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Weil sie schon deutsche Staatsbürgerschaft haben: Jedes zweite Clan-Mitglied kann nicht mehr abgeschoben werden

Von der Staatsbürgerschaftsreform der Ampel profitieren auch Straftäter - insbesondere aus dem Clan-Milieu. Dabei können schon jetzt die Hälfte aller Clan-Mitglieder, aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit, nicht abgeschoben werden.

Wer als Ausländer eine Straftat begeht, muss in Deutschland selten eine Abschiebung befürchten – Statistiken zeigen, dass nur etwa fünf Prozent der als Straftäter verurteilten Ausländer tatsächlich ausgewiesen werden. Doch zumindest besteht bei ausländischen Staatsbürgern die Möglichkeit sie abzuschieben, wenn sie ihrer Ausweisung nicht freiwillig nachkommen. Mit der Staatsbügerschaftsreform der Ampel könnte das bei vielen bald ein Ende haben – und davon profitiert insbesondere das Clan-Milieu.

Am Freitag veröffentlichte die Berliner Polizei einen Lagebericht zur Clankriminalität in der Hauptstadt für das Jahr 2022. Es ist ein – gelinde gesagt – beunruhigender Bericht. Und dass nicht nur, weil Clanmitglieder im vergangenen Jahr 872 Straftaten, also mehr als zwei täglich, in Berlin begangen haben. Noch viel erschreckender ist die Tatsache, dass gut die Hälfte der tatverdächtigen Clanmitglieder laut dem Bericht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Womit sie nach aktueller Rechtslage vor einer Abschiebung geschützt sind. 

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Begrenzungen sind leicht zu umgehen

Schon jetzt können also hunderte Clanmitglieder ohne Furcht vor Abschiebung ihr Unwesen in Berlin treiben – und dank der Staatsbürgerschaftsreform könnten es bald noch viel mehr sein. Im Zuge der Reform können in Deutschland lebende Ausländer nun nämlich schon nach drei bis fünf Jahren, statt wie bisher nach acht Jahren, die Staatsbürgerschaft erlangen. Daneben werden auch doppelte Staatsbürgerschaften erlaubt und das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ eingeführt. Es ermöglicht Menschen, die sich im Moment ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhalten, also geduldet werden, mit geringem Aufwand ein 18-monatiges Aufenthaltsrecht zu erhalten. Das eröffnet dann den Weg zum dauerhaften Aufenthaltsrecht, welches wiederrum den Weg in die Staatsbürgerschaft ebnet.

Es gibt zwar einige Begrenzungen, die verhindern sollen, dass Straftäter eingebürgert werden oder ein Aufenthaltsrecht erhalten. Doch gerade im Clanmilieu sind diese Beschränkungen kaum effektiv. Denn nur vergleichsweise wenige Straftaten, die im Bereich des organisierten Verbrechens begangen werden, kommen auch zur Anzeige. Selbst wenn der Fall vor Gericht landet, verhindern eingeschüchterte Zeugen oft eine Verurteilung – und damit auch einen Grund, nicht eingebürgert zu werden. Auch wer Sozialleistungen bezieht, ist von der Einbürgerung im Normalfall ausgeschlossen. Doch eine Scheinbeschäftigung für ein paar Monate kann ein Clan für seine Mitglieder leicht organisieren. Nach der Einbürgerung kann diese, ohne negative Konsequenzen, ja sofort wieder beendet werden.

Verschärfung statt Aufweichung

Grundsätzlich wäre es deshalb sinnvoller, dass Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsrecht zu verschärfen, anstatt es weiter aufzuweichen. Die Feststellung der Berliner Polizei, dass die Hälfte der Clankriminellen bereits den deutschen Pass sein Eigen nennt, zeigt, dass schon in der Vergangenheit nicht besonders selektiv vorgegangen wurde. Während die Staatsbürgerschaft in vielen Ländern ein echtes Privileg ist, und erst vergeben wird, wenn feststeht, dass der Empfänger sich vollends integriert oder sogar assimiliert hat, findet in Deutschland nun das Gegenteil statt. 

Für Kriminelle und Illegale ist das ein echter Vorteil – für alle ehrlichen und rechtschaffenden Menschen in Deutschland fatal. 

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