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Schwarz-Roter Senat

Wohnungsmarkt: Neues Gutachten stellt Berliner Vergesellschaftungspläne infrage

Ein neues Rechtsgutachten stellt die Verfassungsmäßigkeit eines geplanten Enteignungs-Gesetzes in Berlin massiv infrage und widerspricht damit zentralen Einschätzungen der früheren Expertenkommission.

Von

IMAGO/Jochen Eckel

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Ein neues, bislang unveröffentlichtes Rechtsgutachten bringt die Pläne des Berliner Senats für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz ins Wanken. Das im Auftrag der Senatsfinanzverwaltung erstellte Dokument kommt zu dem Schluss, dass weder eine Vergesellschaftung noch ein entsprechendes Rahmengesetz im Land Berlin rechtlich zulässig seien. Grund sei die Berliner Landesverfassung, in der, anders als im Grundgesetz, keine ausdrückliche Ermächtigung zur Vergesellschaftung enthalten ist.

Nach Einschätzung der beauftragten Juristen spreche „alles dafür, dass die Berliner Landesverfassung eine Vergesellschaftung, und damit auch den Erlass eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes, etwa auf den Feldern Wohnen, Energie und Wasser, nicht zulässt“, berichten B.Z. und Tagesspiegel.

Die Bewertung steht im deutlichen Gegensatz zum Abschlussbericht der Expertenkommission unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin. Die Kommission, eingesetzt vom damaligen rot-grün-roten Senat, war mehrheitlich zu dem Ergebnis gekommen, dass „die nach dem Grundgesetz auch den Ländern verliehene Vergesellschaftungsbefugnis Vorrang“ habe.

Auch in zentralen juristischen Punkten gehen Gutachten und Kommission auseinander. Während die Gutachter der Kanzleien Greenberg Traurig und Redeker Sellner Dahs infrage stellen, ob Wohnungen überhaupt zu den „vergesellschaftungsfähige[n] Güter[n]“ nach Artikel 15 Grundgesetz zählen könnten, vertritt die Kommission diese Auffassung einhellig. Differenzen bestehen zudem bei der Frage der Verhältnismäßigkeit, dem Gleichheitsgebot und der Bemessung möglicher Entschädigungen.

So heißt es im Gutachten: „Die Entschädigung muss grundsätzlich ausgehend vom Verkehrswert der vergesellschafteten Güter zum Zeitpunkt der Eigentumsentziehung bemessen werden.“ Die Mehrheit der Kommission hält dagegen fest, „dass für die Höhe der Entschädigung im Falle einer Vergesellschaftung andere Anforderungen bestehen als im Falle einer Enteignung“.

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Ob das Gutachten den weiteren Gesetzgebungsprozess beeinflussen wird, bleibt vorerst offen. Die Senatsfinanzverwaltung erklärte, das Dokument werde geprüft; eine öffentliche Bewertung liege noch nicht vor. CDU und SPD hatten angekündigt, dem Abgeordnetenhaus noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die SPD-Fraktion veröffentlichte bereits im Sommer einen ersten Entwurf.

ha

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37 Kommentare

  • Enteignung und Vergesellschafung schaffen keinen neuen Wohnraum. Im Gegenteil es ist abzusehen dass der Bestand verfällt, weil nicht genug in den Erhalt investiert wird. Alles in allem eine populistische, kontraproduktive Maßnahme

    • Das müssen Sie nun nur noch den Politikern erklären, besser Sie kaufen bei Weimer den entsprechenden Einfluss.

  • Nur durch erwirtschaften entsteht Wohlstand. Umverteilung ist endlich und führt in die Armut.

    • Ganze Straßenzüge an Finanzhaie zu verticken, die dann mit Staffelmieten, Renovierungskostenanteil, Schnick-Schnack-Beteiligungen o.ä. alteingesessene Rentner auf die Straße schicken, kann es ja doch wohl auch nicht sein, oder?

      • Enteignung–>staatliches Missmanagement–>Verkauf an Großinvestoren

    • Für wen „erwirtschaftet“ Vonovia denn Wohlstand?
      Achtung Spoiler: Die Mieter sind es nicht.

      • #Kawuppke: Vonovia erwirtschaftet Wohlstand für seine Arbeitnehmer, die beauftragten Bauunternehmen und Handwerker sowie natürlich für die Kapitalgeber. Bund und Land erhalten Steuern. Hier einige Zahlen (2023):

        Mieteinnahmen Warmmiete 4.874,50
        Materialaufwand (Betrieb, Instandhaltung) -2100,5
        Löhne und Gehälter -766,3
        Sonstige betriebl. Aufwendungen -434,0
        Zinsaufwendungen -810,2
        Laufende Ertragsteuern -245,4

        Überschuss aus Vermietung 518,10

        Wenn Berlin vermieten wollte, könnten die ja selbst bauen und vermieten. Berlin kann das aber nicht, denn die sind pleite. Daher könnten Sie auch nach Enteignung der Vonovia den Wohnungsbestand nur verschleißen, aber nicht erhalten oder investieren, um die Wohnungsnot zu bekämpfen. Berlin ist ein Maulheld, bringt aber nichts auf die Reihe.

