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Jörg Geibert

Wirbel um Thüringer Verfassungsrichter: Sohn ist CDU-Abgeordneter – dennoch erklärte er sich nicht für befangen

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof gab dem CDU-Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung statt. Die Beteiligung des Verfassungsrichters Jörg Geibert an der Entscheidung ist jedoch umstritten. Sein Sohn ist Abgeordneter der CDU, für befangen erklärte er sich nicht.

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Am Freitagabend in der vergangenen Woche erging das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs bezüglich der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags. Auf Antrag der CDU haben die Verfassungsrichter schlussendlich eine einstweilige Anordnung erlassen und dabei entschieden, dass Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) den Geschäftsordnungsantrag der Unionsfraktion zulassen muss.

Unter den Verfassungsrichtern beziehungsweise stellvertretenden Verfassungsrichtern ist das Urteil einstimmig gefallen. Einer der entscheidenden Verfassungsrichter war dabei der Rechtsanwalt und ehemalige Thüringer Innenminister Jörg Geibert. Geibert ist jedoch nicht nur einstiger CDU-Politiker, sondern auch Vater des Thüringer Landtagsabgeordneten Lennart Geibert. Lennart Geibert ist damit zugleich Mitglied in der Fraktion des Antragsstellers.

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Eine Befangenheit von Jörg Geibert stand also zumindest einmal im Raum. Nach Ansicht mehrerer Juristen hätte sich Verfassungsrechtler Geibert schon aus rechtlichen Gründen nicht an der Entscheidung beteiligen dürfen. Nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über den Thüringer Verfassungsgerichtshof heißt es, dass ein Verfassungsrichter sich nicht an der Entscheidung beteiligen darf und „von der Ausübung seines Richteramts ausgeschlossen“ ist, wenn er „in gerader Linie verwandt oder verschwägert“ mit „einem Beteiligten“ ist.

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Der Streit tobt nun lediglich darum, ob unter einem „Beteiligten“ auch ein einzelnes Mitglied einer Landtagsfraktion gesehen werden kann. Aus dem Thüringer Abgeordnetengesetz geht hervor, dass eine Fraktion eine rechtsfähige Vereinigung ist. Zugleich besteht eine solche Fraktion aber logischerweise aus Abgeordneten des Thüringer Landtags. Ob Geibert sich aus der Entscheidung hätte zurückziehen müssen, ist also rechtlich umstritten.

Klar ist jedoch, dass Geibert auch von sich aus hätte tätig werden und sich selbst aus der Entscheidung hätte herausnehmen können. Nach § 14 Absatz 4 des Gesetzes über den Thüringer Verfassungsgerichtshof hätte Geibert sich selbst für befangen erklären können. So hatte sich 2021 etwa der Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber selbst für befangen erklärt. Er erklärte, mit dem entsprechenden Beschwerdeführer „seit über 20 Jahren freundschaftlich verbunden“ zu sein. Seine richterliche Unabhängigkeit sei daher nicht gewährleistet.

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78 Kommentare

  • Als ob nicht der ganze Thüringer Verfassungsgerichtshof unter der Leitung von Klaus-Dieter von der Weiden (CDU) mit 4 Vertretern der CDU, 2 der SPD, 2 der LINKEN und einem Vertreter der GRÜNEN bereits befangen genug wäre.

    175
  • Deutschland ist korrupt. Das wissen wir nicht erst seit Habecks „Familienministerium“. Für die selbsternannten Guten gibt es keine Regeln oder Gesetze. Sie tun was immer sie wollen, denn keiner kann ihnen etwas anhaben.

    163
  • Nicht nur das ist seltsam. Auch die Schnelligkeit in der der Antrag geschrieben,dem Gericht zugestellt, dort die Richter über den Eingang benachrichtigt wurden, einen gemeinsamen Termin gefunden haben, gelesen, diskutiert, Urteil gefasst, dieses haben schreiben lassen , gegen gezeichnet und dem Antragsteller wieder zugestellt haben ist beeindruckend. 😜
    2 Tage? Das verdient Respekt und Vorbildfunktion 🤷🏻( zynisch aus)

    117
  • Ein einziger Sumpf!

