Höhere Steuern
Weil sie mehr arbeiten sollen? Frauen fordern Abschaffung von Ehegattensplitting, behauptet Klingbeil
Finanzminister Lars Klingbeil erzählt im ZDF von Frauen, die angeblich die Abschaffung des Ehegattensplittings fordern – damit sie mehr arbeiten können. Damit verteidigt der SPD-Politiker faktisch die Erhöhung der Steuerlast für Ehepaare.
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Finanzminister Lars Klingbeil verteidigte am Mittwochabend im ZDFheute die Idee, das Ehegattensplitting abzuschaffen, um Frauen aus der Teilzeit zu holen. Dabei zitierte er Frauen, die die Abschaffung des Ehegattensplittings selbst fordern. „In der Tat treffe ich viele Frauen, die sagen: ‚Ich würd ja gerne mehr arbeiten, aber dafür müsst ihr das Ehegattensplitting abschaffen, weil es gerade uns steuerlich überhaupt keine Anreize gibt, mehr zu arbeiten‘“, sagte der Finanzminister. Neben der Abschaffung des Ehegattensplittings fordern die von Klingbeil zitierten Frauen auch bessere Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder.
Beim Ehegattensplitting handelt es sich um ein Verfahren im deutschen Steuerrecht, bei dem verheiratete Paare ihre Einkommensteuer gemeinsam berechnen lassen können. Ziel der bisherigen Regelung ist es, Paare steuerlich gleichzubehandeln – unabhängig von der Verteilung der Einkommen innerhalb der Partnerschaft. Dadurch werden viele Eheleute steuerlich entlastet – insbesondere dann, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind.
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Das Ehegattensplitting macht dabei keinen Unterschied zwischen den beiden Geschlechtern. In der Praxis ist es jedoch häufig die Frau, die ein geringeres Einkommen hat beziehungsweise in Teilzeit arbeitet. Wenn das Ehegattensplitting wegfällt, muss in einer solchen Konstellation von den Ehegatten mehr gearbeitet werden, um auf das gleiche Haushaltseinkommen zu kommen. Nach der Logik von Klingbeil würde in einem solchen Fall die Person, die in Teilzeit arbeitet – meistens die Ehefrau –, in Vollzeit gehen, um das Defizit auszugleichen. Das Arbeitsvolumen in Deutschland würde dadurch steigen. Faktisch handelt es sich bei der geplanten Abschaffung des Ehegattensplittings um eine Steuererhöhung für Ehepaare.
Für die Frauen, die von Klingbeil fordern, dass er das Ehegattensplitting abschaffen soll, weil es keine steuerlichen Anreize gibt, mehr zu arbeiten, wird die von Klingbeil geforderte Abschaffung des Ehegattensplittings nichts bringen. Die Abschaffung ist nicht rückwirkend für bereits bestehende Ehen geplant, sondern nur für Ehen, die nach der Abschaffung des Ehegattensplittings geschlossen werden.
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Geschichten aus dem Paulanergarten!
Typische Lügen von Sozialisten, also normal bei denen…
Oder evtl. aus der Haschischplantage!
Er sollte die Drogen weglassen!
Tja das passiert wenn Menschenfeinde sich selbst bemächtigen und dann OHNE Kontrollmechanismen auf ein ohnmächtiges Volk losgelassen werden, würden manche sagen.
Das kann man sich weder schön saufen im Paulanergarten, noch besoffen ertragen.
Jemand der KEINE Erfahrung und vermutlich auch NIE den Drang hatte jemals arbeiten zu wollen im freien Wettbewerb in der (freien) Wirtschaft, weis aber ganz genau wie andere Menschen, hier Frauen, diesbezüglich ticken (Augenzwinker).
Kann jener und die SPD auch sagen wo sie arbeiten sollen, wenn jene Politik nun monatlich mehr als 10.000 Jobs für immer kostet???
Alle 20 Minuten eine Insolvenz, die freiwilligen Geschäftsaufgaben sind nicht dabei.