  • Fakten oder der Rechtsstaat interessieren niemanden in Berlin mehr.

    Wer Apollo News entgegen der Pressefreiheit „in die Tasten treten“ will, wer den Verfassungsschutz für Gefälligkeitsgutachten gegen politische Mitbewerber missbraucht, der wird auch einen Weg finden, kleine und große Vermieter zu enteignen und das sozialistische Paradies wieder aufleben zu lassen.

    • Von kleinen Vermietern war nie die Rede.

      • Nee, @Elisabeth-Charlotte Kawuppke, schion klar, niemand hat die Absicht… Klappen Sie mal das Märchenbuch wieder zu, die werden dann einfach mit-enteignet, spätestens in der zweiten oder dritten Runde. Wie im Osten, wo die Enteignungen erst nur Kriegsverbrecher, dann Monopolkapitalisten, dann Großbauern und Junker und paar Jahre später jeden Bauern und jeden Selbständigen mit einem einigermaßen rentablen Betrieb trafen.

      • Wenn der Stein erst einmal ins Rollen gekommen ist, gibt es kein Halten mehr, nicht wahr?

      • Große und kleine Vermieter wurden aber auch nie definiert!
        Erfahrungsgemäß heißt das: Es sind immer alle gemeint. Die Grenzen werden dann entsprechend gesetzt: weniger als 30 m^2 vermieten oder weniger als 500 € Mietumsatz pro Monat. So in der Art.
        Erfahrungsgemäß werden sich die behörden auch alls aller erstes auf die kleinsten Betroffenen stürzen. Die haben einfach weniger Resourcen sich zu wehren. Die kann man einfacher übervorteilen und platt machen. Wenn man sich mit größeren Firmen oder gar Konzernen anlegt ist das mindestens ein kampf Bergauf. Die haben Ressourcen und wissen die zu nutzen. Bessere Anwälte und Verbidnungen haben die eh. Bis das ganze dann bis zur höchsten Instanz auf EU Ebene durchgeklagt ist vergehen auch gerne mal mehrere Legislaturperioden… das will man nun wirklich nicht.

      • Zeitweise war von allen Vermietern die Rede, die nicht genug Öko-Kram machen.
        Das dürfte vor allem kleine private Anbieter treffen, und keine DAX-Konzerne.

      • Vonovia ist eine AG. Die sammeln von Kleinanlegern und Institutionellen Anlegern Geld ein und bauen und vermieten Immobilien. Institutionelle Anleger sind Lebensversicherungen und Betriebsrenten.
        Es soll Menschen geben, die arbeiten nicht beim Staat, die wollen im Ruhestand nicht vom Staat leben, die investieren heute verdientes Geld, verzichten auf sofortigen Konsum, investieren ihr Erspartes und erwarten eine angemessene Rendite. Mit dem investierten Geld wird ein nachgefragtes Gut erzeugt, in diesem Fall eine Wohnung.
        Wegen der Überregulierung dieses Marktes sind die Renditen schwer kalkulierbar, daher wird nicht mehr gebaut. Schön und co2 frei wohnen ist kein Grundrecht, das muss man bezahlen und davor kommt das erarbeiten.

      • @schnuersi

        Es ging um Wohnungsbaukonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen. Genossenschaften wurden ausdrücklich ausgeschlossen.
        Hoffe geholfen zu haben.

        Für Sie nochmal extra :
        https://multipolar-magazin.de/artikel/leistungslos-abkassieren

        PS. Der Artikel ist etwas länger, als wir durchschnittliche AN-Leser es gewohnt sind. 😉 Lesen Sie ihn trotzdem, es lohnt sich.

      • @Elisabeth-Charlotte Kawuppke:
        „Es ging um Wohnungsbaukonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen.“
        Dann kann man sich das ganze direkt sparen, denn die können sich ganz einfach und schnell in mehrere Firmen aufteilen, die dann alle genau 2999 Wohnung haben. Solche Quatsch-Ideen sind bisher immer gescheitert. Dafür sind Wirtschaftsunternehmen viel zu flexibel und schnell.
        Auch gerne genommen: eine Gesellschaft in den USA gründen und denen die Häuser übertragen… versuchen sie die dann mal zu verstaatlichen. Viel Spaß dabei.
        Genau deswegen KANN es immer nur darum gehen es denen wegzunehmen die nicht über die Ressourcen verfügen und nicht flexibel genug sind das zu verhindern.
        Ist genau das selbe wie Steuererhöhungen für Reiche. Wer ist denn reich? Das wird nie definiert. Wenn es dann soweit ist, ist jeder Reich, der nicht von staatlichen Alimenten lebt.

  • Es geht doch gar nicht um die Vergesellschaftung von Wohnungen, sondern um die Vergesellschaftung von Aktiengesellschaften. Diese Wohnungen sind also bereits vergesellschaftet, es besteht jederzeit die Möglichkeit, über die Börse eine Aktienmehrheit, eine Sperrminorität oder was auch immer zu erwerben. Die ganze Diskussion ist überflüssig!

