericht lässt jordanisches Kleinkind einreisen – Eltern sollen verbotener Palästinenser-Organisation angehören

Die Bundesregierung muss einen knapp zwei Jahre alten Jordanier nach Deutschland einreisen lassen. Sicherheitsbehörden wollten das verhindern, weil dessen Eltern für das terrorverherrlichende Palästina-Netzwerk „Samidoun“ aktiv sein sollen.

Palästinenser-Demo in Berlin: Das Hamas-Unterstützer-Netzwerk Samidoun wurde 2023 in Deutschland verboten.

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Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag eines knapp zwei Jahre alten Jordaniers stattgegeben und zwingt die Bundesregierung dazu, dessen Einreise nach Deutschland zu erlauben. Das Kind wurde im August 2023 in der Bundesrepublik geboren. Seine jordanischen Eltern, eine Krankenpflegerin und ihr nachgezogener Ehegatte, lebten zu diesem Zeitpunkt legal in Offenbach am Main. Inzwischen sind die Aufenthaltserlaubnisse allerdings abgelaufen und über die neuen Anträge ist noch nicht abschließend entschieden. Denn deutsche Sicherheitsbehörden haben Bedenken angemeldet: Die beiden Eheleute sollen im „Samidoun – Palestinian Prisoner Solidarity Network“ aktiv gewesen sein, das den Hamas-Terror gegen Israel unterstützt.

Das Bundesinnenministerium hat Betätigungen von „Samidoun“ in Deutschland im November 2023 verboten – gleichzeitig mit Betätigungen der Terrororganisation Hamas. Laut Bundesamt für Verfassungsschutz tritt „Samidoun“ seit 2019 öffentlich in Erscheinung. „Seitdem sind die vor allem in Berlin sichtbaren Strukturen des Netzwerks immer wieder mit propalästinensischen und antiisraelischen Demonstrationen mit israelfeindlichen Äußerungen sowie teilweise gewalttätigen Angriffen auf die Polizei aufgefallen.“ Solche Versammlungen fänden seit den Terrorangriffen der Hamas gegen Israel am 7. Oktober 2023 vermehrt statt, schreibt der Inlandsnachrichtendienst auf seiner Internetseite.

„Dabei treten ‚Samidoun‘ beziehungsweise seine Anhänger und Sympathisanten in Deutschland als Veranstalter, Mobilisierungstreiber oder Teilnehmer in Erscheinung. Insbesondere über die sozialen Netzwerke hat ‚Samidoun‘ weit über die eigene Anhängerschaft hinaus zu einer Vielzahl an Versammlungen vor allem in Berlin, aber auch in verschiedenen nordrhein-westfälischen Städten mobilisiert und antiisraelische Propaganda sowie Falschinformationen verbreitet.“

Im August 2024 reiste die dreiköpfige Familie von Deutschland nach Jordanien. Beim geplanten Rückflug am 31. August wurde dem einjährigen Kind die Beförderung in die Bundesrepublik verweigert, weil es nicht im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sei. Daraufhin flog der Vater alleine zurück. Die Mutter blieb mit ihrem Kleinkind in Jordanien. Seitdem kämpfen die Eltern mit juristischen Mitteln dafür, dass das Kind nach Deutschland einreisen darf. In erster und zweiter Instanz scheiterten sie.

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Im Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass kein Anspruch auf sofortige Erteilung eines Visums bestünde. Eine Wiederherstellung der familiären Lebensgemeinschaft sei „jederzeit durch die Rückkehr des Vaters nach Jordanien möglich und zumutbar. Alle drei Familienangehörigen sind jordanische Staatsangehörige und können in Jordanien zusammenleben“, argumentiert das Gericht in seinem Beschluss vom 6. Februar 2025, der Apollo News vorliegt.

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Auch die Bedenken der Sicherheitsbehörden werden in dem Beschluss ausführlich wiedergegeben. Die Mutter sei als Aktivistin von „Masar Badil“, „Samidoun Deutschland“ und „Palestine e.V.“ aktiv, heißt es darin. „Sie habe an verschiedenen Veranstaltungen des Netzwerks Samidoun bzw. Samidoun Deutschland teilgenommen und diese teilweise organisiert. So habe eine Internetrecherche im September 2022 ergeben, dass sie an mehreren Samidoun-Webinaren für Deutschland gesprochen habe. Zudem habe sie laut einer Erkenntnismitteilung aus April 2023 mehrere Veranstaltungen mit Palästina-Bezug in Frankfurt am Main angemeldet und sei im März 2022 in Zürich gemeinsam mit anderen bei einem Themencafé als Referentin aufgetreten. In dem Veranstaltungsaufruf heiße es, dass sie seit 2020 für Samidoun Deutschland, Masar Badil und Palestine e.V. aktiv sei.“

