Jörg Geibert
Wirbel um Thüringer Verfassungsrichter: Sohn ist CDU-Abgeordneter – dennoch erklärte er sich nicht für befangen
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof gab dem CDU-Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung statt. Die Beteiligung des Verfassungsrichters Jörg Geibert an der Entscheidung ist jedoch umstritten. Sein Sohn ist Abgeordneter der CDU, für befangen erklärte er sich nicht.
Am Freitagabend in der vergangenen Woche erging das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs bezüglich der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags. Auf Antrag der CDU haben die Verfassungsrichter schlussendlich eine einstweilige Anordnung erlassen und dabei entschieden, dass Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) den Geschäftsordnungsantrag der Unionsfraktion zulassen muss.
Unter den Verfassungsrichtern beziehungsweise stellvertretenden Verfassungsrichtern ist das Urteil einstimmig gefallen. Einer der entscheidenden Verfassungsrichter war dabei der Rechtsanwalt und ehemalige Thüringer Innenminister Jörg Geibert. Geibert ist jedoch nicht nur einstiger CDU-Politiker, sondern auch Vater des Thüringer Landtagsabgeordneten Lennart Geibert. Lennart Geibert ist damit zugleich Mitglied in der Fraktion des Antragsstellers.
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Eine Befangenheit von Jörg Geibert stand also zumindest einmal im Raum. Nach Ansicht mehrerer Juristen hätte sich Verfassungsrechtler Geibert schon aus rechtlichen Gründen nicht an der Entscheidung beteiligen dürfen. Nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über den Thüringer Verfassungsgerichtshof heißt es, dass ein Verfassungsrichter sich nicht an der Entscheidung beteiligen darf und „von der Ausübung seines Richteramts ausgeschlossen“ ist, wenn er „in gerader Linie verwandt oder verschwägert“ mit „einem Beteiligten“ ist.
Der Streit tobt nun lediglich darum, ob unter einem „Beteiligten“ auch ein einzelnes Mitglied einer Landtagsfraktion gesehen werden kann. Aus dem Thüringer Abgeordnetengesetz geht hervor, dass eine Fraktion eine rechtsfähige Vereinigung ist. Zugleich besteht eine solche Fraktion aber logischerweise aus Abgeordneten des Thüringer Landtags. Ob Geibert sich aus der Entscheidung hätte zurückziehen müssen, ist also rechtlich umstritten.
Klar ist jedoch, dass Geibert auch von sich aus hätte tätig werden und sich selbst aus der Entscheidung hätte herausnehmen können. Nach § 14 Absatz 4 des Gesetzes über den Thüringer Verfassungsgerichtshof hätte Geibert sich selbst für befangen erklären können. So hatte sich 2021 etwa der Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber selbst für befangen erklärt. Er erklärte, mit dem entsprechenden Beschwerdeführer „seit über 20 Jahren freundschaftlich verbunden“ zu sein. Seine richterliche Unabhängigkeit sei daher nicht gewährleistet.
Als ob nicht der ganze Thüringer Verfassungsgerichtshof unter der Leitung von Klaus-Dieter von der Weiden (CDU) mit 4 Vertretern der CDU, 2 der SPD, 2 der LINKEN und einem Vertreter der GRÜNEN bereits befangen genug wäre.
Deutschland ist korrupt. Das wissen wir nicht erst seit Habecks „Familienministerium“. Für die selbsternannten Guten gibt es keine Regeln oder Gesetze. Sie tun was immer sie wollen, denn keiner kann ihnen etwas anhaben.
Nicht nur das ist seltsam. Auch die Schnelligkeit in der der Antrag geschrieben,dem Gericht zugestellt, dort die Richter über den Eingang benachrichtigt wurden, einen gemeinsamen Termin gefunden haben, gelesen, diskutiert, Urteil gefasst, dieses haben schreiben lassen , gegen gezeichnet und dem Antragsteller wieder zugestellt haben ist beeindruckend. 😜
2 Tage? Das verdient Respekt und Vorbildfunktion 🤷🏻( zynisch aus)
Ein einziger Sumpf!
Das Problem ist ja nicht nur das Ehemalige Funktionäre von Parteien in solche Ämter gewählt oder berufen werden .
Das alleine ist schon Bedenklich genug ! Ob er überhaupt die Richtige Qualifikation und das Moralische Fundament mitbringt oder nur aus Parteipolitischen gründen diesen Job bekommen hat bleibt wohl erstmal ein Geheimnis .
Das er dann aber noch mehr oder weniger eine ganze Familienlegende mit der CDU (Dem Klagenden )teilt und sich dann nicht einmal Selbstkritisch oder Verantwortungsbewusst zeigt sich als befangen zu betrachten stellt die Qualifikation und Legitimation des Herren doch massiv in Frage .
Da drängt sich doch der Gedanke auf ob und wem da vielleicht ein Gefallen getan werden sollte und ob es der Karriere des Sprösslings helfen sollte . Beziehungen schaden nur dem der keine Hat .
Das ist alles nicht mehr demokratisch und rechtstaatlich nachzuvollziehen !!
Man kann Wählen was man will. Sie machen was sie wollen und das schlimme daran ist, sie kommen auch damit durch.
Guter Herr Jonas Aston,
deutsche Politik wird in Kneipen, Golfplätze, Strickkursen, beim Yoga und Darkrooms gemacht.
Danke für Ihren prima Artikel!