Schaut in dieses adipöse Gesicht, wie sehr uns der verachtet. Das wird dereinst ein böses Ende nehmen.
Nun, jeder Steuerzahler kann für sich das „Ehegattensplitting“ aussetzen, indem beide Partner Steuerklasse IV wählen (das Äquivalent zu StK I für unverheiratete), dann wird jeder einzeln veranlagt.
Das sog. „Splitting“ besagt, daß eine Ehe im Steuer- wie auch im Sozialrecht* (!) als „Bedarfs- und Verantwortungsgemeinschaft“ gesehen wird. Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, wird ein Gesamteinkommen gebildet und dann geteilt:
Ein Partner versteuert dann zB. nach StK III, der ander nach StK V, was zu einer steuerlichen Minderbelastung führt, weil ja der Schutz von Ehe u. Familie Grundrechtsauftrag ist.
Die steuerliche Veranlagung zwingt niemanden dazu, mehr oder weniger zu arbeiten; nur führt das Ehegattensplitting (das auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt) eben zu fiskalischen „Mindereinnahmen“. Und weil „Sparen“ im Wortschatz der Regierigen nicht vorkommt, hofft man damit auf ca. 30 Mrd. „Mehreinnahmen“, von denen mutmaßlich ca. 28 Mrd. ins Ausland verschwinden oder verschenkt werden.
* Zum Sozialrecht: Um im Sozialrecht Kosten zu sparen, wird dort nahezu jede „Lebensgemeinschft“ unter einem Dach als „Bedarfsgemeinschaft“ (BG) aufgefaßt, auch wenn sie das (zB. als reine WG) gar nicht ist, so daß Einküfte eines Angehörigen einer solchen BG auf sozialrechtliche Ansprüche der anderen BG-Angehörigen angerechnet werden.
Nachtrag:
Im Sozialrecht hält man also aus Gründen der Kostenreduktion am „Splitting“ fest, während man es im Steuerrecht aus Gründen der Einnahmensteigerung streichen will.
… so ist es … danke für beide Beiträge …
Bei der Zusammenveranlagung
(Ehegattensplitting) wird immer das gemeinsame zu versteuernde Einkommen ermittelt. Egal, ob ein Ehegatte viel, der andere Ehegatte gleichviel, weniger oder gar nichts verdient.
Nein, die Eungangsthese stimmt nicht. Die Steuerklassen regeln nicht die Steuerlast, sondern die Vorauszahlungen für die erwartete Jahressteuer. Eher passen würde die Wahl „gemeinsam veranlagt – getrennt veranlagt“, dies gilt für die Steuersumme.
Richtig. Die Lohnsteuer mit Steuerklassenwahl ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (ESt)durch Abzug vom Bruttolohn. Die einbehaltene
Lohnsteuer wird auf die festgesetzte ESt angerechnet. Die Steuerklassenwahl dient dem Ziel, dieser ESt möglichst nahe zu kommen, um Nachzahlungen zu vermeiden.
Die Fachbegriffe sind „Zusammenveranlagung“ für Ehegattensplitting und „Getrennte Veranlagung“ wie bei Ledigen.
Die „Zusammenveranlagung“ bezieht sich auf die Zusammenrechnung der Einkünfte nach § 26b EStG.
Das Splittingverfahren bezieht sich auf die Minderung des progressiven Steuersatzes, § 32b Absatz 5 EStG:
Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen (zvE) der Ehegatten wird halbiert (gesplittet). Für diese Hälfte fâllt ein niedrigerer Steuersatz an als für das volle zvE. Die mit diesem Steuersatz errechnete ESt wird verdoppelt. Der Steuervorteil liegt also im niedrigeren Steuersatz.
E
Ehegattensplitting bedeutet erstens
Verdoppelung des Grundfreibetrags auch bei einem Alleinverdiener wegen ehelicher Unterhaltspflicht und zweitens Halbierung (splitting) des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens; die darauf entfallende Einkommensteuer wird dann verdoppelt. Dadurch wird die Steuersatzprogression reduziert.
