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Gerichtsurteil

Weil sie in der Reha nicht „oben ohne“ schwimmen durfte: „Nichtbinärer“ Person Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen

Eine „nichtbinäre“ Person hat Anspruch auf Schadensersatz, weil sie in einem Rehazentrum nicht „oben ohne“ schwimmen durfte. Dass das Schamgefühl anderer Teilnehmer verletzt worden sein könnte, sei nicht entscheidend, urteilte das zuständige Gericht.

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Die „nichtbinäre“ Person wollte mit unbedecktem Oberkörper schwimmen. (Symbolbild) (IMAGO/Zoonar)

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Eine sich als „nichtbinär“ identifizierende Person durfte nicht mit unbedecktem Oberkörper an einer Wassertherapie teilnehmen, weil ihre Brust für Außenstehende weiblich aussieht. Sie verklagte daraufhin das Rehazentrum in Brandenburg, das zur evangelischen Diakonie gehört, auf Schadensersatz von 2.000 Euro. Das Amtsgericht Brandenburg entschied am 6. Mai, dass die Person recht hat. Die genaue Höhe des Schadensersatzes steht noch nicht fest. Besonders augenfällig: Religiöse Überzeugungen oder ein allgemeines Schamgefühl, das bei den anderen Teilnehmern verletzt worden sein könnte, seien irrelevant.

Die Person war zwischen dem 21. April 2022 und dem 11. Mai 2022 wegen eines Bandscheibenvorfalls im Rehazentrum gewesen und nahm an einer Wassertherapie teil. Bei einer Therapiestunde am 22. April nahm sie mit unbedeckter Brust teil. Ebenso nahmen einige Männer und Frauen teil. Die Männer waren oberkörperfrei und die Frauen trugen einen Bikini oder einen Badeanzug. Wie aus dem Gerichtsurteil hervorgeht, soll der Übungsleiter die anderen Teilnehmer gefragt haben, ob es in Ordnung sei, dass die Person kein Oberteil trage. Es soll keine Beschwerden gegeben haben.

Das Rehazentrum teilte jedoch mit, dass im Nachhinein Beschwerden bei Angestellten wegen des Verhaltens der „nichtbinären“ Person eingegangen waren. Daraufhin sprach der Oberarzt zwei Mal mit ihr und sagte, dass sie nur an der Gruppentherapie im Schwimmbecken teilnehmen könne, wenn sie ein Oberteil trage. Er schlug vor, dass die Person ein T-Shirt tragen könne. Doch sie lehnte ab. Am 29. April wollte sie wieder mit unbedecktem Oberkörper an der Wassertherapie teilnehmen. Die Therapeutin verwehrte dies jedoch und verwies auf die geltenden Bekleidungsregeln.

Dieser erneute Versuch, mit unbedecktem Oberkörper an der Übung teilzunehmen, habe laut dem Rehazentrum bei den anderen Teilnehmern zu „erheblicher Verunsicherung, Irritation und Unmut“ geführt, heißt es im Urteil. Die Person klagte daraufhin wegen Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Das Amtsgericht Brandenburg entschied, dass die Person diskriminiert worden sei. Sie sei „weniger günstig behandelt“ worden als die Männer, die kein Oberteil bei der Schwimmübung tragen mussten.

Das Gericht verwies darauf, dass Vorstellungen über Scham oder Bekleidungsregeln nur begrenzt gelten können. Denn es sei nicht sicher, ob das Schamgefühl anderer Teilnehmer tatsächlich verletzt wurde. Außerdem sei die Praxis, dass Frauen ihre Brüste beim Schwimmen bedecken müssen, eine kulturelle Norm. Im Laufe der europäischen Geschichte habe es unterschiedliche Sichtweisen gegeben, legt das Gericht ausführlich dar.

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Das Amtsgericht urteilte, dass das Rehazentrum anders hätte reagieren müssen: So hätte es zum Beispiel Kurse geben können, in denen alle Teilnehmer entweder „oben ohne“ oder „oben mit“ schwimmen, oder für alle hätte eine T-Shirt-Pflicht gelten müssen. Es ist offen, ob das Urteil auch Folgen für andere Einrichtungen wie Saunen oder Schwimmbäder hat, die in ihren Kleiderordnungen unterschiedliche Vorschriften für Männer und Frauen machen.

mra

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39 Kommentare

  • Was darf Satire?

  • Im „besten Deutschland, das es jemals gab“, also in dieser Superdemokratie, in der wir „gut und gerne leben“, zensiere ich mich lieber selbst und schreibe nicht, was ich darüber denke.

    Wegen genau solcher Vorkommnisse werde ich als Schwuler niemals Teil der LGBTQIAP-Gemeinschaft sein!

  • Nachpfeifen war aber verboten?

  • Dieses Land ist kulturell und moralisch am Ende.

  • Timmy ist tot 🙁

    • Friedrich lebt

    • Man hätte aus ihm leckeres Sashimi machen können.

      • Mit Senfgurken und Ketchup , wie zu meinen Zeiten im alten Ägypten 🫠

  • Neuer Hitzeschutz-Pavillon in Frankfurt Sachsenhausen eröffnet, wegen der zu erwartenden Hitzewelle knapp unter 50 Grad Celsius.

