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„keinen Erörterungsbedarf“

6-Jährige, die ihr Geschlecht wechseln wollen – so feiern Ampel-Politiker das Selbstbestimmungsgesetz

Am Freitag trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Die Doktrin der Ampel: Alles ist wunderbar. Bundestags-Abgeordnete erzählten in der Vergangenheit unhinterfragt von den Trans-Wünschen kleiner Kinder und Familienministerin Paus hielt fest: „Transfrauen sind Frauen.“

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Lisa Paus gilt als strikte Verfechterin des Selbstbestimmungsgesetzes – auch wenn sie dafür einige Bedenken ausblenden muss.

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Seit Freitag gilt das Selbstbestimmungsgesetz – eines der Aushängeschilder von SPD und Grünen. Während es auf der einen Seite als Wunscherfüller gefeiert wird, zeigt es auf der anderen Seite, wie rationale Grenzen immer mehr aufgelöst und verschwimmen. Befürworter des Gesetzes nennen die Neuerung einen Meilenstein: Dadurch würde eine „Korrektur des Geschlechtseintrags und Vornamens“ ermöglicht werden, „ohne sie zu pathologisieren“, sagte beispielsweise der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, der Zeit.

Denn: Das jetzt ersetzte Transsexuellengesetz sah vor, dass ein Betroffener sich „mehr als drei Jahre und voraussichtlich dauerhaft“ nicht mit dem eigentlichen Geschlecht identifizieren und zwei entsprechende psychiatrische oder psychologische Gutachten vorweisen kann. Diese fachlichen Hürden, die sicherstellen sollten, dass die betroffene Person eine Änderung des Geschlechtseintrags benötigt und gewissenhaft durchführt, fallen jetzt weg.

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Minderjährige ab 14 Jahren können die Änderungen mit dem Einverständnis der Eltern auf dem Papier selbstständig vornehmen; ab 18 Jahren ist dies mit einem einfachen Antrag beim Standesamt möglich. Eine Vision, die zahlreiche Ampel-Politiker teilen. Bei der entscheidenden zweiten und dritten Beratung des Gesetzes am 12. April im Bundestag hielt die SPD-Politikerin Anke Hennig fest: „Kinder und Jugendliche haben genauso wie Erwachsene ein Recht darauf, sich frei zu entfalten. Dazu zählt auch die geschlechtliche Identität.“

Weil bei einer Personenstandsänderung jedoch nicht zwischen Identität und geschlechtsspezifischen Merkmalen unterschieden wird, kann sich ein Mann einfach zur Frau erklären lassen. Sogar die UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem sieht das kritisch. Durch die einfache Ummeldung werden die Sicherheit und die Privatsphäre von Frauen und Mädchen beeinträchtigt. Die UN-Beauftragte warnt vor dem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes durch sexuelle und gewalttätige Straftäter, weil das Gesetz keinen Schutz vor Personenstandsänderungen dieser Gruppe vorsieht.

Diese Kritik wird in Deutschland abgetan. Schon bei der Vorstellung eines Eckpunktepapiers zum Selbstbestimmungsgesetz im Juni 2022 hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus verwundert auf die Frage reagiert, wie das Sicherheitsgefühl von Frauen in Räumlichkeiten wie Umkleidekabinen sichergestellt werden soll, wenn „Menschen, die bislang Männer waren“, den Raum betreten. „Transfrauen sind Frauen“, lautete die knappe Antwort. „Deswegen sehe ich da jetzt keinen Erörterungsbedarf. Ansonsten geht es ja insgesamt um die Frage von Sorge vor Gewalt et cetera, und da ist es eben unabhängig vom Geschlecht“, argumentierte die Grünen-Politikerin damals.

https://twitter.com/sandylotte/status/1852349549148262832?s

Paus‘ Haltung steht exemplarisch für die Ampel-Regierung, in der immer wieder betont wird, das Gesetz stünde im Einklang mit den Menschenrechten. Die SPD-Abgeordnete Hennig geht sogar noch weiter: Bei der Debatte im Bundestag am 12. April beteuerte sie, durch das Gesetz würde „eine Ungerechtigkeit beseitigt“ und die Rechte von Kindern und Jugendlichen bestärkt werden. Die SPD-Politikerin untermauerte dieses Argument mit einer eigenen Erfahrung als Kindertagespflegerin.

„Ein Kind von sechs Jahren stellt sich bei mir in der Gruppe vor mit den Worten: ‚Hallo Anke, mein Name ist Lara, aber eigentlich bin ich ein Junge‘“, berichtet Hennig. Diesen Kindern könnte das Selbstbestimmungsgesetz „einen Weg ermöglichen, den Personenstand und den Namen zu ändern, fernab von Angst, erniedrigenden Fragen und Zwangsbegutachtung.“ Mit anderen Worten: Was das Kind sagt, wird ungeprüft richtig sein – auch wenn es sich später noch einmal umentscheiden sollte. Die einzige Hürde: Die Personenstandsänderung kann bei Kindern bis 14 Jahren nur in Begleitung der Eltern auf dem Standesamt vollzogen werden.

https://twitter.com/drkissler/status/1852255338797363612?

Die Haltung der Regierung ist also eindeutig: Das Gesetz würde niemanden beeinträchtigen und im Gegenzug einer bestimmten Bevölkerungsgruppe helfen. Und weil es hier um die Änderung des Geschlechtseintrags oder des Namens geht, betrifft das Selbstbestimmungsgesetz keine medizinischen Eingriffe, argumentieren Ampel-Politiker immer wieder. Weil durch die wegfallende psychologische Untersuchung jedoch wichtige Erkenntnisse über den mentalen Zustand einer Person wegfallen, könnte das Gesetz gravierende Folgen haben.

Eine großangelegte Studie der Universität Oldenburg und des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung legt nahe, dass bei 72,4 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Trans-Wunsch mindestens eine psychische Störung diagnostiziert wurde. Derartige Störungen können in Zukunft jedoch nicht mehr festgestellt werden, der Grund für den Trans-Wunsch möglicherweise nicht mehr hinterfragt werden und so irreversible medizinische Eingriffe ermöglicht werden (Apollo News berichtete). Mit dem Selbstbestimmungsgesetz sind die letzten Hürden gefallen.

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