Die Steuerklassenwahl betrifft die Lohnsteuer (Vorauszahlung auf die Einkommensteuer = ESt) und dient dazu, möglichst nahe an die spâter im Veranlagungsverfahren festzu- setzende ESt heranzukommen, um Nachzahlungen zu vermeiden.
Bei der Steuererklärung wird eh alles bereinigt-
Steuerklassen sind lediglich Steuer-Vorauszahlungen-
Entweder kommt es dann zu einer Nachforderung oder Erstattung
Grundsätzlich richtig. Durch die Steuerklassenwahl können aber Nachzahlungen oder zu hohe Lohnsteuerabzüge vermieden werden. Faustregel: ab 60% Anteil eines Ehegatten am Gesamtlohn ist die Steuerklassenwahl drei / fünf günstiger, bei 50 / 50 werden durch die Steuerklassenwahl vier / vier Nachzahlungen vermieden.
Darf ich darauf hinweisen, dass die Steuerklassen mit dem Splitting eigentlich so gut wie nichts zu tun haben. Die St.-Kl. bewirken nur eine ungefähre Vorabeinstufung. Nur Einzelveranlagung oder Splitting bestimmen in der Endrechnung nach Jahresabschluss die Höhe der Steuerschuld der Familie – vollkommen unabhängig von der Vorabeinstufung über die St.-Kl.
Ferner: Da in der Staatskasse notorisch viel Bodenblech zu sehen ist und der Staat nicht nur Geld braucht sondern auch noch gang ganz schnell, werden die Steuerklassen seit Jahren ad absurdum geführt bzw. staatlich unterwandert, indem Vorauszahlung vom Fiskus verlangt werden, sobald sie am Jahresende mal ein paar Euro nachzahlen mussten. Also ist es wurscht, ob man IV/IV oder III/V hat. Fazit: St.-Kl. können weg, Splitting nicht, es sei denn man will uns hinter die Fichte führen (wobei das ja ganz offensichtlich der Fall ist).
Falsch. Die Steuerklasse drei ist bereits das Ehegattensplitting.
Andernfalls würde viel zu hohe Lohnsteuer
vorausbezahlt.
Für Arbeitslohn werden niemals Vorauszahlungen festgesetzt. Die Lohnsteuer ist die „Vorauszahlung“.
Die Strategie dahinter ist klar.
1. Ehegattensplitting abschaffen und damit die Familie zerstören. Die Familie passt sowieso laut der links-grünen Agenda nicht mehr in unsere Zeit.
2. Frauen zum Vollzeit-Arbeiten „zwingen“.
3. Dann müssen die Kinder in die Kita, Kindergarten, Ganztagsschule. Dort werden sie dann ganztags indoktriniert, um auf Staatslinie gebracht zu werden.
„Nun“, Steuerklasse IV hat aber mit der Einzelveranlagung von Ehegatten *nichts* zu tun. Es ist ganz normales Ehegattensplitting.
Es werden nur Freibeträge ausgewogener verteilt als bei Steuerklassenkombination III/V.
Wer das Ehegattensplitting abschaffen will, muss auch den progressiven Steuersatz abschaffen, aber erklären Sie das einmal einem Sozen, der den Unterschied zwischen Ehegattensplitting und Steuerklassen nicht kennt.
Falsch. Steuerklasse IV entspricht Steuerklasse eins für Ledige und ist daher kein Ehegattensplitting. Das gibt es nur in Steuerklasse drei.
Sie verwechseln das Ehegattensplitting (§ 26b EStG) auch mit den Steuerklassen (§ 38 b EStG). Es ist ein echtes Trauerspiel.
An Waldschrat
Sie sind unbelehrbar.
@Der schlaue Det
Nein, Ehegattensplitting hat mit der Frage, ob die LSt im Klasse III, IV oder V erhoben wird, nicht das geringste zu tun. Da können Sie den ganzen Thread vollspammen und glauben, das letzte Wort behalten zu wollen, Sie „schlauer“ Kerl.