Auch eine gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte keinen Erfolg. Das Gericht wies sie am 6. Mai 2025 zurück. Daraufhin zog die Familie vor das Bundesverfassungsgericht – und bekam Recht. Am Donnerstag veröffentlichte das Karlsruher Höchstgericht seinen Beschluss: „Die Bundesrepublik Deutschland wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Beschwerdeführer die Einreise zu gestatten.“

Durch die fortdauernde Verweigerung der Einreise würde „der Beschwerdeführer angesichts seines Alters von noch nicht einmal zwei Jahren erheblichen, nicht kompensierbaren Beeinträchtigungen ausgesetzt, während sein Aufenthalt in Deutschland auf den Zeitraum bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über den Aufenthaltsstatus seiner Eltern begrenzt wäre“, schreibt das Bundesverfassungsgericht. Ohne Relevanz sei „die Frage, wie die behaupteten Aktivitäten der Eltern für die Vereinigung Samidoun zu bewerten sind.“

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39 Kommentare

  • Warum dürfen die Eltern einreisen trotz Sicherheitsbedenken. Das wäre unter 💙 nicht passiert

    • Ja, dann gibt es lebenslang Bürgergeld für alle drei!

  • „Das Toleranz-Paradoxon beschreibt den Vorgang, dass eine tolerante Gesellschaft aufgrund ihrer Toleranz intoleranten Kräften erlaubt oder ermöglicht, die eigene Toleranz einzuschränken oder abzuschaffen. “ https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz-Paradoxon

  • Seit wann kann ein Zweijähriger Anträge stellen und Beschwerden führen?

    • Stimmt es ist keine Juristische Person…also hinfällig das Urteil bzw Vergewaltigung des Gesetztes wird gemacht..🤭

    • Auch Kinder können hierzulande formal Anträge stellen. Flüchtlingsrat Niedersachsen: „Einen Asylantrag können Erwachsene, aber auch Kinder stellen. Für unverheiratete Kinder unter 18 Jahren wird automatisch ein Asylverfahren eingeleitet, wenn die Eltern einen Asylantrag stellen und sie mit ihren Eltern gemeinsam einreisen oder sich bereits ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten. Auch für Kinder unter 18 Jahren, die später nachkommen, oder für Kinder, die in Deutschland geboren werden, wird automatisch ein Asylverfahren eingeleitet. Dies geschieht auch dann, wenn die Eltern im Asylverfahren bereits abgelehnt wurden und entweder keine Aufenthaltserlaubnis besitzen oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG. … [Allerdings:] …meistens haben die Kinder kaum eine Chance, als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt zu werden, wenn die Asylanträge der Eltern bereits endgültig abgelehnt wurden.“

    • GKS das ist ganz einfach: ein bestellter RA kann oder NGO kann das Kind vertreten auf Steuerkosten.

  • Was ist mit den nicht kompensierbaren Beeinträchtigungen für deutsche Terroropfer?

    Die Perspektive und Risiken für die native, steuerzahlende Bevölkerung wird nach wie vor ignoriert. Das hat System, und dieses System kommt von der Union, der SPD und aus Brüssel.

    Wieso steht die AfD nicht bei 55% ?

    • Weil es den meisten Leuten noch zu gut geht!

      • Gut erkannt. Viele wollen immer noch nicht wahrhaben das das was jetzt geschieht in spätestens 20 Jahren hier fürchterliche Auswirkungen haben wird.
        Gut gemeint ist nicht gut gemacht, dieser Spruch ist vergessen worden…

        5
    • Weil viele von euch einfach dumm sind….🇨🇭

      • Leider ist diese Gutgläubigkeit, die man, im Exzess, auch als Dummheit bezeichnen kann, eine unerlässliche Grundvoraussetzung für jede Gesellschaft. Ist diese Gutgläubigkeit, das Vertrauen in den Mitmenschen erst zerstört, hört auch die Gesellschaft auf zu existieren.

        2
  • Da könnte Herr Innenminister Dobrindt jetzt mal Führung zeigen und die Ausreise der gesamten Familie nach Jordanien in die Wege leiten. Ich will diese Familie nicht in Deutschland haben!

    • Jordanien ist ein sichetes Land zum Leben und Urlaub zu machen.

  • Der Wähler könnte solche Exzesse verhindern.

    • Wie denn?
      Gerichte abschaffen?

      • Mehrheiten schaffen, die für eine gesunde Mischung an Richtern sorgt am Bundesverfassungsgericht! Aber auch die Letzte Wahl hat gezeigt der Wähler will es so!