  • „Alle oben mit“? D.h., ich müsste als Mann mit T-Shirt oder Bikinioberteil ins Wasser?

  • Spätrömische Dekadenz!

  • Was ist Scham? Ist divers der Neue Trend für Sexuelle Belästigungen älteren Anstands? Sind Richter noch Rechtstreu oder Politisch Ideologisch verankert?

  • Die Justiz entfernt sich immer weiter vom Volk.

  • Gehts noch?!
    Dass das sexuelle Belästigung sein könnte, wenn jemandem ungefragt die Brüste gezeigt werden, kommt denen nicht in den Sinn.
    Das ist, als gäbe es für Männer eine Pflicht per Gesetz, den Playboy zu kaufen.

    • Bitte nicht aus langer Weile solche Kommentare hier!

      • Gehts noch?! Es gibt ja wohl auch schwule Männer, für die wäre der Pflichtkauf des Playboys auch sexuelle Belästigung.
        Irgendwie habt ihr mich alle falsch verstanden.

        • @ Apophis
          Ja, das glaube ich auch langsam.
          Wahrscheinlich fühlen die sich angesprochen, vielleicht sind es ja auch Non-Binäre.

          1
        • Du wirst gerade von Linken Trollen genervt….Argumente haben Linke halt net…glaube net das das die Community ist , Greez

          2
      • soll dein Klammeraffe eine Anmeldung oder ein Nick-Copyright simulieren?

  • Einfach in eine Muslimische Gruppe stecken…

  • Gesinnungsjustiz…

  • Solche „Urteile“ sind auch ein Grund warum D einen kompletten Neustart benötigt.

  • LECHZ!

  • Das Urteil des AG Brandenburg ist ein Schlag ins Gesicht für den gesunden Menschenverstand. Weil eine diakonische Rehaklinik Mitpatienten den Anblick einer weiblich gelesenen Brust im Therapiebecken ersparen wollte, wird sie zu 2.000 Euro Schmerzensgeld verdonnert. Das Vergehen? Schutz des Schamgefühls der Mehrheit. Doch vor dem AGG zählt kein moralischer Anstand mehr, sondern nur noch die Befindlichkeit Einzelner. Die absurde Konsequenz dieser woken Rechtsprechung: T-Shirt-Zwang für alle, um der nächsten Klage-Abzocke zu entgehen. Wo soll dieser Wahnsinn enden?

  • Irgendwie lustig. Ein Vogel verklagt den Vogelfreund weil er ihm zu wenig Futter zugesteht.

  • Das Problem ist NICHT die Transe. Das Problem ist nicht mal das AGG – obwohl dieses verdammte EU-Gesetz abgeschafft gehört.

    Das Problem ist, wie meist in D, der Richter oder (eher?) die Richterin!

  • Das kann ich heute schon zum zweiten Mal schreiben: An allen Fronten, auf allen Ebenen hat ‚UnsereJustiz‘ so total verzockt, jede Glaubwürdigkeit und Reputation verspielt, dass es sich nicht einmal mehr lohnt, hier weitere Beispiele anzuführen. Das würde nur noch ein Gähnen auslösen. Wer heute zu allererst vor Gericht gestellt gehört, das ist sie selber.

  • „….und nahm an einer Wassertherapie teil“.
    Ich hoffe dem Wasser geht es nach der Therapie wieder besser.

  • Der Wahnsinn nimmt Fahrt auf!

  • Ich stelle fest, dass mit dieser woken Entwicklung immer mehr finanzielle Interessen einhergehen. Ein echtes Geschäftsmodell für die achso missverstandenen, bunten Existenzen in dieser Gesellschaft.

  • Schön, daß man für die wirklich wichtigen Dinge noch Zeit und Geld hat.
    Spätrömische Dekadenz.

  • Genau DAS sind die Aktionen und Nachrichten, die Ablehnung und Widerwillen erzeugen gegen alles was LBTQundsonstewas nach aussen hin ausmacht: „Mir stehen gefälligst Sonderrechte zu. Und mehr Rechte als Euch Normalos. Macht Ihr nicht mit, gebt Ihr mir die nicht, dann verklage ich Euch.“

    Allerdings könnte man da auch ein prima Geschäftsmodell draus machen. Ich gehe ins Restaurant, behaupte die Bedienung hat mich schief angesehen, ich klage. Ich bewerbe mich um einen Job, bekomme den dann nicht, ich klage. Melde mich im reinen Frauensportcenter an, komme da nicht rein, ich klage. Und und und. Ich unterstelle das es mit Sicherheit schon Tipps genug in geschlossenen Newsgroups/Foren gibt, wo mit der Masche was zu holen ist.

  • Gestern oder vorgestern laß ich hier bei Apollo noch einen Artikel darüber, dass in Köln ein Antrag eingebracht wurde, der es unter Strafe stellen soll, Frauen anzüglich anzugucken.

    Heute lese ich bei Apollo diesen Artikel, dass es unter Strafe gestanden hat, dass man nackt dargebotene Brüste NICHT angucken wollte.

    Ich bekomme langsam den Eindruck, dass es nur ums Bestrafen geht und gar nicht mehr um irgendein Vergehen.

    Aber ich bin auch kein Jurist.

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