    100
  • Das Problem ist ja nicht nur das Ehemalige Funktionäre von Parteien in solche Ämter gewählt oder berufen werden .
    Das alleine ist schon Bedenklich genug ! Ob er überhaupt die Richtige Qualifikation und das Moralische Fundament mitbringt oder nur aus Parteipolitischen gründen diesen Job bekommen hat bleibt wohl erstmal ein Geheimnis .
    Das er dann aber noch mehr oder weniger eine ganze Familienlegende mit der CDU (Dem Klagenden )teilt und sich dann nicht einmal Selbstkritisch oder Verantwortungsbewusst zeigt sich als befangen zu betrachten stellt die Qualifikation und Legitimation des Herren doch massiv in Frage .
    Da drängt sich doch der Gedanke auf ob und wem da vielleicht ein Gefallen getan werden sollte und ob es der Karriere des Sprösslings helfen sollte . Beziehungen schaden nur dem der keine Hat .
    Das ist alles nicht mehr demokratisch und rechtstaatlich nachzuvollziehen !!

    67
  • Man kann Wählen was man will. Sie machen was sie wollen und das schlimme daran ist, sie kommen auch damit durch.

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  • Guter Herr Jonas Aston,
    deutsche Politik wird in Kneipen, Golfplätze, Strickkursen, beim Yoga und Darkrooms gemacht.
    Danke für Ihren prima Artikel!

  • Die Grenzen des Sumpfs sind unendlich weit.

  • Spielt es eigentlich eine Rolle, ob man selbst sich für befangen erklärt?
    Ich dachte immer, für befangen wird man erklärt, nachdem eine Beurteilung von außen darüber erfolgt ist. Wie aber soll das erfolgen, wenn die betroffene Partei überall ihre Leute sitzen hat?

    Den Bürgern kann man nur wünschen, dass diese Zustände schonungslos aufgedeckt und aufgearbeitet wird.

    Die CDU reitet zum eigenen Vorteil den Rechtsstaat zu Schanden – aber der AfD wirft man „Machtergreifung“ vor und will sie verbieten lassen – dann wieder von Richtern mit CDU-Parteibuch?

    Hier muss dringend aufgeräumt werden.

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  • Und der Pressesprecher der CDU-LT-Fraktion, Felix Voigt, steht in welchem Verwandtschaftsverhältnis zu Prof. Dr. Mario Voigt? Bitte recherchieren!

  • »in gerader Linie verwandt oder verschwägert«

    Dass sich dieser Passus auf die Abgeordneten bezieht, nicht auf die Fraktion, auch wenn diese klagt, sollte sich schon daraus ergeben, dass Fraktionen — bisher — weder heiraten noch Kinder zeugen. Aber Juristerei und Kartellpolitik sieht das vermutlich anders.

    24
  • Der Meinungsstreit, ob aus dem gesetz über den Thüringischen Verfassungsgerichtshof eine Befangenheit (unmittelbar) abzuleiten ist, dürfte noch offen sein. Zumindest eine gewisse Peinlichkkeit für den Präsidenten ergibt sich aber aus folgender Paragrafenkette:

    § 14 Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs:

    „Soweit des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz oder Dies Geschäftsordnung nichts anderes bestimmen, ist die verwaltungsgerichtsordnung netsprechend heranzuziehen.“

    § 54 Verwaltungsgerichtsordnung:

    (1) „für die Ausschließung oder Ablehnung der Gerichtspersonen gelten §§ 41 bis 49 der Zivilprozessordnung entsprechen.“

    § 41 Zivilprozessordnung:

    „Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen:

    in Sachen einer Person, mit der er in gerader Linie verwandt oder veschwägert …ist“

    22
  • Mann Oh Mann- Fehler über Fehler.
    Diese Art CDU scheint auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit. Vorbild scheint der Niedergang der Democrazia Cristiana, DC, den Christdemokraten aus Italien, die sich bereits vor 30 Jahren entbehrlich gemacht haben.
    https://library.fes.de/fulltext/stabsabteilung/00052002.htm

    20
  • Sohn vom Thüringer Verfassungsrichter (CDU) ist Bundestagsabgeordneter (auch CDU) und das Thüringer Urteil bei der Landeswahl wurde von der CDU verfasst !!!! Übrigens stand das Urteil bereits VOR der Einreichung fest !!!
    Noch Fragen ????

