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Landtag

Rheinland-Pfalz will Geld für AfD-Mitarbeiter streichen, wenn sie Mitglieder der AfD sind

Ein Gutachten sieht es als zulässig an, AfD-Abgeordneten die Finanzierung von Mitarbeitern zu verwehren, wenn diese Mitglied der AfD sind. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am Dienstag im Landtag Rheinland-Pfalz vorgestellt werden.

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IMAGO/Herrmann Agenturfotografie

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Im Landtag von Rheinland-Pfalz soll am Dienstag ein Gesetzentwurf vorgestellt werden, der Abgeordneten untersagen würde, Mitglieder der AfD oder ihrer Jugendorganisation mit öffentlichen Mitteln als Mitarbeiter zu beschäftigen.

Grundlage ist ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, das diese Maßnahme trotz Eingriffs in die Rechte von Abgeordneten für verfassungsrechtlich zulässig hält. Ziel sei die „Verhütung von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Das Parteienprivileg des Grundgesetzes stehe dem laut Gutachten nicht entgegen. Beauftragt wurde die Prüfung vom Landtagspräsidenten Hendrik Hering (SPD). Das Dokument liegt dem Magazin Cicero vor.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein Ausschluss staatlicher Mittel für „verfassungsfeindliche Abgeordneten- und Fraktionsbeschäftigte“ grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Zwar beeinträchtige eine solche Regelung die Freiheit des Abgeordnetenstatus, dies sei jedoch gerechtfertigt.

Wörtlich heißt es: „Auch eine Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung kann ein Indiz für eine aktive verfassungsfeindliche Betätigung liefern.“ Es bedürfe „weiterer Umstände, die darlegen, dass die Person die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Vereinigung aktiv unterstützt“. Jedoch würden „die Anforderungen an Art und Umfang der Unterstützungshandlungen mit zunehmender Gewissheit über die Verfassungsfeindlichkeit der Vereinigung abnehmen“.

Konkret würde das bedeuten: AfD-Abgeordnete dürften keine Parteimitglieder mehr mit öffentlichen Geldern beschäftigen – obwohl sich Fraktionsmitarbeiter in der Regel gerade aus der eigenen Partei rekrutieren. Da die AfD vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft ist, könnte bereits die Mitgliedschaft in Partei oder Jugendorganisation als hinreichendes Indiz für eine verfassungsfeindliche Betätigung gewertet werden – auch ohne individuellen Nachweis konkreter Handlungen.

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Ausgangspunkt der Prüfung waren laut Gutachten Medienberichte, wonach AfD-Abgeordnete Personen beschäftigt haben sollen, die Mitglied in „vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuften und beobachteten Vereinigungen“ sind.

Ob das geplante Gesetz Bestand hat, ist offen. Sollte es beschlossen werden, könnten betroffene Abgeordnete und Fraktionen vor dem Landesverfassungsgericht klagen.

Laut der Berliner Zeitung hat die AfD-Bundesspitze ein juristisches Gutachten erstellen lassen, das zeigen soll, dass auch die Union nach den Maßstäben, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bei der Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ anlegte, als verfassungsfeindlich gelten müsste. Der Kölner Medienanwalt Christian Conrad, der die AfD regelmäßig in juristischen Verfahren vertritt, hat das 50-seitige Gutachten verfasst, welches sich öffentlich auch aufrufen lässt. (Apollo News berichtete).

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83 Kommentare

  • AfD-Abgeordneten die Finanzierung von Mitarbeitern zu verwehren, wenn diese Mitglied der AfD sind.
    Wen sollen die AfD Abgeordneten denn sonst einstellen?
    Mitglieder der Grünen vielleicht?
    Alles nur noch verrückt und kein Ende in Sicht !

    229
  • Also dürfen CDU Abgeordnete keine Mitglieder der CDU einstellen und bezahlen

    137
    • Nein natürlich nicht. Für Grüne, SPD, Linke und CDU gilt das natürlich nicht.

    • Erst nachdem die AfD verboten wurde kommt die CDU/CSU dran. Die dürfen noch ein Weilchen mitspielen. Immer eine Partei nach der anderen….

      P.S.: Küss‘ die Hand, Herr Zensor! Wie ist das werte Befinden?

  • Ich warte ja nur noch auf die Höhe der Summe, die dann irgendwann mal durch erfolgreiche Klagen als Regress erhoben werden, wenn sich der Wind dreht -und er wird sich drehen, wenn das so weitergeht, darauf würde ich sogar als Feind irgendwelcher Glücksspiele wetten!

    114
  • Das ist eindeutig verfassungswidrig. Ein (Landes-)Gesetz kann keine Partei als verfassungswidrig behandeln, wenn das Bundesverfassungsgericht dies nicht nach Art. 21 Abs. 4 Grundgesetz ausgesprochen hat. Es ist ungeheuerlich, wie sich die anderen Parteien über das Grundgesetz hinwegzusetzen versuchen.

  • Und wer eine verfassungsfeindliche Einstellung hat bestimmt die direkte politische Konkurrenz.
    Wie praktisch!
    Kann man hier noch von einer funktionierenden Demokratie sprechen?
    Wohl eher gelenkte Demokratie nach DDR Vorbild.

    137
  • Nächstes Frühjahr sind Landtagswahlen in RLP. Da kann man sich dann dafür bedanken.

