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Legislaturperiode

Ampel hat mehr als 57.000 Euro für Klagen gegen Journalisten ausgegeben

Seit Beginn der Legislaturperiode hat die Bundesregierung mehr als 57.000 Euro für Rechtsstreitigkeiten gegen Pressevertreter ausgegeben. Dies geht aus einer AfD-Anfrage hervor. Der Verfassungsschutz stufte Kosten dabei als „VS-VETRAULICH“ ein.

Die Bundesregierung hat mehr als 57.000 Euro aufgewendet, um juristisch gegen Journalisten vorzugehen.

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Seit Beginn der Legislaturperiode hat die Bundesregierung mehr als 57.000 Euro für Rechtsstreitigkeiten gegen Journalisten ausgegeben. Das geht aus einer Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor. Konkret fragte die AfD-Fraktion an, welche „öffentlichen oder medialen Äußerungen von welchen Journalisten oder sonstigen Personen“ von „Bundesministerien, Bundesbehörden oder Mitgliedern der Bundesregierung“ seit Beginn der laufenden Legislaturperiode „anwaltlich oder gerichtlich“ verfolgt worden seien.

Über 37.000 Euro hat dabei allein das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für einen Rechtsstreit gegen Julian Reichelt aufgewendet. Im August 2023 veröffentlichte Julian Reichelt auf der Plattform X einen Tweet, in dem er schrieb, dass Deutschland in den vorangegangenen zwei Jahren 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban gezahlt habe. Im November 2023 leitete die Bundesregierung daraufhin rechtliche Schritte gegen Reichelt ein.

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Das Kammergericht in Berlin gab dem Entwicklungsministerium hierbei zunächst recht. In der Revision wurde die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht jedoch widerrufen – mit Bezug auf die Tragweite der Meinungsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft. Zwar müssten staatliche Organe und Institutionen vor verbalen Attacken geschützt werden, gleichzeitig aber auch scharfe und provokante Kritik aushalten. Das Gericht argumentierte, dass das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gerade auch kontroverse und pointierte Äußerungen gegenüber dem Staat schütze und Reichelts Äußerungen folglich vom Verfassungsrecht gedeckt seien.

Zudem ist die Bundesregierung unter anderem gegen Tichys Einblick vorgegangen, wofür Kosten in Höhe von rund 1.500 Euro entstanden. In einem Artikel hieß es, dass Ferda Atamann den Expertenrat „Muslimfeindlichkeit“ zusammengerufen habe. Tatsächlich wurde der Expertenkreis jedoch vom damaligen Innenminister Horst Seehofer ins Leben gerufen und unter Verantwortung von Bundesinnenministerin Faeser fortgeführt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat außerdem Klage gegen den Focus erhoben. Dabei ging es um eine Reise in den Iran der damaligen Vizepräsidentin des Verfassungsschutzes, Felor Badenberg. Badenberg, die mittlerweile der CDU beigetreten und Innensenatorin von Berlin ist, wird vorgeworfen, die internen Sicherheitsrichtlinien missachtet zu haben, indem sie eine private Reise in den Iran unternahm.

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Demnach wollte Badenberg nach dem Tod ihres Vaters im Iran Erbschaftsangelegenheiten regeln. Nach den geltenden Vorschriften des BfV ist es allen Angestellten der Behörde jedoch untersagt, in bestimmte Länder wie den Iran, Syrien oder Russland zu reisen. Diese Regelung dient dem Schutz der Mitarbeiter, da in diesen Staaten die Gefahr besteht, unter Spionageverdacht festgenommen zu werden.

Auch der Focus musste den entsprechenden Artikel korrigieren. Badenberg war nicht, wie zum damaligen Zeitpunkt behauptet „vor wenigen Wochen“, sondern tatsächlich vor einigen Jahren in den Iran gereist. Zu den Kosten des Verfahrens schweigt man sich jedoch aus. Der Verfassungsschutz selbst hat die ihm entstandenen Kosten als „VS-VERTRAULICH“ eingestuft.

Zur Begründung heißt es in der Antwort auf die kleine Anfrage der AfD: „Die Beantwortung kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte betreffen ein wesentliches Element der Handlungsfähigkeit des BfV. Aus ihrem Bekanntwerden könnte auf die Handlungsmöglichkeiten des BfV geschlossen werden. Die fraglichen Rechtsanwaltskosten sind im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung mit dem Inanspruchgenommenen entstanden.“

Neben der Presse gingen die Bundesbehörden auch gegen andere Personen wegen „öffentliche[r] oder mediale[r] Äußerungen“ vor. So verklagte das Innenministerium einen Beschäftigten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wobei es scheinbar um eine Kündigung ging. Die Hintergründe hierzu sind bislang jedoch unklar. Des Weiteren wurde eine „Privatperson“ vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf Unterlassung verklagt. Für diesen Rechtsstreit wurden 1.890 Euro
„zzgl. USt.“ ausgegeben.

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