        1
  • Das Problem ist nicht das Kind sondern die Eltern.

    • Bzw. deren Helfer aus der Asylindustrie. Jordanische Eltern klagen nicht so einfach vor dem Verfassungsgericht.

  • Das Kind wurde im August 2023 in der Bundesrepublik geboren. Und dann kommt evtl. noch ein zweites Kind zur Welt. Und spätestens jetzt heißt es: na, zwei in Deutschland geborene Kinder – da kann man die Eltern ja kaum ausweisen.

  • Da wäre jetzt meine Frage: Welchen „schweren nicht kompensierbaren Beeinträchtigungen“ ist ein zweijähriges Kind ausgesetzt, das mit seiner jordanischen Mutter in Jordanien lebt? Findet das BVerfG das Leben in Jordanien generell umzumutbar? Oder hat es da andere, einleuchtendere Gründe?

  • Was denn sonst?
    Der eigentliche Skandal ist, dass dem in Deutschland geborenen Kind die Einreise verwehrt wurde.

    Mutmaßliches interessiert kluge Richter übrigens auch nicht wirklich.

  • Hereinspaziert, seid ihr Alle willkommen von Nah und Fern im Narrenhaus Europas. Wir haben Platz und was ihr sonst noch hier machen werdet, ist uns eigentlich egal.

  • Die Politik liefert den Zündstoff und die Gerichte lassen ihn hochgehen. Der Wille zu Abschiebungen und Remigration ist nirgends erkennbar, außer in der Opposition.

  • Typische foot-in-the door Technik. Erst lässt man aus hamanitäre Gründen KInder ins Land, dann kommen großzüge Nachzugregeln für die Großfamilie. Und am Ende haben wir Clan-Strukturen etc. pp.

  • Irre. Einfach nur noch irre. Das ist erst der Anfang. Wartet mal ab wenn die entsprechenden Richter im Herbst mit der Unterstützung der CDU/CSU installiert sind.

  • Es wird von Jahr bekloppten in hst Deutschland.
    Es geht mittlerweile voll gegen die einheimische Bevölkerung.

    Die Familie samt hier geborenen Kleinkind hat bei uns nichts aber auch gar nicht zu suchen und zu finden.
    Die Richter haben das Wohl des deutschen Volkes primär zu stellen.

    • Die Richter schicken ihre Kinder nicht auf eine Schule mit 80% Muslimanteil.
      Die Richter wohnen nicht in einer Gegend mit hohem Ausänderaiteil….

  • Da weiß ich was ich vom BGH zu halten habe.

  • Als Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde würde ich dem Gericht zeigen, wo es lang geht. So wie sich der Sachverhalt liest, liegen bei den Eltern die Voraussetzungen vor, kein Asyl zu gewähren. Deren gall würde ich so schnell wie möglich verbescheiden. Dann kann das Kind mit den Eltern ausreisen. Das Hauptsacheverfahren scheint ohnehin schon weit gediehen zu sein.

  • Was meckert ihr gegen die guten Leute,die die Kommunisten in alle wichtigen Posten gedrückt haben?Das ist Delegitmierung von wichtigen Posten und kostet eine Haustür und eine Bademantelreinigung.

  • Und die Eltern?
    Aber klar, wir verbrauchen alle Kraft, um gegen die AFD vorzugehen und ihnen die Waffen abzunehmen, die ganz nebenbei legal sind. Ironie ende.

  • Na klar, was sonst. Diesem politischen System muss das Geld entzogen werden, wer Terroristen Freunde mutwillig ins Land lässt darf keine Verantwortung tragen.

  • Immer her damit und die Großfamilie in der nächsten Woche gleich hinterher! WARUM fliegen DIE eigentlich nicht gleich miteinander? Deutschland sammelt solche Leute, denn links-rot-grün ist es wohl noch nicht bunt genug!
    ALLE Probleme, die wir haben, sind von diesen Altparteien verursacht worden und NICHT von der AfD!

  • Die bunten Stützen unserer Gesellschaft….

    Islamistisch, nicht integriert und Bürgergeldabhängig

  • Hauptsache das Schlepper System kollabiert möglichst schnell! Lasst alle und jeden rein, gibt ihnen Bürgergeld und eine Wohnung. Um so schneller ist Deutschland pleite…

  • Voller Erfolg für die linksextreme Asylindustrie. Da braucht‘s doch gar keine neuen Richterinnen mit Doppelname und erschlichener Promotion.

  • Immer schön Herein bitten.
    Die dümmsten Schafe freuen sich auf ihre Metzger!

    גאָט זאָל זיין מיט דיר, ער פּראַטעקץ דיין לעבן

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