„Ein Trauerspiel ist ihre Besserewisserei ohne Fachkenntnisse.“
Lassen Sie sich doch nicht auslachen.
An Waldschrat
§ 26b EStG definiert die Zusammenveranlagung
(Zusammenrechnung der Einkünfte) von Ehegatten.
§ 32a Absatz 5 EStG definiert das Ehegattensplitting.
An Waldschrat
Die Lohnsteuertabellen sind aus der Enkommensteuertabelle abgeleitet. Ehegattensplitting
ist Steuerklasse 3 der LSt-Tabelle. Da beisst die Maus keinen Faden ab.
Ein Trauerspiel ist ihre Besserewisserei ohne Fachkenntnisse.
„Ein Partner versteuert dann zB. nach StK III, der ander nach StK V, was zu einer steuerlichen Minderbelastung führt, weil ja der Schutz von Ehe u. Familie Grundrechtsauftrag ist.“
Damit wird ja dann gezeigt das der SPD der Schutz der Familien am Arsch vorbei geht! Die SPD scheint wirklich alles in Schutt und Asche legen zu wollen.
Das BVerfG hat das Ehegattensplitting auf Artikel 6 GG (Schutz von Ehe und Familie) gestützt. Daran kommt die SPD nicht vorbei. Jedenfalls nicht mit ersatzloser Abschaffung des Ehegattensplittings. Denn die eheliche Unterhaltspflicht muss bei der Höhe der Steuerfestsetzung beachtet werden, die sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richtet.
In der Regel geht der Verdienst von Ehepaaren in eine gemeinsame Familiekasse.
Bei Abschaffung des Ehegattensplitting kommt dort weniger an, weil der Staat (was für eine Überraschung:) wieder einmal mehr Steuern kassiert.
Um dann die Familienkasse wieder auszugleichen müssen die Frauen einfach nur mehr arbeiten, was von unserer linkspopulitischen Elite und Medien noch als Vorteil verkauft wird … Nach meiner Einschätzung, wieder einmal SPD und Genossen Sakasmus pur …
Ein Schelm wer da böses denkt …
In Ungarn sind arbeitende Mütter lebenslang von der Einkommen-/Lohnsteuer befreit.
Nur mal als Vergleich…
Arbeitende Väter aber nicht? Finde ich seltsam. Warum differenziert man da nach Geschlecht und bevorzugt die eine Hälfte? Ist das so?
genau so ist es. Aber es gibt genug, die darauf reinfallen.
Ein Ehepaar, ein gemeinsamer Haushalt, eine gemeinsame Kasse und im Sozialrecht eine Bedarfsgemeinschaft mit gegenseitiger Unterhaltspflicht. Aber im Steuerrecht sollen das zwei voneinander unabhängige Individuen sein? Und dann hätten wir da noch Art. 6 GG, Schutz von Ehe und Familie. Ja, dieses störende Grundgesetz, auf das sich die „Rechten“ immer berufen. Das stört die Eliten immer mehr bei der Transformation der Gesellschaft.
stimmt alles, außer das Wort Elite ohne „“. Es ist ein Establishment, Elite setzt hohe Bildung, viel Erfahrung, Pflichtbewusstsein und Reputation voraus.
Die größten Faulenzer erklären uns die Arbeit.
Super.
Ist halt nur eine inkompetente Sprechblase.
Frage: Welche Frauen würden sich denn mit Herrn Klingbeil unterhalten?
Wenn das stimmen würde, was er sagt, was ich allerdings nicht glaube,
hätten die Frauen, wenn sie dann in Vollzeit arbeiten gehen, weniger Zeit für ihre Kinder. Was sagen deren Männer dazu?
Im Sozialismus wird die Kindererziehung als Aufgabe des Staates, nicht der Familie gesehen. Es ist das Ziel, dass die Eltern weniger Zeit für den Nachwuchs haben.
Ja, das hab ich ja selber durch – bin ja DDR-Kind.
Aber sollten die Eltern sich dann nicht wehren und das Kreuz zr Wahl richtig setzen?