  • Man sollte immer vorsichtig sein mit solchen Maßnahmen, denn wenn es Bestand haben sollte und das Pendel bei den Wahlen umschlägt, wäre es sehr lustig zu sehen, wie dann die AfD den Spieß umdreht. Ich würde es mir wünschen und totlachen.

    107
  • „(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

    Immer spannend anzusehen wie sehr linksgrün Gesetze zum eigenen Gunsten verbiegt.

    169
    • Ganz genau:

      Niemand darf wegen seines
      Geschlechtes,

      seiner Abstammung,
      seiner Rasse,
      seiner Sprache,
      seiner Heimat und Herkunft,
      seines Glaubens,
      seiner religiösen

      oder politischen Anschauungen

      benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

      • Genau so ist es ! Menschen mit den von Ihnen genannten Merkmalen werden nur dann benachteiligt wenn sie dem rechten Spektrum zugeordnet werden.
        Sonst nicht !
        Und alle Personen welche eines dieser Merkmale haben werden von links sogar dann noch unter besonderen Schutz gestellt wenn sie kriminell werden.

        11
  • Die gesamte Argumentation beruht auf der Annahme, dass die AfD eine verfassungsfeindlichen Vereinigung ist. Wäre sie das, könnte sie verboten werden. Da es keinen entsprechenden Antrag gibt, drängt sich der Verdacht auf, die alten Parteien wollten die neue Konkurrenz loswerden. Dumm nur, dass dieser Versuch so offensichtlich ist, dass das für einen Großteil der Wähler ein Argument FÜR das Wählen der AfD ist.

  • Geht man für organisierten Diebstahl nicht in den Knast?

  • Stellt Jette Nietzard ein, die ist echte Demokratin !

    • Geht nicht! Dann müsste sie ja evtl. arbeiten.
      Nee, geht ja gar nicht.

  • Ich bin dafür, umgehend ein Verbotsverfahren der AfD in die Wege zu leiten.
    Da der Verfassungsschutz ja genug gerichtsfeste Beweise zusammengetragen hat, dürfte dieses Verfahren ja eine Leichtigkeit für die Bundesregierung sein.
    Wenn die Bundesregierung das nicht macht, grenzt das ja schon an Strafvereitelung im Amt oder wie das auch immer heißt.
    Ich freue mich auf das Verfahren, und die Konsequenzen, die sich daraus dann ergeben.
    Sollte das Verfahren wider Erwarten scheitern, freue ich mich auf die zahlreichen Schadensersatzklagen wegen übler Nachrede seitens der AfD.
    Das wird sicher lustig.

  • Die Landesregierung hat genug damit zu tun, dafür zu sorgen, daß in den Schulen wieder gelernt wird und daß man sich im öffentlichen Raum wieder angstfrei bewegen kann. Dann klappt es vielleicht auch wieder mit dem Stimmengewinn.

  • Da nicht nachgewiesen ist, dass die AfD verfassungsfeindlich ist und dieser Vorwurf sich nur in den Hirnen von den etablierten Parteien abspielt, ist das alles nur heiße Luft.

    • Genau.

  • Solche selbstreferenziellen Pamphlete, die uns hier als Gutachten verkauft werden, halten keiner unabhängigen juristischen Prüfung stand.

    • Es wird trotzdem gemacht, sieht ja auch schön demokratisch aus, so mit Gesetzentwurf und Abstimmung im Landtag. Soll die AfD doch klagen! Solche Aktionen dürfen erst gar nicht durchgeführt werden, das ist der Punkt….

  • Irgendwie schon merkwürdige…
    Dies scheint mir selber verfassungswidrig zu sein
    Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 3 Satz 1:
    „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
    Wenn also Mitarbeiter, wegen deren politischen Anschauung „entlassen“ werden, ist dies die logische Konsequenz in einer Leitungsgesellschaft, wenn die finanziellen Mittel zur Vergütung gestrichen würden, finde ich das eine starke Benachteiligung!

  • Das glaube ich aber jetzt nicht. Juristisch ist das angreifbar und eine Landesregierung wird sich so etwas nicht erlauben. Die haben andere Mittel, legale sogar.

  • „Verhütung von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Damit lässt sich rein alles verbieten!

  • zunächst mal ist die Verfassungfeindlichkeit der AfD ja nicht festgestellt worden und solange diese nicht festgestellt wird, kann man auch nicht behaupten, dass das Mitarbeiter die mitarbeiter aus einer verfassungsfeindlichen Organisation sind

  • Die Panik ist groß – um die Futterplätze, mitnichten um das Wohl des Landes.

  • Wer erstellt solche Gutachten? Ich bin zwar kein Jurist, so etwas kann doch aber gar nicht legal sein – schon gar nicht wegen einer „Behauptung“ eine Partei wäre verfassungsfeindlich!

    Wann begreift endlich auch der letzte, dass diese selbsternannten Musterdemokraten der Wolf im Schafspelz sind?

    112
    • Ab heute Gelobe tägliche Verbesserung.

      -16
  • „für verfassungsrechtlich zulässig hält. “

    Für zulässig HÄLT!! Sie wissen wieder einmal nicht genau, ob sie überhaupt damit durch kommen?🤔 Wie kann man nur so eine Angst vor einer Partei haben? Wenn man immer alles richtig gemacht hat, braucht man das doch nicht oder?🤔

  • zum Glück sind im März Landtagswahlen

  • Die AFD selber hat beispielsweise ihrer Jugendorganisation das Geld entzogen, bzw. diese ganz aufgelöst. Warum wohl? 🤣

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