    • Mit welchem Geld will das Land Berlin die Aktienmehrheit kaufen? Mit Schulden, dafür muss man Zinsen zahlen, die wiederum aus dem Länderfinanzausgleich bezahlt werden.
      Und die Mehrheit der Aktionäre beschließt dann eine geringere Rendite bzw. geringere Dividenden, damit die Berliner günstiger wohnen. Was passiert mit dem Aktienkurs? Träum weiter!

  • Ich höre immer leistungslose Einkommen, die sehe ich aber hauptsächlich bei Regierungen , Behörden und NGO s. Ich habe als Selbständiger mein Leben lang gespart, um Geld für meinen Ruhestand anlegen zu können. Wie soll eine Wirtschaft denn eigentlich funktionieren , ohne Kapital , das zurückgelegt wurde um es zu investieren ? Ich rate jedem der die hohle Phrase „leistungsloses Einkommen „verwendet , sich selbständig zu machen und fett abzukassieren. Kein übriges Geld ?
    Ich habe meinen ersten Urlaub mit 47 Jahren gemacht!

  • Dann bau und betreibe ich halt Wohnungen, wo nicht die Gefahr von Enteignung besteht – good bye Germany

  • Unglaublich, was die Berliner CDU da treibt. Unfassbar wirklich.

  • Die DDR rückt näher!

  • Der Witz ist doch das sie eine WohnungsbauGESELLSCHAFT „vergesellschaften“ wollen.

  • Ach bitte, dieses Gutachten zu erstellen, war doch unnötig. Die werden schon Wege finden, ihre Pläne auch gegen Recht und Gesetz durchzusetzen. Geht bei denen doch bei anderen Vorhaben doch auch.

  • Für alle die meinen, dass leistungsloses Abkassieren das Geschäftsmodell für eine Gesellschaft sein soll:

    https://multipolar-magazin.de/artikel/leistungslos-abkassieren

    • Mit dem leistungslosen Abkassieren kennen sich Deine links-grün-kommunistischen Freunde bestens aus, liebe Elisabeth-Charlotte.

      • @schnuersi

        Lesen Sie doch erstmal den Artikel, den ich hier verlinkt habe. Danach können Sie mir ja gerne begründen, warum der Autor keine Ahnung hat.

      • Man hat eher den Eindruck Ihnen fehlt es an wirtschaftlichem Gundverständnis.
        Die Einkommen aus Zinsen, Pachten, Dividenden und Mieten sind nicht leistungslos. Sondern eine Vergütung für das Zurverfügungstellen von Ressourcen. Im Falle von Pachten und Mieten Land und Gebäude. Im Falle von Zinsen und Dividenden Geld.
        Die Ressourcen welche zur Verfügung gestellt werden muss es erstmal geben. Die Leistung ist es, sie erzeugt zu haben.
        Häuser zB bauen sich nicht von alleine. Da muss jemand richtig viel Geld in die Hand nehmen um welche in die Gegend zu stellen. Dafür bekommt er dann Miete wenn er andere darin wohnen lässt. Diese Miete muss natürlich so hoch sein, dass die Kosten für den Bau ersetzt werden und das es wirtschaftlich sinnvoll ist das ganze aufsichzunehmen. Denn sonst baut einfach keiner Häuser und die werden dann auch nicht zur miete angeboten. Darum haben wir zZ zu wenig davon. Es gibt einfach keinen Grund die Ressourcen zu investieren.

      • Artikel nicht verstanden?

  • Ist doch ganz einfach: die Berliner sind wieder so doof, Kommunisten zu wählen, (dunkelrote und grüne), die dann einfach die Verfassung ändern oder der Einfachheit halber die DDR-„Verfassung“ wieder auskramen.

    Dann wird ganz Berlin DDR-sozialistisch und sieht bald vergammelt aus wie Ost-Berlin 1989.

    • Sie meinen so vergammelt wie die überteuerten Bruchbuden von Vonovia?

      • Muss ja keiner drin wohnen, gibt doch sooo viel Leerstand, da wird sich doch ne Villa finden…

      • @Lächerlich

        Sie machen Ihrem Nicknamen alle Ehre.

  • Ein Rechtsgutachten widerspricht den Experten….. haben wohl doch nicht so viel ‚Expertise‘, diese ‚Experten‘

    • Stimmt, haben sie nicht da keine Ausbildung, abgebrochenes Studium oder Geschwätzwissenschaften. Allenfalls Indoktrination durch „Schulungen“.

  • Immer die richtigen “ Experten“ auswählen, dann klappt es auch mit der flächendeckenden Enteignung. Klappte beim BVerfG ja bestens in Sachen “ Klima“, als die Begründung von den Grünen geschrieben worden war.

  • „Die Mehrheit der Kommission hält dagegen fest, „dass für die Höhe der Entschädigung im Falle einer Vergesellschaftung andere Anforderungen bestehen als im Falle einer Enteignung“.

    Da waren wohl die „Marx-Brothers“ Engels, Lenin, Stalin, Breschnew, Andropow, Honecker, Mielke, Wolf & Co. Mitglieder der „Kommission“, quasi als Polit-Kommissare, mithin ganz im R2G-Geistessinne.

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