Da sind bestimmt u.a. folgende Frauen dabei:
A) Keine Ahnung, was das Splitting wirklich bedeutet, aber was gegen Männer gerichtet sein soll, klingt gut – das nehme ich.
B) ledige bzw. unverheiratete Frauen, die deswegen nix vom Splitting haben
C) verheiratete Frauen in Ehen, die mehr als 575.000 Jahreseinkommen haben. Denen ist es wurscht, weil Splitting nix mehr bringt, da auch nach Division durch 2 sowohl beide Progressionsdreiecke durchlaufen als auch der Soli-Sprung überschritten sind. Da ändert sich nix mehr durch Splitting, also kann es für die auch weg und sie feiern weiter.
D) erfundene Frauen, die ihm das bei der Argumentsuche zuflüsterten.
Was sagen die Kinder dazu, dass der kommunistische Kommissar Klingbeil die Mama in die Zwangsarbeit schicken will, damit er noch mehr Steuern aus sen rechtlosen deutschen Untertanen und Steuersklaven pressen kann?
Bitte wer sagt „Lieber Staat, bitte nimm mir Geld weg, damit ich gezwungen bin zu arbeiten!“ und lügt dabei nicht?
Die Abschaffung des Ehegattensplittings ohne Ausgleich für die eheliche Unterhaltspflicht wäre verfassungswidrig. Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 GG (BVerfG).
Es ist schon bezeichnend, wenn Lars Klingbeil Frauen zitiert, die angeblich die Abschaffung des Ehegattensplittings fordern. Man fragt sich nur, aus welcher Blase stammen diese Stimmen eigentlich? Vielleicht aus seinem direkten Umfeld?
Seine eigene Ehefrau leitet als Geschäftsführerin die Initiative D21, eine einflussreiche NGO, die eng mit der Bundespolitik und Ministerien verzahnt ist. In solchen Kreisen, in denen hochdotierte Posten in Staatsnähe die Regel sind, mag das Splitting keine Rolle spielen. Aber für die normale Arbeitnehmerin, die genau rechnet, ob sich die nächste Stunde Arbeit steuerlich überhaupt noch lohnt, ist sein Vorstoß kein Befreiungsschlag, sondern eine finanzielle Bestrafung!
Und seine Frau sorgt für stetigen Nachschub an deutschlandhassenden Linkswählern.
Der Lars ist eine Inspiration für mich, wenn man mit so wenig, so weit kommen kann…
Ich, sowie alle Frauen die ich kenne, fordern das Familiensplitting. Nicht die Abschaffung vom Ehegattensplitting. WELCHE Jobs sollen die 55-67 jährigen Hausfrauen denn machen?
Die Familie ist im GG geschützt und ich zweifele an der Verfassungsmäßigkeit seiner Parteiidee.
Die Familie ist im Grundgesetz geschützt.
ABER: Die Definition, was denn „Familie“ ist, wurde von Linken, vor allem den Grüninnen immer mehr in Richtung grünen Lifestyles geändert. Die KLASSISCHE Familie wird immer mehr benachteiligt. Paare, deren Kinder aus dem Haus sind, werden als
Kinderlose diskriminiert. Aber Lesbenpaare werden staatlich besser gestellt als Mutter/Vater/Kind(er).
BITTE PETITION UNTERZEICHNEN
Finger weg vom Ehegattensplitting – Steuerhammer gegen Ehe und Familie stoppen!
Weil die Linken die unentgeltliche und unbezahlbare Leistung der Mütter, die sich der Kindererziehung und dem Haushalt widmen, jedoch nicht besteuern können, ist ihnen dabei insbesondere das Ehegattensplitting seit Jahren ein besonderer Dorn im Auge.
https://www.patriotpetition.org/2026/03/28/finger-weg-vom-ehegattensplitting-steuerhammer-gegen-ehe-und-familie-stoppen/
Beim Ehegattensplitting wird das zu versteuernde gemeinsame Einkommen der Ehegatten zusammengerechnet und dann halbiert (auf beide Eheleute aufgesplittet).
Mache ich jetzt sofort.