  • Sie sind so besoffen von sich selbst, so durchdrungen von dem Glauben, „die Guten“ zu sein und so überzeugt davon, dass wir Bürger ihnen gegenüber ohnehin machtlos sind, dass sie sich nicht mal mehr Mühe geben, ihre Machenschaften zu verschleiern. Sie spucken uns ins Gesicht und lachen uns aus. Wie lange wollen wir das noch hinnehmen?

  • Ist doch Befangenheit oder nicht ????
    Wie geht das?
    Ein vernünfiger Mensch hätte bei sowas nicht mitgemacht .
    Traurig. Der Ossi wird für dumm verkauft.
    Auf dauer hält so was nicht.

  • Nun, ein Land in dem man einfach nur durch Erklärung das Geschlecht wechseln kann, in dem kann man auch sicher durch einfache Erklärung auch „nicht befangen“ sein, oder? 😉
    Alles geht, nichs muss…

    12
  • Die Harbarthisierung der Verfassungsgerichte durch die CDU schreitet voran. Herr Harbarth ist Präsident des BVerfG und ehemaliger Vize-Fraktionschef der CDU/CSU- Bundestagsfraktion. Außerdem kommt er aus dem Wirtschaftsrecht, nicht aus dem Verfassungsrecht.

    12
  • Komisch, wenn man vor Gericht ist, gelten Familienmitglieder und Freunde generell als befangen. Gilt wohl nicht für Superhelden Richter der CDU.

  • „Es muss nach Gewaltenteilung aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben!“, um mal den berühmten Satz zu paraphrasieren. Dass mit der Gewaltenteilung in Deutschland einiges im Argen liegt, sieht sogar das EuGh so:
    https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/eugh-urteilt-deutsche-staatsanwaltschaft-nicht-unabhaengig

    Unsere Eliten verwandeln Deutschland immer mehr in eine ihnen genehme Bananenrepublik, in der sie nach Gutsherrenart schalten und walten können, hinter ein paar schlampig hingeworfenen Nebelgranaten. Sie testen aus, wie weit sie es mit uns Deutschen treiben können.

    Das kann man so machen, mit genug antidemokratischer Energie. Wer hier WIRKLICH ein komplettes Voll-Versagen mit Goldrand am Bande hinlegt, sind die etablierten Medien. Sie sind mindestens freundliche Begleiter, wenn nicht sogar Komplizen dieser Entwicklungen.

  • Seltsam, daß für die Begründung des Urteils veröffentlichte Arbeiten des Rechtsanwaltes der CDU herangezogen wurden ( laut einem Kommentar auf YouTube) , die Prozessvollmacht für den Anwalt schon 1 Tag vorher ausgestellt wurde und innerhalb eines Tages 36 Seiten „detaillierte“ Begründung fertiggestellt waren, in denen aber der Ablauf der Ereignisse im Landtag keine Berücksichtigungen fand. Also ist das Urteil gleich nach Wahl am 22.9. fertiggestellt worden, lag bereit und das Schmierentheater wurde inszeniert, damit die AfD der Buhmann sein soll, damit die CDU „gezwungenermaßen“ das VG anrufen kann, um das schon fertige Urteil abrufen zu können!! Dieses widerliche, Demokratie verachtende Verhalten aller Parteien, auch des eingeweihten BSWs muß Konsequenzen haben, die AfD braucht eine absolute Mehrheit!!!

  • Ist doch im Endergebnis völlig irrelevant, der Rest hätte trotzdem so entschieden. Interessant wäre die Urteilsbegründung für die Eilentscheidung, liegt diese mittlerweile vor?

  • In unsere Demokratie ist das alles ganz anders…

  • Hr. Mettbrötchen hat ja schon einen Tag zuvor seinen Anwalt beauftragt. Dass jetzt auch noch die Vetternwirtschaft ins Spiel kommt, überrascht uns nicht wirklich.

  • Ich finde es absolut richtig, dass er sich einfach selbst für unbefangen erklärt. Immer diese langwierigen Untersuchungen, bei denen dann irgendwelche Kommissionen versuchen rauszufinden, ob jemand Eigeninteressen vertritt…. Da reicht eine Selbstauskunft doch vollkommen aus…

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