Gutachten
Staatsanwaltschaft: Messerangreifer von Aschaffenburg ist schuldunfähig
Der Messerangreifer von Aschaffenburg ist schuldunfähig, wie ein Gutachten zeigt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft jetzt. Der Afghane, der im Januar zwei Menschen getötet hatte, soll deshalb in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.
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Der Afghane, der im Januar zwei Personen in einem Park in Aschaffenburg mit einem Messer tötete, ist schuldunfähig. Das geht aus einem Gutachten hervor. „Der Sachverständige geht davon aus, dass dem Beschuldigten aus medizinischer Sicht infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe“, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur mit.
Die Ermittlungsbehörde möchte deshalb die Eröffnung eines Sicherungsverfahrens „mit dem Ziel der dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ beantragen. Statt eine Freiheitsstrafe abzusitzen, soll der Afghane also in einer Facheinrichtung unterkommen. Denn aus dem Gutachten geht auch hervor, „dass die psychiatrische Erkrankung des Beschuldigten nicht nur vorübergehend ist und dass, sollte diese nicht dauerhaft zurückgeführt werden können, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren, auch hochaggressiven Taten zu rechnen sei“.
Enamullah O. wird zur Last gelegt, am 22. Januar eine Kindergartengruppe im Aschaffenburger Park Schöntal mit einem Messer angegriffen und dabei einen zweijährigen Jungen ermordet zu haben. Ein 41-jähriger Mann, der die Gruppe beschützen wollte, wurde ebenfalls getötet. Drei weitere Personen wurden schwer verletzt. Der Afghane konnte kurz darauf von der Polizei gestellt werden. Die Ermittler fanden anschließend Hinweise auf eine psychische Erkrankung, beispielsweise Medikamente in dem Zimmer des 28-Jährigen.
Im Zuge der Ermittlungen war auch bekannt geworden, dass der Afghane bereits hätte ausgewiesen worden sein müssen – das geschah wegen eines Versäumnisses beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht (Apollo News berichtete) – und zum Tatzeitpunkt auch in Haft hätte sitzen müssen. Wegen mehrerer Delikte war er bereits polizeibekannt (mehr dazu hier), sollte zudem wegen Betrugs durch Nutzung eines nicht auf ihn ausgestellten Fahrausweises im Februar 2024 eine Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen begleichen.
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Wenig später wurde er erneut zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er sich in einem Flüchtlingszentrum bei Schweinfurt geprügelt haben soll. Weil er die Summe anschließend nicht beglich, forderte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt am 2. Dezember eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen. Doch diese trat der Afghane nicht wie vorgesehen am 23. Dezember an.
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Ab zur Delphin-Therapie mit dem Racker.
Ich wiederhole mich : Da ich nicht möchte, dass demnächst einige Herren mit Hut morgens vor meiner Tür stehen, schreibe ich lieber nicht, was man eigentlich dazu sagen müsste!
Somit kommt auch dieser Fall nicht in die entsprechende Statistik.
Komischerweise ändert sich nichts am Wahlverhalten.
Die sind doch alle immer Schuldunfähig, nur dem deutschen Michel wird bei jeder Kleinigkeit die Tür eingetreten!
ACHTUNG bittere Ironie: Na ja, viel wichtiger ist, die SPD darf ihren viel zu großen Sitzungssaal behalten. Solche Lappalien stören die nur in ihrer Prioritätensetzung.
Ende.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte den Mann unter anderem wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes angeklagt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 32-jährige Somalier allein für das Blutbad in der Würzburger Innenstadt verantwortlich ist.
Mit einem Messer hatte er am 25. Juni 2021 wahllos Menschen angegriffen.
Drei Frauen starben, neun Menschen wurden verletzt. Wegen einer psychischen Erkrankung gilt der Mann allerdings als schuldunfähig.
Zum Glück kein Rechtsradikaler. Nicht auszudenken, wenn es ein Rechtsradikaler gewesen wäre.
„Der Afghane, der im Januar zwei Menschen getötet hatte, soll deshalb in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.“
Ich hoffe, es gibt dort auch WLAN und genügend Freizeitangebote für den Traumatisierten.
Die wirklich traumatisierten Opfer dieser Täter müssen oft monatelang auf eine Therapie warten.
Verschiedene Studien – unter anderem eine Studie der Universität Leipzig – belegen:
Rund die Hälfte der Flüchtlinge haben mit psychischen Problemen zu kämpfen. Krieg, Folter, Tod und schlimme Erlebnisse auf der Flucht können Depressionen oder Traumafolgestörungen auslösen.
Nicht alle benötigen eine Behandlung, manche haben nur milde Symptome. Bis zu 30 Prozent aber sind laut Schätzungen behandlungsbedürftig.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/traumatisierte-fluechtlinge-spaete-hilfe-verzoegert-integration,U3moCr8
Die Bürgerinnen und Bürger, die vorher schon Bedenken geäußert hatten, beruhigt dies keineswegs. Im Gegenteil. Sie sind nun noch besorgter.
https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/aerger-und-sorgen-in-ingolstadt-eroeffnet-spezielle-fluechtlingsunterkunft-fuer-maenner-109068354
Nein! Doch! Oh!
Ach. Warum bin ich nicht überrascht ?
Werden schlauerweise so die Kosten für die Unterbringung des Täters verlagert?
Statt dass der Staat die Gefängniskosten zahlen muss, müssen Krankenkassen wohl die Kosten für die Forensikunterbringung tragen und die Beiträge steigen und steigen.
Gefängniskosten werden wohl von unseren Steuern bezahlt– und es wäre für Regierende unpopulär, Steuern zu erhöhen— da wird wohl den Bürgern leichter verständlich gemacht, dass Krankenkassenbeiträge erhöht werden müssen .– Damit können dann sogar die Rentner noch belastet werden, die plötzlich staunen, wie wenig ihnen noch von der Betriebszusatzrente bleibt, weil soviel Krankenversicherungsbeitrag weggeht.
Ach neeein! Wäre mir im Leben nicht eingefallen.
Warum hat diese Erkenntnis aber so lange gebraucht. Ist das nicht eigentlich schon in den „Einreisepapieren“ vermerkt. Ich dachte, dass das eine wichtige Voraussetzung für die Einreise nach D ist.
*Ironie Off*
Unsere Politiker hingegen sind nicht schuldunfähig.
Vielleicht war das auch nur eine kleine piratige Aktion, bin mir da mittlerweile nicht mehr so sicher.
Wir tun jetzt alle ganz überrascht.
Dann kann er sich ja weiter austoben.
Man stelle sich vor, er hätte ein falsches Lied gesungen…
Klar der Arme. Weitermachen.
Der Gutachter ist wahrscheinlich genauso ehrlich, wie sein Gutachten. Ehrlich! 😅
Ist mit Sicherheit ein Trost für die Angehörigen das der Täter nun für Schuldunfähig erklärt wird.
das geschah wegen eines Versäumnisses beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht!!!
Vielleicht sollten die sich mal mit dem Straßenverkehrsamt oder der Steuerbehörde absprechen . Bei denen geht das alles wesentlich schneller und Zielgerichteter wenn es etwas an Geld von den Bürgern zu holen gibt !!
Was wir uns alles und wie lange gefallen lassen…
In Texas oder im Mittleren Westen der USA hätte sich die Frage nach der Schuldfähigkeit wohl kaum gestellt. Da wäre das Problem noch am Tatort umgehend und kostengünstig von den dortigen Mitarbeitern des Sheriffbüros gelöst worden. Nicht alles ist schlecht in Texas, sagte letztens ein guter Bekannter, der von einem guten Freund danach gefragt wurde.