Fast richtig. Die auf die Hälfte (Split)entfallende Einkommensteuer wir danach aber verdoppelt. Erreicht wird dadurch ein niedrigerer Steuersatz auf das gesamte zu versteuernde Einkommen.
Wenn 200.000 Frauen sich in Teilzeit 100.000 Jobs teilen, wie viele neue Jobs müssten geschaffen werden, damit die 200.000 Frauen Vollzeit arbeiten und wo sollen diese Arbeitsplätze herkommen???
…und die dann dazugehörigen Betreuungsplätze?
Bitte genau DAS den sensiblen Lars nicht fragen. Darf hätte er nämlich keine Antwort.
Fazit: Frauen fordern, dass das Netto der FAMILIE um ein paar hundert Euro pro Monat sinkt?
Glauben Sie das wirklich, Herr Klingbeil?
Da Klingbeil nicht weiß, was „netto“ überhaupt ist, glaube ich, dass er das glaubt.
Dann sollte er das schleunigst lernen. Im Finanzministerium gibt es bestimmt ein paar Beamte, die ihn das verständlich erklären können.
Sind Sie erstens: Sicher, daß Herr Klingbeil überhaupt lernfähig ist ?
Und zweitens: Sicher daß das Finanzamt sich nicht für mehr Steuern entscheiden würde?
Sie können ihm das erklären. Aber ob er das in seinem einseitig kommunistischen Jusospatzen-Gehirn begreifen kann? Bisher hat er keine Ansätze oder gar Talente gezeigt…
An Luisa
Mein Gott Walter.
Die Gesetze beschliesst der Bundestag (Legislative). Das Finanzamt (Exekutive) ist an Gesetz und Recht gebunden
(Artikel 20 Absatz 3 GG).
Das nennt man Gewaltenteilung und ist ein wesentliches Merkmal der Demokratie.
Also Ehegattensplitting weg, kostenlose Mitversicherung wird abgeschafft?
Dann müsste zwangsläufig auch die Bedarfsgemeinschaft abgeschafft werden und der eine Partner kann Bürgergeld beantragen!
Weil ich lehne dann auch jede Verantwortung für meinen Partner ab!
„….fordern die von Klingbeil zitierten Frauen auch bessere Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder.“ Man soll mir mal erklären, warum es sinnvoll ist, arbeiten zu gehen, vorallem wenn das Kind noch sehr klein ist (unter drei), um eine FREMDE Frau bezahlen zu können, die sich währenddessen um MEIN Kind kümmert!? Ich hab das noch nie verstanden und mir zumindest würde es das Herz brechen, wenn es nicht ich, die Mutter bin, die das erste Lächeln, den ersten Schritt, das erste Wort, vielleicht sogar „Mama“ hört, sondern eine andere Frau!
Wenn der Finanzminister die Ehe als „Bedarfs- und Verantwortungsgemeinschaft“ infrage stellt, dann empfiehlt sich zukünftig wohl auf eine Ehe besser zu verzichten und den, aus welchen Gründen auch immer, einkommensschwächeren Partner, von der staatlichen Wohlfahrt versorgen zu lassen. Geld dürfte aus der folgenden höheren Besteuerung des „Mehrverdieners“ ja endlich genug vorhanden sein.
Das Ehegattensplitting geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1957 zurück. Ohne Ehegattensplitting müssten sich viele Mütter/Väter (eben die die in einer Ehe weniger verdienen) wegen der Einbussen beim familiären Nettoeinkommen einen Job suchen und die Kinder früh in die Obhut staatlicher Erziehungsanstalten geben.
Das wäre ganz im Sinne vieler Sozialdemokraten. Denn die bürgerliche Familie ist (und war) ihnen als Schutzraum gegen den Staat schon immer ein Dorn im Auge. So schrieb Karl Marx in seinem «Kommunistischen Manifest», die Kommunisten «wollen die Erziehung dem Einfluss der herrschenden Klassen entreissen». Als Mittel empfahl er eine «hohe Steuer» und einen «gleichen Arbeitszwang für alle». Die Abschaffung des Ehegattensplittings wäre ganz im Sinne von Marx.
😂🤣
Die Frauen würde ich gerne mal sprechen.
Bisher liegt es doch an jedem selbst, welche Steuerklasse er/sie bevorzugt. Aber das ist ja gerade das Problem: wir sollen ja nicht mehr selbst denken und entscheiden!
Verstehe ich die Logik richtig?
Klingbeil behauptet also, Frauen sagten ihm, sie würden gerne mehr arbeiten, tun dies aber nicht, weil es finanziell keinen großen Unterschied mache. Die Lösung, die sie (und er) vorschlagen, lautet dann: Nimm uns am Anfang mehr weg, dann habe wir Anreiz, das zu tun, was wir gerne täten, nämlich mehr zu arbeiten – für mehr oder weniger denselben Nettolohn.
Vielleicht verstehe ich das falsch.
Aber wenn ich es – im großen und ganzen – richtig verstehe, dann ist entweder Klingbeil d..f oder die Frauen (von denen er erzählt) sind es.
Beides trifft zu. Wobei die Frauen, die ihm das erzâhlt haben sollen, wohl eher seine Erfindung sind.
SozKomm-Logik ungebildeter dummer Menschen eben…
Das ist im übrigen auch gegen schwule und lesbische Ehepaare gerichtet. Erst haben sie sich die Ehe erkämpft, um eine Bedarfs-und Steuergemeinschaft zu sein inkl. Rollenverteilung, und dann müssen plötzlich wieder beide voll arbeiten. Da konnte man sich abwechseln und die Lasten verteilen. Gibt es eigentlich aus diesem Lager schon Wortmeldungen?
Der letzte Satz des Artikels ist der Knaller! Wie mit dem Brennglas blickt man auf die Geisteshaltung der Linken, die dauernd Verzicht fordern, aber nicht für sich selbst. Die Luisa-Masche, im Segelboot in der Antarktis rumdieseln, und sich über Touristen mokieren, die das viel effektiver mit dem Kreuzfahrtschiff machen. Und hier wird dann Zwang eingesetzt, indem man einen vermeintlichen Vorteil abschafft. Den man aber selbst weiterhin in Anspruch nimmt.
Vollzeitarbeit ist auf jeden Fall wünschenswert, aber oft nicht möglich mit den, vor allem in Bayern, unsäglichen Betreuungszeiten. 14 Wochen Kita-Schliesszeiten stehen nur ca. 5 Wochen Urlaub im Jahr gegenüber. Und Ferienbetreuungen haben nicht Vollzeit geöffnet (Wegezeiten müssen noch hinzugerechnet werden). Das Gleiche gilt für die tägliche Arbeitszeit versus Kita-Öffnungszeiten. Es ist erstaunlich, um wievieles besser die Vereinbarkeit in anderen europäischen Ländern funktioniert.
Warum werden nicht die Millionen Fachkräfte wmd endlich in Arbeit gebracht?
BITTE PETITION UNTERZEICHNEN
Finger weg vom Ehegattensplitting – Steuerhammer gegen Ehe und Familie stoppen!
Weil die Linken die unentgeltliche und unbezahlbare Leistung der Mütter, die sich der Kindererziehung und dem Haushalt widmen, jedoch nicht besteuern können, ist ihnen dabei insbesondere das Ehegattensplitting seit Jahren ein besonderer Dorn im Auge.
https://www.patriotpetition.org/2026/03/28/finger-weg-vom-ehegattensplitting-steuerhammer-gegen-ehe-und-familie-stoppen/
Beim Ehegattensplitting wird das zu versteuernde gemeinsame Einkommen der Ehegatten zusammengerechnet und dann halbiert (auf beide Eheleute aufgesplittet).
Ich glaube ihnen kein Wort: „Die Abschaffung ist nicht rückwirkend für bereits bestehende Ehen geplant, sondern nur für Ehen, die nach der Abschaffung des Ehegattensplittings geschlossen werden.“